17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15734 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 02.02.2017 Verteilung der Haushaltsmittel des Doppelhaushalts 2017/2018 auf Nordbayern und Südbayern – Vergleich zu Doppelhaushalten 2013/2014 und 2015/2016 Mitte Dezember wurde im Landtag der Doppelhaushalt für die beiden Haushaltsjahre 2017 und 2018 mit einem Gesamtvolumen von 118,745 Milliarden Euro verabschiedet. Dabei stellt sich die Frage, wie sich die Haushaltsmittel regional auf Nordbayern und Südbayern verteilen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie genau verteilen sich die Haushaltsmittel für die Jahre 2017 und 2018 regional auf Nordbayern (Ober-, Mittel-, Unterfranken, Oberpfalz) und auf Südbayern (Oberbayern , Niederbayern, Schwaben) (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie haben sich die Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 sowie 2015 und 2016 regional auf Nordbayern (Ober-, Mittel-, Unterfranken, Oberpfalz) und auf Südbayern (Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) verteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.02.2017 Zu 1. und 2.: Der Haushalt des Freistaates Bayern gilt landesweit. Eine regionale Aufteilung der im Staatshaushalt veranschlagten beziehungsweise verausgabten Haushaltsmittel ist nicht vorgesehen. Die bundeseinheitliche Haushaltssystematik sieht vielmehr zum einen eine Gliederung nach ökonomischen Arten (Gruppierungsübersicht) und zum anderen eine Gliederung nach Aufgabenbereichen (Funktionenübersicht) vor. Anhand der Gliederung nach ökonomischen Arten lassen sich der ökonomische Gehalt eines Haushalts und seine gesamtwirtschaftlichen Wirkungen nachvollziehen. Eine entsprechende Übersicht über die im Staatshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben gegliedert nach Einnahme- und Ausgabearten wird als Anlage zum Haushaltsplan (Teil II: Gruppierungsübersicht) sowie als Beilage 5 zur Haushaltsrechnung veröffentlicht. Die Gliederung nach Aufgabenbereichen gibt Auskunft über die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Eine Gliederung der veranschlagten Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen wird ebenfalls als Anlage zum Haushaltsplan (Teil III: Funktionenübersicht) und als Beilage 6 zur Haushaltsrechnung veröffentlicht. Eine Übersicht der Haushaltsmittel gegliedert nach den bayerischen Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten kann daher vom Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat aus den verfügbaren Haushaltsdaten nicht erstellt werden. Eine regionale Auswertung der Haushaltsmittel für die Jahre 2017 und 2018 ist nicht möglich, da die Verteilung auf die einzelnen Behördenstandorte (und damit indirekt auf die Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte) von ihnen und den ihnen nachgeordneten Behörden erst im laufenden Haushaltsvollzug nach jeweiligen fachlichen Erfordernissen vorgenommen wird. Für die Jahre 2013 und 2014 sowie 2015 und 2016 ist eine Regionalisierung jedes einzelnen Ausgabetitels – wenn überhaupt entsprechende Daten vorliegen sollten – auch unter Einbeziehung der Ressorts nicht mit vertretbarem Aufwand bewältigbar.