Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.01.2017 Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags und Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat am 28. Okto ber 2016 eine Änderung des Glücks spielstaatsvertrages be schlossen, um die bereits seit 2012 vorgesehene Vergabe von Konzessionen für Sportwettanbieter endlich zu ermög lichen. Der neue Staatsvertrag soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Ministerpräsidenten einigten sich in Reak tion auf die Kritik am jetzigen Staatsvertrag außerdem da rauf, im Laufe des Jahres 2017 eine Reihe weiterer offener Fragen zur Glücksspielregulierung zu prüfen. Laut MPKBeschluss wird die laut § 32 Glücksspielstaats vertrag (GlüStV) in 2017 fällige Evaluierung des Staats vertrages um die Themen Vereinfachung der SpielerIden tifizierung und Authentifizierung im Internet, Ersatz des 1.000 €Einsatzlimits im Internetglücksspiel durch ein Ver lustlimit sowie Prüfung einer bundesweiten Sperrdatei er weitert. Zusätzlich beauftragten die Ministerpräsidenten die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden mit der Analyse der tatsächlichen Entwicklung im Bereich von OnlineCasino und der Prüfung von regulatorischen Maßnahmen, die die Ziele des Staatsvertrages in diesem Bereich besser errei chen (als das derzeit vorgesehene Totalverbot). Sollten die Verhandlungen zum Thema Internetglücksspiel bis Mitte 2019 nicht abgeschlossen sein, hat das Land Hessen ein Sonderkündigungsrecht. Die Ergebnisse der Evaluierung nach § 32 GlüStV und der genannten Prüfaufträge aus dem MPKBeschluss wer den die Grundlage für die Verhandlungen der Länder zur Glücksspiel regulierung in den kommenden Jahren bilden, insbesondere bei der Beschäftigung mit tauglichen alternati ven Regulierungsansätzen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Stellen innerhalb der Staatsregierung sind an der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge betei ligt (bitte jeweils separat auflisten) und wie stimmen sich diese mit den entsprechenden Stellen in anderen Bun desländern ab? 2. Wann werden die Ergebnisse der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge aus dem MPKBeschluss der CdSKonferenz vorgelegt? 3. Werden bzw. wurden im Rahmen der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge die Regulierungsbe troffenen (Anbieter, Werbeschaffende etc.) beteiligt, und wenn ja, in welcher Form? 4. Werden bzw. wurden im Rahmen der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge externe Forschungs einrichtungen oder Dienstleister mit der Erstellung von Gutachten oder Studien beauftragt und wie lauten die entsprechenden Studienaufträge? 5. Werden die Prüfaufträge zur tatsächlichen Entwicklung von OnlineCasinoangeboten und möglichen regulato rischen Maßnahmen in diesem Bereich im Rahmen der Evaluierung nach § 32 behandelt oder ist hierfür ein se parater Bericht an die CdSKonferenz geplant? 6. Nach welchen Kriterien beurteilen die Länder im Rahmen der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge, ob die Maßnahmen im aktuellen Staatsvertrag und mögliche regulatorische Maßnahmen im Bereich OnlineCasino die Ziele des Staatsvertrages tatsächlich erreichen? 7. Für wann ist der Beginn der Verhandlungen der Länder zum Thema Internetglücksspiel geplant, um zu verhin dern, dass das Land Hessen sein für Mitte 2019 vorgese henes Sonderkündigungsrecht wahrnimmt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.02.2017 1. Welche Stellen innerhalb der Staatsregierung sind an der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge beteiligt (bitte jeweils separat auflisten) und wie stimmen sich diese mit den entsprechenden Stellen in anderen Bundesländern ab? Für die nach § 32 GlüStV vorgesehene Evaluierung wurde eine Arbeitsgruppe der Länder eingerichtet, in deren Rah men die einzelnen Themenbereiche der Evaluierung unter schiedlichen Ländern zur federführenden Bearbeitung zu gewiesen wurden. Dabei wurden die Prüfaufträge der MPK vom Oktober 2016 bereits mit berücksichtigt. Die Ergebnis se der einzelnen Beiträge werden von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe gemeinsam bewertet und im Rahmen von Redaktionssitzungen konsolidiert. An dieser Arbeitsgruppe beteiligen sich das Staatsminis terium des Innern, für Bau und Verkehr, das Staatsministeri um der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Falls er forderlich werden daneben auch nachgeordnete Behörden eingebunden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.05.2017 17/15605 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15605 2. Wann werden die Ergebnisse der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge aus dem MPK-Beschluss der CdS-Konferenz vorgelegt? Nach bisheriger Planung sollen die Ergebnisse der Evaluie rung und der Prüfaufträge der CdSKonferenz am 14. und 15. September 2017 berichtet werden. 3. Werden bzw. wurden im Rahmen der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge die Regulierungsbetroffenen (Anbieter, Werbeschaffende etc.) beteiligt , und wenn ja, in welcher Form? Nein. 4. Werden bzw. wurden im Rahmen der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge externe Forschungseinrichtungen oder Dienstleister mit der Erstellung von Gutachten oder Studien beauftragt und wie lauten die entsprechenden Studienaufträge? Die Firma MECN GmbH wurde vom Land Hessen mit der Beobachtung und Darstellung der Entwicklung des Schwarz marktes für Glücksspiele im Internet beauftragt. Dabei soll insbesondere der Umfang des legalen und illegalen Ange bots an Glücksspielen im Internet berücksichtigt werden. Des Weiteren wird – ohne dass eine gesonderte Beauf tragung zu Evaluierungszwecken vorliegt – auf folgende Er kenntnisquellen zurückgegriffen: • Archiv des Deutschen Lotto und Totoblocks • Kommission für den Jugendmedienschutz • Sportbeirat • Gutachten des IfoInstituts zur Wirtschaftsentwicklung der Unterhaltungsautomaten im Auftrag der Deutschen Automatenwirtschaft • Epidemiologische Studie zum pathologischen Glücks spiel • Deutscher Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe 5. Werden die Prüfaufträge zur tatsächlichen Entwicklung von Online-Casinoangeboten und möglichen regulatorischen Maßnahmen in diesem Bereich im Rahmen der Evaluierung nach § 32 behandelt oder ist hierfür ein separater Bericht an die CdS-Konferenz geplant? Die Prüfaufträge aus der MPK vom Oktober 2016 werden im Rahmen der Evaluierung berücksichtigt. 6. Nach welchen Kriterien beurteilen die Länder im Rahmen der Evaluierung und der Bearbeitung der Prüfaufträge, ob die Maßnahmen im aktuellen Staatsvertrag und mögliche regulatorische Maßnahmen im Bereich Online-Casino die Ziele des Staatsvertrages tatsächlich erreichen? Bei der Bearbeitung der Prüfaufträge gilt es zu erörtern, wie der Vollzug gegenüber illegalen OnlineGlücksspielangebo ten (insbesondere illegale Lotterieangebote, Sportwettange bote, OnlineCasinoangebote) kurz und mittelfristig verbes sert werden kann. Ausgehend von dem aktuell bestehenden Totalverbot solcher Angebote gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV müssen im Rahmen der Evaluierung und der Prüfaufträge die aktuellen Vollzugserfolge bewertet und bestehende Voll zugshemmnisse identifiziert werden, um Optimierungsmög lichkeiten erkennen zu können. Kriterien dafür können die Anzahl eingeleiteter Verwal tungsverfahren, die Zahl erlassener Untersagungsverfü gungen, die Anzahl der Angebotseinstellungen sowie die Verteilung der Bruttospielerträge zwischen legalen und il legalen Glücksspielangeboten sein. Hinsichtlich möglicher regulatorischer Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs müssen die einzelnen Vollzugshemmnisse je nach Ursache einer differenzierten Betrachtung unterzogen werden. Allge meine Kriterien lassen sich dafür zum gegenwärtigen Bear beitungsstand nicht nennen. 7. Für wann ist der Beginn der Verhandlungen der Länder zum Thema Internetglücksspiel geplant, um zu verhindern, dass das Land Hessen sein für Mitte 2019 vorgesehenes Sonderkündigungsrecht wahrnimmt? Der Beginn der Verhandlungen ist zum gegenwärtigen Zeit punkt noch nicht absehbar.