Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann FREIE WÄHLER vom 19.12.2016 Errichtung eines Ausbildungsstandortes der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Freyung Im Doppelhaushalt 2017/2018 werden in diesen Tagen sowohl für das Jahr 2017 als auch für das Jahr 2018 jeweils 500 zusätzliche Anwärterstellen für den Polizeivollzugsdienst geschaffen. Daneben hat das Bayerische Kabinett in seiner Sitzung in St. Quirin im Juli 2016 beschlossen, in Freyung ein Trainingszentrum für Spezialeinheiten zu errichten und den Standort im Anschluss daran „mittelfristig“ für die Ausbildung neuer Polizeianwärter zu nutzen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Infrastruktur ist für die Schaffung eines Ausbildungsstandortes erforderlich, a) für die Ausbildung (Kantine, Turnhallen, Schießstände, Unterrichtsräume etc.) und b) für die Unterbringung der Polizeianwärter? c) Welche zusätzlichen Räume (bitte jeweils Größe nennen ) sind für ein Ausbildungsseminar bzw. zwei Ausbildungsseminare notwendig (z. B. Verwaltungsräume, Gemeinschaftsräume, Fitnessräume, Trainingsräume etc.)? 2. Wie viel Quadratmeter an Raumbedarf benötigt ein Polizeidienstanwärter? a) Werden Polizeidienstanwärter in Einzel-, Doppel- oder Dreibettzimmern untergebracht? b) Müssen sanitäre Anlagen (Dusche, WC) direkt in den einzelnen Zimmern der Polizeidienstanwärter vorhanden sein? 3. Bis wann müssen angesichts der oben genannten Entscheidungen im Doppelhaushalt 2017/2018 zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen worden sein (bitte auch Art der Ausbildungskapazitäten mit jeweiligen Standorten nennen)? a) Welche Arbeiten bzw. Leistungen wurden schon vor dem inkrafttreten des Doppelhaushaltes 2017/2018 mit Blick auf die zu schaffenden Ausbildungskapazitäten in Auftrag gegeben? b) Welche Leistungen (insbesondere Bestellung von Containern oder Ähnliches) sollen zur Schaffung der notwendigen Ausbildungskapazitäten vergeben werden (bitte auch Zeitpunkt und Umfang nennen)? 4. Welche der für einen Ausbildungsstandort geforderten Infrastruktureinrichtungen wären in Freyung insbesondere im Hinblick auf die Kooperationsbereitschaft der Bundeswehr in der Kaserne „Am Goldenen Steig“ bereits vorhanden und könnten von der Bayerischen Polizei für die Ausbildung der Polizeidienstanwärter mitgenutzt werden? a) Würden für diese Mitbenutzung Kosten anfallen? b) Wenn ja, wie hoch wären diese Kosten? 5. Wie hoch wären die Gesamtkosten für die Errichtung eines Ausbildungsstandortes für ein bzw. für zwei Ausbildungsseminare der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Freyung unter Berücksichtigung, dass ein Teil der Infrastruktur der Kaserne „Am Goldenen Steig“ mitgenutzt werden kann? a) Wurde geprüft, die benötigten zusätzlichen Ausbildungs kapazitäten für die im Doppelhaushalt 2017/2018 geschaffenen zusätzlichen 1.000 Anwärter stellen kurz fristig zumindest zum Teil in Freyung unter Inanspruchnahme der dort schon vorhandenen Infrastruktur zu schaffen (bitte ggf. auch Ergebnisse nennen)? b) Wenn nein, wird diese Prüfung vor den Investitionsentscheidungen zur Schaffung der zusätzlichen Ausbildungskapazitäten für den Herbst 2017 oder zumindest für das Jahr 2018 nachgeholt? 6. Nachdem nach Auskunft des StMI die für die zusätzlichen Ausbildungskapazitäten benötigten Unterkünfte und Lehrsäle in Leichtbau- oder Containerbauweise errichtet werden sollen, frage ich die Staatsregierung, wie hoch die Kosten für die Container und das Mobiliar bzw. das Inventar für die Wohn- bzw. Lehrsäle in den Wohncontainern sind? a) Wie hoch sind die Kosten, um die nötige zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, z. B. Parkplätze, Fundamente, Zufahrtsstraßen, Gehwege etc.? b) Welche Kosten kommen darüber hinaus noch dazu, um diese zusätzlichen Ausbildungskapazitäten schaffen zu können? 7. Soll Freyung zu einem Ausbildungsstandort mit mehreren Ausbildungsseminaren der Bayerischen Polizei ausgebaut werden? a) Was ist unter dem Begriff „Ausbildungseinrichtung“ zu verstehen? b) Liegt angesichts der in Aussicht gestellten weiteren Stellen für Polizeianwärter im Jahr 2019 im StMI eine Anweisung vor, bereits im Jahr 2017 eine Investition bzw. eine Kooperation mit der örtlichen Gebietskörperschaft konkret vorzubereiten, um die Voraussetzungen für eine Umsetzung des Kabinettsbeschlusses in Freyung während des Doppelhaushaltes 2019/2020 mit ausreichender Vorlaufzeit sicherzustellen („Mittelfristplanung “)? 8. Müssen die Polizeidienstanwärter in den Standorten, die mittels eines Containerdorfes erweitert werden sollen , bereits jetzt Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen (wie zum Beispiel überfüllte Fitnessräume, Kantinen, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.03.2017 17/15501 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15501 Überbelegung der Zimmer)? a) Falls ja, wie wird dieses Problem behoben? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.02.2017 Vorbemerkung: Die Staatsregierung hat im Rahmen ihrer Kabinettsklausur vom 26. bis 30.07.2016 in St. Quirin mit dem umfangreichen Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke“ nochmals einen kräftigen Zuwachs an Personal sowie weitere Verbesserungen in Bezug auf die polizeiliche Ausstattung beschlossen. So werden zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz in Bayern von 2017 bis zum Jahr 2020 jährlich 500, also insgesamt 2.000 zusätzliche Stellen bei der Bayerischen Polizei geschaffen. Zum Standort Freyung wurde in der Kabinettssitzung in St. Quirin am 30.07.2016 folgender Beschluss gefasst: „In Freyung soll ein Trainingszentrum für Spezialeinheiten der Bayerischen Polizei errichtet werden. Neben den übenden Einheiten sind mindestens 50 Mitarbeiter für den Betrieb der Einrichtung vorgesehen. Mittelfristig soll der Standort auch für die Ausbildung neuer Polizeianwärter ausgebaut werden.“ Ziel der Staatsregierung ist es, diesen Beschluss 1:1 umzusetzen . Um die erforderliche Ausbildung der neu einzustellenden Beamtinnen und Beamten gewährleisten zu können, ist eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei aus zeitlichen, haushaltsrechtlichen und logistischen Gründen in wirtschaftlicher Weise nur durch eine Erweiterung innerhalb der bereits bestehenden Ausbildungsstandorte möglich. Bei der Verlagerung des Landesamts für Statistik nach Fürth wurde dies anders gehandhabt . Nachdem der Ministerrat die Verlagerung nach Fürth beschlossen hatte, wurde ein Flächenmanagementverfahren von der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) nur für die Unterbringung in Fürth durchgeführt. Durch die Nutzung von bereits in den Bereitschaftspolizeiabteilungen vorhandenen Einrichtungen (Kantine, Turnhalle, Raumschießanlage, Zentrum für Polizeiliches Einsatztraining (PE-Zentrum), etc.) werden hohe Synergieeffekte erzielt. Derartige Synergieeffekte lassen sich in Freyung nicht erzielen. Neben Unterkünften und Lehrsälen müssten auch alle sonstigen erforderlichen Einrichtungen erst geschaffen oder angemietet werden. Zudem müsste in Freyung der Personalkörper (Stamm-, Funktions- und Ausbildungspersonal) vollständig neu aufgebaut werden. Auch hier können in den bestehenden Ausbildungsabteilungen hohe Synergieeffekte erzielt werden. Die bauliche Verwirklichung der zusätzlichen Unterkünfte und Lehrsäle bis September 2017 ist nur mit Containerbauweise in den bestehenden Abteilungen der Bereitschaftspolizei umsetzbar. Der Investitionsentscheid zur Schaffung der zusätzlichen Ausbildungskapazitäten ist bereits im Oktober 2016 getroffen worden, sonst wäre auch mit einer Containerlösung die zeitliche Vorgabe nicht einzuhalten. Die ersten Ergebnisse der Ausschreibung liegen bereits vor. Die Vergabe erfolgte Zug um Zug seit Januar 2017. Mit den derzeitigen Unterbringungsplanungen wird der gesamte Bedarf der nächsten Jahre abgedeckt. Weitere Prüfungen waren somit obsolet. Unabhängig davon erfolgt nach dem Kabinettsbeschluss in St. Quirin vom 30.07.2016 in Freyung aktuell eine Prüfung , wonach ein Trainingszentrum für alle Spezialeinheiten der Bayerischen Polizei errichtet werden soll. Hierfür wurde bereits eine Arbeitsgruppe mit den zur Planung und zur Bauausführung beteiligten Stellen eingerichtet . In dieser Arbeitsgruppe sollen die Anforderungen und Realisierungsmöglichkeiten so weit geklärt werden, dass die formellen Genehmigungs-, Erwerbs- und Planungsverfahren auf gesicherter Grundlage eingeleitet werden können. Im Anschluss daran wird zu prüfen sein, ob und wie dieser Standort auch für Aus- und Fortbildungszwecke weiter entwickelt werden kann. Für die Maßnahme ist derzeit weder ein Grundstück mit entsprechendem Baurecht vorhanden noch ist das Vorhaben im Haushalt veranschlagt. 1. Welche Infrastruktur ist für die Schaffung eines Ausbildungsstandortes erforderlich, a) für die Ausbildung (Kantine, Turnhallen, Schießstände , Unterrichtsräume etc.) und b) für die Unterbringung der Polizeianwärter? c) Welche zusätzlichen Räume (bitte jeweils Größe nennen) sind für ein Ausbildungsseminar bzw. zwei Ausbildungsseminare notwendig (z. B. Verwaltungsräume , Gemeinschaftsräume, Fitnessräume , Trainingsräume etc.)? Die Frage kann pauschal und isoliert ohne die Festlegung von konkreten Rahmenbedingungen nicht beantwortet werden . Erst wenn feststeht, welche Einrichtung in welcher Form errichtet werden soll, können ein entsprechender Raumbedarf erstellt und die gestellten Fragen beantwortet werden. 2. Wie viel Quadratmeter an Raumbedarf benötigt ein Polizeidienstanwärter? a) Werden Polizeidienstanwärter in Einzel-, Doppeloder Dreibettzimmern untergebracht? b) Müssen sanitäre Anlagen (Dusche, WC) direkt in den einzelnen Zimmern der Polizeidienstanwärter vorhanden sein? Planungsgrundlage für die Unterbringung von Polizeianwärtern ist ein Doppelzimmer mit Nasszelle (Dusche, WC). Die Raumgröße beträgt insgesamt ca. 25 m². 3. Bis wann müssen angesichts der oben genannten Entscheidungen im Doppelhaushalt 2017/2018 zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen worden sein (bitte auch Art der Ausbildungskapazitäten mit jeweiligen Standorten nennen)? a) Welche Arbeiten bzw. Leistungen wurden schon vor dem inKrafttreten des Doppelhaushaltes 2017/2018 mit Blick auf die zu schaffenden Ausbildungskapazitäten in Auftrag gegeben? b) Welche Leistungen (insbesondere Bestellung von Containern oder Ähnliches) sollen zur Schaffung der notwendigen Ausbildungskapazitäten vergeben werden (bitte auch Zeitpunkt und Umfang nennen)? Drucksache 17/15501 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zur Unterbringung der erhöhten Einstellungszahlen werden bis September 2017 in den Bereitschaftspolizeiabteilungen Eichstätt, Würzburg und Nabburg zusätzliche Unterkunftsmöglichkeiten in Modulbauweise geschaffen. In Eichstätt sind es 120 Unterkunftsplätze, in Würzburg und in Nabburg jeweils 130 Unterkunftsplätze. In Dachau werden bis September 2018 150 zusätzliche Bettplätze errichtet. In Königsbrunn wird ein Bauabschnitt zur Sanierung der Abteilung vorgezogen, dadurch entsteht bis September 2019 ein zusätzliches Unterkunftsgebäude mit 180 Betten. a) Vor Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2017/18 wurden keine Aufträge vergeben; in dieser Zeit fand die rechtliche Abklärung und die Planung statt. b) Siehe hierzu Ziffer 3. Die Leistungen für die zusätzlichen Unterkünfte wurden ausgeschrieben. Derzeit erfolgt die Vergabe an die Firmen für den Termin September 2017. In Dachau ist die Vergabe bis März 2017 vorgesehen. In Königsbrunn läuft die Planung, die das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) im April 2017 im Landtag zur Genehmigung vorlegen wird. 4. Welche der für einen Ausbildungsstandort geforderten Infrastruktureinrichtungen wären in Freyung insbesondere im Hinblick auf die Kooperationsbereitschaft der Bundeswehr in der Kaserne „Am Goldenen Steig“ bereits vorhanden und könnten von der Bayerischen Polizei für die Ausbildung der Polizeidienstanwärter mitgenutzt werden? a) Würden für diese Mitbenutzung Kosten anfallen? b) Wenn ja, wie hoch wären diese Kosten? Der Standort Freyung kommt für die kurzfristig erhöhten Einstellungszahlen aus den genannten Gründen nicht in Betracht . Trotzdem hat in 2016 ein erstes Sondierungsgespräch des StMI mit der Bundeswehrverwaltung stattgefunden. Eine vertiefte Prüfung dieser Fragen ist aber erst sinnvoll, wenn über Art und Größe einer polizeilichen Einrichtung Klarheit besteht. 5. Wie hoch wären die Gesamtkosten für die Errichtung eines Ausbildungsstandortes für ein bzw. für zwei Ausbildungsseminare der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Freyung unter Berücksichtigung , dass ein Teil der Infrastruktur der Kaserne „Am Goldenen Steig“ mitgenutzt werden kann? a) Wurde geprüft, die benötigten zusätzlichen Ausbildungskapazitäten für die im Doppelhaushalt 2017/2018 geschaffenen zusätzlichen 1.000 Anwärterstellen kurzfristig zumindest zum Teil in Freyung unter Inanspruchnahme der dort schon vorhandenen Infrastruktur zu schaffen (bitte ggf. auch Ergebnisse nennen)? b) Wenn nein, wird diese Prüfung vor den Investitionsentscheidungen zur Schaffung der zusätzlichen Ausbildungskapazitäten für den Herbst 2017 oder zumindest für das Jahr 2018 nachgeholt? Soweit man alle erforderlichen Einrichtungen zur Unterbringung der erhöhten Einstellungszahlen in Freyung hätte unterbringen wollen, wären insgesamt 4 zusätzliche Ausbildungsseminare in Freyung erforderlich gewesen. Die Gesamtkosten richten sich nach dem Umfang der Ausbildungseinrichtung. Neben den Unterkunftsgebäuden und den erforderlichen Lehrsaalgebäuden sind noch weitere Einrichtungen wie Trainingsräume, Turnhalle, Schießanlage , Kantine, Garagen und Werkstätten usw. erforderlich. Es wäre im Detail zu verhandeln, welche Bereiche tatsächlich einen Neubau erfordern oder auf Basis einer Mitnutzung von der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden könnten. Kosten für einen Ausbildungsstandort können von der Bauverwaltung erst ermittelt werden, wenn der gesamte Umfang der Baumaßnahme einschließlich aller Randbedingungen (Baurecht, Grundstück, usw.) festgelegt wurde. Dazu ist ein detaillierter Raumbedarfsplan erforderlich. Um einen Anhaltspunkt für den Baukostenaufwand zur Errichtung zusätzlicher Kapazitäten zu geben, können aktuelle Vergleichszahlen für ein Unterkunftsgebäude eines Ausbildungsseminars in Nürnberg und in Königsbrunn mitgeteilt werden. In Nürnberg werden gerade zwei Unterkunftsgebäude errichtet, die im Juli 2017 fertiggestellt werden . Hier liegen die Kosten je Gebäude bei rd. 12 Mio. Euro. Auch die Planung in Königsbrunn ist weitgehend erstellt. Hier ergeben sich Kosten für ein Unterkunftsgebäude von rd. 11,5 Mio. Euro. Hinzu kommt ein Lehrsaalgebäude mit einem Kostenaufwand von ca. 5–6 Mio. Euro. Alle zusätzlich erforderlichen Ausbildungseinrichtungen müssten erst noch definiert werden. a) Unter Einhaltung der bestehenden Bau- und Vergabevorschriften sowie der haushaltsrechtlichen Vorschriften kann in Freyung ein Ausbildungsstandort zur Unterbringung der erhöhten Einstellungszahlen nicht rechtzeitig geschaffen werden (siehe hierzu auch Ziffer 4 und Vorwort ). b) Da eine zeitgerechte Umsetzung nicht möglich ist, wird auch eine Prüfung nicht mehr erfolgen. 6. Nachdem nach Auskunft des STMI die für die zusätzlichen Ausbildungskapazitäten benötigten Unterkünfte und Lehrsäle in Leichtbau- oder Containerbauweise errichtet werden sollen, frage ich die Staatsregierung, wie hoch die Kosten für die Container und das Mobiliar bzw. das Inventar für die Wohn- bzw. Lehrsäle in den Wohncontainern sind? a) Wie hoch sind die Kosten, um die nötige zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, z. B. Parkplätze, Fundamente, Zufahrtsstraßen, Gehwege etc.? b) Welche Kosten kommen darüber hinaus noch dazu, um diese zusätzlichen Ausbildungskapazitäten schaffen zu können? Insgesamt wurden für die baulichen Maßnahmen in Eichstätt , Würzburg, Nabburg und Dachau 28 Mio. Euro im Haushalt 2017/2018 veranschlagt. a) Die Vorbereitungsmaßnahmen zur Errichtung der Gebäude (Fundamente) werden gesondert von den Bauämtern durchgeführt. Hierfür sind ca. 4 Mio. Euro vorgesehen. Diese Kosten sind im Gesamtbetrag mit enthalten. b) Die restlichen 24 Mio. Euro sind für die Errichtung der Gebäude vorgesehen. Für Möbel und sonstige Ausstattung sind weitere 9 Mio. Euro veranschlagt. Diese Kosten fallen aber immer an, ganz gleich an welchem Standort. 7. Soll Freyung zu einem Ausbildungsstandort mit mehreren Ausbildungsseminaren der Bayerischen Polizei ausgebaut werden? a) Was ist unter dem Begriff „Ausbildungseinrichtung “ zu verstehen? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15501 b) Liegt angesichts der in Aussicht gestellten weiteren Stellen für Polizeianwärter im Jahr 2019 im StMI eine Anweisung vor, bereits im Jahr 2017 eine Investition bzw. eine Kooperation mit der örtlichen Gebietskörperschaft konkret vorzubereiten, um die Voraussetzungen für eine Umsetzung des Kabinettsbeschlusses in Freyung während des Doppelhaushaltes 2019/2020 mit ausreichender Vorlaufzeit sicherzustellen („Mittelfristplanung“)? Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen . a) Der Begriff Ausbildungseinrichtung ist ein weit umspannender Begriff und betrifft nicht nur die Anwärterausbildung der Bereitschaftspolizei, sondern auch die Fortbildung , die für die gesamte Polizei durchgeführt wird. b) Eine mittelfristige Planung im Liegenschaftsbereich umfasst einen Zeitraum von mindestens 5–10 Jahren. Die kurzfristige Umsetzung einer Ausbildungskomponente in Freyung ist aus den erwähnten Gründen nicht möglich. 8. Müssen die Polizeidienstanwärter in den Standorten , die mittels eines Containerdorfes erweitert werden sollen, bereits jetzt Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen (wie zum Beispiel überfüllte Fitnessräume , Kantinen, Überbelegung der Zimmer)? a) Falls ja, wie wird dieses Problem behoben? Polizeianwärter haben durch die erhöhten Einstellungszahlen keine Einschränkungen zu befürchten, die sich auf die Ausbildung auswirken. Andererseits ist darauf zu achten, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein kurzfristig erhöhter Bedarf durch organisatorische Maßnahmen , die zu vertretbaren Einschränkungen und Verdichtungen führen, abgedeckt wird, ohne dass Kapazitäten geschaffen werden, die nur für einen sehr kurzen Zeitraum zusätzlich benötigt werden.