17. Wahlperiode 13.04.2017 17/15562 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 24.01.2017 Rettungsdienstliche Hilfsfristen im Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie lange dauerten die Hilfsfristen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils von der Übernahme des Einsatzes durch das Einsatzmittel bis zum Eintreffen am Unfallort in den 27 Städten und Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (bitte einzeln auflisten)? a) Wie lange dauerte es in diesen Fällen (bitte einzeln auflisten) von der Unfallmeldung bis zur Übernahme des Einsatzes durch das Einsatzmittel? 2. Wie oft lag diese Hilfsfrist unter 12 Minuten? a) Wie oft wurde diese Frist um 20 Prozent überschritten (bitte einzeln pro Gemeinde/Stadt aufschlüsseln)? 3. Wie ist die sogenannte Orientierungsgröße im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen festgelegt? a) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Orientierungsgröße ? 4. Wäre es sinnvoller, die Frist von 12 Minuten für jede Gemeinde einzeln festzulegen, um die Notfallrettung besser zu sichern? 5. Welche Probleme entstehen für Gemeinden/Städte, wenn diese Frist unterhalb der Orientierungsgröße von 80 Prozent liegt? 6. Gibt es einen Grenzwert nach unten, d. h. wie hoch sollte der Prozentsatz nach Auffassung der Staatsregierung mindestens für eine Gemeinde sein, um bei Notfällen entsprechend in einer angemessenen Frist reagieren zu können? a) Oder wird man sich auch mit einem Wert in einer Gemeinde von z. B. 20 Prozent zufriedengeben, wenn der Durchschnittswert im gesamten Planungsgebiet z.B. bei 80 Prozent liegt? 7. Hält es die Staatsregierung für sinnvoll, wenn es in benachbarte Bundesländer, z.B. nach Baden-Württemberg , zu einer Kooperation mit außerbayerischen Hilfsdiensten kommt? a) Gibt es mit dem entsprechenden Bundesland Baden- Württemberg sogenannte Kooperationsverträge oder sonstige Vereinbarungen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. b) Welche Vereinbarungen gibt es bei der Luftrettung mit Baden-Württemberg? 8. Ist eine Ausweitung der rettungsdienstlichen Leistungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen geplant ? a) Wenn ja, für wann? b) Wo genau? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.02.2017 1. Wie lange dauerten die Hilfsfristen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils von der Übernahme des Einsatzes durch das Einsatzmittel bis zum Eintreffen am Unfallort in den 27 Städten und Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (bitte einzeln auflisten)? a) Wie lange dauerte es in diesen Fällen (bitte einzeln auflisten) von der Unfallmeldung bis zur Übernahme des Einsatzes durch das Einsatzmittel? 2. Wie oft lag diese Hilfsfrist unter 12 Minuten? a) Wie oft wurde diese Frist um 20 Prozent überschritten (bitte einzeln pro Gemeinde/Stadt aufschlüsseln )? Bei der sog. „Hilfsfrist“, die in § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AV- BayRDG) geregelt ist, handelt es sich um eine reine Planungsgröße , nach der der Zuschnitt der Versorgungsbereiche einer Rettungswache bestimmt wird, und damit nicht um eine Frist im eigentlichen Sinne, sondern um eine geplante Fahrzeit von 12 Minuten. In dieser Zeit soll ein Notfall im Versorgungsbereich einer Rettungswache „in der Regel“ erreicht werden. „In der Regel“ in 12 Minuten werden Notfälle dann erreicht, wenn diese Planungsgröße in 80 Prozent der Fälle eingehalten wird. Bei dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen die in der Anlage befindlichen Informationen vor. Die anliegenden Tabellen zeigen die Anzahl der auswertbaren Notfälle, aufgeteilt nach der Fahrzeit größer oder kleiner als 12 Minuten. Ebenso aufgeführt ist der Median der Fahrzeit des Rettungsmittels, das für die Bestimmung der Fahrzeit maßgeblich war. Unter der Tabelle ist für jedes Jahr der Median des Leitstellenintervalls dargestellt. Bei dem Leitstellenintervall handelt es sich um den Zeitraum zwischen Anruf bei der Leitstelle und Einsatzübernahme durch ein Rettungsmittel. Dieser Zeitraum wird nicht auf Ebene der Gemeinden, sondern nur auf Ebene des Rettungsdienstbereiches ausgewertet . Eine Aufschlüsselung ist daher nicht möglich. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15562 Für das Jahr 2016 ist darauf hinzuweisen, dass die Daten für Dezember 2016 noch nicht ausgewertet sind. Die Angaben in den anliegenden Tabellen wurden daher ohne diese Daten erstellt. 3. Wie ist die sogenannte Orientierungsgröße im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen festgelegt? a) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Orientierungsgröße ? Üblicherweise wird unter dem Begriff der „Orientierungsgröße “ der oben dargelegte 80 Prozent-Wert verstanden. Dieser Wert wurde den bayerischen Behörden durch eine Verwaltungsanweisung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr für die Auslegung des Begriffs „in der Regel“ in § 2 Abs. 1 Satz 3 AVBayRDG vorgegeben. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält diesen Wert für angemessen, um eine gute und zugleich finanzierbare Vorhaltung an Rettungsmitteln zu gewährleisten . 4. Wäre es sinnvoller, die Frist von 12 Minuten für jede Gemeinde einzeln festzulegen, um die Notfallrettung besser zu sichern? Eine solche Regelung ist nach Ansicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr nicht anders als die bestehende Regelung, da nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AVBayRDG jedes Gemeindegebiet Bayerns dem Versorgungsbereich einer Rettungswache zuzuweisen ist und damit regelmäßig innerhalb einer Fahrzeit von 12 Minuten erreichbar sein muss. 5. Welche Probleme entstehen für Gemeinden/Städte , wenn diese Frist unterhalb der Orientierungsgröße von 80 Prozent liegt? Die Folge eines geringeren Einhaltungsgrads der zwölfminütigen Fahrzeit ist zunächst, dass sich die rettungsdienstliche Versorgung nicht mehr auf höchstem Niveau befindet. Dies stellt ein Problem für zeitkritische Notfälle, wie z. B. Schlaganfallpatienten, dar. 6. Gibt es einen Grenzwert nach unten, d. h. wie hoch sollte der Prozentsatz nach Auffassung der Staatsregierung mindestens für eine Gemeinde sein, um bei Notfällen entsprechend in einer angemessenen Frist reagieren zu können? a) Oder wird man sich auch mit einem Wert in einer Gemeinde von z. B. 20 Prozent zufriedengeben, wenn der Durchschnittswert im gesamten Planungsgebiet z.B. bei 80 Prozent liegt? Für die Beantwortung der Frage 6 wird vollumfänglich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Fahn vom 09.09.2016 (LT-Drs. 17/13206) verwiesen. Die Definition eines unteren Grenzwerts ist im Regelungsmechanismus des § 2 Abs. 4 AVBayRDG nicht erforderlich. 7. Hält es die Staatsregierung für sinnvoll, wenn es in benachbarte Bundesländer, z. B. nach Baden- Württemberg, zu einer Kooperation mit außerbayerischen Hilfsdiensten kommt? a) Gibt es mit dem entsprechenden Bundesland Baden -Württemberg sogenannte Kooperationsverträge oder sonstige Vereinbarungen? b) Welche Vereinbarungen gibt es bei der Luftrettung mit Baden-Württemberg? Die Staatsregierung hält diese täglich gelebte Praxis für sinnvoll. Ebenso wie außerbayerische Rettungsmittel der Boden- und Luftrettung in Bayerns Grenzgebieten tätig werden , werden im Gegenzug bayerische Rettungsmittel der Boden- und Luftrettung in den Gebieten jenseits der bayerischen Grenzen eingesetzt. Im Verhältnis zu Baden-Württemberg gibt es keine formelle Kooperationsvereinbarung. 8. Ist eine Ausweitung der rettungsdienstlichen Leistungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen geplant? a) Wenn ja, für wann? b) Wo genau? Die Vorhaltungsplanung ist nach Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes Aufgabe des jeweiligen Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF). Der zuständige ZRF Mittelfranken Süd hat derzeit weder die regelmäßig erfolgende gutachterliche Nachbetrachtung noch turnusunabhängige Bedarfsgutachten zur Vorhalteplanung beauftragt. Nach Kenntnis des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ist daher keine Ausweitung der Vorhaltung geplant. Drucksache 17/15562 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Leistellenintervall für Notfallereignisse ILS Mittelfranken Süd 2014: 2 Minuten 2 Sekunden (Median) Leitstellenintervall für Notfallereignisse ILS Mittelfranken Süd 2015: 2 Minuten 4 Sekunden (Median) Gemeinde / Stadt Anzahl Notfallereignisse auswertbar Notfallereignisse FZ kl. 12 Min. Notfallereignisse FZ gr. 12 Min Median der Fahrzeit Absberg 122 80 42 11:04 Alesheim 25 23 2 09:15 Bergen 39 16 23 12:14 Burgsalach 30 27 3 10:17 Dittenheim 60 55 5 07:21 Ellingen 174 162 12 05:33 Ettenstatt 34 24 10 10:07 Gnotzheim 29 28 1 08:19 Gunzenhausen 1.172 1.070 102 03:59 Haundorf 103 93 10 08:54 Heidenheim 164 86 78 11:20 Höttingen 44 39 5 06:25 Langenaltheim 143 131 12 08:46 Markt Berolzheim 63 52 11 07:49 Meinheim 28 24 4 09:02 Muhr a. See 88 80 8 07:27 Nennslingen 68 12 56 13:35 Pappenheim 266 229 37 08:03 Pfofeld 91 78 13 08:38 Pleinfeld 494 422 72 09:09 Polsingen 116 61 55 11:39 Raitenbuch 26 6 20 13:19 Solnhofen 127 103 24 04:24 Theilenhofen 40 40 0 07:47 Treuchtlingen 1.010 907 103 04:43 Weißenburg i. Bay. 1.286 1.215 71 04:12 Westheim 46 40 6 07:44 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 2014 Gemeinde / Stadt Anzahl Notfallereignisse auswertbar Notfallereignisse FZ kl. 12 Min. Notfallereignisse FZ gr. 12 Min Median der Fahrzeit Absberg 118 77 41 10:59 Alesheim 30 28 2 09:00 Bergen 49 19 30 13:27 Burgsalach 38 25 13 10:51 Dittenheim 69 67 2 07:24 Ellingen 224 208 16 05:12 Ettenstatt 49 40 9 09:40 Gnotzheim 28 28 0 06:53 Gunzenhausen 1.153 1.043 110 04:05 Haundorf 113 96 17 09:06 Heidenheim 149 103 46 09:45 Höttingen 44 36 8 06:02 Langenaltheim 147 137 10 08:39 Markt Berolzheim 72 62 10 07:36 Meinheim 41 36 5 09:39 Muhr a. See 112 95 17 07:54 Nennslingen 60 11 49 14:00 Pappenheim 306 259 47 08:15 Pfofeld 101 80 21 08:45 Pleinfeld 576 476 100 08:57 Polsingen 101 53 48 11:54 Raitenbuch 26 6 20 13:05 Solnhofen 140 113 27 04:44 Theilenhofen 47 40 7 07:52 Treuchtlingen 1.063 988 75 04:18 Weißenburg i. Bay. 1.300 1.224 76 04:19 Westheim 44 37 7 06:49 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 2015 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15562 Anlage Leitstellenintervall für Notfallereignisse ILS Mittelfranken Süd 2016: 2 Minuten 6 Sekunden (Median) Gemeinde / Stadt Anzahl Notfallereignisse auswertbar Notfallereignisse FZ kl. 12 Min. Notfallereignisse FZ gr. 12 Min Median der Fahrzeit Absberg 101 49 52 12:17 Alesheim 30 25 5 09:29 Bergen 35 9 26 14:30 Burgsalach 51 32 19 11:16 Dittenheim 68 62 6 07:54 Ellingen 180 163 17 05:41 Ettenstatt 29 23 6 09:47 Gnotzheim 19 17 2 08:02 Gunzenhausen 1.146 1.032 114 04:33 Haundorf 116 96 20 09:24 Heidenheim 206 151 55 10:03 Höttingen 55 52 3 06:50 Langenaltheim 133 117 16 09:04 Markt Berolzheim 63 49 14 08:23 Meinheim 28 26 2 10:20 Muhr a. See 112 100 12 07:54 Nennslingen 58 17 41 13:08 Pappenheim 284 247 37 08:37 Pfofeld 85 69 16 09:03 Pleinfeld 471 372 99 09:29 Polsingen 117 71 46 11:04 Raitenbuch 28 6 22 13:48 Solnhofen 123 84 39 08:11 Theilenhofen 52 49 3 08:02 Treuchtlingen 1.060 936 124 04:47 Weißenburg i. Bay. 1.183 1.042 141 04:47 Westheim 37 33 4 07:10 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 2016 (Januar–November)