Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 18.01.2017 Walpertskirchener Spange Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie weit sind die Planungen für die Walpertskirchener Spange? b) Wann ist mit einem Abschluss der Planungen zur Walpertskirchener Spange zu rechnen? c) Wie ist das weitere Vorgehen hinsichtlich der Realisierung der Walpertskirchener Spange nach Abschluss der Planungen? 2. a) Wie hoch sind die Planungskosten zur Walpertskirchener Spange? b) Wie hoch sind die (prognostizierten) Baukosten für die Walpertskirchener Spange? 3. a) Wie sieht die Finanzierung der Walpertskirchener Spange aus? b) Aus welchen Töpfen stammt das Geld für die Planung und den Bau der Walpertskirchener Spange? 4. a) Ist im Hinblick auf die Walpertskirchener Spange mit Finanzierungsproblemen zu rechnen? b) Wenn ja, inwiefern? 5. Welche potenziellen Probleme könnten im Hinblick auf die Realisierung der Walpertskirchener Spange auftreten ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.02.2017 1. a) Wie weit sind die Planungen für die Walpertskirchener Spange? Derzeit werden die Genehmigungsunterlagen für die Walpertskirchener Spange erstellt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 a, 1 b und 1 c der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Magerl und Markus Ganserer vom 1. Dezember 2016 betreffend die Walpertskirchener Spange verwiesen (LT-Drs. 17/14946). b) Wann ist mit einem Abschluss der Planungen zur Walpertskirchener Spange zu rechnen? Die Genehmigungsplanung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 fertiggestellt. Anschließend kann die Deutsche Bahn (DB) Netz AG als künftige Vorhabenträgerin die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn- Bundesamt (EBA) beantragen. Auf die Antworten zu den Fragen 1 a, 1 b und 1 c der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Magerl und Markus Ganserer vom 1. Dezember 2016 betreffend die Walpertskirchener Spange wird verwiesen (LT-Drs. 17/14946). c) Wie ist das weitere Vorgehen hinsichtlich der Realisierung der Walpertskirchener Spange nach Abschluss der Planungen? Nach der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens erfolgt eine Vorprüfung durch das EBA. Anschließend wird durch die Regierung von Oberbayern das Anhörungsverfahren mit öffentlicher Auslegung und Erörterung durchgeführt, bei dem alle Betroffenen sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit haben, sich zu dem Projekt zu äußern. Nach dem Anhörungsverfahren hat das EBA die Aufgabe, den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen und damit Baurecht für die Maßnahme zu schaffen. Anschließend muss die Finanzierung der Maßnahme endgültig sichergestellt werden, bevor mit der Realisierung begonnen wird. 2. a) Wie hoch sind die Planungskosten zur Walpertskirchener Spange? Die bisherigen Planungskosten für die Leistungsphasen 1–4 betragen rund fünf Mio. Euro. Die gesamten Planungskosten stehen noch nicht fest, da die Planung noch nicht abgeschlossen ist. b) Wie hoch sind die (prognostizierten) Baukosten für die Walpertskirchener Spange? Die Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten) der Walpertskirchener Spange (Baustufe III des Gesamtprojektes „Erdinger Ringschluss“) wurden im Rahmen der Entwurfsplanung mit 145 Mio. Euro ermittelt (Preisstand 2016 ohne Risiken). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.04.2017 17/15576 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15576 Auf die Antworten zu den Fragen 2 a, 2 b und 2 c der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Magerl und Markus Ganserer vom 1. Dezember 2016 betreffend die Walpertskirchener Spange wird im Übrigen verwiesen (LT-Drs. 17/14946). 3. a) Wie sieht die Finanzierung der Walpertskirchener Spange aus? b) Aus welchen Töpfen stammt das Geld für die Planung und den Bau der Walpertskirchener Spange? Die Walpertskirchener Spange war Bestandteil des Knotens München im vorherigen Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Der Zuschnitt des neu zu konzipierenden Großknotens München, der im neuen BVWP 2030 in der höchsten Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung“ (VB-E) eingestuft ist, wird nach der derzeit laufenden Bewertung durch die Gutachter des Bundes festgelegt. Sollte die Walpertskirchener Spange im Großknoten München enthalten sein, kann deren Realisierung über das Bundesschienenwegeausbaugesetz durch den Bund finanziert werden. 4. a) Ist im Hinblick auf die Walpertskirchener Spange mit Finanzierungsproblemen zu rechnen? Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu keine Aussage möglich. b) Wenn ja, inwiefern? Entfällt. 5. Welche potenziellen Probleme könnten im Hinblick auf die Realisierung der Walpertskirchener Spange auftreten? Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu keine Aussage möglich.