17. Wahlperiode 13.04.2017 17/15420 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.01.2017 Sicherstellen der Kontrolle von Legehennenbetrieben durch die neue Sonderbehörde Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Ich frage die Staatsregierung: 1. Ab welcher Größenordnung werden die Legehennenbetriebe von der Sonderbehörde Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen künftig überwacht? 2. Wie sieht das Konzept der Staatsregierung aus, um Legehennengroßbetriebe effektiv zu kontrollieren? 3. In welchen Zeitabständen sollen diese Betriebe bezüglich der Einhaltung der Hygienebestimmungen und des Tierschutzes von Behördenvertretern kontrolliert werden? 4. Wie wird die Sonderbehörde in die Lage versetzt, Ergebnisse von Eigenkontrollen sicher zu überwachen? 5. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung des Tierschutzes in großen Legehennenbetrieben einzuhalten ? 6. Wie soll gewährleistet werden, dass alle/ein Großteil der einzelnen Käfige überprüft werden? 7. Wie ist gewährleistet, dass im Zeitraum bis zum Einsatz der geplanten Sonderbehörde alle erforderlichen Maßnahmen eingehalten werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.02.2017 Zu 1.: Die für die Strukturreform erforderlichen Gesetz- und Verordnungsentwürfe , zu denen aktuell die Verbandsanhörung läuft, sehen vor, dass Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel nach Anhang 1 Nr. 7.1 der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung in der Fassung vom 2. Mai 2013, die einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes unterliegen, in die Zuständigkeit der geplanten neuen Kontrollbehörde fallen. Bei diesen Legehennenbetrieben handelt es sich um Anlagen ab 40.000 Tierplätzen. Zu 2.: Legehennengroßbetriebe, die die in der Antwort zu Frage 1 genannten Kriterien erfüllen, werden zukünftig von interdisziplinären Kontrollteams, in denen das notwendige Fach- und Vollzugspersonal mit hohem Spezialisierungsgrad gebündelt wird, kontrolliert. Die geplante Änderung der Behördenzuständigkeit hat auf die gesetzlichen Vorschriften, die der Betriebsinhaber einzuhalten hat und deren Einhaltung der behördlichen Überwachung unterliegt, keinen Einfluss. Zu 3.: Auf die Ausführungen zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 4.: Die neue Kontrollbehörde soll mit mindestens 90 Stellen ausgestattet werden mit dem Ziel, einen hohen Spezialisierungsgrad der behördlichen Kontrolltätigkeit je nach den Anforderungen der einzelnen Betriebskategorien herbeizuführen . Zu 5.: Die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen liegt in der Verantwortung des Tierhalters. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4. Zu 6.: Es ist Aufgabe des Tierhalters, sicherzustellen, dass seine Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme überprüft werden (vgl. die Ausführungen zu Frage 2). Bei behördlichen Kontrollen wird der Mindestumfang der zu überprüfenden Käfige risikobasiert festgelegt. Zu 7.: Auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 5 wird verwiesen .