17. Wahlperiode 13.04.2017 17/15500 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 23.01.2017 Verkehrszählung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wurden für die Straßenverkehrszählungen 2015 neue Erfassungsmethoden in Bayern festgelegt? a) Wenn ja, welche Unterschiede in der Durchführung gab es zur Verkehrszählung 2010? b) Was ist der Grund für die Änderungen? 2. Wurde trotz des vermehrten Einsatzes von Messgeräten bei der Zählung 2015 am zeitlichen Rahmen der A- bzw. B-Zählungen festgehalten? a) Wenn ja, ist es durch den Einsatz von Messgeräten nicht möglich, länger zu zählen und so genauere Ergebnisse zu erhalten? 3. Wird im Straßeninformationssystem BAYSIS zu ersehen sein, ob die Zählung 2015 mittels Messgeräten oder manuell durchgeführt wurde? 4. Welche Straßen in Bayern (bitte einzeln aufzählen, gegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen) sind von der Verkehrszählung erfasst? a) An welchen Straßen (bitte einzeln aufzählen, gegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen) wurde nicht gezählt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.02.2017 1. Wurden für die Straßenverkehrszählungen 2015 neue Erfassungsmethoden in Bayern festgelegt? a) Wenn ja, welche Unterschiede in der Durchführung gab es zur Verkehrszählung 2010? b) Was ist der Grund für die Änderungen? Seit Beginn der regelmäßigen Straßenverkehrszählungen (SVZ) erfolgten die Zählungen in Bayern in den letzten 40 Jahren, einschließlich der Straßenverkehrszählung 2010, durchweg manuell. Diese Form der Zählung weist jedoch eine Reihe von Nachteilen auf. Sie erfordert insbesondere einen hohen personellen und organisatorischen Aufwand, wobei es immer schwieriger wird, ausreichendes und zuverlässiges Zählpersonal zu gewinnen. Aus diesem Grund wurden für die SVZ 2015 erstmals temporäre Messgeräte zur Erfassung der Verkehre eingesetzt . Dabei handelt es sich um sogenannte Seitenradargeräte , die in Leitpfosten mit speziellen Sockeln eingebaut sind. Diese Geräte haben sich in den vergangenen Jahren für spezifische Verkehrsuntersuchungen bewährt und wurden mittlerweile von der Bundesanstalt für Straßenwesen zertifiziert. Die Geräte können die für die SVZ geforderten Fahrzeugarten unterscheiden und übermitteln ihre Zähldaten über das Mobilfunknetz an einen zentralen Rechner zur Auswertung. Grundlage für die SVZ 2015 – für die manuellen Zählungen wie auch für die temporären Messungen – waren die „Richtlinien für die Straßenverkehrszählung im Jahre 2015“. 2. Wurde trotz des vermehrten Einsatzes von Messgeräten bei der Zählung 2015 am zeitlichen Rahmen der A- bzw. B-Zählungen festgehalten? a) Wenn ja, ist es durch den Einsatz von Messgeräten nicht möglich, länger zu zählen und so genauere Ergebnisse zu erhalten? Für die manuellen Zählungen und die temporären Messungen ergeben sich die Zählzeiten aus den „Richtlinien für die Straßenverkehrszählung im Jahre 2015“. Die temporäre Messung einer Zählstelle fand demnach an zwei um einige Monate versetzten Wochen im Jahr außerhalb der Ferien statt, wobei mindestens eine der beiden Wochen nicht von Ferien oder Feiertagen beeinflusst sein durfte. Darüber hinaus war an Zählstellen in Ferienregionen zur Ermittlung des Ferienverkehrsfaktors eine weitere Wochenzählung in den Sommerferien oder (teilweise) in den Herbstferien erforderlich. Da es sich bei den SVZ-Ergebnissen um Hochrechnungsergebnisse handelt, hängt die Genauigkeit der Ergebnisse nicht wesentlich von der Zählmethodik ab. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15500 3. Wird im Straßeninformationssystem BAYSIS zu ersehen sein, ob die Zählung 2015 mittels Messgeräten oder manuell durchgeführt wurde? Im Straßeninformationssystem BAYSIS werden die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlichten Hochrechnungsergebnisse unabhängig von der Zählmethodik bereitgestellt. 4. Welche Straßen in Bayern (bitte einzeln aufzählen, gegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen ) sind von der Verkehrszählung erfasst? a) An welchen Straßen (bitte einzeln aufzählen, gegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen ) wurde nicht gezählt? Auf die einzelne Aufzählung einzelner Streckenzüge wird verzichtet, da sich die Zählungen in Bayern grundsätzlich auf alle Autobahnen, Bundes-, und Staatsstraßen sowie auf einen Großteil der Kreisstraßen erstrecken. Innerhalb der Ortsdurchfahrten kann die Baulast in Abhängigkeit der Einwohnerzahl variieren. Soweit die Kommunen selbst Baulastträger sind, steht es ihnen frei, sich an der SVZ zu beteiligen. Viele Städte in Bayern führen eigene Verkehrszählungen durch und nehmen an der SVZ nicht teil.