Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.12.2016 Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) ist ein Bestandteil des 2009 von der Staatsregierung beschlossenen „Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus “. Dieses Konzept wurde von Beginn an von verschiedenen Seiten als unzureichend kritisiert – insbesondere aufgrund seiner einseitigen Fixierung auf die Sicherheitsbehörden und wegen der fehlenden Unterstützung der Zivilgesellschaft. Ein zentraler Kritikpunkt ist der Einsatz der BIGE – also von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich aus den Bereichen von Verfassungsschutz und Polizei rekrutieren – im Bildungsbereich. Der Dortmunder Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Dierk Borstel hat diese Kritik erst kürzlich in seiner Stellungnahme zur Expertenanhörung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags zur Weiterentwicklung des Bayerischen Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus folgendermaßen zum Ausdruck gebracht: „Auffallend ist die deutliche Konzentration des Programms auf Angebote des Verfassungsschutzes und der Polizei sowie die Ausweitung von deren üblichen Arbeitsaufgaben . Natürlich soll der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit im Rahmen seiner gebotenen Möglichkeiten aufklären. Ein pädagogischer Einsatz z. B. in Schulen oder der offenen Jugendarbeit ist aber kritisch zu hinterfragen. Weder ist klar, ob die dafür nötigen pädagogischen Kompetenzen vorhanden sind, noch wird deutlich, ob dabei nicht auch Interessenskonflikte zwischen der Aufgabe der Beobachtung und der Aufklärung auftreten können. Ein demokratiefördernder Ansatz würde es Trägern der Bürgergesellschaft – gerne mithilfe für die Öffentlichkeit bestimmter polizeilicher und geheimdienstlicher Erkenntnisse – anvertrauen, diese Form des präventiven Demokratieschutzes zu übernehmen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie hat sich das Budget der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) (aufgeschlüsselt nach personeller und finanzieller Ausstattung) in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung verändert? 1.2 Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert die (Präventions-) Arbeit der BIGE? 1.3 Wodurch konkret (z. B. durch den Austausch mit wissenschaftlichen Institutionen, durch die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etc.) wird sichergestellt, dass die (Präventions-) Arbeit der BIGE dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entspricht? 2. Wie hat sich im Zeitraum seit der Einrichtung der BIGE die Höhe der finanziellen Mittel, die der Freistaat für a) die „Landeskoordinierungsstelle Demokratie leben! Bayern gegen Rechtsextremismus“ (LKS), b) das „Bayerische Bündnis für Toleranz – Demokratie und Menschenwürde schützen“ und c) für sonstige zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zur Verfügung stellt, verändert (Zahlen bitte getrennt nach Akteuren und einzelnen Jahren aufschlüsseln)? 3. Wie haben sich im Zeitraum seit der Einrichtung der BIGE die Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Stundenkontingente für die Arbeit der an die staatlichen Schulberatungsstellen angebundenen Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz verändert ? 4. Wodurch lässt sich die ungleiche Entwicklung der in den Fragen 1 bis 3 abgefragten Mittel- bzw. Personalausstattung erklären? 5.1 In wie vielen Fällen unterstützte die BIGE bisher in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung Kommunen in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs - bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? 5.2 In wie vielen Fällen unterstützte die BIGE bisher in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung Schulen in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe bzw. Schule, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten )? 5.3 In wie vielen Fällen unterstützte die BIGE bisher in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung sonstige (zivilgesellschaftliche) Akteure (Verbände, Bündnisse etc.) in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe bzw. Schule, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.05.2017 17/15681 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15681 6.1 Welche Rolle spielt die BIGE in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung bei der Beratung und Fortbildung zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit innerhalb der Landesverwaltung – insbesondere im Bereich der Polizei bzw. Sicherheitsbehörden (Beratungsfälle bzw. Fortbildungsangebote bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? 6.2 Welchen quantitativen Anteil hat die Bekämpfung des Rechtsextremismus an der Arbeit der BIGE? 6.3 Welchen quantitativen Anteil hat die Bekämpfung anderer Arten von Extremismus an der Arbeit der BIGE? 7.1 Weshalb spricht sich die Staatsregierung – trotz der teilweise massiven Kritik von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten (siehe Vorbemerkung) – weiterhin dafür aus, dass im Auftrag der BIGE pädagogisch unzureichend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen von Verfassungsschutz und Polizei an bayerischen Schulen Bildungsaufgaben übernehmen? 7.2 Weshalb werden diese (Bildungs-)Aufgaben an den bayerischen Schulen – bei entsprechender Ausstattung – nicht vollständig an die pädagogisch besser qualifizierten Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz bzw. an sonstige, speziell dafür qualifizierte zivilgesellschaftliche Träger übertragen? 7.3 Weshalb verfolgt die Staatsregierung im Hinblick auf die Unterstützungsleistung für Kommunen, Schulen und sonstige (zivilgesellschaftliche) Akteure in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nicht den gleichen Ansatz, den sie in der „Salafismusprävention“ durch die Unterstützung und Kompetenzübertragung an die ‚Fachstelle zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung in Bayern ‘ bzw. an deren Träger ufuq.de verfolgt? 8.1 In wie vielen Fällen unterstützte die LKS in den vergangenen fünf Jahren Kommunen in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? 8.2 In wie vielen Fällen unterstützte die LKS in den vergangenen fünf Jahren Schulen in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? 8.3 In wie vielen Fällen unterstützte die LKS in den vergangenen fünf Jahren sonstige (zivilgesellschaftliche) Akteure (Verbände, Bündnisse etc.) in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.02.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) sowie dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) wie folgt beantwortet : 1.1 Wie hat sich das Budget der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) (aufgeschlüsselt nach personeller und finanzieller Ausstattung) in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung verändert? In personeller Hinsicht wurde die BIGE seit ihrer Einrichtung sukzessive aufgestockt. Im Jahr 2011 wurde der Personalstamm auf zehn Vollzeitstellen erhöht. Im Nachtragshaushalt 2016 wurde eine Stellenmehrung auf insgesamt 21 Vollzeitstellen beschlossen. Die finanzielle Ausstattung der BIGE wird aus keinem eigenen Haushaltstitel bestritten. Sie speist sich aus den Haushalten des Landesamtes für Verfassungsschutz und des Landeskriminalamtes. 1.2 Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert die (Präventions-) Arbeit der BIGE? Das didaktische Handlungskonzept der „Themenzentrierten Interaktion (TZI)“ nach Ruth Cohn bildet die wissenschaftliche Grundlage für die Fortbildung der BIGE-Mitarbeiter und damit auch für die Vorträge und Workshops der BIGE- Referenten. TZI ist ein umfassendes Handlungskonzept zum Planen und didaktischen Gestalten von sowohl themen- und zielorientierten , als auch teilnehmerorientierten Seminaren, Unterricht und Workshops. Ziel ist ein lebendiges Lernen, das vor allem durch die Verbindung der Sach- und Beziehungsebene erreicht wird. Für den Referenten bedeutet dies zudem, dass er die Menschen bzw. die Gruppe da abholt, wo sie steht. Des Weiteren soll ein möglichst eigenaktives Lernen mit allen Sinnen und durch ein reichhaltiges Repertoire an Lehrmethoden zielführend, abwechslungsreich und motivierend begleitet werden. 1.3 Wodurch konkret (z. B. durch den Austausch mit wissenschaftlichen Institutionen, durch die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etc.) wird sichergestellt, dass die (Präventions -) Arbeit der BIGE dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entspricht? Neue lernpsychologische Erkenntnisse, Grundsätze der Lehrmethodik, Didaktik, sowie Präsentations- und Visualisierungstechniken werden im Rahmen von regelmäßigen internen und externen Fortbildungsmodulen vermittelt. Zudem erfolgt durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter (Diplom- Pädagogin, -Politologen, Kriminologe) eine Aufbereitung, Ausarbeitung und Einflechtung aktueller wissenschaftlicher Drucksache 17/15681 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Erkenntnisse und eine kontinuierliche Beratung und Unterstützung der BIGE-Mitarbeiter. Des Weiteren erfolgt ein Austausch zu aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen mit Institutionen, wie z. B. der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. 2. Wie hat sich im Zeitraum seit der Einrichtung der BIGE die Höhe der finanziellen Mittel, die der Freistaat für a) die „Landeskoordinierungsstelle Demokratie leben ! Bayern gegen Rechtsextremismus“ (LKS), b) das „Bayerische Bündnis für Toleranz – Demokratie und Menschenwürde schützen“ und c) für sonstige zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zur Verfügung stellt, verändert (Zahlen bitte getrennt nach Akteuren und einzelnen Jahren aufschlüsseln )? Die Förderung der LKS durch den Freistaat Bayern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (in Euro): 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 54.000 54.000 54.000 58.000 58.000 58.000 80.000 80.000 Die Förderung des Bayerischen Bündnisses für Toleranz durch den Freistaat Bayern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Zahlungen in € StMI* StMBW StMAS Landtag Gesamt 2009 10.000 6.000 0** 10.000 26.000 2010 30.000 8.500 8.300 10.000 56.800 2011 15.000 8.500 8.300 10.000 41.800 2012 30.000 8.000 8.300 10.000 56.300 2013 30.000 8.500 8.300 10.000 56.800 2014 30.000 8.500 8.300 10.000 56.800 2015 30.000 8.000 8.300 10.000 56.300 2016 30.000 8.500 8.300 20.000 66.800 * Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ** Beitritt zum Bündnis für Toleranz in 2010 Die Förderung sonstiger zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Zahlungen auf 1000 € gerundet 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stiftung jüdisches Kulturmuseum Augsburg- Schwaben 162 170 170 170 170 170 170 170 Gesellschaft zur Förderung jüdischer Kultur und Tradition 76 76 76 76 100 100 100 100 Landesverband Bayern der Sinti und Roma e.V. (exkl. Gräbermittel 2016) 180 180 180 195 202 217 265 290 Stiftung Bayerische Gedenkstätten (institutionell ) 2173 2000 2518 2602 3000 3131 3423 3487 Stiftung Bayer. Gedenkstätten (Projektförderung /Investitionen ) 1131 1560 705 1984 449 1876 3038 1036 Gesellschaft für christlichjüdische Zusammenar - beit (GCJZ) Augsburg- Schwaben 2 2 2 4 3 4 5 4 GCJZ in Würzburg und Unterfranken e.V. 2 2 2 2 2 2 2 2 GCJZ München- Regensburg 8 8 8 8 8 6 8 8 Darüber hinaus werden vom Freistaat Bayern eine Fülle von Maßnahmen und Initiativen, beispielsweise im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die auch präventiv gegen Rechtsextremismus wirken, unterstützt. Es handelt sich dabei um keine originären Maßnahmen gegen Rechtsextremismus . 3. Wie haben sich im Zeitraum seit der Einrichtung der BIGE die Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Stundenkontingente für die Arbeit der an die staatlichen Schulberatungsstellen angebundenen Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz verändert? Die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz stehen den Schulen als kompetente Ansprechpartner für verhaltensorientierte Prävention und anlassbezogene Intervention von jeglicher Form von Extremismus zur Verfügung. Für ihre Tätigkeit in diesem Rahmen werden sie an die neun Staatlichen Schulberatungsstellen teilabgeordnet. Der Gesamtumfang der Teilabordnungen beträgt insgesamt 54 Wochenstunden (sechs Wochenstunden pro Schulberatungsstelle ). Insbesondere vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und neuer Entwicklungen im Bereich des Extremismus wird der Umfang der Teilabordnungen der Regionalbeauftragten zum Schuljahr 2017/2018 auf bayernweit insgesamt 72 Wochenstunden erhöht werden. Die Angebote der Regionalbeauftragten werden durch staatliche Haushaltsmittel finanziert, die den Staatlichen Schulberatungsstellen für Lehrerfortbildungen zur Verfügung gestellt werden. Seit 2009 wurden den Staatlichen Schulberatungsstellen Haushaltsmittel in folgender Höhe für Fortbildungen zu verschiedenen Themen zugewiesen (in Euro): 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 145.000 230.000 285.000 320.000 320.000 320.000 320.000 315.500 4. Wodurch lässt sich die ungleiche Entwicklung der in den Fragen 1 bis 3 abgefragten Mittel- bzw. Personalausstattung erklären? Die personelle und finanzielle Ausstattung der einzelnen in den Fragen eins bis drei genannten Akteure richtet sich nach dem jeweiligen Beratungsbedarf und wird lageorien- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15681 tiert angepasst. Wie den Tabellen zu den Fragen eins bis drei entnommen werden kann, wurde großenteils die Finanzierung der einzelnen Akteure sukzessive ausgebaut. Daneben gilt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz als kompetente Ansprechpartner für jegliche Form des Extremismus ausschließlich für den schulischen Bereich zur Verfügung stehen und im Unterschied zu den anderen Institutionen und Initiativen nicht gesamtgesellschaftlich wirken. Hinsichtlich der Mittel für das Bündnis für Toleranz werden analog zum StMAS auch das StMI und das StMBW ihre jeweiligen Beiträge ab dem Jahr 2017 erhöhen. Der Beitrag des StMI wird von 30.000 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr steigen. Der Beitrag des StMBW wird wie derjenige des StMAS von 8.300 Euro auf 10.000 Euro pro Jahr steigen. 5.1 In wie vielen Fällen unterstützte die BIGE bisher in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung Kommunen in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus , Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? Die Beratung der Kommunen gehört zu den Kernaufgaben der BIGE. Seit ihrer Einrichtung im Jahr 2009 wurden in mehr als 190 Fällen bayerische Kommunen beraten (vgl. nachfolgende Tabelle). Hauptberatungsfelder waren in der Vergangenheit vor allem die Verhinderung des Ankaufs bzw. der Nutzung von Immobilien für rechtsextremistische Aktivitäten und rechtsextremistische Agitationen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Beratungsfälle gesamt 8 14 24 42 32 17 34 19 rechtsextremistische Aktion 5 6 15 20 15 3 0 3 Konfrontation Rechts-/ Linksextremisten 0 0 1 0 0 0 0 0 Bündnisarbeit 1 1 2 1 2 0 0 0 Immobilienfall 0 7 3 17 8 9 4 2 Anti-Asyl- Agitation 0 0 0 0 5 3 30 14 Sonstiges 2 0 3 4 2 2 0 0 Die Beratung der BIGE erfolgt stets auf Grundlage einer genauen Analyse der Lage vor Ort, die in enger Abstimmung mit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen vorgenommen wird. Aufbauend auf dieser Lagebeurteilung werden den Kommunen individuelle Vorschläge unterbreitet, in welcher Weise angemessen auf die Situation reagiert werden kann. Darüber hinaus übermittelt die BIGE Kommunen im Rahmen des Erstkontaktes allgemeine Informationen, wie z. B. die speziell für Kommunen ausgearbeitete Handreichung „Rechtsextremistische Agitation gegen Asylbewerberunterkünfte “ oder Handlungsempfehlungen im Falle von Wortergreifungen durch Rechtsextremisten. Darüber hinaus bearbeitete die BIGE bisher mehr als 48 Anfragen von Städten und Gemeinden. In über 54 Vorträgen wurden Kommunen z. B. bei Bürgerversammlungen oder Informationsveranstaltungen unterstützt (vgl. nachfolgende Tabelle). Zur Sensibilisierung und Aufklärung der Vertreter kommunaler Gebietskörperschaften im Rahmen der Primärprävention stellt die BIGE ihre Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen sog. „Bürgermeisterdienstbesprechungen “ dar. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anfragen 3 9 8 3 6 11 6 2 Vorträge 3 1 7 13 9 1 14 6 5.2 In wie vielen Fällen unterstützte die BIGE bisher in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung Schulen in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe bzw. Schule, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? Im Phänomenbereich Rechtsextremismus werden von der BIGE anlassunabhängige und anlassbezogene Präventionsmaßnahmen an Schulen durchgeführt. Zur Früherkennung rechtsextremistischer Tendenzen bietet die BIGE als Ansprechpartner für Schulen z. B. Informationen über die Anwerbestrategien von Rechtsextremisten, die aktuellen rechtsextremistischen Erscheinungsformen (z. B. die Instrumentalisierung der Asyl-/Flüchtlingsdebatte durch Rechtsextremisten in Form von „Hetze im Netz“) an. Die Angebote der BIGE richten sich an Schüler aller Schularten ab der achten Jahrgangsstufe sowie an Multiplikatoren (Referendare /Lehrer/pädagogische Fachkräfte). Seit Einrichtung der BIGE wurden bisher mehr als 603 Vorträge/Workshops durchgeführt (vgl. nachfolgende Tabelle ). Mehr als 143 davon waren Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren (Lehrkräfte, Referendare, pädagogische Fachkräfte). 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Vorträge an Schulen 12 22 60 96 115 94 98 106 davon Infoveranstaltungen für Multiplikatoren 4 5 13 30 31 21 18 21 Bei der schulischen Präventionsarbeit der BIGE sind die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz enge Kooperationspartner. Durch das Zusammenwirken der pädagogischen Expertise der Regionalbeauftragten und der fachlichen Expertise der BIGE konnten in der Vergangenheit positiv verlaufende Problemlösungsprozesse angestoßen werden. Vorträge und Workshops, die nicht vor dem Hintergrund konkreter rechtsextremistischer Problemstellungen durchgeführt werden, wurden mit wenigen Ausnahmefällen allein durch die BIGE bestritten. Hierzu wird keine Statistik geführt. Initiator derart gelagerter Vorträge und Workshops ist regelmäßig die Schule. Ein aktives Herantreten an die Schule seitens der BIGE erfolgt im Wesentlichen nur bei Vorliegen eines rechtsextremistischen Sachverhaltes. In einem Kooperationsprojekt mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz und dem Landesamt für Verfassungsschutz veranstaltet die BIGE derzeit in jedem Regierungsbezirk eine phänomenübergreifende Fortbildung Drucksache 17/15681 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 für Lehrkräfte zum Thema: „Salafismus und Rechtsextremismus / verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit – eine Herausforderung für Schule und Gesellschaft“. Wesentliche Bestandteile der Fortbildung sind dabei die „Hetze im Netz“ und die Agitation durch rechtsextremistische Akteure vor dem Hintergrund der Flüchtlings- und Asyldebatte. Im Jahr 2016 fanden derartige Fortbildungen bereits in Unter- und Mittelfranken statt. Weitere Fortbildungen in den anderen Regierungsbezirken sind bereits für 2017 terminiert bzw. in Planung. 5.3 In wie vielen Fällen unterstützte die BIGE bisher in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung sonstige (zivilgesellschaftliche) Akteure (Verbände, Bündnisse etc.) in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus , Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe bzw. Schule, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs - bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? Vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung „Bürgerinformation “ kann die BIGE auch von privaten Institutionen, Vereinen, Bürgerinitiativen bzw. zivilen Bündnissen angefragt werden. Über das Bürgertelefon bzw. per E-Mail gingen bei der BIGE seit ihrer Einrichtung mehr als 434 Anfragen von zivilgesellschaftlichen Akteuren zum Phänomenbereich Rechtsextremismus , größtenteils von Bürgern (303 Fälle), aber auch von zivilgesellschaftlichen Bündnissen/Netzwerke (86 Fälle), Vereinen/Verbänden (13 Fälle) und Firmen/Gewerbe (17 Fälle) ein (vgl. nachfolgende Tabelle). 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anfragen gesamt 58 62 81 83 49 47 29 25 Bürger 41 38 58 58 32 31 23 22 Bündnis/ Netzwerk 11 19 21 16 11 6 2 0 Verein/Verband 1 1 1 1 4 4 0 1 Firma/Gewerbe 1 4 1 4 1 3 3 0 Sonstige 4 0 0 4 1 3 1 2 Im Rahmen ihrer Vortragstätigkeit unterstützte die BIGE insgesamt 58 Akteure aus der Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus (vgl. nachfolgende Tabelle). 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Vorträge gesamt 9 11 5 13 9 4 1 6 Bündnis/ Netzwerk 6 9 5 3 4 2 0 0 Sonstige 3 2 0 10 5 2 1 6 Beratungsleistungen für die Zivilgesellschaft wurden in 51 Fällen von der BIGE erbracht (vgl. nachfolgende Tabelle). 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Beratungen gesamt 2 0 2 6 5 4 19 13 Bündnis/ Netzwerk 1 0 1 4 1 1 4 4 Sonstige 1 0 1 2 4 3 15 9 6.1 Welche Rolle spielt die BIGE in den einzelnen Jahren seit ihrer Einrichtung bei der Beratung und Fortbildung zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit innerhalb der Landesverwaltung – insbesondere im Bereich der Polizei bzw. Sicherheitsbehörden (Beratungsfälle bzw. Fortbildungsangebote bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? Seit ihrer Einrichtung stellt die BIGE eine feste Größe im Rahmen der Aus- und Fortbildung staatlicher und kommunaler Behörden dar. Eine bedarfsorientierte, fundierte und aktuelle Informationseinflechtung wird in der Aus- und Fortbildung der bayerischen Polizei, der Fortbildung von Justiz, Land- und Forstwirtschaft und Kommunalbehörden gefordert . Die BIGE leistet dies in Form von Informationsveranstaltungen , Tagungen und der Bearbeitung von konkreten Fällen. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Polizei führte die BIGE bislang mehr als 239 Informationsveranstaltungen zum Rechtsextremismus durch (vgl. nachfolgende Tabelle). Mehr als die Hälfte richtete sich an die Zielgruppe der auszubildenden Beamtinnen und Beamten der zweiten Qualifizierungsebene, die u. a. über taktische und soziale Aspekte im Umgang mit Rechtsextremisten und die aktuellen Erscheinungsformen und Aktionsfelder der rechtsextremistischen Szene geschult wurden. Mit Vorträgen begleitete die BIGE von September 2013 bis Dezember 2014 die Wanderausstellung „Ordnung und Vernichtung – Polizei im NS-Staat“ in den Abteilungen der Bereitschaftspolizei. Die Ausstellung wird von April 2016 bis Februar 2018 erneut in den Ausbildungsseminaren mit begleitenden Vorträgen der BIGE zu sehen sein. Weitere Zielgruppen von Fortbildungsveranstaltungen der BIGE sind u. a. Jugend- und Präventionsbeamte, Angehörige der Einsatzhundertschaften, die Staatsschutzverbindungsbeamten bei den Polizeiinspektionen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Staatsschutzseminare beim Fortbildungsinstitut der Bereitschaftspolizei. Aus- und Fortbildung der Polizei 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Infoveranstaltungen rechts 18 25 17 28 30 49 33 39 Im Rahmen der Aus- und Fortbildung innerhalb der Justiz informierte die BIGE bisher in mehr als 49 Vorträgen bei Fortbildungsveranstaltungen für Beschäftigte in den Justizvollzugsanstalten , bei Arbeitstagungen der Bewährungshelfer, bei der Anwärterausbildung an der Justizvollzugsakademie Straubing sowie bei Fortbildungen für Lehrkräfte an der Justizakademie Pegnitz über aktuelle rechtsextremistische Erscheinungsformen und Besonderheiten im Umgang mit rechtsextremistischen Gefangenen (vgl. nachfolgende Tabelle). Vor dem Hintergrund der Aktivitäten von Personen der Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene führt die BIGE seit 2015 im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz Fortbildungsveranstaltungen auch speziell für Gerichtsvollzieher durch. Das Fortbildungsangebot richtet sich speziell an Ausbildungsleiter und Lehrkräfte der Justiz. Auch für das Jahr 2017 sind bereits mehrere Fortbildungstermine vereinbart. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15681 Aus- und Fortbildung der Justiz 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Infoveranstaltungen rechts 1 0 1 4 18 8 7 10 Über die Gefahren einer möglichen Unterwanderung der Öko-Landwirtschaft durch Rechtsextremisten informierte die BIGE in bisher acht Veranstaltungen an staatlichen Fortbildungseinrichtungen im Bereich Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (vgl. nachfolgende Tabelle). Fortbildung Landwirtschaft , Ernährung und Forsten 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Infoveranstaltungen rechts 0 0 0 1 4 2 0 1 6.2 Welchen quantitativen Anteil hat die Bekämpfung des Rechtsextremismus an der Arbeit der BIGE? Der quantitative Anteil der Arbeit der BIGE für die Bekämpfung des Rechtsextremismus beträgt ca. 80 Prozent. 6.3 Welchen quantitativen Anteil hat die Bekämpfung anderer Arten von Extremismus an der Arbeit der BIGE? Für die Bekämpfung des Linksextremismus beträgt der quantitative Anteil der Arbeit der BIGE ca. 10 Prozent. Etwa weitere 10 Prozent wendet die BIGE derzeit für die Präventionsarbeit gegen die verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit und Reichsbürger auf. 7.1 Weshalb spricht sich die Staatsregierung – trotz der teilweise massiven Kritik von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten (siehe Vorbemerkung ) – weiterhin dafür aus, dass im Auftrag der BIGE pädagogisch unzureichend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen von Verfassungsschutz und Polizei an bayerischen Schulen Bildungsaufgaben übernehmen? 7.2 Weshalb werden diese (Bildungs-)Aufgaben an den bayerischen Schulen – bei entsprechender Ausstattung – nicht vollständig an die pädagogisch besser qualifizierten Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz bzw. an sonstige, speziell dafür qualifizierte zivilgesellschaftliche Träger übertragen? Bei den Informationsveranstaltungen an Schulen werden von den BIGE-Mitarbeitern keine Bildungsaufgaben i. e. S. übernommen. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist vielmehr die zielgruppenorientierte Aufklärungsarbeit und fachliche Information. Nichtsdestotrotz verfügen die Mitarbeiter der BIGE auch über pädagogische Kenntnisse. Zum einen steht ein ausgebildeter Polizeifachlehrer der Aufklärungsarbeit an Schulen vor. Zum anderen werden die entsprechenden Mitarbeiter der BIGE in Bezug auf Vortragsveranstaltungen in Schulen speziell geschult. Um die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BIGE auf dem aktuellen Stand zu halten und Qualitätsstandards zu sichern, finden für die Mitarbeiter der BIGE auch intern regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen durch eine jüngst eingestellte Diplom-Pädagogin statt. Vor allem aber arbeiten die Mitarbeiter der BIGE und die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz kooperativ , komplementär sowie nach allen Erfahrungen in einem ausgesprochenen Vertrauensverhältnis zusammen. Sie bringen dabei die sie jeweils auszeichnenden und singulären , anderweitig nicht verfügbaren Expertisen in die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BIGE verfügen über eine ausgewiesene Sachkenntnis im Bereich der jeweils auch regional gegebenen Lagebeurteilungen, sie kennen spezifische Sicherheitsbedrohungen durch ihre Kooperation mit Polizei- und Verfassungsschutz genau und sie sind aktuell informiert über möglicherweise sicherheitsbedrohende Entwicklungen in den entsprechenden Szenen. Die Regionalbeauftragten wiederum sind als Lehrkräfte und insbesondere als Schulpsychologen darin ausgewiesen, nicht nur besonders wirksame Settings im schulischen Bildungsbereich zu organisieren, sodass die gesamte Schulfamilie (Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen) angemessen in die notwendigen Problemstellungen und Lösungswege involviert ist, sie sind auch in besonderer Weise in der Lage, jenen Schülerinnen und Schülern zur Seite zu stehen, die durch extremistische Bedrohungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefährdet werden. Die Regionalbeauftragten setzen dabei – in Abstimmung mit der BIGE – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BIGE im schulischen Bereich so ein, dass die bei den BIGE- Mitarbeitern vorhandenen Sachkenntnisse in besonderer Weise wirksam werden. Dies betrifft vor allem die zielgruppenorientierte Aufklärungsarbeit in Form von Vorträgen und Informationsveranstaltungen für Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern sowie die kollegiale Beratung der Regionalbeauftragten bei spezifischen Fragestellungen. Die hier entwickelte komplementäre Wirksamkeit der jeweiligen spezifischen Expertisen von BIGE und Regionalbeauftragten funktioniert auch deshalb ausgesprochen gut, weil seit Beginn dieser Zusammenarbeit die Abstimmungsprozesse zwischen beiden Bereichen vom Institut für Praxisforschung und Projektberatung München (IPP), das von Herrn Dr. Straus und dem früheren Lehrstuhlinhaber für Reflexive Sozialpsychologie an der Ludwig-Maximilians- Universität (LMU) München, Herrn Prof. Dr. Heiner Keupp, geleitet wird, entwickelt und begleitet werden. Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat das IPP für diesen Coaching-Prozess gesondert beauftragt. Diese Begleitung, die sowohl von den Regionalbeauftragten als auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BIGE nachdrücklich gewürdigt wird, dauert an. Die hier beschriebene, komplementäre Zusammenarbeit von einer Institution aus dem Bereich der Sicherheit und einer Institution aus dem Bereich der schulischen Pädagogik ist in besonderer Weise geeignet, sowohl profunde Sachkenntnis in Sicherheitsfragen als auch größtmögliche psychologische und pädagogische Kompetenz so zur Geltung zu bringen, dass die präventiven Maßnahmen möglichst ohne Reibungsverluste bei den Jugendlichen im Bildungsbereich in Bayern ankommen. 7.3 Weshalb verfolgt die Staatsregierung im Hinblick auf die Unterstützungsleistung für Kommunen, Schulen und sonstige (zivilgesellschaftliche) Akteure in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nicht den gleichen An- Drucksache 17/15681 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 satz, den sie in der „Salafismusprävention“ durch die Unterstützung und Kompetenzübertragung an die „Fachstelle zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung in Bayern“ bzw. an deren Träger ufuq.de verfolgt? Mit der BIGE, den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz sowie der LKS, welche eine wichtige Schnittstelle zwischen der Arbeit der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure in der Rechtsextremismusprävention einnimmt, greift die Bayerische Staatsregierung auf bestehende , gewachsene und im Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus implementierte Strukturen in der Präventionsarbeit zurück, die sich bewährt haben. Im Unterschied dazu wurde sowohl in der Präventionsarbeit als auch im Bereich der Deradikalisierung ein Netzwerk gegen Salafismus neu geschaffen, in welchem unterschiedliche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure zusammenarbeiten . Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren in der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus, etwa der BIGE und der LKS, soll zukünftig weiter ausgebaut werden, um vor Ort den gegenseitigen Bekanntheitsgrad – auch die Kenntnis über die jeweilige Fachexpertise – zu verstärken. 8.1 In wie vielen Fällen unterstützte die LKS in den vergangenen fünf Jahren Kommunen in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs - bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? 8.2 In wie vielen Fällen unterstützte die LKS in den vergangenen fünf Jahren Schulen in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses, der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs - bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? 8.3 In wie vielen Fällen unterstützte die LKS in den vergangenen fünf Jahren sonstige (zivilgesellschaftliche ) Akteure (Verbände, Bündnisse etc.) in ihrem Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (Fälle bitte getrennt nach Jahren und unter Angabe der konkreten Zielgruppe, des Anlasses , der Art und des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung auflisten)? In den vergangenen fünf Jahren führte die LKS insgesamt 979 Beratungsfälle sowie Präventions-/Informationsveranstaltungen gegen Rechtsextremismus durch. Davon entfielen auf den Bereich Kommunen/Kommunales Umfeld 126 Fälle, auf Schulen/Schulisches Umfeld 136 Fälle, auf Bürgerbündnisse/Zivilgesellschaftliche Initiativen 192 Fälle und auf sonstige Akteure 769 Fälle (vgl. nachfolgende Tabelle ). Jahr 2012: Beratungsfälle Regionalstellen: 48, Elternberatung: 22 / Gesamtzahl Fälle = 70 Mehrfachberatungen : 40 Beratung durch Beratungsnehmer aus: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 9 Regionalstellen Kommune/Kommun. Umfeld 5 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 10 Regionalstellen / Elternberatung Sonst. Akteure** 24 Jahr 2012: Prävention /Information durch Workshop-, Seminar- und Vortragsangebote: Gesamtzahl Präventions- und Informationsveranstaltungen: 39 Durchgeführt Auftraggeber: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 9 Regionalstellen Kommune/Kommun. Umfeld* 3 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 2 Regionalstellen / Elternberatung Sonst. Akteure** 25 Jahr 2013: Beratungsfälle Regionalstellen: 60, Elternberatung:16 / Gesamtzahl Fälle = 76 Mehrfachberatungen : 37 Beratung durch Beratungsnehmer aus: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 7 Regionalstellen Kommune/Kommun. Umfeld 8 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 17 Regionalstellen / Elternberatung Sonst. Akteure** 64 Jahr 2013: Prävention /Information durch Workshop-, Seminar- und Vortragsangebote: Gesamtzahl Präventions- und Informationsveranstaltungen: 83 Durchgeführt Auftraggeber: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 12 Regionalstellen Kommune/Kommun. Umfeld 8 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 15 Regionalstellen Sonst. Akteure** 50 Jahr 2014: Beratungsfälle Regionalstellen: 62, Elternberatung:14 / Gesamtzahl Fälle: 76 Mehrfachberatungen : 43 Beratung durch Beratungsnehmer: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 8 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15681 Jahr 2014: Beratungsfälle Regionalstellen Kommune/Kommun. Umfeld 15 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 15 Regionalstellen / Elternberatung Sonst. Akteure** 66 Jahr 2014: Prävention /Information durch Workshop-, Seminar- und Vortragsangebote: Gesamtzahl Präventions- und Informationsveranstaltungen: 97 Durchgeführt Auftraggeber: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 11 Regionalstellen Kommune/Kommun . Umfeld 4 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 20 Regionalstellen /Elternberatung Sonst. Akteure ** 54 Jahr 2015: Beratungsfälle Regionalstellen: 90; Elternberatung:11 / Gesamtzahl Fälle: 101 Mehrfachberatungen : 52 Beratung durch Beratungsnehmer: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 4 Regionalstellen Kommune/Kommun. Umfeld 27 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 33 Regionalstellen / Elternberatung Sonst. Akteure** 56 Jahr 2015: Prävention /Information durch Workshop-, Seminar- und Vortragsangebote: Gesamtzahl Präventions- und Informationsveranstaltungen: 97 Durchgeführt Auftraggeber: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 15 Regionalstellen Kommune/Kommun. Umfeld 6 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 19 Regionalstellen Sonst. Akteure** 61 Jahr 2016: Beratungsfälle Regionalstellen: 154, Elternberatung:13 / Gesamtzahl Fälle = 167 Mehrfachberatungen : 72 Beratung durch Beratungsnehmer: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 16 Regionalstellen Kommune/Kommun. Umfeld 24 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 36 Regionalstellen / Elternberatung Sonst. Akteure** 122 Jahr 2016: Prävention /Information durch Workshop-, Seminar- und Vortragsangebote: Gesamtzahl Präventions- und Informationsveranstaltungen: 181 Durchgeführt Auftraggeber: Anzahl Regionalstellen Schule/Schulisches Umfeld 45 Regionalstellen Kommune/Kommun. Umfeld 26 Regionalstellen Bündnisse/ Zivilges. Initiativen 25 Regionalstellen Sonst. Akteure** 122 Die Angaben zu den Beratungsfällen und den Be ratungsnehmer (inne)n in der Tabelle basieren auf der Kategorie „Wer wurde beraten/Beratungsnehmer (Mehrfachnennungen )“ aus der statistischen Fallerfassung der LKS und des Bundes. In vielen Beratungsfällen handelt es sich um längerfristige Beratungsprozesse, in deren Verlauf mehrere verschiedene Akteure miteinbezogen werden. Erfasst werden diese Prozesse jedoch nur in den Angaben Einfachoder Mehrfachberatungen. Es ist daher nicht möglich, rückwirkend die genaue Dauer der Beratungsfälle anzugeben. Die Angaben zu den Vortrags- und Präventionsveranstaltungen orientieren sich an der Kategorie „Auftraggeber (inne)n“. Unter sonstige Akteure sind Beratungsnehmer/-innen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zusammengefasst : Jugendhilfe, Sozialarbeit, Wohlfahrtsverbände , Gewerkschaften, Universitäten und Fachhochschulen , Wirtschaft, Sport, Medien, politische Bildung, Vereine und Verbände, Politik, Kirchen und Religionsgemeinschaften , etc. Die LKS erfasst sowohl Beratungsanlässe und Vorfälle als auch die Themen, die in Vortrags- und Präventionsveranstaltungen abgefragt werden. Angesichts des hohen Fallaufkommens wurden diese nicht einzeln, sondern nur in einer Übersicht dargestellt. Häufige Anlässe in der Beratung sind rechtsextremistische/ rechtspopulistische Agitation und Aktionen im öffentlichen Raum, Unterwanderungsversuche, Alltags(Rassismus), Hass und Hetze im Netz, vermutete Szenezugehörigkeit von Einzelpersonen, versuchter Immobilienerwerb, Parolen, etc. Workshops, Vorträge, Beratung, etc. werden zu den Themen regionale Szene, Rechtsextremismus allgemein, Best-Practice und Vernetzung, Unterstützung bei Bündnisgründung , Handlungsstrategien, Argumentationstrainings, Rassismus gegenüber Geflüchteten, Rechtspopulismus, Islamfeindschaft und spezifischen Aspekten des Rechtsextremismus (Frauen in der Szene, Musik, Lifestyle, Medien, Internet und soziale Netzwerke, etc.) durchgeführt.