Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner SPD vom 23.01.2017 Behördenverlagerung – Stadt Obernburg soll als Standort der Finanzverwaltung gestärkt werden Der Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Finanzminister Dr. Markus Söder hat im Sommer 2015 bei einem Finanz- und Heimatempfang in Aschaffenburg bekannt gegeben, dass im Zuge der geplanten bayernweiten Behördenverlagerungen 30 zusätzliche Stellen für Finanzbeamte in der Stadt Obernburg (Landkreis Miltenberg ) entstehen sollen. Auch die örtlichen CSU-Abgeordneten haben diese Nachricht daraufhin in Pressemitteilungen veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wann kann das Finanzamt (FA) Obernburg mit diesen zusätzlichen Stellen rechnen? b) Handelt es sich tatsächlich um zusätzliche Stellen für die Steuerverwaltung? c) Wenn nein, von woher werden vorhandene Stellen umgesetzt? 2. a) Wird es bei den angekündigten 30 zusätzlichen Stellen bleiben bzw. wie sieht die weitere personelle Planung für das FA aus? b) Wann werden diese Stellen mit Arbeitskräften besetzt werden? c) Welche Aufgaben werden die neuen Arbeitskräfte in Obernburg übernehmen? 3. a) Hat der laut Aussagen von Staatsminister Dr. Markus Söder beauftragte Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern bereits geeignete Liegenschaften gefunden? b) Falls ja, um welche handelt es sich? c) Welche Kriterien müsste diese Immobilie erfüllen? 4. a) Nachdem laut Aussagen von Staatsminister Dr. Markus Söder auch ein Neubau aufgrund der beengten Verhältnisse der jetzigen Standorte nicht ausgeschlossen sei, kämen welche Grundstücke aus welchen Gründen dafür infrage? b) Welche Kosten würden bei einem Neubau für das Grundstück, das Gebäude und Weiteres entstehen? c) Wie sähen die zeitlichen Planungen bei einem Neubau aus? 5. a) Gibt es bereits Überlegungen bzw. Planungen, bei einem eventuellen Neubau auch die Amtsgerichtsstandorte Miltenberg und Obernburg zu fusionieren und ebenfalls dort unterzubringen? b) Wenn ja, wie sehen diese Planungen zeitlich, räumlich , personell und finanziell aus? 6. a) Haben sich bereits genügend Bewerber für die geplanten zusätzlichen Stellen in Obernburg gefunden? b) Wenn ja, von welchen anderen Dienststellen kommen die Bewerber? c) Wenn nein, wie will die Staatsregierung erreichen, dass sich Bewerber aus anderen Finanzämtern für einen Stellenwechsel nach Obernburg freiwillig bewerben ? 7. a) Bleiben die derzeit rund 80 Stellen am zweiten Standort in Amorbach (Finanzamt Amorbach) nach der geplanten Behördenverlagerung wie angekündigt erhalten bzw. sind dort Änderungen geplant? b) Wenn ja, welche? 8. Welche Gründe waren für das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (STMF) ausschlaggebend, die geplanten zusätzlichen Stellen nach Obernburg zu verlagern und nicht nach Amorbach ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.02.2017 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Martina Fehlner, SPD, vom 23.01.2017, betreffend „Behördenverlagerung – Standort Obernburg soll als Standort der Finanzverwaltung gestärkt werden“ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. a) Wann kann das Finanzamt (FA) Obernburg mit diesen zusätzlichen Stellen rechnen? b) Handelt es sich tatsächlich um zusätzliche Stellen für die Steuerverwaltung? c) Wenn nein, von woher werden vorhandene Stellen umgesetzt? 2. a) Wird es bei den angekündigten 30 zusätzlichen Stellen bleiben bzw. wie sieht die weitere personelle Planung für das FA aus? b) Wann werden diese Stellen mit Arbeitskräften besetzt werden? c) Welche Aufgaben werden die neuen Arbeitskräfte in Obernburg übernehmen? Im Rahmen der Heimatstrategie – Behördenverlagerung wird die Arbeitneh mer- und ein Teil der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts Nürnberg-Nord mit 30 Arbeitsplätzen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.05.2017 17/15649 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15649 nach Obernburg verlagert. Der Zeitpunkt der Verlage rung hängt im Wesentlichen davon ab, wann die Unterbringung für die neue Stelle in Obernburg zur Verfügung steht. Die Planungen umfassen die Ver lagerung von 30 zusätzlichen Arbeitsplätzen. 3. a) Hat der laut Aussagen von Staatsminister Dr. Markus Söder beauftragte Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern bereits geeignete Liegenschaften gefunden? b) Falls ja, um welche handelt es sich? c) Welche Kriterien müsste diese Immobilie erfüllen? 4. a) Nachdem laut Aussagen von Staatsminister Dr. Markus Söder auch ein Neubau aufgrund der beengten Verhältnisse der jetzigen Standorte nicht ausgeschlossen sei, kämen welche Grundstücke aus welchen Gründen dafür infrage? Die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) hat als Ergebnis eines Flächenma nagementverfahrens den Neubau eines Finanzamtsgebäudes zur gemein samen Unterbringung der Bearbeitungsstelle des Finanzamtes Nürnberg Nord und des Finanzamtes Obernburg auf den staatseigenen Grundstücken Flst.Nm. 3553/29 und 3553/32 Gemarkung Obernburg sowie die anschlie ßende Nachnutzung des Finanzamtsgebäudes in der Römerstraße 91 durch das Amtsgericht Obernburg empfohlen, nachdem in staatseigenen Be standsgebäuden in Obernburg keine Flächenreserven verfügbar sind. Die staatseigenen Grundstücke für den Neubau sind derzeit noch an die Regie rung von Unterfranken überlassen, die auf diesen eine Gemeinschaftsunter kunft in modularer Bauweise errichtet hat. Die Beendigung dieser Nutzung wird mit dem Baubeginn für den Neubau abgestimmt. b) Welche Kosten würden bei einem Neubau für das Grundstück, das Gebäude und Weiteres entstehen ? c) Wie sähen die zeitlichen Planungen bei einem Neubau aus? Zu den Fragen 4 b und 4 c sind noch keine Aussagen möglich , da die ent sprechenden Unterlagen für die Errichtung eines staatlichen Neubaus aktu ell noch erarbeitet werden. 5. a) Gibt es bereits Überlegungen bzw. Planungen, bei einem eventuellen Neubau auch die Amtsgerichtsstandorte Miltenberg und Obernburg zu fusionieren und ebenfalls dort unterzubringen? b) Wenn ja, wie sehen diese Planungen zeitlich, räumlich, personell und finanziell aus? Die im Rahmen der Verwaltungsreform 21 beschlossene Zusammenlegung der gerichtlichen Zweigstelle Miltenberg mit dem Amtsgericht Obernburg steht noch aus. Für die Verlagerung der Zweigstelle Miltenberg gibt es aktu ell keine konkreten Planungen. Sie ist insbesondere nicht Bestandteil des laufenden Verfahrens zur Unterbringung der Bearbeitungsstelle des Finanz amts Nürnberg-Nord nach Obernburg a. Main. 6. a) Haben sich bereits genügend Bewerber für die geplanten zusätzlichen Stellen in Obernburg gefunden ? Derzeit (Stand: Januar 2017) sind vier Beschäftigte mit Einstieg in der zwei ten Qualifikationsebene vorgemerkt, die an die neue Bearbeitungsstelle in Obernburg versetzt werden möchten. b) Wenn ja, von welchen anderen Dienststellen kommen die Bewerber? Die genannten Beschäftigten sind derzeit an den Finanzämtern München, Kaufbeuren sowie am Stammfinanzamt in Obernburg tätig. c) Wenn nein, wie will die Staatsregierung erreichen, dass sich Bewerber aus anderen Finanzämtern für einen Stellenwechsel nach Obernburg freiwillig bewerben? Die zur Besetzung der neuen Stellen in Obernburg noch fehlenden Beschäf tigten werden aus den jeweiligen Prüfungsjahrgängen gewonnen. Um recht zeitig vorzuplanen, wird dies bei den künftigen regionalen Verteilungen der Nachwuchskräfte sachgerecht berücksichtigt (bevorzugte Berücksichtigung der unterfränkischen Finanzämter bei den künftigen Personalverteilungen). Zudem wird seit dem Jahr 2015 allen Anwärter(inne)n mit Einstieg in der 2. Qualifikationsebene am Ausbildungsfinanzamt Obernburg bereits bei Ein stellung in Aussicht gestellt, dass sie nach Eröffnung der Bearbeitungsstelle am Standort Obernburg eingesetzt werden , sofern sie dies wünschen. 7. a) Bleiben die derzeit rund 80 Stellen am zweiten Standort in Amorbach (Finanzamt Amorbach) nach der geplanten Behördenverlagerung wie angekündigt erhalten, bzw. sind dort Änderungen geplant? b) Wenn ja welche? Es sind keine Änderungen bei der Finanzamtsaußenstelle Amorbach ge plant. 8. Welche Gründe waren für das Staatsministeriumsder Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ausschlaggebend, die geplanten zusätzlichen Stellen nach Obernburg zu verlagern und nicht nach Amorbach? Der Auswahl des Standortes liegen folgende Kriterien zugrunde : Der Land kreis Miltenberg ist dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugeord net, hat im Rahmen der Nordbayerninitiative keine Projekte erhalten und konnte bislang noch nicht von Behördenverlagerungen profitieren. Darüber hinaus orientiert sich das Konzept „Regionalisierung von Verwal tung“ am System der Zentralen Orte. Gemäß dem Landesentwicklungspro gramm Bayern 2013 (LEP) soll der gehobene Bedarf an zentralörtlichen Einrichtungen (wie beispielsweise Finanzämter) in der Regel von den Mittel- und Oberzentren gedeckt werden. Die Stadt Obernburg a. Main ist – im Ge gensatz zur Stadt Amorbach - gemeinsam mit Elsenfeld, Erlenbach a. Main, Klingenberg a. Main und Wörth a. Main im Entwurf der Teilfortschreibung als Mittelzentrum festgelegt. Der Finanzamtsstandort Obernburg a. Main wird daher vorrangig mit der Verlagerung der Bearbeitungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Nord gestärkt .