17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15733 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 16.01.2017 Finanzierung von Energieprojekten durch die BayernLB Wie in mehreren Zeitungen berichtet wurde, beteiligt sich die BayernLB an einem Ölpipelineprojekt in North Dakota. Bereits vor diesem Beteiligungsbeschluss der LB gab es massive Proteste von Umweltschützern und dem betroffenen Stamm Standing Rock Sioux, da durch die Baumaßnahme Landrechte verletzt werden und Umweltschäden durch Lecks aufgetreten sind. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Informationen lagen den im Aufsichtsrat vertretenen Mitgliedern der Staatsregierung bezüglich dieser Investition durch die BayernLB vor? 2. a) Welche Vorgaben bezüglich Investitionen in Energieprojekte wurden vonseiten der Staatsregierung gegenüber der BayernLB gemacht? b) Wurden diese Vorgaben bei der Entscheidung für diese Investition eingehalten? 3. a) Sieht die Staatsregierung Veränderungsbedarf bei den sozialen und ökologischen Standards, die die Bayern- LB bei ihren Investitionen einhalten muss? b) Wenn ja, welche sind das? c) Wenn nein, warum nicht? 4. Wie steht die Staatsregierung zu Beteiligungen der BayernLB an internationalen Energie- oder Infrastrukturprojekten ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24.02.2017 1. Welche Informationen lagen den im Aufsichtsrat vertretenen Mitgliedern der Staatsregierung bezüglich dieser Investition durch die BayernLB vor? Die BayernLB agiert als Anstalt des öffentlichen Rechts rechtlich selbstständig. Das operative Kundengeschäft liegt alleine im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Vorstands der Bank. Einzelgeschäfte werden dem Aufsichtsrat nach der Kompetenzordnung der Bank erst ab einer bestimmten Höhe vorgelegt. Die Kompetenzgrenzen des Aufsichtsrats waren im vorliegenden Fall nicht berührt. 2. a) Welche Vorgaben bezüglich Investitionen in Energieprojekte wurden vonseiten der Staatsregierung gegenüber der BayernLB gemacht? b) Wurden diese Vorgaben bei der Entscheidung für diese Investition eingehalten? Die Staatsregierung begrüßt, dass sich die BayernLB auf die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank verpflichtet hat und in bestimmten Energiebereichen sogar darüber hinaus gehende Leitlinien einhält. Die BayernLB hat sich selbst für bestimmte Finanzierungsgeschäfte detaillierte Leitlinien im Interesse einer nachhaltigen und ethisch verantwortungsvollen Geschäftspolitik gesetzt. So werden bei allen relevanten Finanzierungen im BayernLB-Konzern seit 2004 die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank beachtet. Diese basieren auf den Performancestandards der zur Weltbankgruppe gehörenden International Finance Corporation (IFC) und den Environmental , Health, and Safety (EHS) Guidelines der Weltbank. Die Standards enthalten u. a. Kriterien zur Beachtung der Menschenrechte, dem Schutz indigener Völker, dem Einbezug und Schutz der von den Projekten betroffenen Bevölkerung sowie dem Schutz von Biotopen und Habitaten. Bei der Dakota Pipeline werden nach Aussage der Bank diese Standards eingehalten. Für besonders umweltsensible Branchen und Themen hat die BayernLB über die Weltbankstandards hinausgehende Leitlinien formuliert. Ein Fokus liegt auf dem verantwortungsvollen Umgang mit fossilen Energien. Zudem definiert die Bank Kriterien für Finanzierungen im Atombereich. Die Vorgaben für fossile sowie atomare Energien umfassen sowohl Ausschlüsse als auch zweckgebundene Finanzierungen unter Auflagen. Ausgeschlossen wird u. a. die zweckgebundene Finanzierung des Abbaus von Braunkohle sowie des Neubaus von Atom- und Braunkohlekraftwerken. Auflagen gelten beispielsweise für die zweckgebundene Finanzierung des Neubaus von Steinkohlekraftwerken und der Modernisierung bestehender Kohlekraftwerke. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15733 Diese Informationen sind sowohl im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht 2015 auf S. 50–51 (abrufbar unter: https:// www.bayernlb.de/internet/media/de/ir/ downloads_1/verant wortung_1/nachhaltigkeitsbericht/BayernLB_Nachhal tigkeitsbericht_2015.pdf) als auch auf der Website der BayernLB unter https://www.bayernlb.de/internet/de/blb/ resp/verantwortung/positionen__richtlinien/leitlinien_ fuer_finanzierungsgeschaefte/finanzierungsgeschaefte.jsp dokumentiert. Im Übrigen wird auf die mündliche Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Riegler in der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen am 23. Februar 2017 verwiesen. 3. a) Sieht die Staatsregierung Veränderungsbedarf bei den sozialen und ökologischen Standards, die die BayernLB bei ihren Investitionen einhalten muss? b) Wenn ja, welche sind das? c) Wenn nein, warum nicht? Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 2 a und 2 b erwähnt , begrüßt die Staatsregierung, dass sich die Bayern- LB auf die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank verpflichtet hat und in bestimmten Energiebereichen sogar darüberhinaus gehende Leitlinien einhält. 4. Wie steht die Staatsregierung zu Beteiligungen der BayernLB an internationalen Energie- oder Infrastrukturprojekten ? Die Teilnahme an Finanzierungen von Energie- und Infrastrukturprojekten gehört zum Kerngeschäft des BayernLB- Konzerns. Hierzu zählt z. B. auch ihre starke Stellung bei Finanzierungen für die Erzeugung erneuerbarer Energien oder Anschaffungen im Schienenverkehrsbereich. Die Staatsregierung begrüßt, dass sich die BayernLB seit Jahren in einem anspruchsvollen Wettbewerb mit anderen Banken erfolgreich behauptet und dabei gleichzeitig ethische und ökologische Standards berücksichtigt werden.