17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15738 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.12.2016 Fränkischer Wein II Ablehnungsgründe bei der sensorischen Prüfung Im Zuge der amtlichen fränkischen Qualitätsweinprüfung werden fränkische Weine auch einer sensorischen Prüfung durch eine Prüfkommission unterzogen. Wenn die Prüferinnen und Prüfer in dieser sensorischen Prüfung einen sogenannten Ablehnungsgrund finden, entspricht dieser Wein „nicht den Mindestanforderungen an Qualitätswein“, der Wein erhält keine amtliche Prüfnummer und kann folglich weder als Qualitätswein Franken deklariert und verkauft noch in einen fränkischen „Bocksbeutel“ gefüllt werden. Da der Geschmackssinn ein subjektives Empfinden ist und dadurch eine echte Objektivität nicht möglich ist, ist es meiner Einschätzung nach fraglich, ob das Prüfverfahren der sensorischen Qualitätsweinprüfung in seiner jetzigen Form zielführend ist und wirklich qualitätsorientiert prüft. Ablehnungsgründe können durch jede Prüferin bzw. jeden Prüfer individuell interpretiert werden und sind untereinander in ihrer Schwere des „Weinfehlers“ sehr differenziert zu betrachten. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wer legt fest, was ein Ablehnungsgrund ist und was nicht? 2. Wie und wo sind die Ablehnungsgründe offiziell definiert, um eine faire und neutrale Bewertung durch jede Prüferin bzw. jeden Prüfer sicherzustellen? 3. Werden die Ablehnungsgründe gewichtet und fließt diese Gewichtung in die Bewertung mit ein? (Wiegt beispielsweise der Ablehnungsgrund „Faulböckser“ oder „essigstichig “ genauso schwer wie der Ablehnungsgrund „unharmonisch “, „klein“ oder „breit“?) 4. Wie viele Weine werden in anderen Weinanbaugebieten im Durchschnitt abgelehnt (bitte die abgelehnten Weine - in Prozent aus allen angestellten Weinen des jeweiligen Anbaugebietes - aus allen deutschen Weinanbaugebieten auflisten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 5. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Weinanbaugebiete in der Gebietsweinprüfung im nationalen Vergleich prozentual die meisten Weine ablehnen? Auf welchem Rang befindet sich dabei Franken, und falls sich das Anbaugebiet Franken auf den obersten Plätzen mit den meisten abgelehnten Weinen befindet, woran liegt das? 6. Werden die Weine aus dem Weinanbaugebiet Franken im nationalen Vergleich besonders streng bewertet? Wenn ja, aus welchem Grund? Wenn ja, ergibt sich daraus ein Wettbewerbsnachteil für fränkische Weinerzeuger? 7. Wie erklärt die Staatsregierung die Unstimmigkeit, dass es nach meiner Information bereits vorkam, dass Weine, nachdem sie bei der ersten sensorischen Prüfung durchgefallen waren, bei der zweiten Prüfung gut bewertet wurden und sogar in der fränkischen Weinprämierung Goldmedaillen gewannen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 28.02.2017 1. Wer legt fest, was ein Ablehnungsgrund ist und was nicht? 2. Wie und wo sind die Ablehnungsgründe offiziell definiert , um eine faire und neutrale Bewertung durch jede Prüferin bzw. jeden Prüfer sicherzustellen? Die Ablehnungsgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Anforderungen und werden somit von den Rechtsetzungsorganen festgelegt. Ablehnungsgründe werden durch die fachkundigen Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit Arbeitskreisen der Weinwirtschaft auf Grundlage ihrer praktischen Erfahrungen und unter Beachtung der einschlägigen Fachliteratur zu Weinbau und Kellerwirtschaft konkretisiert. Die nicht abschließende Liste dient den Mitgliedern der Prüfungskommission als Anhaltspunkt. Eine ständige fachliche Diskussion gewährleistet ihre Aktualität. 3. Werden die Ablehnungsgründe gewichtet und fließt diese Gewichtung in die Bewertung mit ein? (Wiegt beispielsweise der Ablehnungsgrund „Faulböckser“ oder „essigstichig“ genauso schwer wie der Ablehnungsgrund „unharmonisch“, „klein“ oder „breit“?) Es erfolgt keine Gewichtung der Ablehnungsgründe. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15738 4. Wie viele Weine werden in anderen Weinanbaugebieten im Durchschnitt abgelehnt (bitte die abgelehnten Weine – in Prozent aus allen angestellten Weinen des jeweiligen Anbaugebietes – aus allen deutschen Weinanbaugebieten auflisten)? Hierzu liegen keine Informationen vor. 5. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Weinanbaugebiete in der Gebietsweinprüfung im nationalen Vergleich prozentual die meisten Weine ablehnen? Auf welchem Rang befindet sich dabei Franken, und falls sich das Anbaugebiet Franken auf den obersten Plätzen mit den meisten abgelehnten Weinen befindet, woran liegt das? Hierzu liegen keine Informationen vor. 6. Werden die Weine aus dem Weinanbaugebiet Franken im nationalen Vergleich besonders streng bewertet ? Wenn ja, aus welchem Grund? Wenn ja, ergibt sich daraus ein Wettbewerbsnachteil für fränkische Weinerzeuger? Es ist kein Vergleich vorgesehen und möglich (siehe auch Antworten zu den Fragen 4 und 5). 7. Wie erklärt die Staatsregierung die Unstimmigkeit, dass es nach meiner Information bereits vorkam, dass Weine, nachdem sie bei der ersten sensorischen Prüfung durchgefallen waren, bei der zweiten Prüfung gut bewertet wurden und sogar in der fränkischen Weinprämierung Goldmedaillen gewannen? Bei nur kurzen Zeitabständen zwischen Füllung und Prüfung besteht die Möglichkeit, dass negative temporäre Beeinflussungen des Weines durch den Füllvorgang die Sensorik beeinflussen. Die Folge kann sein, dass in einem Widerspruchsverfahren einige Zeit später eine andere Entscheidung getroffen wird, weil diese Veränderungen keine Auswirkungen mehr zeigen. Bei längeren Zeitabständen zwischen den Prüfungen können die Reifeprozesse zu Veränderungen eines Weines führen, die sich in den Beurteilungen der Kommissionen dann auch niederschlagen.