17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15680 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 18.01.2017 Lehrer im pädagogischen Dienst in der Justizvollzugsanstalt Straubing Bis 2013 waren an 32 der vorhergegangenen 34 Jahre immer 4 Lehrer in der JVA Straubing tätig. Mittlerweile sind nur noch 2,8 Lehrerstellen besetzt. Im Vergleich zum Jahr 2013 fehlen also 30 Prozent der Arbeitskapazität. Lehrer werden im Beschäftigungsverhält nis geringer bezahlt als ihre verbeamteten Kollegen, welche zudem zweimal befördert werden können. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Trifft es zu, dass neue Aufgaben für die Lehrer im pädagogischen Dienst durch das neue Integrationsgesetz (Stichwort: Sprach- und Integrationskurse) hinzukommen ? b) Wenn ja, wie will die Staatsregierung diesen Mehraufwand kompensieren? 2. Wann wird in der Justizvollzugsanstalt Straubing wieder auf 4 Lehrerstellen aufgestockt? 3. a) Trifft es zu, dass es im Angestelltenbereich keine Möglichkeit gibt, erbrachte Arbeitsleistung und -qualität durch eine Höhergruppierung zu honorieren? b) Wenn ja, will die Staatsregierung für Pädagogen im Beschäftigungsverhältnis zukünftig Höhergruppierungsmöglichkeiten einführen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 21.02.2017 Vorbemerkungen: Neben zahlreichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen besteht für Inhaftierte in den bayerischen Justizvollzugsanstalten auch die Möglichkeit, einen Hochschulabschluss im Rahmen eines Online-Fernstudiums bei der Fernuniversität Hagen zu erwerben. Diese Möglichkeit wird insbesondere von langstrafigen Gefangenen gerne in Anspruch genommen . Unter Berücksichtigung der hierfür notwendigen und umfangreichen technischen Ausstattungsmittel sowie zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise und einer sachgerechten einheitlichen pädagogischen Betreuung der Gefangenen wurde diese Aufgabe zentralisiert und an die Justizvollzugsanstalt Würzburg übertragen. Mit der Aufgabenübertragung dieser Studienmöglichkeit an die Justizvollzugsanstalt Würzburg ist die umfangreiche Betreuung der studierenden Gefangenen und die Organisation dieser Maßnahme durch den Pädagogischen Dienst der Justizvollzugsanstalt Straubing entfallen. Vor diesem Hintergrund wurde eine wegen Ruhestandeintritts mit Ablauf des Monats März 2013 frei gewordene Stelle im pädagogischen Dienst von der Justizvollzugsanstalt Straubing an die Justizvollzugsanstalt Würzburg übertragen. Darüber hinaus ist in der Justizvollzugsanstalt Straubing inzwischen auch die umfangreiche Aufgabe der pädagogischen Betreuung und Organisation des Telekollegs entfallen, da diese Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife für alle geeigneten Gefangenen der bayerischen Justizvollzugsanstalten der Justizvollzugsanstalt Kaisheim übertragen wurde. Gleichwohl wurde der Justizvollzugsanstalt Straubing – Einrichtung für Sicherungsverwahrung – eine Stelle im pädagogischen Dienst zugewiesen, sodass der pädagogische Dienst bei der Justizvollzugsanstalt Straubing und der Einrichtung für Sicherungsverwahrung mit insgesamt vier Bediensteten mit 3,8 Stellenanteilen und 2 Mitarbeitern aus dem allgemeinen Vollzugsdienst derzeit ausreichend ausgestattet ist. Die Entlohnung von Lehrkräften im Arbeitnehmer- bzw. Beschäftigungsverhältnis erfolgt nach der gültigen Entgeltordnung des Tarifvertrags der Länder (TV-L). 1. a) Trifft es zu, dass neue Aufgaben für die Lehrer im Pädagogischen Dienst durch das neue Integrationsgesetz (Stichwort: Sprach- und Integrationskurse ) hinzukommen? Gefangenen mit Sprach- oder Integrationsdefiziten soll über die bestehenden Resozialisierungsmaßnahmen hinaus verstärkt die Möglichkeit gegeben werden, die deutsche Sprache zu erlernen und sich über die in Deutschland gel- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15680 tenden Werte, Regeln und Traditionen zu informieren. Die Entscheidung über die Durchführung und die Notwendigkeit der Teilnahme von Gefangenen an Deutsch- und Integrationskursen trifft die jeweils zuständige Justizvollzugsanstalt. Bisher werden in den Justizvollzugsanstalten Deutschkurse von Anstaltsbediensteten, aber auch von ehrenamtlichen Mitarbeitern durchgeführt. In einigen Anstalten bieten externe Träger, z. B. Volkshochschulen, Deutschkurse an. Zur Vermittlung von Deutschkenntnissen kommen auch die Lernportale „Ich-will-lernen.de‟ und „Ich will Deutsch lernen‟ des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. zum Einsatz. b) Wenn ja, wie will die Staatsregierung diesen Mehraufwand kompensieren? In Justizvollzugsanstalten mit großem und häufig wechselndem Gefangenenbestand ist vorgesehen, Deutsch- und Integrationskurse durch eigenes Personal durchzuführen. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind hierfür zusätzlich eine Planstelle für einen Pädagogen und zwei Planstellen für Sozialpädagogen ausgewiesen. Im Übrigen ist beabsichtigt, den Bedarf an Deutsch- und Integrationskursen durch den Einsatz externer Träger abzudecken . Hierfür sind im Doppelhaushalt 2017/2018 jeweils 170.000 Euro/Jahr berücksichtigt. Zusätzlich sind für Ausstattungs - und Ausrüstungsgegenstände rund 50.000 Euro/ Jahr vorgesehen. 2. Wann wird in der Justizvollzugsanstalt Straubing wieder auf 4 Lehrerstellen aufgestockt? Der Justizvollzugsanstalt Straubing mit der Einrichtung für Sicherungsverwahrung stehen derzeit insgesamt vier Bedienstete des pädagogischen Dienstes mit einem Stellenanteil von 3,8 sowie zwei Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes zur Verfügung. Eine Aufstockung des pädagogischen Dienstes um eine weitere Lehrerstelle ist mangels verfügbarer Planstelle nicht möglich und im Hinblick auf die aktuelle Stellensituation im pädagogischen Dienst bei der Justizvollzugsanstalt Straubing derzeit nicht vorgesehen . 3. a) Trifft es zu, dass es im Angestelltenbereich keine Möglichkeit gibt, erbrachte Arbeitsleistung und -qualität durch eine Höhergruppierung zu honorieren ? Die Eingruppierung der im Justizvollzug beschäftigten Arbeitnehmer richtet sich gemäß § 12 TV-L ausschließlich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zum TV- L. Die Beschäftigten bleiben damit grundsätzlich und unabhängig von ihrer erbrachten Arbeitsleistung und -qualität für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in ihrer Entgeltgruppe eingruppiert. Allerdings werden qualitativ und quantitativ gute Arbeitsleistungen in der Regel dadurch honoriert , dass die Beschäftigten bei der Vergabe höherwertiger Tätigkeiten, welche zu einem Wechsel in einer höhere Entgeltgruppe führen, vorrangig berücksichtigt werden. Zudem besteht erstmals für das Jahr 2017 die Möglichkeit, besondere Einzelleistungen von Arbeitnehmern mit Leistungsprämien zu honorieren. b) Wenn ja, will die Staatsregierung für Pädagogen im Beschäftigtenverhältnis zukünftig Höhergruppierungsmöglichkeiten einführen? Die Entgeltordnung zum TV-L beinhaltet die Eingruppierungsmerkmale der Arbeitnehmer und kann nur im Rahmen von Tarifverhandlungen durch die Tarifvertragsparteien ausgehandelt und geregelt werden.