17. Wahlperiode 13.04.2017 17/15412 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 11.01.2017 Interessenbekundung an Förderung im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Einrichtungen in Bayern haben ihr Interesse über das onlinegestützte Interessenbekundungsverfahren des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis Anfang November 2016 an der Förderung im Bundesprogramm „Sprach- Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bekundet ? 2. Bei wie vielen dieser Einrichtungen ist die Kinderzahl von 40 unterschritten? 3. Wie viele Einrichtungen/Gruppen/Kinder können 2017 in Bayern gefördert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtungen, Gruppen und Kindern nennen)? 4. a) Welche weiteren Programme gibt es in Bayern, um die deutsche Sprachfähigkeit von Kindern in Kitas zu fördern ? b) Wie werden diese Programme finanziert? c) Wie viele Kitas nehmen an diesen Programmen teil (bitte Namen der Kitas und Ort nennen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.02.2017 1. Wie viele Einrichtungen in Bayern haben ihr Interesse über das onlinegestützte lnteressenbekundungsverfahren des BMFSFJ bis Anfang November 2016 an der Förderung im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bekundet? Nach Auskunft der Servicestelle Sprach-Kitas sind für Bayern im Rahmen des onlinegestützten lnteressenbekundungsverfahrens bis Anfang November 2016 (25.08. bis 04.11.2016) insgesamt 471 Interessenbekundungen von Trägern von Kindertageseinrichtungen eingegangen. 2. Bei wie vielen dieser Einrichtungen ist die Kinderzahl von 40 unterschritten? Laut Auskunft der Servicestelle Sprach-Kitas ist bei 110 dieser Einrichtungen die Kinderzahl von 40 unterschritten. 3. Wie viele Einrichtungen/Gruppen/Kinder können 2017 in Bayern gefördert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtungen, Gruppen und Kindern nennen)? Im Rahmen der 2. Förderwelle (2017–2020) können in Bayern 475 Einrichtungen gefördert werden. Entsprechend den Angaben in den Interessenbekundungen könnten damit insgesamt 30.049 Kinder gefördert werden. Zur Anzahl der Gruppen kann laut Auskunft der Servicestelle Sprach-Kitas keine Aussage getroffen werden. 4. a) Welche weiteren Programme gibt es in Bayern, um die deutsche Sprachfähigkeit von Kindern in Kitas zu fördern? Alltagsintegrierte sprachliche Bildung nach dem Bildungsund Erziehungsplan ist für staatlich geförderte Kindertageseinrichtungen eine Kernaufgabe. Darüber hinaus werden in Bayern seit 15 Jahren Kinder mit Migrationshintergrund, die mehrsprachig aufwachsen und die deutsche Sprache nicht bzw. noch unzureichend beherrschen, im Vorkurs Deutsch im Elementarbereich zusätzlich gefördert, um bei Schuleintritt über ausreichende Deutschkenntnisse zu verfügen. Ab September 2013 wurden mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz die „Vorkurse Deutsch 240“ für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen geöffnet. Das Bayerische Integrationsgesetz (BaylntG) sieht ab 1. August 2017 nicht nur für die bereits durch das Bayerische Kinderbildungs - und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtungen, sondern für alle Kindertageseinrichtungen in Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15412 Bayern das Angebot eines „Vorkurses Deutsch 240“ für jene Kinder vor, deren Sprachstandserhebung erwarten lässt, dass ihre Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Grundschule nicht ausreichend sind (Art. 5 und Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 BaylntG sowie Art. 12 Abs. 2 und Art. 19 Nr. 10 BayKiBiG). Der Vorkurs wird in der Regel in einem Umfang von 240 Stunden innerhalb von 1,5 Jahren durchgeführt. Er beginnt im vorletzten Kindergartenjahr, in dem er bis zu dessen Ende von der Kindertageseinrichtung alleine durchgeführt wird; im letzten Kindergartenjahr wird er gemeinsam mit der Grundschule realisiert (Kindergarten- und Schulanteil , vgl. hierzu http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung /bereiche/sprache.php). Es erfolgt eine gezielte individuelle Sprachbildung der Kinder in Kleingruppen zusätzlich zur alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. b) Wie werden diese Programme finanziert? Um gezielte Sprachfördermaßnahmen in Kindertageseinrichtungen zu unterstützen, wird im Rahmen der kindbezogenen Förderung für Kinder, deren beide Elternteile nicht deutschsprachiger Herkunft sind, eine 30 Prozent höhere Förderung gewährt. Zusätzlich wird der Buchungszeitfaktor im Rahmen einer zusätzlichen staatlichen Leistung für jedes Kind mit Migrationshintergrund , das einen Vorkurs nach § 5 Abs. 2 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) besucht, im letzten Jahr vor der Einschulung um 0,1, und für jedes deutschsprachige Kind, das einen Vorkurs nach § 5 Abs. 3 AVBayKiBiG besucht , im letzten Jahr vor der Einschulung um 0,4 angehoben (§ 25 Abs. 1 Satz 3 AVBayKiBiG). c) Wie viele Kitas nehmen an diesen Programmen teil (bitte Namen der Kitas und Ort nenne)? Die am „Vorkurs Deutsch 240“ teilnehmenden Kindertageseinrichtungen (Namen und Orte) werden statistisch nicht erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kindergartenanteil am Vorkurs im vorgegebenen Zeitumfang auch ohne den schulischen Anteil stattfinden kann – selbst wenn es in der Kindertageseinrichtung nur ein einziges Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf im Deutschen als Erst- oder Zweitsprache gibt. Alle Kindertageseinrichtungen sollen ab 1. August 2017 bei Bedarf Vorkurse anbieten (Art. 5 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 3 BaylntG).