17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15683 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 20.01.2017 Mittelstand stärken: Rahmenbedingungen für bayerische Landmetzgereien verbessern! Der hohe Qualitätsstandard und die dezentrale Struktur unserer heimischen Landmetzgereien stellen einen wichtigen Eckpfeiler der besonderen Lebenskultur im Freistaat Bayern dar. Mit ihrer täglichen Arbeit eröffnen unsere Metzgermeister vor Ort der Bevölkerung die Chance auf eine hochwertige , regionale Ernährung. Sie gliedern sich dabei passgenau in eine dezentrale, seit Jahrzehnten erfolgreiche Wertschöpfungskette zwischen der heimischen Landwirtschaft und dem anspruchsvollen Endverbraucher ein. Trotzdem haben sich die Rahmenbedingungen für das Fleischerhandwerk in den letzten Jahren zum Negativen verändert. Neben einer ausufernden Bürokratie und effektlosen , aber zeit- sowie kostenintensiven Kontrollpflichten, spielen dabei gesetzliche Beschränkungen der Produktionstätigkeit eine unrühmliche Rolle. Hierzu gehören auch die Auflagen des Emissionsschutzes. So sehr diese nämlich zwar insgesamt berechtigt erscheinen, missachten sie die besonderen Herausforderungen eines mittelständischen Fleischerbetriebes in den bayerischen Regionen. Ein wichtiges Standbein ist dabei die sogenannte „Lohnschlachtung “, wobei der Metzgermeister die Tiere nicht für den eigenen Vertrieb, sondern im Auftrag eines Kunden verarbeitet. Dabei wird nur ein Bruchteil der üblichen Verarbeitungsschritte – zumeist einzig die Halbierung des Schlachtgutes – durch den Metzger vorgenommen. Die weitere Verarbeitung erfolgt beim Kunden. Die zuvor vom Metzger erbrachte Leistung ist im Hinblick auf etwaige Emissionen mit der vollständigen Verarbeitung zum selbsttätigen Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren nicht ansatzweise vergleichbar. Lohnschlachtung macht bei nicht wenigen Landmetzgereien aber in etwa die Hälfte ihrer Schlachtzahlen aus. Weil sich der Emissionsschutz im Rahmen seiner Beschränkungen dabei einzig auf die Zahl an täglich geschlachteten Tieren bezieht, werden hierbei alle im Zuge der Lohnschlachtung verarbeiteten Tiere ebenfalls voll angerechnet , was die zulässige Schlachtzahl des Metzgers in einem unzumutbaren Maße beschränkt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Erachtet die Staatsregierung die vorstehende Beschränkung der Schlachtzahlen auf dem Wege einer vollständigen Anrechnung von Lohnschlachtung als von Gesetzeswegen intendiert und richtig? 2. Bestehen geeignete Ausnahmeregelungen zur Abmilderung des vorbeschriebenen Problems der Lohnschlachtung ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um den vorbeschriebenen Produktionsnachteil bayerischer Landmetzgereien abzumildern? 4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Rolle mittelständischer Landmetzgereien für die Lebensmittelproduktion in Bayern? b) Welche Maßnahmen ergreift sie, um die regionale Struktur des Fleischerhandwerks gegenüber industriellen Großmetzgereien konkurrenzfähig zu halten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.02.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. Erachtet die Staatsregierung die vorstehende Beschränkung der Schlachtzahlen auf dem Wege einer vollständigen Anrechnung von Lohnschlachtung als von Gesetzeswegen intendiert und richtig? In der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) ist bundesweit geregelt, welche Anlagen zum Schlachten von Tieren immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind. Demnach ist für Anlagen zum Schlachten von Tieren ab einer Kapazität von 0,5 Tonnen Lebendgewicht je Tag bei Geflügel bzw. ab einer Kapazität von 4 Tonnen Lebendgewicht je Tag bei sonstigen Tieren ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Dieses wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt , wenn eine Kapazität von 50 Tonnen Lebendgewicht unterschritten wird. Bei Anlagen zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 50 Tonnen Lebendgewicht oder mehr je Tag ist dagegen ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Gleichzeitig unterliegen diese großen Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ). Im Rahmen der Genehmigung des Betriebs ist es nicht von Belang, ob die Schlachtung in Eigenregie oder als Lohnauftrag durchgeführt wird. Wie für alle anderen Anlagensparten gilt auch für Anlagen zum Schlachten von Tie- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15683 ren, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist, sobald die Genehmigungsschwelle überschritten ist. 2. Bestehen geeignete Ausnahmeregelungen zur Abmilderung des vorbeschriebenen Problems der Lohnschlachtung? Es liegt in der unternehmerischen Entscheidung des Betreibers , ob er durch Annahme von Lohnschlachtungen die o. g. Kapazitätsschwelle überschreitet. 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um den vorbeschriebenen Produktionsnachteil bayerischer Landmetzgereien abzumildern ? Da bundesweites Recht vollzogen wird, ist eine Benachteiligung bayerischer Landmetzgereien nicht erkennbar. Ohnehin fällt nur ein sehr geringer Teil der Schlachtbetriebe in den Anwendungsbereich der 4. BImSchV. 4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Rolle mittelständischer Landmetzgereien für die Lebensmittelproduktion in Bayern? b) Welche Maßnahmen ergreift sie, um die regionale Struktur des Fleischerhandwerks gegenüber industriellen Großmetzgereien konkurrenzfähig zu halten? Auch mittelständische Landmetzgereien leisten einen wertvollen Beitrag zur Lebensmittelproduktion in Bayern. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestehen bei Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung oder des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms.