Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan, Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.08.2016 Inklusion in Studium, Lehre und Hochschulorganisation Auf Initiative der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/5145) wurde von der Staatsregierung 2012 ein „Konzept zur inklusiven Hochschule“ beschlossen. Viele der darin enthaltenen Maßnahmen wurden bis heute nicht umgesetzt. So muss die Staatsregierung in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan zur Barrierefreiheit an den staatlichen Hochschulen (Drs. 17/7996) einräumen, dass 685 von 876 Gebäuden der staatlichen Hochschulen mit relevanter Nutzung (78 Prozent ) „Defizite in den Bereichen äußere Zugänglichkeit und/ oder Sanitärräume“ aufweisen. Und auch in der Antwort auf eine Interpellation von 2015 (Drs. 17/5084) heißt es: „Trotz der bereits ergriffenen und geplanten Maßnahmen ist aber auch festzustellen, dass auf dem Weg zu einer barrierefreien Hochschule noch eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen ist.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung: 1.1 Innerhalb welchen Zeitraums sollen die bestehenden Defizite in den Bereichen äußere Zugänglichkeit und/ oder Sanitärräume behoben werden, d. h. bis wann strebt die Staatsregierung die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude an? 1.2 Wie hoch veranschlagt die Staatsregierung die Investitionskosten , die für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude nötig sind? 1.3 Welcher Finanzierungsplan liegt der Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude zugrunde? 2.1 Welche Maßnahmen aus dem 2012 beschlossenen „Konzept zur inklusiven Hochschule“ wurden bereits umgesetzt? 2.2 Welche Maßnahmen aus dem 2012 beschlossenen „Konzept zur inklusiven Hochschule“ wurden bisher nicht umgesetzt und weshalb nicht? 2.3 Inwiefern wurden den bayerischen Hochschulen explizit für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt (bitte nach einzelnen Jahren und Hochschulen aufschlüsseln )? 3.1 Welche konkreten Zielvereinbarungen wurden mit den einzelnen Hochschulen bzgl. Barrierefreiheit und Inklusion abgeschlossen? 3.2 Inwiefern wird die Umsetzung der getroffenen Zielvereinbarungen durch spezielle zusätzliche Mittel unterstützt ? 4.1 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach einer stärkeren Institutionalisierung bzw. Etablierung der Studienberatung an den einzelnen Hochschulen Rechnung getragen (bitte die Informationen zu den einzelnen Hochschulen getrennt darlegen)? 4.2 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach einer Stärkung der Rolle der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Rechnung getragen? 5.1 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach der Möglichkeit zur Erstellung individueller Studienpläne (Möglichkeit eines phasenweisen Teilzeitstudiums, flexible Beurlaubungs-, Aussetzungs- und Wiedereinstiegsregelungen , Unterstützung beim Auslandssemester) an den einzelnen Hochschulen Rechnung getragen (bitte die Informationen zu den einzelnen Hochschulen getrennt darlegen)? 5.2 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach bedarfsgerechten technischen und personellen Hilfen (z. B. barrierefreier Raumplan der Hochschulgebäude, barrierefreies kommentiertes Vorlesungsverzeichnis, Literaturlisten sowie die benötigte Literatur in barrierefreier Form, barrierefreie Informationen hinsichtlich Pflichtveranstaltungen, barrierefreie Form der Leistungsnachweise , barrierefreie Formalia hinsichtlich der Beantragung von Nachteilsausgleichen, barrierereduzierte Laborarbeitsplätze, mobile Hilfsmittel, Infrastrukturen für Studierende mit Hörbehinderung, aufbereitetes Studienmaterial, Vorlesungskräfte, Kopierhilfen , Arbeitsplätze in den Bibliotheken, Hilfen für die Nutzung der Bibliotheken und Begleitdiensten) an den einzelnen Hochschulen Rechnung getragen (bitte die Informationen zu den einzelnen Hochschulen getrennt darlegen)? 6.1 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach der Ermöglichung bzw. Sicherstellung einer barrierefreien Didaktik (insbesondere durch das Angebot spezifischer Tutorien , die Schulung von Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und die Bereitstellung von Umsetzungsdiensten für die Adaption von Studienmaterialien insbesondere für blinde und sehbehinderte Studierende) an den einzelnen Hochschulen Rechnung getragen (bitte die Informationen zu den einzelnen Hochschulen getrennt darlegen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.05.2017 17/15757 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 6.2 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach der Aufnahme von Kriterien der barrierefreien Studiengangsstruktur und -organisation sowie barrierefreier Didaktik als Qualitätsmerkmal in Akkreditierungsprozessen Rechnung getragen? 6.3 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach dem Ausbau der Studentenwerke zu zentralen Beratungsstellen und der von der Staatsregierung, laut Konzept, entsprechend angestrebten „notwendig[en] Ergänzungen “ Rechnung getragen? 7.1 Welche zusätzlichen Mittel wurden den einzelnen Hochschulen jeweils konkret und explizit für die Umsetzung der in den Fragen 4 bis 6 erwähnten Forderungen bzw. Maßnahmen zur Verfügung gestellt (bitte nach einzelnen Jahren und Hochschulen aufschlüsseln )? 7.2 In welchen Bereichen sieht die Staatsregierung momentan auf dem Weg zur inklusiven Hochschule noch die größten Defizite und in Form welcher konkreten Maßnahmen plant sie, diese zu beheben? 8.1 Welche speziellen Unterstützungsangebote stehen an den einzelnen Hochschulen für Studierende mit psychischen Erkrankungen zur Verfügung? 8.2 Wie sind die Regelungen für den Nachteilsausgleich für Studieninteressierte bzw. Studierende mit Behinderung , chronischer oder psychischer Erkrankung jeweils konkret gestaltet? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 20.02.2017 Für die verspätete Vorlage der Antwort zur o. g. Schriftlichen Anfrage wird um Verständnis gebeten. Zur detaillierten Darstellung des Umsetzungsstandes hat eine umfangreiche Abfrage bei allen staatlichen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen sowie Kunsthochschulen stattgefunden. Die Auswertung und Erstellung der Gesamtantwort hat leider deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Ferner wird auf die Ausführungen im Bericht vom 25. November 2016 (zu Drs. 16/6761, Az. SI – H 2489.4 – 10b/144 021) verwiesen. Hinweis: Insbesondere auf allgemeine Ausführungen einzelner Hochschulen , die die Ziff. III (Hochschulzulassung) und Ziff. VI (Studiengestaltung und Studienprüfungen) des Konzepts zur inklusiven Hochschule bzw. die Fragen 6.2 und 8.2 der Schriftlichen Anfrage betreffen, wurde verzichtet: Diese Fragen werden zentral vom Staatsministerium bei Ziff. 6.2 und 8.2 beantwortet. Insgesamt liegt den Ausführungen folgendes Inhalts verzeichnis zugrunde: Frage 1.1 Zeitraum für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude 3 Frage 1.2 Investitionskosten für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude 3 Frage 1.3 Finanzierungsplan für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude 6 Frage 2.1 Bereits umgesetzte Maßnahmen aus dem „Konzept zur inklusiven Hochschule“ 8 Frage 2.2 Noch nicht umgesetzte Maßnahmen aus dem „Konzept zur inklusiven Hochschule “; Gründe für die noch nicht erfolgte Umsetzung 53 Frage 2.3 Zusätzlich für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem „Konzept zur inklusiven Hochschule“ zur Verfügung gestellte Mittel 64 Frage 3.1 Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen bzgl. Barrierefreiheit und Inklusion 66 Frage 3.2 Unterstützung der Umsetzung der getroffenen Zielvereinbarungen durch spezielle zusätzliche Mittel 66 Frage 4.1 Forderung nach stärkerer Institutionalisierung bzw. Etablierung der Studienberatung 67 Frage 4.2 Forderung nach Stärkung der Rolle der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung 76 Frage 5.1 Forderung nach der Möglichkeit zur Erstellung individueller Studienpläne 85 Frage 5.2 Forderung nach bedarfsgerechten technischen und personellen Hilfen 93 Frage 6.1 Forderung nach der Ermöglichung bzw. Sicherstellung einer barrierefreien Didaktik 107 Frage 6.2 Forderung nach der Aufnahme von Kriterien der barrierefreien Studiengangsstruktur und -organisation sowie barrierefreier Didaktik als Qualitätsmerkmal in Akkreditierungsprozessen 115 Frage 6.3 Forderung nach dem Ausbau der Studentenwerke zu zentralen Beratungsstellen und der von der Staatsregierung, laut Konzept, entsprechend angestrebten „notwendig[en] Ergänzungen“ 118 Frage 7.1 Konkret und explizit für die Umsetzung der in den Fragen 4 bis 6 erwähnten Forderungen bzw. Maßnahmen zur Verfügung gestellte Mittel 120 Frage 7.2 Defizite auf dem Weg zur inklusiven Hochschule; konkrete Maßnahmen zur Behebung 120 Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Frage 8.1 Spezielle Unterstützungsangebote für Studierende mit psychischen Erkrankungen 122 Frage 8.2 Konkrete Gestaltung der Regelungen für den Nachteilsausgleich für Studieninteressierte bzw. Studierende mit Behinderung , chronischer oder psychischer Erkrankung 133 Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan und Kerstin Celina, Bündnis 90/Die Grünen, vom 09.08.2016 „Inklusion in Studium, Lehre und Hochschulorganisation“ wird wie folgt beantwortet: 1.1 Innerhalb welchen Zeitraums sollen die bestehenden Defizite in den Bereichen äußere Zugänglichkeit und/oder Sanitärräume behoben werden, d. h. bis wann strebt die Staatsregierung die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude an? Es wird angestrebt, die derzeit bekannten Defizite in den Bereichen äußere Zugänglichkeit und/oder Sanitärräume bei den staatlichen Liegenschaften bis zum Jahr 2023 zu beheben , vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber und der Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort (z. B. sind teilweise Arbeiten zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Lehrbetriebs nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich). 1.2 Wie hoch veranschlagt die Staatsregierung die Investitionskosten , die für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude nötig sind? Vorauszuschicken ist, dass der gesamte Baubereich von der Herstellung neuer, über die Ertüchtigung vorhandener Gebäude bis hin zum laufenden Unterhalt des aktuellen Gebäudebestandes eine niemals endgültig abgeschlossene Daueraufgabe ist. Das gilt auch für die Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Zwar werden die Belange der Barrierefreiheit im Baubereich sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen berücksichtigt. Die Staatsbauverwaltung hat dazu bereits zum 1. Januar 2012 im Staatlichen Hochbau das „Audit Barrierefreies Bauen“ eingeführt, welches als Qualitätssicherungsverfahren auf Basis der gesetzlichen Regelwerke die Einhaltung der Belange des barrierefreien Bauens einer gewissenhaften Prüfung unterzieht und von den Staatlichen Bauämtern verpflichtend bei allen staatlichen Baumaßnahmen anzuwenden ist. Daneben gibt es aber im vorhandenen großen Bestand an Hochschulgebäuden aufgrund sich ändernder Anforderungen und Bedürfnisse oder aufgrund organisatorischer Änderungen auch ständig Umnutzungen von Gebäuden oder Räumen, die, auch wenn sie an sich keinen baulichen Anpassungsbedarf erfordern würden, etwa wegen der Änderung des Nutzerkreises dennoch neue Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen, z. B. wenn ein bisher nicht öffentlich zugängliches Gebäude künftig für Zwecke der Lehre genutzt werden soll. Vor diesem Hintergrund kann die Höhe der Investitionskosten , die für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude nötig wäre, nicht abschließend beziffert werden. Jeder Betrag, den man heute nennen würde, wäre morgen schon wieder überholt. Die Dienststellen haben im Jahr 2014 in einer Momentaufnahme mithilfe von Fragebögen, die von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zur Verfügung gestellt wurden, ihren Gebäudebestand untersucht und dokumentiert, welche Gebäude öffentlich zugänglich sind und bei welchen dieser Gebäude Defizite in den Bereichen barrierefreie Zugänglichkeit, barrierefreie Aufzugsanlagen, Orientierungs- oder Leitsystem und barrierefreier Sanitärraum bestehen. Die Staatlichen Bauämter haben für alle benannten Defizite , die mit baulichen Maßnahmen beseitigt werden können , eine Grobkostenschätzung vorgenommen. Der Fokus wurde zunächst auf die äußere Erschließung und die Sanitärräume gelegt. Die geschätzten Grobkosten für die Beseitigung dieser Defizite beliefen sich für den Bereich des Einzelplans 15 auf insgesamt rund 27 Mio. Euro, von denen rund 80 Prozent auf Hochschulgebäude entfielen. Da es sich hierbei lediglich um eine Grobkostenschätzung im Rahmen einer Momentaufnahme handelte, sich erst bei der nur sukzessive möglichen konkreten Bauplanung der einzelnen Maßnahmen der jeweils tatsächlich erforderliche Mittelbedarf konkretisiert sowie im Laufe der Zeit aufgrund von Umnutzungen etc. zusätzlicher Handlungsbedarf entsteht , ist für den Zeitraum bis 2023 von einem höheren Bedarf auszugehen (s. Frage 1.3). 1.3 Welcher Finanzierungsplan liegt der Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der bayerischen Hochschulgebäude zugrunde? Für das Programm „Bayern barrierefrei 2023“, das erstmals im Doppelhaushalt 2015/2016 veranschlagt wurde, standen/ stehen für den gesamten Einzelplan 15 folgende Beträge zur Verfügung (Kap. 15 02 TG 74): Jahr: Veranschlagt im: Tsd. Euro 2015 Doppelhaushalt (DDH) 2015/2016: 5.093,7 2016 DHH 2015/2016: 2.469,4 Nachtragshaushalt (NH) 2016: +3.000,0 (LT-Drs. 17/8862) Insgesamt: 5.469,4 2017 DHH 2017/2018: 4.212,5 2018 DHH 2017/2018: 4.212,5 Damit stehen 2015 bis 2018 insgesamt voraussichtlich zur Verfügung: 18.988,1 Darüber hinaus ist im DHH 2017/2018 für das Jahr 2018 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 13.012,0 Tsd. Euro vorgesehen, die fällig wird 2019 in Höhe von: 3.253,0 2020 in Höhe von: 3.253,0 2021 in Höhe von: 3.253,0 2022 in Höhe von: 3.253,0 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Jahr: Veranschlagt im: Tsd. Euro Damit stünden 2015 bis 2022 insgesamt voraussichtlich zur Verfügung: 32.000,1 Von den danach im Einzelplan 15 insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln werden zur Behebung von Defiziten in den Bereichen barrierefreie Zugänglichkeit, barrierefreie Aufzugsanlagen, Orientierungs- oder Leitsystem und barrierefreier Sanitärraum unter Berücksichtigung der Kriterien • Maßnahmen in Gebäuden mit dem größten Publikumsverkehr , • Maßnahmen in Gebäuden, deren Nutzbarkeit für dort tätige behinderte Menschen aktuell erschwert ist, • Maßnahmen, die sehr schnell und ohne großen Kostenaufwand umgesetzt werden können (etwa Ausweisung eines vorhandenen Parkplatzes als Behindertenparkplatz ), • sonstige Maßnahmen, voraussichtlich rund 80 Prozent für Gebäude im Hochschulbereich eingesetzt werden. 2.1 Welche Maßnahmen aus dem 2012 beschlossenen ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ wurden bereits umgesetzt? Auf der Grundlage der von den Hochschulen hierzu eingegangenen Stellungnahmen stellt sich der Umsetzungsstand zum „Konzept zur inklusiven Hochschulen“ insbesondere wie folgt dar: Universitäten Universität Augsburg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Bei der Beratung von Bewerbern/Bewerberinnen sowie Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit ist auf zentraler Ebene ein besonderes Beratungsangebot durch die Zentrale Studienberatung sichergestellt. Dort wird über die Möglichkeiten und Besonderheiten beim Studienzugang und bei der allgemeinen Studienplanung informiert. Bezogen auf das jeweilige Studium erfolgen Beratung und konkrete Hilfestellungen (besondere Prüfungsverfahren, technische Unterstützung) durch die Fachstudienberater, die Studiengangverantwortlichen und das Lehrpersonal. Für konkrete Fragen der Studiengestaltung besteht auch das Angebot der Beratung und Unterstützung durch den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronische Erkrankung. Im Bereich der Hochschulzulassung erhalten die Betroffenen durch die Studentenkanzlei Informationen und Hinweise zu den Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs . Daneben werden sie bei der Einschreibung bei Bedarf unterstützt. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt III: Hochschulzulassung Studienbewerber und -bewerberinnen mit Behinderung und chronischer Krankheit erhalten durch die Studentenkanzlei Informationen und Hinweise zu den Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs (http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen /studentenkanzlei/infos/auswahlverfahren/ ). Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt V: Einschreibung Studienbewerber und -bewerberinnen mit Behinderung und chronischer Krankheit werden bei Bedarf bei der Einschreibung unterstützt. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen Eine in der Praxis übliche Maßnahme ist die Möglichkeit von persönlichen Beratungsgesprächen. Die Möglichkeit der Einrichtung von Teilzeitstudienmöglichkeiten wird in regelmäßigen Abständen auf Umsetzbarkeit überprüft. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Die Universität Augsburg ermöglicht im gegebenen Rahmen Studierenden mit Behinderung die aktive Teilnahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen. Teilweise erfolgt die Adaption von Studienmaterialien durch die Bereitstellung von entsprechender Infrastruktur (Scanner, Umsetzungssoftware für Darstellung in Braille, Lesegerät für Sehbehinderte ). Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel In den meisten Bereichen stehen digitale Unterlagen und Skripten zu den Veranstaltungen zur Verfügung, womit die Vorbereitung und Begleitung für seh- und hörbehinderte Studierende vereinfacht werden. Auch die in den meisten Hörsälen bestehende Multimediaausstattung erleichtert Studierenden mit Behinderung das Studium. In den generalsanierten Hörsälen werden hörbehinderte Studierende mittels Induktionsschleifen und Funksendern unterstützt. Maßnahmen hängen unter anderem von der konkreten Behinderung und damit dem Bedarf des betreffenden Studierenden sowie von den vorhandenen Ressourcen ab. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Gebäude und die Räumlichkeiten der Universität Augsburg sind weitgehend barrierefrei erreichbar. Teilweise bestehen noch angemietete Gebäude (Maximilianstraße, Wintergasse), die nur eingeschränkt oder nicht barrierefrei sind. Die genannten Gebäude werden kurz- bis mittelfristig durch die Universität Augsburg nicht mehr genutzt werden, weshalb keine Maßnahmen vorgesehen und teilweise auch nicht zulässig sind. Bei Sanierungen wurden bestehende Zugangshindernisse für Studierende mit Behinderung soweit möglich beseitigt. Auch im Rahmen von kleinen Baumaßnahmen wurden entsprechende Verbesserungen durchgeführt (bspw. Einrichtung von automatischen Türöffnern bei Brandschutztüren). Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Universität Augsburg sollen auch bei zukünftigen Sanierungen oder Ertüchtigungen Zugangshindernisse beseitigt werden. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges/Bewusstseinsbildung Im Bereich der Hochschullehre werden in Absprache mit der Qualitätsagentur der Universität Augsburg regelmäßig mehrmals jährlich Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für inklusive Hochschullehre angeboten. Der Besuch der Veranstaltungen wird im Rahmen des Zertifikats Hochschullehre der bayerischen Universitäten angerechnet. Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Zusätzlich findet bei Fragen Lehrender zu inklusiver Hochschullehre eine individuelle Einzelfallberatung durch die Qualitätsagentur statt. Otto-Friedrich-Universität Bamberg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Maßnahmen wurden umgesetzt (s. auch Frage 6.1) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel • Maßnahmen wurden zum Teil umgesetzt (s. auch Frage 5.2) • weitgehend barrierefreies kommentiertes Vorlesungsverzeichnis ist verfügbar (UnivIS) • barrierefreie Form der Leistungsnachweise: bei entsprechenden Problemen wird eine Studienassistenz zur Verfügung gestellt (max. drei Monate) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt X: Studienfinanzierung Die Kontaktstelle Studium und Behinderung kann Auskunft zu Studienfinanzierung (BAföG, Kindergeld, Unterhalt, Krankenversicherung und Eingliederungshilfe) geben. Sollte jemand für die Fortsetzung des Studiums eine Studienassistenz benötigen, kann dies, unter anderem in Kooperation mit dem Bezirk Oberfranken, ermöglicht werden. In Ausnahmefällen finanziert die Kontaktstelle auch die Studienassistenzen (max. drei Monate). Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Es werden ständig bauliche Maßnahmen ergriffen, um die Universität näher an das Ziel der barrierefreien Hochschule heranzubringen. Im Übrigen kann auf die weiterhin aktuellen Ausführungen im Bericht des Staatsministeriums zur Selbsteinschätzung der Hochschulen bezüglich der Barrierefreiheit (sog. Ampelbericht, Az. SI – H 2489.4 – 10b.35959) vom 07.07.2016 verwiesen werden. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges Lehrende und Hochschulmitarbeiter werden durch Seminare zu den Themen Studieren mit Beeinträchtigung und andere bewusstseinsbildende Maßnahmen sensibilisiert. Das Seminarangebot findet zweimal jährlich statt. Universität Bayreuth Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Die Zentrale Servicestelle des Büros des Beauftragten für Behinderte und chronisch kranke Studierende (becks) wurde 2013 eingerichtet. Die hier wissenschaftlichen sowie studentischen Beschäftigten nahmen an mehreren bundesweiten Fortbildungen und Workshops teil und wurden im weiteren Sinne umfassend geschult. Die Ausstattung mit Beschäftigten ist ausreichend. Zudem ist die Beratungsstelle bedarfsgerecht finanziell ausgestattet. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Baumaßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Campus wurden begonnen. Becks hat begonnen, bauliche Maßnahmen und Angebote in der Lehre zu evaluieren. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt III / IV / V: Hochschulzulassung, Eignungsfeststellungsverfahren/ Einschreibung Zum Thema Hochschulzulassung, Eignungsfeststellung und Einschreibung finden sich zahlreiche Informationsangebote für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf der Internetpräsenz wieder. Gleichzeitig besteht durch das Beratungsangebot von becks und der Studierendenberatung eine aktive Unterstützung, beispielweise bei der Einschreibung. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) An der FAU gibt es seit langem ein umfassendes Konzept der individuellen klientenzentrierten Betreuung und Beratung : • erste Information und studienvorbereitende Beratung • Unterstützung bei Sonder- und Härtefallanträgen in NC- Fächern • Unterstützung bei der Beantragung und Genehmigung von Nachteilsausgleichen in zulassungs- oder prüfungsrechtlicher Hinsicht, • Hilfe bei der Beschaffung von behindertenspezifischer Ausrüstung • Beratung durch den Career-Service • Die Arbeit der Beauftragten für chronische kranke und behinderte Studierende an der FAU richtet sich dabei im Einzelfall auf die individuelle Hilfe im Rahmen der jeweils behinderungsspezifischen Nachteile aus. Die FAU nimmt seit 2016 am Diversity-Audit „Vielfalt gestalten “ des Stifterverbands der Deutschen Wissenschaft teil, um die Teilhabe für alle Studierenden ungeachtet ihrer jeweiligen Gruppenzugehörigkeiten, Lebenslagen und -umstände weiter zu verbessern. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die FAU nutzt eine Vielzahl von Gebäuden, die aus dem späten 19. und den ersten sechs Dekaden des 20. Jahrhunderts stammen, einer Zeit also, die den Begriff „Barrierefreiheit “ noch nicht recht kannte. Diese Altbausubstanz für Mobilitätsbehinderte zugänglich zu machen, ist nur möglich im Rahmen entsprechend geförderter Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen . Mehrere große und kleine Baumaßnahmen wurden dem AUDIT-Verfahren zur Qualitätssicherung barrierefreier Standards unterzogen. So wird seit 2012 bei Neubauten der Grundsatz der Barrierefreiheit durchgängig berücksichtigt, z. B. beim Neubau einer Kindertagesstätte im Südgelände, beim Neubau eines Laborgebäudes in der Ulrich-Schalk-Straße sowie bei den Neubauten „Chemikum“ und „Interdisziplinäres Zentrum für Nanostrukturierte Filme (IZNF)“. Das Gleiche gilt für Sanierungen in den tangierten Bereichen, wie z. B. bei der Ertüchtigung des Altbaus Ulrich- Schalk-Straße im Rahmen einer kleinen Baumaßnahme oder bei den Umbaumaßnahmen in der Elektrotechnik sowie der Notsanierung im Fachbereich Fachdidaktiken in der Regensburger Straße in Nürnberg. Im Rahmen des Programms „Bayern barrierefrei 2023“ wurden bzw. werden an der FAU 2015–2016 insgesamt sechs Projekte zur Herstellung der Barrierefreiheit in Gebäuden der Universität mit Kosten von insgesamt 1.190.000 Euro umgesetzt. So werden in fünf Altbauten umfangreiche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit durchgeführt ; insbesondere geschieht dies durch die innere Erschließung der Gebäude (z. B. Einbau eines Aufzugs im Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Schlossgebäude, barrierefreie innere Erschließung des Neubaus Mathematik/Informatik) sowie durch die Schaffung barrierefreier Pkw-Stellplätze und barrierefreier Zu- und Eingangsbereiche . Zudem werden in verschiedenen Gebäuden der Universität die Behindertentoiletten mit einem Notrufsystem ausgestattet (insgesamt über 60 Toiletten). Für die Fortführung des Programms in den Jahren 2016/2017 hat das Ministerium weitere Mittel in Höhe von 393.954,88 Euro in Aussicht gestellt. Es ist geplant, diese Mittel zur Schaffung von barrierefreien Zugängen zu Gebäuden zu verwenden, die besonders frequentiert sind. Aus dem Bereich des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg ist Folgendes berichtenswert: Im Rahmen der Generalsanierung des Studentenhauses am Langemarckplatz 1 (Gesamtzusatzaufwand für Barrierefreiheit 107.000 Euro) sowie des Verwaltungsgebäudes in der Hoffmannstraße 2 (Gesamtzusatzaufwand für Barrierefreiheit 60.000 Euro), beide Objekte sind in Erlangen, wurde in besonderer Weise dafür gesorgt, dass alle Angebote für die Studierenden barrierefrei zugänglich sind. In der Hauptverwaltung wurde daher 2013 ein Aufzug eingebaut, mit dem behinderte Studierende die Einrichtung barrierefrei erreichen können. Auch an den Beratungsorten in Nürnberg, Eichstätt, Ingolstadt, Ansbach und Triesdorf wurde auf einen barrierefreien Zugang geachtet . Im Studentenhaus in Erlangen wurden die Terrasse und der Haupteingang barrierefrei gestaltet, außerdem wurden hier ebenfalls ein entsprechender Aufzug sowie ein Behinderten -WC installiert. Das Studentenhaus ist zudem durch den EU-Schlüssel zugänglich gemacht worden. Außerdem hat das Studentenwerk in Zusammenarbeit mit der FAU die Sanierung der Cafeteria ReWi3 (Gesamtzusatzaufwand für Barrierefreiheit 30.000 Euro) vorangetrieben ; diese wird im kommenden Jahr begonnen. Nach der Fertigstellung wird diese Cafeteria dann ebenfalls barrierefrei sein. Im Bereich des Neubaus der Wohnanlage Südcampus Erlangen, die Anfang 2017 in Betrieb geht, wird ebenfalls eine barrierefreie Unterbringung von beeinträchtigten Studierenden möglich sein. Das Wohnheim „Alexandrinum“ in Erlangen wird voraussichtlich ab März 2017 saniert, außerdem werden die Büros des Erlanger Wohnservice des Studentenwerks zukünftig dort untergebracht sein, beides barrierefrei. Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Barrierefreiheit wird stetig ausgebaut. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Bewusstseinsbildung Zur Sensibilisierung im Sinne einer Bewusstseinsbildung für die Bedarfe von Menschen mit Behinderung tragen an der LMU zum Beispiel die Etablierung einer Vizepräsidentin für die Bereiche Forschung und Diversity sowie einer Kontaktstelle für Gleichstellung und Inklusion bei. Zudem werden immer wieder Veranstaltungen rund um dieses Thema ausgerichtet. Am 21. Januar 2014 fand die Veranstaltung „LMUdivers. Übergang von der Schule an die Universität“ statt, am 7. Juni 2016 konnten sich die Universitätsangehörigen im Rahmen des 1. Diversity-Tags der LMU umfassend über die vielfältigen Unterstützungsangebote im Bereich des Diversity-Managements informieren und im Wintersemester 2016/17 widmet sich die Ringvorlesung der LMU dem Thema „Inklusion und Diversität – Was hält die Gesellschaft zusammen?“. Das Projekt „Wie barrierefrei ist die LMU?“ des Lehrstuhls für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik erhielt von der Staatsregierung im September 2016 das Signet „Bayern barrierefrei“. Technische Universität München (TUM) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Hochschulzulassung Da an der TUM nur zwei Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt sind, betrifft diese Thematik nur eine Minderheit. Entsprechend der Vorgaben gibt es für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit eine Härtefallquote, die aber in den letzten Jahren nie komplett von dieser Gruppe ausgeschöpft wurde. Die TUM sieht daher bzgl. der Quotenregelung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen derzeit keinen erweiterten Handlungsbedarf. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt III: Eignungsfeststellungsverfahren Bewerber und Bewerberinnen mit Behinderung und chronischer Erkrankung können an der TUM nicht bereits in der ersten Stufe des Eignungs(feststellungs)verfahrens abgelehnt werden, sondern dürfen im Rahmen eines Antrags auf Härtefall in der zweiten Stufe des Verfahrens ihre Eignung für den Studiengang nachweisen. Die Fakultät selbst prüft durch ein Auswahlgespräch die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin und entscheidet über die Zulassung. Darüber hinaus wird sowohl auf den Internetseiten der Servicestelle für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende als auch in den persönlichen Beratungsgesprächen mit Studieninteressierten über die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs informiert. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt IV: Einschreibung An der TUM gibt es keine persönliche Einschreibung mehr, alle Einschreibeformalitäten können online erledigt werden. Sollte es trotz der Bemühungen um barrierefreie Webseiten für die Online-Bewerbung und die Online-Accounts Unterstützungsbedarf bei Studieninteressierten mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung geben, können sich diese an die Servicestelle wenden. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studienfinanzierung Die Servicestelle für behinderte und chronisch kranke Studierende weist bei der Frage zur Finanzierung auf weitere Institutionen wie z. B. Studentenwerk, das Versorgungsamt oder auch an das Sozialbürgerhaus hin und stellt den Kontakt zu den Ansprechpersonen her. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Studentenwerke Die TUM arbeitet eng mit dem Studentenwerk München zusammen . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Bauliche Maßnahmen Die TUM hat in den letzten Jahren viele bauliche Maßnahmen vorgenommen und durchgeführt, u. a. wurden am Stammgelände zwei Rampen sowie barrierefreie Türen Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 ins talliert. An der Fakultät für Chemie sind zwei zusätzliche Abzüge im Labor inzwischen nur für die Bedürfnisse der Zielgruppe konzipiert. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt IX: Sonstiges Die TUM hat ein Leitbild zu „gutem Lernen und Lehren“ entwickelt , welches auch zur Inklusion beitragen soll: „Wissenschaft und Innovation in einer offenen Gesellschaft basieren auf Freiheit, Demokratie, Menschenrechten und Transparenz . In diesem Sinne bedeutet Diversity (Diversität) gegenseitigen Respekt, Partizipation und Inklusion aller Menschen in die wissenschaftliche Gemeinschaft unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Identität. Nur so können das Potenzial und die spezifischen Talente und Fähigkeiten jedes Mitglieds der Gesellschaft zur vollen Entfaltung gelangen . Aufgrund ihrer Eigenschaft als Technische Universität erachtet die TUM Gender-Fragen als besonders wichtig quer durch alle Diversity-Bereiche.“ Universität Passau Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Eine Behindertenbeauftragte wurde benannt. Im Studentenwerk gibt es eine Sozialberatung, die u. a. für die Beratung hinsichtlich der wirtschaftlichen Förderung und sozialen Betreuung der Studierenden mit Behinderung und chronischen Krankheiten zuständig ist. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Prüfungsordnungen Informationen über die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs bzw. Härtefallantrags sind im Internet verfügbar. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel Technische Hilfsmittel werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt , im größten Hörsaal wurden bereits Induktionsschleifen eingebaut. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Automatiktüren wurden in fast allen Gebäuden eingebaut. Das Studentenwerk verfügt über zwei barrierefreie Zimmer. Universität Regensburg (UR) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung An der Universität Regensburg wird ein Senatsbeauftragter bestellt (verankert in der Grundordnung der Universität Regensburg), dessen Aufgabe es ist, einer Benachteiligung von Studierenden mit Behinderung im Forschungs- und Lehrbetrieb der Universität Regensburg entgegenzuwirken. Ferner gibt es an der Universität Regensburg eine Stellvertreterin des Senatsbeauftragten. Die Universität fördert die Tätigkeit des Senatsbeauftragten und stellt ihm die für die Erledigung seiner Aufgaben notwendigen Informationen zur Verfügung. Der Senatsbeauftragte berichtet dem Senat und der Erweiterten Universitätsleitung über seine Tätigkeit und gibt Anregungen. Seitens der Verwaltung erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Senatsbeauftragten. Die seit Dezember 2010 im Studentenwerk Niederbayern/ Oberpfalz angesiedelte Fachstelle zur Beratung von Studierenden mit chronischer Erkrankung oder Behinderung (Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung) wird seit Mitte Januar 2013 an der Universität fortgeführt und ist dort beim Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie dessen Stellvertretung angesiedelt. Seit etwa zwei Jahren steht diesem Team zusätzlich eine Hilfskraft zur Verfügung. Das Beratungsangebot des Senatsbeauftragten, seiner Stellvertretung und der Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung richtet sich gleichermaßen an Studieninteressierte wie auch an Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Für Studieninteressierte und Studierende findet über den Senatsbeauftragten, dessen Stellvertreter/-in und die Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung zu Beginn jedes Semesters an der Universität Regensburg eine (barrierefrei zu erreichende) Informationsveranstaltung zum Thema „Studieren mit Beeinträchtigung“ statt, die neben universitätsinternen Veröffentlichungen und Ankündigungen zusätzlich auch über die örtliche Zeitung beworben wird und in welcher Betroffene zu allen Fragen rund um das Studium mit Beeinträchtigung informiert werden. Der Senatsbeauftragte , dessen Stellvertretung und die Beratung für Studierende mit Beeinträchtigung sind zudem stets persönlich mit einem Informationstand auf der Erstsemestermesse der Universität Regensburg vertreten. Daneben gibt es an der Universität Regensburg eine Zentrale Studienberatung und Fachstudienberatungen (letztere sind bei den jeweiligen Fakultäten/Fächern angesiedelt). Die Zentrale Studienberatung umfasst sowohl die Allgemeine Beratung bzw. Studienentscheidungsberatung als auch die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung und ist oftmals erste Anlaufstelle für alle Fragen, Problemfelder oder seelische Notlagen von Studieninteressierten und Studierenden. In der Studienentscheidungsberatung sollen Interessierte mit Handicap dazu ermutigt werden, trotz ihrer Beeinträchtigungen ein geeignetes Studium zu finden und aufzunehmen. Im Studium soll das niederschwellige und vertrauliche Angebot der Beratung auch von Studierenden wahrgenommen werden, die sich sonst keine notwendige Hilfe geholt hätten. Die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung bietet die Möglichkeit der Intervention, bevor es zu schwerwiegenden, klinisch manifesten Störungen kommt. Deshalb sind in der Zentralen Studienberatung in der Regel Diplom-Psychologinnen und -Psychologen beschäftigt (ggf. mit psychologischen Zusatzausbildungen), die sich regelmäßig in diesem Bereich fortbilden. Zur Sicherung der Qualität ist dies für die Psychologisch- Psychotherapeutische Beratung sogar zwingend gefordert und meist mit zusätzlicher klinischer Erfahrung unterfüttert. Die verschiedenen Beratungsstellen an der Universität Regensburg arbeiten bezüglich des Beratungsangebotes für Studierende und Studieninteressierte inhaltlich sehr eng zusammen, was auch durch die enge räumliche Nähe der Beratungsstellen der Universität Regensburg untereinander sowie zu denen des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz begünstigt wird. Es finden im Rahmen des regelmäßigen , institutionellen Austauschs zwischen der Zentralen Studienberatung bzw. der Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratung und der Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung supervidierende individuelle Fallbesprechungen statt. Studierende mit psychischen Erkrankungen werden häufig durch die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung der Zentralen Studienberatung betreut. Die Beratungsstellen und das Büro des Senatsbeauftragten sowie das Büro seiner Stellvertreter/-in sind selbstverständ- Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 lich barrierefrei zugänglich. Das Beratungsangebot wird in Zusammenarbeit mit dem Referat für Kommunikation auf Flyern und über die Webseite der Universität Regensburg beworben. Ebenso wird das Angebot auf Plakaten und über die Info-Bildschirme auf dem Campus kommuniziert. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt III: Hochschulzulassung Beratung und Informationen zu diesem Themenkreis erhalten Studieninteressierte mit Beeinträchtigung sowohl über die Homepage der Universität Regensburg (Bereich „Inklusion “) als auch persönlich über die oben genannten Beratungsstellen . Für Fragen der Hochschulzulassung können sich Betroffene auch an die Studentenkanzlei oder an das Referat für studienbezogene Rechtsangelegenheiten wenden . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt IV: Eignungsfeststellungsverfahren Auf die Tatsache, dass auch in Eignungsfeststellungsverfahren Nachteilsausgleich gewährt wird, wird auf der Homepage der Universität Regensburg hingewiesen. Beratung und Informationen zu diesem Themenkreis erhalten Studieninteressierte darüber hinaus auch persönlich über die oben genannten Beratungsstellen. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt V: Einschreibung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studentenkanzlei gehen auf mögliche Schwierigkeiten sinnes- und mehrfachbehinderter Studierender bei der Immatrikulation vor Ort ein und unterstützen bei Bedarf bei der Ausfüllung entsprechender Unterlagen. Ferner weist die Studentenkanzlei bei Anfragen von Studieninteressierten gleich auf weitere Ansprechpartner für weitergehende Unterstützungen hin. Als weitere Ansprechpartner in diesem Bereich fungieren der Senatsbeauftragte mit seiner Stellvertretung sowie die Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfung Um für das Thema „Nachteilsausgleich“ eine gewisse Sensibilität zu wecken, haben etwa auch die Mitarbeiter des Referats für studienbezogene Rechtsangelegenheiten schon für die Studiengangkoordinationen Informationsblätter erstellt und kurze Einweisungen in die Systematik des Nachteilsausgleichs gegeben. Die Universität Regensburg hat ferner Durchführungshinweise zum Nachteilsausgleich veröffentlicht . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik In diesem Bereich wird etwa über das Zentrum für Hochschul - und Wissenschaftsdidaktik der Universität Regensburg ein Workshop zum Thema „Barrierefreie Hochschuldidaktik “ angeboten, der sich gezielt an Dozierende der Universität Regensburg richtet. Studienmaterialien werden zumeist online zur Verfügung gestellt, sodass eine bedarfsgerechte Adaption, z. B. vergrößerte Schrift, leicht möglich ist. Gerade bei Studierenden mit Sehbehinderung oder Autismus kann aus bisherigen Fällen berichtet werden, dass in Papierform ausgegebene Unterlagen entsprechend vergrößert werden oder insgesamt auf ein klar strukturiertes Layout (leicht lesbare Schrift, guter Kontrast) geachtet wird. Auch werden über das Rechenzentrum in einzelnen Fächern zunehmend Veranstaltungen auf Video aufgezeichnet und Studierenden digital zur Verfügung gestellt. Dies stellt besonders für Studierende , die erkrankungsbedingt über gewisse Zeiträume nicht persönlich anwesend sein können, eine große Hilfe bei der Nachbereitung des Lernstoffes dar. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel An der Universität sind verschiedene Arbeitsplätze behindertengerecht ausgestattet, so gibt es z. B. für sehbehinderte und blinde Studierende EDV-Arbeitsplätze und einen Scanner-Service der Bibliothek, um sich Dokumente aus den Beständen der Bibliothek in verschiedenen Text- und Bildformaten einscannen zu lassen. Bei Bedarf können die Materialien auch als Audiodateien zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin gibt es für sehbehinderte Studierende ein spezielles Mikroskop. Für körperbehinderte Studierende erledigt ein Literaturservice Ausleihe, Rückgabe von Medien , Kopieren von Büchern und Artikeln. Auch für das Lehrpersonal konnte eine sehbehindertengerechte Arbeitsplatzausstattung einschließlich einer Fach- und Arbeitsassistenz eingerichtet werden. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Alle Gebäude der Universität sind für auf den Rollstuhl angewiesene Studierende durch Rampen und behindertengerechte Aufzüge erreichbar. Bei dem Neubau des Hörsaalgebäudes konnte barrierefreies Bauen nach DIN 18040-1 wie folgt umgesetzt werden: • Alle Geschosse sind über Aufzüge barrierefrei zu erreichen • Behindertengerechte Ausstattung der Aufzüge mit Sprechansagen und tieferliegenden Bedienelementen auf 85 cm Höhe • Raumbeschilderung mit Brailleschrift • Braille-Beschriftung an den Handläufen der Treppenräume • Behindertengerechte Toilette • Generell schwellenlose Bodenausbildung (soweit möglich ) • Türbreiten rollstuhlgerecht • Drehtürantriebe im Treppenhaus 4 vom Aufzug zu den Geschossen. Ein Ruheraum für Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen wurde wie folgt umgesetzt: • Fenster mit Abdunkelungsmöglichkeit • Elektrische Liege • Behindertengerechter Arbeitsplatz • Behindertengerechtes Waschbecken • Notfall-Klingel • Abschließbare Spinde Ein zweiter Ruheraum auf dem Campus ist geplant. Für Studierende mit Hörschädigung existieren induktive Höranlagen (Hörschleifen) sowie FM-Anlagen (übertragen drahtlos frequenzmodulierte Funksignale) in verschiedenen Vorlesungssälen und Seminarräumen in allen Neubauten der Universität sowie im Audimax: • Audimax: 1 FM-Anlage • Vielberth-Gebäude, Hörsaal: 1 induktive Höranlage • Neubau Biologie: 3 Seminarräume/Hörsäle ausgestattet mit FM-Anlagen, 9 weitere Seminarräume/ Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Hörsäle mit induktiven Höranlagen Weitere Beispiele für Maßnahmen aus den Jahren 2015 und 2016, die die Barrierefreiheit auf dem Campus verbessern: • neue barrierefreie Gebäudezugänge (Automatiktüren mit Rampen etc.) Neubau Biologie (3 Stück) – Sportzentrum (gerade in Ausführung) – Sammelgebäude (gerade in Ausführung) – Chemiegebäude • Gebäudespezifische barrierefreie Erschließungen – Aktivierung und Umrüstung Aufzug Physik (einschl. Automatiktüre) – Neubau eines barrierefreien Fußwegs beim Sportzentrum (gerade in Ausführung) – Im Sportzentrum Verbesserung der inneren Erschließung durch Einbau von insgesamt drei Treppenliften (gerade in Ausführung) – Im Recht und Wirtschaft-Lehrstuhlgebäude Einbau von Automatiktüren und Treppenliften • Behindertengerechte WC-Anlagen – Recht und Wirtschaft Lehrstuhlgebäude – Recht und Wirtschaft Seminargebäude – Sportzentrum (gerade in Ausführung) Als weiteres aktuell laufendes Bauprojekt (Fertigstellung Sommer 2017) ist der Bau einer neuen Straßenüberführung von der Zentralen Omnibushaltestelle kommend in Richtung Forum der Universität Regensburg zu nennen. Diese erfüllt alle Anforderungen an die Barrierefreiheit, einschließlich Einbau eines Aufzugs, und ermöglicht frei von den Gefahren des Straßenverkehrs einen direkten Zugang von der Haltestelle zum Forum der Universität. Auf der Homepage der Universität findet sich der von der Technischen Zentrale laufend aktualisierte Campusplan für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen unter folgendem Link http://www.uni-regensburg.de/impressum/medien/lageplanbarrierefrei .pdf Allgemein ist zu sagen, dass die Universität gerade auch im Zuge der Generalsanierung auf eine weitere Förderung der barrierefreien Ausgestaltung in baulicher Hinsicht bedacht ist. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges Chronisch kranke und behinderte Studierende werden in Veranstaltungen wie etwa dem Regensburger Hochschultag , der jedes Jahr im Februar stattfindet, der semestralen, von der Zentralen Studienberatung organisierten Erstsemestermesse und den Einführungsveranstaltungen zu Beginn jedes Semesters sowie in individuellen Beratungsgesprächen informiert und beraten. Zudem werden Studieninteressierte mit Anfragen in Bezug auf Härte- und Nachteilsausgleichsregelungen bei Zugang und Zulassung zum Studium in einführenden Veranstaltungen und Einzelgesprächen beraten . Die Ansprechpartner stellen sich persönlich in Erstsemesterveranstaltungen vor. Zudem wird mithilfe von Flyern und Plakaten auf dem gesamten Universitätsgelände auf das Beratungsangebot aufmerksam gemacht. Digital und weitestgehend barrierefrei finden betroffene Studierende sowie Studieninteressierte ausführliche Informationen rund ums Thema „Studium mit Beeinträchtigung“ auf der Homepage der Universität Regensburg, zentral verlinkt auf der Startseite der Universität unter dem Button „Inklusion “. Um generell die Sensibilität für und das Wissen um das Thema „Inklusion“ zu erhöhen, werden an der Universität Regensburg bereits seit mehreren Jahren Gebärdensprachkurse für Anfänger und Fortgeschrittene angeboten, die von einem selbst gehörlosen Dozenten geleitet werden und Studierenden aller Fächer offen stehen. Der Themenbereich Inklusion ist ferner Lehr- und Lerngegenstand vor allem in den Lehramtsstudiengängen. Der inklusive Aspekt wird in vielfältiger Weise in die Lehrveranstaltungen integriert. So wird beispielsweise in der Vorlesung zur Einführung in die Grundschulpädagogik und -didaktik der Themenbereich Inklusion behandelt. Ferner findet sich im Lehrangebot des Wintersemesters 2016/2017 ein Wahlpflichtseminar „Basiswissen Inklusion“ und im Sommersemester 2016 gab es eine Exkursion zum Thema „Schule im internationalen Vergleich: Inklusionskonzepte in Russland“. Speziell für Studierende aller Lehrämter sowie für Studierende des Studiengangs „Angewandte Bewegungswissenschaften “, der auch auf den Reha-Bereich abzielt, gibt es - seit mehreren Jahren, organisiert von der Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung - jeweils ein- bis zweitägige Workshops zum Thema „Inklusion im Sportunterricht“, in denen Studierende ganz praktisch Sportmöglichkeiten in heterogenen Gruppen erproben und anleiten lernen. Daneben gibt es noch einige weitere Initiativen der Universität Regensburg, die sich bereits jetzt der Inklusion widmen oder die derzeit geplant sind: • Bestehendes KOLEG Teilprojekt zum Thema „Inklusion und Mehrsprachigkeit“, unter anderem Etablierung eines Ausschusses für Inklusion und Mehrsprachigkeit mit Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aller lehrerbildenden Fakultäten • Geplantes KOLEG Teilprojekt „Zertifikat Inklusion- Basiskompetenzen“, Planung eines Zusatzstudiums für Lehramtsstudierende mit unterstützenden Praxisanteilen; Qualifikationsziele sollen unter anderem sein: Diagnose, Förderung, Beratung, Kooperation und Unterstützung aller Lernenden in inklusiven Settings • Ringvorlesungen zum Thema Inklusion, aktuell im Wintersemester 2016/2017 eine Ringvorlesung mit dem Titel „Inklusion und Mehrsprachigkeit als Herausforderung für die Lehrerbildung“ ( http://www.ur.de/studium/gasthoerer/medien/impulsplakat .pdf) • Brückencafé in der Grundschulpädagogik und -didaktik; unter einem bestimmten Semester- Motto berichten jeweils Praktikerinnen und Praktiker, zumeist aus der Schulpraxis kommend, von ihren Erfahrungen; im Wintersemester 2015/2016 stand ausschließlich das Thema Inklusion auf dem Programm (http://www.uniregensburg .de/psychologie-paedagogik-sport/ grundschulpaedagogik-didaktik-2/brueckencaf-/index. html) • Geplant sind ferner eine Vortragsreihe zu den inklusiven Strukturen an der UR (Erfahrungsbericht von Studierenden mit Handicap) und ein Workshop zu diesem Thema. • Neben der engen Zusammenarbeit von Zentraler Studienberatung bzw. Psychologisch- Psychotherapeutischer Beratung mit der Beratung für Studierende mit Beeinträchtigung besteht außerdem ein regelmäßiger Austausch mit den verschiedensten Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Institutionen der Universität (Fachstudienberatungen, Studiengangkoordinationen und dem Referat für studienbezogene Rechtsangelegenheiten), um gemeinsame Lösungen für Studierende in problematischen Studien- und Lebenssituationen zu finden. Auch außeruniversitär besteht eine enge Zusammenarbeit der universitären Beratungsstellen mit verschiedenen Kliniken, Ambulanzen und Beratungseinrichtungen. Julius-Maximilians-Universität Würzburg Die Anstrengungen der Universität Würzburg, die nachfolgend beschrieben werden, wurden im März 2016 durch die Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung mit der Verleihung des Signet Bayern barrierefrei gewürdigt. Alle Maßnahmen aus dem 2012 beschlossenen Konzept zur inklusiven Hochschule, die in Verantwortung der Universität Würzburg liegen, wurden umgesetzt . (Hinweis: Die Fragen 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 6.1 und 8.1 werden im Folgenden zusammengefasst beantwortet.) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Die Universitätsleitung bestellt seit 2004 einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung . Auf Vorschlag des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung konnte zu Beginn des Jahres 2008 die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) eingerichtet werden, die dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung organisatorisch zugeordnet ist. KIS ist inzwischen mit einer Mitarbeiterin im Umfang einer Vollzeitstelle besetzt, die im Auftrag für den und in ständigem Austausch mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung die zahlreichen anschließend geschilderten Aufgaben wahrnimmt. Die Arbeit von KIS wird derzeit von zehn studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Umfang zwischen 80 und 100 Stunden pro Monat insgesamt sowie einer Sekretärin im Umfang von vier Stunden pro Woche unterstützt. Ziel von KIS ist die Schaffung chancengleicher Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende . Der Dienstleistungsbereich von KIS umfasst v. a. Folgendes: • Beratungsdienst für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, • Umsetzungsdienst für blinde und sehbehinderte Studierende zur sehgeschädigtengerechten Adaption von Studienmaterialien, • Hilfsmittelpool und Studienassistenzen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung • Beratung und Information zum Barrierefreien Bauen. KIS unterstützt und berät Studierende sowie alle Lehrenden, Organe und Gremien der Universität in didaktischen, baulichen , sozialrechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten . KIS stellt Wissen und Informationsmaterialien zur Verfügung, die für die erfolgreiche Bewältigung des Studiums erforderlich sind. Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung erstattet der Universitätsleitung und dem Senat jährlich einen Bericht, der regelmäßig zum Anlass einer intensiven Aussprache genommen wird. Darüber hinaus finden regelmäßige Beratungen sowohl mit dem Präsidenten als auch dem Kanzler statt. Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und KIS arbeiten den verschiedenen Gremien bei Fragen zum Thema Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu. Sie wirken systematisch bei der Gestaltung von Zulassungsverfahren sowie bei der Festlegung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen mit und werden bei aktuellen Bauvorhaben hinzugezogen. Seit April 2013 gibt es auch an jeder Fakultät eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Die Benennung der Fakultätsbeauftragten bildet einen weiteren Schritt zu einer verbesserten Integration der entsprechenden Studierendengruppe . Die Fakultätsbeauftragten sollen insbesondere Kontaktperson für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung der Fakultät sein. In diesem Rahmen können sie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in den Fakultäten initiieren. Darüber hinaus sollen sie in Zusammenarbeit mit KIS behinderungsspezifische Fragen diskutieren und einer Lösung zuführen. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel Der „Umsetzungsdienst zur sehgeschädigtengerechten Adaption von Studienmaterialien“ ist ein Dienstleistungsangebot für blinde und sehbehinderte Studierende aller Fakultäten . Dort werden Studienmaterialien in Großdruck umgesetzt , digital erfasst und auf Datenträger abgespeichert. Den Auftrag hierzu erteilen entweder die sehgeschädigten Studierenden selbst oder Lehrende, an deren Veranstaltungen blinde oder sehbehinderte Studierende teilnehmen. Die Umsetzung der Studienmaterialien ist dabei immer an einer exakten Adaption der wissenschaftlichen Aussagen orientiert, sodass zum Beispiel die Möglichkeit des Zitierens unter Angabe der Originaltextseite sichergestellt ist. Die Medienform , in die die Studienmaterialien umgesetzt werden, richtet sich nach dem Bedarf bzw. dem Wunsch der sehgeschädigten Studierenden. Der Hilfsmittelpool ist zurzeit mit sechs FM-Anlagen und fünf Laptops ausgestattet, die von Studierenden und Lehrenden für Veranstaltungen und Klausuren ausgeliehen werden können. Zudem wird Studierenden mit Legasthenie eine spezielle Software zur Unterstützung im Studium angeboten . Vielfach ist eine persönliche Assistenz unerlässlich, die Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung vorübergehend oder während des gesamten Studiums begleitet und Aufgaben übernimmt, die sie nicht selbstständig bewerkstelligen können. Tätigkeiten einer Studienassistenz sind zum Beispiel: • Studierende bei der Erreichbarkeit von Gebäuden, unterstützen und in Vorlesungen begleiten, • das Agieren als Schreibkraft in den Veranstaltungen z. B. bei motorischen Beeinträchtigungen • sowie der Einsatz als Bibliotheksbegleiter für Blinde und Sehbehinderte. Der Einsatz der Studienassistenzen wird durch KIS koordiniert und in Kooperation mit dem Zentrum für innovatives Lehren und Studieren (ZiLS) bereitgestellt. Für Studierende mit Behinderung und chronisch Kranke, die die Zentralbibliothek intensiv benutzen, bietet die Universitätsbibliothek zeitlich befristet Dauerschließfächer an. Im Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Hauptlesesaal 2 der Zentralbibliothek gibt es eine Arbeitskabine mit PC-Arbeitsplatz für Blinde und Sehbehinderte. Für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung gibt es auch spezifische Ausleihbedingungen. In den Hörsälen wurden zu Beginn des Wintersemesters 2013/14 drei bis vier Plätze mit einem Aufkleber gekennzeichnet , die bei Bedarf für Studierende mit einer Behinderung und chronischen Erkrankung zur Verfügung stehen, da gerade Studierende mit einer Hör- und Sehbeeinträchtigung auf Sitzplätze in der ersten Reihe angewiesen sind, um den Vorlesungen besser folgen zu können. Somit erhalten Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bei Bedarf einen geeigneten Sitzplatz bei Vorlesungen. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges/ Bewusstseinsbildung Zur Aufklärung und Bewusstseinsbildung im Bereich der psychischen Erkrankungen wurden Schulungen von Lehrenden , Mitarbeiterinnen und -arbeitern zum Thema „Psychische Erkrankungen bei Studierenden – wie erkenne ich dies und wie gehe ich damit um?“ an der Universität etabliert . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen KIS unterstützt die Lehrenden und das Prüfungsamt bei der Betreuung von Klausuren in besonderen Fällen. Beispielsweise unterstützt KIS einen Studierenden mit Behinderung, der einen Nachteilsausgleich in Form einer Klausurzeitverlängerung von 50 Prozent, die Möglichkeit der Nutzung eines Notebooks und eines separaten Raums erhält. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 67 Klausuren im KIS-Büro betreut. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Auf der KIS-Homepage finden die Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung eine Beschreibung der einzelnen Gebäude mit dem Stand der barrierefreien Zugänglichkeit . Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technische Hochschulen Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden In den Zielvereinbarungen des „audit familiengerechte hochschule“ (2014–2017) wurde die Inklusion im Rahmen des „Ausbau des Diversitymanagements zur Unterstützung einer vielfältigen Studierendenschaft und Belegschaft unter besonderer Berücksichtigung gesundheitlicher Be einträchtigungen “ integriert. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung • Individuelle Beratung von Studieninteressierten und Studierenden • Etablierte Beauftragte für Diversity und Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung • Hilfestellung bei der Erarbeitung von Lösungen für Praktika in Teilzeit • Relaunch der Website der Hochschule im November 2016 unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten zur Barrierefreiheit Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel An der Hochschule ist die Ausleihe mobiler Hilfsmittel möglich . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Vor allem am Standort Weiden konnte durch diverse Baumaßnahmen ein barrierefreier Zugang zu den Hochschulgebäuden ermöglicht werden (z. B. automatische Haupteingangstüren). Am Standort Amberg existieren barrierefreie Ein gangstüren noch nicht überall, jedoch konnten der neue Wintergarten sowie die Sporthalle bereits barrierefrei gestaltet werden. Weitere bauliche Maßnahmen sind in Planung und werden im Rahmen der verfügbaren Mittel umgesetzt. Ebene Eingangsbereiche sind ebenso vorhanden, wie Aufzüge in allen Gebäuden und rollstuhlgerechte Toiletten. Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Grundsätzlich werden bei Bedarf sowohl Beratungsleistungen als auch verschiedene unterstützende Leistungen ohne bürokratischen Aufwand gewährt. Die Hochschule bietet jedem Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung eine persönliche Betreuung und Beratung im Hinblick auf die an der Hochschule vorhandenen Einrichtungen, zur Barrierefreiheit oder zu Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches oder zu individuellen Unterstützungsmaßnahmen an. Der Behindertenbeauftragte ist beratend in die Entscheidungen des Prüfungsausschusses der Hochschule über Nachteilsausgleiche eingebunden. Für die betroffenen Studierenden existiert zudem ein digital basiertes Forum, das „Schrankenlos Netzwerk“, das dem gegenseitigen Austausch und der Informationsvermittlung dient und vom Behindertenbeauftragten organisiert und moderiert wird. Die Hochschule Ansbach beteiligt sich im Herbst wieder bei der Umfrage „beeinträchtigt studieren“ (best2-Studie) des Deutschen Studentenwerkes. Dabei hat die Hochschule auch eine Extra-Auswertung der Ergebnisse für Ansbach beantragt. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel Die Hochschule bietet jedem behinderten Studierenden eine persönliche Betreuung im Hinblick auf die an der Hochschule vorhandenen Einrichtungen zur Barrierefreiheit an und stellt Betroffenen technische Hilfsmittel zur Verfügung. So ist an der Hochschule eine spezielle Dokumentenkamera vorhanden, die sehbehinderten Studierenden das Tafelbild o. Ä. stark vergrößert am Arbeitsplatz darstellt. Für hörbehinderte Studierende existiert eine mobile FM- Anlage, mittels derer auch der onlinebasierte Einsatz von Schriftdolmetschern im Unterricht möglich ist. In allen Lehrräumen des Neubaus (Gebäude 54) ist eine induktive Höranlage eingebaut. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Alle Lehrräume der Hochschule sind ebenerdig über Aufzug erreichbar. Alle zentralen Einrichtungen wie Bibliothek, Men- Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 sa, Rechenzentrum und wichtige Anlaufstellen der Verwaltung (z. B. Studierendenservice) sind ebenerdig über Aufzug erreichbar. Damit ist auch für die örtliche Einschreibung der Studierenden ein barrierefreier Zugang gesichert. An jedem Lehrgebäude und der Mensa befindet sich mindestens eine Türe, die mit einem elektrischen Türöffner ausgestattet ist. In jedem Lehrgebäude und in der Mensa befindet sich mindestens eine behindertengerechte Toilettenanlage . In jedem mit ansteigendem festen Hörsaalgestühl ausgestatteten Saal gibt es mehrere Plätze für Rollstuhlfahrer. Im Außenbereich, unmittelbar an den Lehrgebäuden, sind diverse Behindertenstellplätze für deren Kfz vorhanden. Im Neubau auf dem Nordgelände wurden nach Abstimmung mit der örtlich zuständigen Behindertenbeauftragten der Kommune zusätzlich noch auf den Treppenläufen Stockwerksbezeichnungen in Blindenschrift aufgebracht. Hochschule für angewandte Wissenschaften Aschaffenburg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Alle Gebäude der Hochschule Aschaffenburg verfügen über einen behindertengerechten Zugang; aufgrund eines Umzugs ist nur der Career Service zurzeit noch nicht für Rollstuhlfahrer zugänglich. Lösungen für das Problem werden hausintern diskutiert. Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Behinderte Studierende werden durch die Studienberatung beraten. Hierfür nehmen Mitarbeiter der zentralen Studienberatung an spezifischen Schulungen teil. Die Informationen zum Behindertenbeauftragten sind bereits bei der Bewerbung verfügbar. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen Sofern erforderlich erstellen die Fachstudienberater individuelle Studienpläne und stimmen den Studienplan mit einem angepassten Studienverlauf ab. Der Studienplan wird mit dem Behindertenbeauftragten abgestimmt und durch die Prüfungskommission bzw. den Prüfungsausschuss beschlossen . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Die Umsetzung erfolgt spezifisch nach Anforderung (abhängig von den anwesenden behinderten Studierenden) laufend durch Einzelfalldiskussionen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung: Gemeinsam mit dem Studentenwerk Oberfranken ist weiteres Personal für die individuelle Beratung der Studierenden eingestellt worden; im Rahmen des Folgeantrages für das QPL (Qualitätspakt Lehre)-Projekt „Der Coburger Weg“ erfolgte ebenfalls die Einrichtung einer Beratungsstelle für psychosoziale Probleme etc. Generell ist das QPL-Projekt „Der Coburger Weg“ dem individuellen Studieren verpflichtet und hat – z. B. über die beruflichen Tutoren – unterschiedlichste Unterstützungsangebote für die Studierenden institutionalisiert; hier profitieren natürlich auch Studierende mit Handicap/Behinderung. Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung berät und begleitet Studierende mit Handicap bei Bedarf in allen Belangen der individuellen Durchführung des Studiums. In der Grundordnung ist die Unabhängigkeit des Beauftragten für Studierende mit Handicap – insbesondere bei der Bemessung des Nachteilsausgleichs festgeschrieben und nach dessen eigener Aussage deutlich und „mächtig“ formalisiert . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans Hepco 2020 sind Diversität und damit auch Fragen der Studierenden mit Behinderung ein ausdrückliches Kernthema und eine zentrale Zielperspektive. Die Hochschule lässt sich im Bereich Diversität zertifizieren und generiert entsprechende Maßnahmen , von denen auch Studierende mit Handicap profitieren werden. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt X: Studienfinanzierung Im Einzelfall und bei Bedarf werden die Kostenträger der Eingliederungshilfe (Bezirk Oberfranken) zur Finanzierung von Hilfsmitteln oder Assistenzen angefragt. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Hochschule Coburg unternimmt aktuell große Anstrengungen , sämtliche Gebäude der Hochschule etc. barrierefrei um- und auszubauen; bauliche Aspekte der Barrierefreiheit werden hier – stets unter Beteiligung und Beratung des/der Beauftragten für Studierende mit Behinderung berücksichtigt und – schrittweise – umgesetzt (Gebäude 10 / Mensa). Für den barrierefreien Zugang zur Mensa und die Einrichtung entsprechender Sanitäranlagen wurden 500.000 € eingesetzt. Technische Hochschule Deggendorf Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung An der Hochschule wurde eine zentrale Studienberatung etabliert, die mit erfahrenem und geschultem Personal besetzt ist und spezielle Beratungsangebote zum Studieren mit Handicap bietet. Bei Fragestellungen von Studienbewerbern und Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit steht der Behindertenbeauftragte als Ansprechpartner zur Verfügung. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt V: Einschreibung Zum Zeitpunkt der Einschreibung wird das kompetente Personal des Studienzentrums durch Praktikanten verstärkt, die bei Bedarf unterstützen können. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel In den Neubauten der Hochschule wurden in einigen Hörsälen Induktionsleitungen für Hörgeschädigte installiert. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Sämtliche Neubauten sind barrierefrei ausgestaltet. Der Bestandsbau der Hochschule ist nahezu barrierefrei. Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Seit dem Sommersemester 2016 steht allen Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein Ruheraum zur Erholung und Entspannung zur Verfügung. Durch den Einbau von 3 Plattformliften wird der barrierefreie Zugang zu dem älteren Gebäudebestand am Standort Münchberg verbessert. Diverse Zuwegungen konnten nachhaltig verbessert und barrierefrei gestaltet werden. Technische Hochschule Ingolstadt (THI) Im Fokus der Maßnahmen zur inklusiven Hochschule lagen an der THI im Besonderen barrierefreie Zugänge zu den Hochschulräumlichkeiten, Unterstützung der Studienbewerberinnen und -bewerber bei der Immatrikulation sowie die Verbesserung der Information über Nachteilsausgleiche. Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Für Studierende mit Behinderung besteht ein ausreichendes Beratungsangebot. Zentrale Anlaufstelle ist die Studienberatung , welche gegebenenfalls den für die Unterstützung der Studierenden mit Behinderung bestellten Behindertenbeauftragten einbindet. Es wird dann geprüft, welche weiteren Organisationseinheiten eingebunden werden, je nachdem , welche Art von Behinderung vorliegt und welche Art der Unterstützung erforderlich ist. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Im Einzelfall werden didaktische Methoden angewendet, welche z. B. auch für hörgeschädigte Studierende geeignet sind. Alle Maßnahmen dieser Art werden mit dem Behindertenbeauftragten abgestimmt. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Der gesamte Campus ist praktisch barrierefrei. In diesem Sinne wurden alle Türen entsprechend umgerüstet. In einem Gebäude wurde ein Behindertenlift eingebaut, da eine Zwischenetage nicht mit dem Fahrstuhl erreichbar war. In einem Fall wurde für einen sehr schwergewichtigen Studierenden die Erreichbarkeit der Notausgänge getestet. Mit einer Rollstuhlfahrerin wurde eine Begehung gemacht und ihre Hinweise auf bauliche Hindernisse wurden umgesetzt (z. B. Abschrägung eines Bordsteins). Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges / Bewusstseinsbildung Es wurde ein Diversity Mangement und ein Diversity Monitoring initiiert. Um konkrete Handlungsfelder aus der Perspektive der Studierenden zu eruieren, wurde eine Online-Umfrage konzipiert und der Hochschulleitung vorgeschlagen. Im Wintersemester 2013/14 wurde die Befragung durchgeführt und ausgewertet. Ziel der Studie war die Verbesserung der Wahrnehmung und Wertschätzung von Vielfalt in Bezug auf die Kategorien Geschlecht, Alter, soziale Herkunft, kulturelle Herkunft, Religion/Weltanschauung, chronische Erkrankung /Behinderung (gesundheitliche Beeinträchtigung), sexuelle Orientierung sowie Familienverantwortung. Die Rückmeldungen der Studierenden zeigten, inwieweit sie im Hochschulalltag Wertschätzung erfahren haben, auf Hindernisse gestoßen sind oder Diskriminierung selbst erlebt oder bei anderen beobachtet haben. Des Weiteren wurden Informationen bezüglich der Bewältigungsmaßnahmen bei erlebter Diskriminierung erfragt. Die Ergebnisse wurden neben der Hochschulleitung auch allen Fakultätsräten sowie der Studierendenvertretung vorgestellt und anschließend gemeinsam diskutiert. • Implementierung eines Hochschulbeauftragten für Diversität Mit der Einrichtung eines Beauftragten der Hochschule für Diversität sollte das Aufgabengebiet des Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung um den Aspekt der Diversität, im Sinne einer Verbesserung von Studienbedingungen, auch etwa hinsichtlich familienrelevanter Aspekte oder Themen, die sich im Zusammenhang mit kultureller, religiöser Zugehörigkeit oder sozialer Heterogenität ergeben, erweitert und ergänzt werden. • Planung von Fortbildungsveranstaltungen und Informationsveranstaltungen An der Hochschule Landshut finden regelmäßig fakultätsübergreifende und öffentliche Veranstaltungen zu diversitätsorientierten Themenstellungen statt, wie z. B. die Vorlesungsreihe Ortswechsel (Genderfragen), Girls‘ Day/Boys‘ Day, Ringvorlesungen zu den Themen Gender (in Kooperation der Hochschulfrauenbeauftragten mit den Gleichstellungsbeauftragten der Stadt sowie des Landkreises Landshut ), zu Flucht und Migration (studentische Initiative und Fakultät Soziale Arbeit) oder Gerechtigkeit (Fakultät Interdisziplinäre Studien). • Relaunch des Internetauftritts der Hochschule im Rahmen diversitätssensibler Öffentlichkeitsarbeit In diesem Zusammenhang erfolgte seither ein Relaunch des öffentlichen Internetauftritts der Hochschule unter Berücksichtigung von Kriterien der Barrierefreiheit sowie die Gestaltung eines Info-Flyers für gesundheitlich beeinträchtigte Studierende durch die Psychologische Beratung, die Sozialberatung und den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Analysiert wurden zudem die Studien- und Prüfungsordnungen aller Studiengänge hinsichtlich Aspekte der Diversitätsorientierung (insbesondere hinsichtlich Gender- und Migrationserfahrung ). • Teilnahme am Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft Die Hochschule Landshut erarbeitet eine eigene Diversitätsstrategie – gemeinsam mit dem Diversity-Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft . Zwei Jahre lang wird die Hochschule dabei begleitet. Hochschule für angewandte Wissenschaften München Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung • Die Studienbewerber/-innen und die Studierenden können sich in allen relevanten Anliegen an die Zentrale Studienberatung wenden. Eine Behindertenbeauftragte für Studierende ist bestellt. Diese kann Studierende und Seite 14 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Studienbewerber/-innen über die Studiensituationen etc. umfassend informieren, da sie in der Abteilung Studium tätig ist. Die Aufgaben der Behindertenbeauftragten sind in der Grundordnung festgelegt. Zudem gibt die Behindertenbeauftragte Impulse zur Umsetzung der Konzeptinhalte. • In den zentralen Studienberatungsstellen finden spezifische Beratungen für Studierende mit Behinderung statt. In der Studienberatung ist ein spezieller Berater, neben der Behindertenbeauftragten, für die Beratung von Studierenden mit Behinderung vorhanden. Zudem werden die Mitarbeiter/-innen in der Studienberatung geschult, um die Beratung für Studierende mit Behinderung weiter zu professionalisieren. Die Überprüfung der Barrierefreiheit des Internetauftrittes läuft. Neue PDF-Dokumente werden barrierefrei gestaltet. Zu sozialrechtlichen Ansprüchen können die Behindertenbeauftragte sowie der spezielle Studienberater Auskünfte erteilen oder an weitere Ansprechpartner/-innen verweisen. Bei aktuellen und zukünftigen Baumaßnahmen wird standardmäßig darauf geachtet, dass eine Barrierefreiheit gegeben ist. Die Behindertenbeauftragte wird in die Planungen mit einbezogen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm (HNU) Hinweis: Die folgende Antwort nimmt Bezug auf die Fragen 2.1 und 2.2 Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Bauliche Situation: Das 2008 bezogene Hauptgebäude ist nach den damaligen Technischen Baubestimmungen barrierefrei gestaltet, mit einem Hauptaugenmerk auf „gehbehinderten bzw. rollstuhlfahrenden“ Personen. Somit sind das gesamte Hochschulgebäude sowie auch das Außengelände für diese Art der Behinderung behindertengerecht ausgebaut . Eine komplette Barrierefreiheit für alle Arten von Behinderungen ist nicht umsetzbar (z. B. Verbreiterung vorhandener Flure/nachträgliche Schwerhörigensysteme in Hörsälen /Farbkontraste vs. Urheberrechte der Architekten). Die Hochschule ist aber bestrebt – im Rahmen von baulichen Unterhaltsmaßnahmen sowie der zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten –, die Barrierefreiheit im Bestandsgebäude für Personen mit Sehbehinderung durch die Realisierung von optischen und taktilen Orientierungshilfen zu verbessern. Der Bauabschnitt II, der sich momentan im Bau befindet, wird nach der DIN 18040/1 erstellt. Diese DIN beinhaltet diverse bauliche Maßnahmen für die Inklusion behinderter Menschen, z. B. Induktionsschleifen in den Räumen mit Lautsprechern, Raumakustik mit geringen Nachhallzeiten, Lautsprecher in den Aufzügen mit Stockwerksangaben und zusätzlichen taktilen Orientierungselementen. Die Treppenhäuser sind ausgestattet mit taktilen Orientierungselementen im Bodenbereich (Eintrittsstufe bzw. Austrittsstufe), Wegeleitsysteme intern im Gebäude durch kontrastreiche Gestaltung und zusätzlich mit Blindenschrift (Brailleschrift) versehen, Wegeleitsysteme im Bodenbereich des Außengelände als Orientierungshilfe usw. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkte II bis VI: Studien- und Berufsberatung / Hochschulzulassung / Eignungsfeststellungsverfahren Im Rahmen der „Ausweitung der Studienberatung, des Informationsangebots über Hochschulzulassung, Einschreibung und Nachteilsausgleich“ werden an der HNU über die Homepage detaillierte Informationen zur Hochschulzulassung , Bewerbung, Einschreibung und zur Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs bzw. eines Härtefallantrags veröffentlicht . Außerdem stehen die Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen des Referates Studium (inklusive Studienberatung) persönlich und telefonisch bei Fragen zu Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation zur Verfügung. Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges/ Bewusstseinsbildung: Im Rahmen des Projekts „Mehr Qualität in der Lehre“ wurden folgende hochschuldidaktische Weiterbildungsangebote mit dem Themenfokus Diversität angeboten: • LehrBar: Internationalisierung in der Hochschullehre • Eine Lehrveranstaltung (um)gestalten • Workshop: Lehren und Lernen im Social Web • LehrBar: Diversitäts- und gendergerechte Lehre • DiZ1-Seminar: Lernen heutige Studierende anders? Eine Veranstaltung für Lehrende in den MINT2- Fächern • LehrBar: Wie verändern sich unsere Studierenden – und was heißt das für die Lehre? • DiZ-Seminar: Umgang mit heterogenen Gruppen Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Personelle Verstärkung in der Psychologischen Beratungsstelle durch Erhöhung der Deputatsermäßigung von 4 auf 8 Lehrveranstaltungsstunden (LVS). Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Ausbau der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte, sehbehinderte und hörbehinderte Studierende: • Einbau einer Automatiktür im BL-Gebäude, um einen barrierefreien Zugang zum Gebäude zu ermöglichen • Ausstattung des BB-Gebäudes mit einer taktilen Beschilderung für Sehbehinderte • Anbringung eines Aufzugs im Modulgebäude (beherbergt Studierendenarbeitsplätze, International Office) und am Gebäude WK (Language Center, Personalrat, Fachschaft efi) als barrierefreier Gebäudezugang (Fertigstellung 2016) • Einbau eines barrierefreien Sanitärraums im WK- Gebäude (Fertigstellung 2017) • Durchführung von sog. barrierefrei-Audits bei der Planung und Errichtung bzw. Sanierung von Gebäuden • Ausstattung des großen EDV-Labors im Neubau Informationszentrum (Bibliothek und Rechenzentrum) mit einer induktiven Schwerhörigenanlage (Fertigstellung 2019) Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt III: 1 DiZ = Zentrum für Hochschuldidaktik 2 MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 15 Hochschulzulassung Zur Studienplatzbewerbung können Studieninteressierte einen Antrag auf Härtefall oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote oder Erhöhung der Wartezeit) stellen. Die Berücksichtigung besonderer Lebenssituationen und besonderer Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erfolgt auf der Grundlage der Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule. Im Rahmen der Einschreibung werden sinnesbehinderte und mehrfachbehinderte Studienerstsemester in der Abteilung Studium, Referat Zulassung, je nach Bedarf individuell unterstützt. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Es gibt einen Leitfaden zur Erstellung von barrierefreien Skripten für Lehrende auf der Homepage der OTH Regensburg . Außerdem können sich blinde und sehbehinderte Studierende an den Umsetzungsdienst der Bibliothek der Universität Regensburg wenden. Für die Lehrenden wurde bisher zweimal das Seminar „Psychische Erkrankungen bei Studierenden – wie erkenne ich sie und wie gehe ich damit um?“ angeboten. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel Infrastrukturen für hörbehinderte Studierende sind vorhanden . Für sehbehinderte Studierende werden nach Antrag Prüfungsblätter und Skripten in vergrößerter Schrift angeboten . In der Bibliothek der Universität Regensburg gibt es einen Arbeitsplatz für blinde Studierende. Im Einzelfall werden Vorlesungskräfte, Kopierhilfen und Begleitdienste stundenweise von der OTH Regensburg, Allgemeine Studienberatung , angeboten. Hochschule für angewandte Wissenschaften / Fachhochschule Rosenheim Schwerpunktmäßig umgesetzt wurden insbesondere folgende Handlungsempfehlungen des Konzepts zur Inklusiven Hochschule: • Barrierefreie Gestaltung von Gebäuden im Rahmen von Sanierungen bzw. gezielten kleinen Baumaßnahmen (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII) • Ausbau der Studienberatung (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II) • Unterstützung behinderter Studienbewerberinnen und Studienbewerber bei der Immatrikulation (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt V) • Schulungen für Hochschullehrer, um eine barrierefreie Didaktik sicherzustellen (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII) • Stärkung der Rolle des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II) Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan -Triesdorf (HSWT) • Parkplätze für Studierende mit Behinderung werden konsequent an allen Gebäuden der HSWT eingerichtet (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII) • Zum Ausbau der Studienberatung für Studierende mit Behinderung wurde ein Netzwerk der sozialen Berater bzw. Beraterinnen und der Inklusionsbeauftragten der zwei Hochschulen HSWT und TUM eingerichtet. Dieses Gremium trifft sich in regelmäßigen Abständen und diskutiert Verbesserungsmöglichkeiten der Zusammenarbeit im Sinne der Inklusion. Studierende, die Beratung suchen, werden unkompliziert an die richtige Stelle verwiesen. (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II) • Mittel für die Unterstützung der Lehre für Studierende und Studienbewerber mit Sinnesbehinderung und Mehrfachbehinderung werden bereitgestellt. (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II) • Es werden Schulungen für Hochschullehrer angeboten, um eine barrierefreie Didaktik sicherzustellen. (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II) • Einige Umbaumaßnahmen wurden durchgeführt und alle Neubaumaßnahmen werden vom Inklusionsbeauftragten hinsichtlich der Behindertengerechtigkeit intensiv geprüft. (Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII) Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg -Schweinfurt (FHWS) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung An der FHWS ist ein Mitarbeiter der Studienberatung auf Fragen im Zusammenhang mit Behinderung und chronischer Erkrankung spezialisiert und fungiert diesbezüglich als zentrale Anlaufstation. Dieser Mitarbeiter nimmt an Fortbildungen und Vernetzungstreffen teil. Die Internetpräsenz der Hochschule steht nach längerer Überarbeitungsphase kurz vor dem Relaunch. Sie wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei gestaltet sein. Die Informationen für Studierende mit Behinderung werden in diesem Zuge noch im Wintersemester 2016/17 erheblich ausgebaut werden. Informationen über Hilfsmittel werden sowohl über die Internetpräsenz als auch über die Studienberatung, Studienfachberatung und den Beauftragten für Studierende mit Behinderung vorgehalten und kommuniziert. Erforderlichenfalls werden die Studierenden bei der Kontaktaufnahme mit externen zuständigen Stellen unterstützt. Die Rolle des Beauftragten bzw. der Beauftragten für Studierende mit Behinderung ist durch seine Verankerung in der Hochschulleitung gesichert; die Hochschule geht damit über die Empfehlung der Staatsregierung hinaus (vgl. hierzu § 13 der Grundordnung der Hochschule). Damit ist gewährleistet, dass die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender in allen Gremien und Prozessen der Hochschule Berücksichtigung finden können; gleichzeitig ist durch die Verortung bei einem Vizepräsidenten sichergestellt, dass die Belange mit entsprechendem Gewicht vertreten werden. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt V: Einschreibung Im Rahmen der Einschreibung ist es für sinnesbehinderte und mehrfachbehinderte Studienbewerberinnen und Studienbewerber möglich, auf entsprechende Unterstützung durch die spezialisierte Studienberatung zurückzugreifen. Seite 16 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen Der inklusiven Studiengestaltung und Studienprüfung wird zum einen durch einen weitgehenden Verzicht auf Anwesenheitspflichten Rechnung getragen. Soweit begleitende eLearning-Kursräume gestaltet werden, wird ein zeit- und ortsunabhängiges Studieren erleichtert. Im Zuge der Digitalisierungsstrategie der Hochschule sollen die digitalen Lehrangebote weiter ausgebaut werden. Auch die Nutzung des Lehrangebots der Virtuellen Hochschule Bayern ermöglicht die Studierbarkeit. Daneben wird umfassend zu den Möglichkeiten der Gewährung von Nachteilsausgleichen durch den Prüfungsausschuss, der Fristverlängerungen durch die Prüfungskommission sowie der Beurlaubung durch den Dekan /die Dekanin beraten. Diese Beratung erbringen sowohl die vorgenannten Gremien und Personen als auch die spezialisierte Studienberatung, der Beauftragte für Studierende mit Behinderung sowie der Hochschulservice Studium. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Durch das Angebot spezifischer Tutorien, die Schulung von Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern und die Bereitstellung von Umsetzungsdiensten für die Adaption von Studienmaterialien insbesondere für blinde und sehbehinderte Studierende soll nach den Empfehlungen eine barrierefreie Didaktik ermöglicht und sichergestellt werden. Spezifische Kleingruppentutorien für leistungsschwächere Studierende werden im Rahmen des BestFit-Programms der Hochschule, einer Maßnahme des „Qualitätspakts Lehre “ allgemein (nicht nur für behinderte Studierende) angeboten . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel Im Rahmen der Möglichkeiten wird bei der Einrichtung von Laborarbeitsplätzen auf Barrierereduktion geachtet. Bei allen staatlichen und staatlich geförderten Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen, bei denen Lautsprecheranlagen zur Ausführung kommen, werden Induktionsleitungen für Hörbehinderte eingebaut. Die Beratung erstreckt sich auch auf die Versorgung mit technischen Hilfsmitteln über externe Leistungserbringer. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XI: Studentenwerke Die Maßnahmen der Studentenwerke liegen außerhalb des unmittelbaren Zuständigkeitsbereichs der Hochschule. Die FHWS ist allerdings durch ihren Beauftragten für Studierende mit Behinderung im Verwaltungsrat des örtlichen Studentenwerks vertreten und ist insoweit in der Lage, Belange der Studierenden mit Behinderung unmittelbar in die Arbeit des Studentenwerks einzubringen. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Belange des barrierefreien Bauens werden durch die bayerische Staatsbauverwaltung bei allen laufenden Baumaßnahmen , insbesondere bei Neubauten und Grundsanierungen konsequent umgesetzt. Defizite im Bestand werden analysiert und im Rahmen der vorhandenen Hochschulmittel nach Priorität auch außerhalb von Grundsanierungsmaßnahmen durch kleine Umbau- oder Bauunterhaltsmaßnahmen bzw. durch organisatorische Maßnahmen fortlaufend beseitigt. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges Sowohl die spezialisierte Studienberatung als auch der Beauftragte für Studierende mit Behinderung nehmen regelmäßig an den Treffen der Beauftragten teil. Eine engere Kooperation mit der Universität Würzburg und eine verstärkte Nutzung auch der dortigen Sensibilisierungs- und Fortbildungsangebote sind in der Bearbeitung. Entsprechende Informationen werden den Lehrenden und Mitarbeitern zugeleitet. Kunsthochschulen Akademie der Bildenden Künste München (AdBK) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen Ein Nachteilsausgleich ist im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnungen gewährleistet. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Der barrierefreie Zugang der Hochschulgebäude und Räumlichkeiten ist weitestgehend möglich (ohne Einschränkungen im Erweiterungsbau, im Historischen Altbau noch mit wenigen Einschränkungen – Goldschmiede, Kunsttherapie ). Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Die Hochschule bietet behinderten Studienbewerber(inne)n eine gezielte, auf etwaige besondere Belange ausgerichtete Studienberatung an. So informieren Lehrende im Rahmen der Studienberatungen/Mappenberatungen Studienanwärter gezielt und auf ihre besondere individuelle Situation zugeschnitten über die Potenziale ihrer künstlerischen Begabungen und über Berufsperspektiven. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen In einigen der derzeit geltenden Studien- und Prüfungsordnungen sind explizit Regelungen über den Nachteilsausgleich getroffen worden, in allen Fällen entscheidet der jeweils eingesetzte Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungskommission über entsprechende Anträge. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg ist ebenerdig gebaut in pavillonartigem Stil. Alle der Öffentlichkeit zugänglichen Ausstellungsräume sind rollstuhlgerecht erreichbar bzw. über Rampen zugänglich. Behindertentoiletten sind vorhanden. Bei dem Neubau auf dem Campus in Nürnberg der Akademie, der 2013 in Betrieb genommen ist, wurde die Barrierefreiheit in die Planungen mit einbezogen und umgesetzt . Bei der anstehenden Sanierung des Altbestands der Akademie wird die Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 17 Hochschule für Musik und Theater München Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Die Hochschule bietet behinderten Studierenden eine gezielte , auf etwaige besondere Belange ausgerichtete Studienberatung . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen Flexibler Nachteilsausgleich, z. B. durch individuelle Anpassung von Studienverlaufsplänen und andere Maßnahmen, wird gewährt. Im Einzelfall werden stets individuelle Lösungen gefunden. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die bauliche Barrierefreiheit in den Gebäuden ist weitestgehend gewährleistet. Hochschule für Musik Nürnberg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Das Informations- und Beratungsangebot für Studierende mit Behinderung wurde verbessert und auf verschiedene Bereiche aufgeteilt. Information und Beratung für Studienbewerber/-innen und Studierende erteilen an der Hochschule für Musik Nürnberg die/der Hochschulleitungsbeauftragte für Gleichstellung (Vizepräsident/-in lt. Geschäftsverteilungsplan bzw. Vorsitzende/r der Ständigen Kommission für Gleichstellungsfragen ), die/der Beauftragte für behinderte Studierende sowie die Interessenbeauftragten im Studentischen Konvent (i. d. R. sind dies die studentischen Mitglieder der Ständigen Kommission für Gleichstellungsfragen). Gegebenenfalls beraten auch die/der Studiendekan/-in und die Frauenbeauftragte. Die Beratung erfolgt persönlich, telefonisch oder schriftlich i. d. R. als Einzelberatung, bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z. B. der Berufsfachschule Musik für Blinde und Sehbehinderte am Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte (bbs) Nürnberg oder dem Integrationsfachdienst des Bezirks Mittelfranken . Informationen zum Studium und Internetauftritte sind barrierefrei zugänglich. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt III: Hochschulzulassung Nachteilsausgleich wird gewährt bei Eignungsprüfung, -verfahren und -test (§ 12 Qualifikaionsvoraussetzungssatzung – QualS). Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt V: Einschreibung Im Bedarfsfall wird hier individuelle Hilfe angeboten. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen Die Anwesenheitspflicht wurde in erheblichem Umfang abgeschafft . Es wird die Möglichkeit geboten, im Bedarfsfalle Studien- und Prüfungspläne individuell anzupassen. Darüber hinaus hat die Hochschule ein Mentoring-System etabliert , bei dem Hochschullehrer/-innen bzw. der Hochschule nahe stehende Personen oder Studierende in höheren Semestern für einzelne Studierenden als Mentor/-in bzw. Tutor/-in fungieren und sie in allen Fragen des Studiums und insbesondere Berufseinstiegs beraten. Ein entsprechender Bedarf hat sich hier bisher noch nicht ergeben. Im Folgenden sind einige Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche genannt, die der Prüfungsausschuss auf Antrag gewähren kann: • Veränderung der Reihenfolge von Studien- und Prüfungsleistungen • Erbringen von Prüfungs- und Studienleistungen in einer anderen als der vorgesehenen Form (z. B. schriftlich statt mündlich oder umgekehrt, Einzelstatt Gruppenprüfung, praktische statt theoretische Leistung oder umgekehrt, Prüfung in gesondertem Raum) • Verlängerung von Bearbeitungszeiten von Haus- und Abschlussarbeiten sowie Klausuren • Akzeptieren und Bereitstellen von Hilfsmitteln und Assistenzen im Studium und bei Prüfungen • Verlängerung der Zeiträume von Studienabschnitten und zwischen Prüfungsleistungen (nicht im Sinne eines Teilzeitstudiums) • Splitten von Prüfungsleistungen (insbesondere bei integrierten Modulprüfungen) • Mitbestimmung bei der Festlegung von Prüfungsterminen • Erlass von Prüfungsbestandteilen (z. B. Vom-Blatt- Spiel) • Sonderregelungen für die Bibliotheksnutzung (z. B. längere Ausleihmöglichkeiten) • Modifikation der Bedingungen für Praktika • Bevorzugte Zulassung zu teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen, etc. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Informationen und Unterlagen zu den Lehrveranstaltungen werden von den Lehrenden ggf. auch im Vorfeld auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Wichtige Lehrinhalte werden in der Lehrveranstaltung zusätzlich ausdrücklich mündlich vorgetragen (v. a. für blinde Studierende). Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Im Rahmen des Umbaus des Hochschulgebäudes erfolgt ein barrierefreier Ausbau nach den gesetzlichen Vorschriften (Aufzüge, Rampen, rollstuhlgerechte Zugänge zu allen Räumen). Gegebenenfalls werden diese Maßnahmen ergänzt durch Türschilder und Wegweiser in Blindenschrift und entsprechende Leitsysteme. Hochschule für Musik Würzburg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Behindertenvertreter ist im Hause. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt IV: Eignungsprüfung/Eignungsverfahren: Ist eine Behinderung im Rahmen des Eignungsverfahrens bekannt, wird entsprechend der Behinderung individuell von der Hochschule für Musik darauf eingegangen. Seite 18 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt V: Einschreibung Unterstützung bei der Immatrikulation ist gegeben. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen Bei Bedarf wird der Studienplan entsprechend der Behinderung angepasst. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik und Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Lehre sowie Gebäude sind barrierefrei. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges • Bewusstseinsbildung ist gegeben. • Die Hochschule hat neben einer festen Stelle für Musikergesundheit ein Netzwerk mit Universitätsklinikum, Rhönklinikum und niedergelassenen Ärzten. Weiterhin besteht eine Kooperation mit dem psychologischen Beratungsdienst der Universität. Hochschule für Fernsehen und Film in München (HFF) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung und Punkt VI Studiengestaltung An der Hochschule gibt es einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Im Rahmen der Möglichkeiten wird nach individuellen Lösungen für die Studierenden mit Behinderung gesucht. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Mit dem Einzug der HFF im August 2011 in einen Neubau wurden alle baulichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. 2.2 Welche Maßnahmen aus dem 2012 beschlossenen ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ wurden bisher nicht umgesetzt und weshalb nicht? Auf der Grundlage der von den Hochschulen hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird die Frage wie folgt beantwortet: Universitäten Universität Augsburg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studien- und Berufsberatung Die vorgesehene Änderung der Grundordnung der Universität Augsburg, die Entscheidungsgremien zu verpflichten, Anregungen oder Initiativen des oder der Beauftragten für Studierende mit Behinderung zu behandeln, konnte noch nicht umgesetzt werden. Der Änderungsvorschlag soll bei der nächsten Überarbeitung der Grundordnung voraussichtlich im Jahr 2017 eingebracht werden. Otto-Friedrich-Universität Bamberg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt IX: Virtueller Campus Bayern (VC) Eine „Untertitelung“ mit Gebärden ist im VC nicht vorhanden . Die Umsetzung und Wartung eines solchen Angebots ist seitens der Universität nicht zu leisten. Universität Bayreuth (UBT) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik und Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Bereiche bauliche Barrierefreiheit und barrierefreie Lehre wurden, wie bei Frage 2.1 angedeutet, aufgenommen, aber können nur im Maße der vorhandenen Haushaltsmittel Schritt für Schritt umgesetzt werden. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel; Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Universität Erlangen-Nürnberg setzt das Konzept der inklusiven Hochschule engagiert um, weist aber darauf hin, dass selbst eine lückenlose Einhaltung der Festlegungen nicht für jeden Einzelfall Chancengleichheit gewährleisten kann. Hinzu kommt, dass z. B. medien- und IT-technische Einrichtungen oder Software rasch veralten; es wäre daher problematisch, zu viel davon vorzuhalten. Große Bedeutung hat dem gegenüber die Klärung im unmittelbaren Vorfeld der konkreten Studienentscheidung und der dann faktisch anstehenden Studienaufnahme, wie bei der jeweils individuellen Einschränkung Chancengleichheit hergestellt werden kann. Diese Maßnahmen sind dann in Absprache mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger als behinderungsbedingter Mehrbedarf abgestimmt auf die Bedürfnisse des Einzelfalls zu realisieren. Barrierereduzierte Laborarbeitsplätze wurden vor diesem Hintergrund bislang nicht ohne konkreten Bedarf umgesetzt. Bei Bedarf würden hier im Einzelfall und kurzfristig organisatorische Lösungen erarbeitet. Hörsäle werden bei Um- oder Neubauten regelmäßig mit Induktionsanlagen ausgestattet. In den kleineren Veranstaltungsräumen (vgl. Seminare, Übungen, Tutorien) und Laboren, in denen zur üblichen Verständigung ohnehin keine Mikrofone benutzt werden müssen und daher keine Beschallungsanlagen installiert sind, bedarf es keiner Induktionsschleifen . In solchen Fällen tragen die Dozierenden die Sendeeinheit der individuellen Mikroportanlagen der Hörbehinderten . Vor diesem Hintergrund setzt die FAU auf maßgeschneiderte Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Studierenden abgestimmt sind. Nicht zuletzt die Studienberatung ist gefordert, im unmittelbaren Gespräch die Anforderungsprofile von Studienfächern herauszuarbeiten und die verschiedenen Handlungsalternativen und deren Konsequenzen gemeinsam mit den Ratsuchenden zu bewerten, die dann eine fundierte persönliche Studienentscheidung treffen können. Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Durch den großen Bestand an denkmalgeschützten Gebäuden können die baulichen Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit nur sukzessive durchgeführt werden. Technische Universität München (TUM) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik und Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Forderung, dass zum einen Informationen zum Studium einschließlich Internetauftritte barrierefrei zugänglich sein sollten und zum anderen Informationsmaterialien in Groß- Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 19 druck und Braille bereitgestellt werden sollten, ist an der TUM derzeit nur zum Teil erfüllt. Die TUM ist bestrebt, ihr Webangebot barrierefrei zu gestalten. Unter „barrierefreier Webzugang“ ist zu verstehen, dass Web-Angebote unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten allen Nutzer/-innen in so hohem Maße wie möglich zur Verfügung stehen. Im Idealfall ist damit auch Menschen mit Einschränkungen irgendeiner Art (z. B. Sinnes- und/ oder Körperbehinderungen) das Webangebot möglichst uneingeschränkt (barrierefrei) zugänglich. Insbesondere Sehbeeinträchtigte profitieren von einer verbesserten Zugänglichkeit der Inhalte von Webseiten. Hier wird darauf hingewiesen, dass sich Webseiten auf mindestens 200 Prozent vergrößern lassen, keine Tabellen für die Strukturierung von Content verwendet werden und Bildmaterial mit „Alternative- Text“/ „Alternative Lables“ und „Titles“ versehen werden sollten. Ebenso sind Links mit „Titles“ zu versehen. In diesem Zusammenhang wird u. a. die Onlinehilfe für alle Nutzer und Nutzerinnen optimiert. Den verantwortlichen Redakteur(inne)n werden Anleitungen an die Hand geben, wie relevante Informationen möglichst barrierefrei aufbereitet werden können. In der Onlinehilfe für www.tum.de wird auch eine Videoanleitung zur Verfügung gestellt. Entsprechendes Material soll künftig auch für andere Typo3- Webauftritte und das mytum-Portal zur Verfügung gestellt werden. Über ein Webanalysetool (Piwik) können seit einiger Zeit Zugriffszahlen und Bewegungen der User auf Webseiten nachvollzogen werden. Dies kann wiederum helfen, die barrierefreie Gestaltung der Webseiten zu verbessern. Außerdem ist mithilfe eines weiteren Tools der Test der Barrierefreiheit der TUM-Webseiten geplant. Der Fokus liegt zunächst auf www.tum.de. Später werden auch weitere Webseiten getestet und die jeweiligen Online-Redakteur/ innen auf Schwachstellen aufmerksam gemacht. Universität Passau Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Einige vorgesehene bauliche Maßnahmen des Programms „Bayern barrierefrei 2023“ konnten noch nicht realisiert werden . Diese Maßnahmen werden jedoch zeitnah im Jahr 2017 umgesetzt. Teilweise müssen bauliche Maßnahmen verschoben werden, da umfangreiche Planungen im Gebäudebestand durchgeführt werden müssen. Solche Maßnahmen (z. B. Schaffung Behinderten-WCs im Gebäude Nikolakloster Westflügel) können erst zusammen mit größeren Umbaumaßnahmen im Gebäude durchgeführt werden. Universität Regensburg (UR) Die Universität Regensburg hat in ihrem Zuständigkeitsbereich Maßnahmen zu allen Einzelbereichen umgesetzt. Daneben ist die Universität Regensburg bestrebt, die Maßnahmen beständig zu erweitern und zu verbessern (siehe dazu etwa im Bereich der baulichen Maßnahmen) sowie insbesondere die bisher schon vorhandenen, umfangreichen Informationsangebote stetig weiter auszubauen. Julius-Maximilians-Universität Würzburg Das Konzept zur inklusiven Hochschule wird umgesetzt; auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen. Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden (OTH AW) Vgl. hierzu die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1. Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Nicht barrierefrei ist bislang • die Homepage der Hochschule; dies ist jedoch nur im Zuge einer größeren Gesamtüberarbeitung der Homepage möglich, • das Online-Portal für das Bewerbungsverfahren für Studienplätze sowie das HRZ3-Portal und die Ilias- Plattform, • das Online-System der Bibliothek. Da die Hochschule Ansbach hier aber an den Bibliotheksverbund Bayern angeschlossen ist, kann hier erst im Zuge einer bayernweiten Anstrengung aller Hochschulen eine Lösung gefunden werden. Lösungsansätze bietet eine erste wissenschaftliche Studie einer Bachelorandin der Hochschule, die im Frühjahr 2016 die hochschuleigene Website auf Barrierefreiheit untersucht hat. Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen Als eine sehr sinnvolle, aber noch nicht umgesetzte Maßnahme wird seitens der Hochschule folgende betrachtet: „Angedacht werden könnte allerdings eine Ausweitung der Regelung zur Beurlaubung in Art. 48 Abs. 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) nach dem Vorbild des Abs. 4 (z. B. Verlängerung der Regelfristen für eine Beurlaubung von Studierenden mit Behinderung von zwei auf vier Semester ; Möglichkeit der Erbringung von Prüfungsleistungen – Erstversuch – während der Beurlaubung).“ Für die Erbringung von Prüfungsleistungen während der Beurlaubung fehlt die gesetzliche Grundlage. Das Staatsministerium weist darauf hin, dass laut KMS4 vom 20.08.2014 an die staatlichen Hochschulen die Regelungen zur Beurlaubung großzügig gehandhabt werden sollten. Im Rahmen einer Novellierung des Bay. Hochschulgesetzes ist auch eine Änderung des Art. 48 Abs. 2 Satz 2 BayHSchG angedacht, nach der die Dauer der Beurlaubung in der Regel vier (anstelle von zwei) Semester nicht überschreiten soll. Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung • Noch nicht in die Grundordnung aufgenommen ist die Pflicht sämtlicher Entscheidungsgremien, Anregungen und Initiativen des oder der Behindertenbeauftragten (Art. 2 Abs. 3 Satz 3 BayHSchG) zu behandeln und sie oder ihn dabei anzuhören. Dies wird in die nächste Änderung mit aufgenommen. • Der Senat und die Erweiterte Hochschulleitung haben beschlossen, den Beauftragten für Studierende mit Behinderung in ihren Gremien mindestens einmal pro Semester einzuladen. 3 HRZ = Hochschulrechenzentrum 4 KMS = Kultusministerielles Schreiben Seite 20 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die baulichen Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Technische Hochschule Deggendorf Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VI: Studiengestaltung und Studienprüfungen Jeder Studierende hat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Chance, sein Studium individuell so zu gestalten , wie es für ihn am besten ist. Bei Nachweis einer Erkrankung oder Schwerhinderung kann schriftlich Antrag auf Nachteilsausgleich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden. Der Nachteilsausgleich kann insbesondere in Form zusätzlicher Arbeits- und Hilfsmittel, einer angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der Ablegung der Prüfung in einer anderen Form gewährt werden. Für die Dauer einer längeren ärztlichen Behandlung oder Rekonvaleszenz besteht die Möglichkeit, ein Urlaubssemester zu beantragen. Diese Erleichterungen in Kombination mit den individuellen Gestaltungsmöglichkeiten des Studienverlaufs wurden als ausreichend erachtet. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Das Lernmanagementsystem der Hochschule „Moodle“ ist annähernd barrierefrei. Im Zuge der ständigen Überarbeitung und Verbesserung des Systems ist geplant, weitere Maßnahmen zu treffen, die Nutzern mit speziellen Bedürfnissen die Anwendung erleichtern sollen. Problematisch gestaltet sich die technische Einbindung von Lehrmaterial, das nicht barrierefrei gestaltet ist, und die Einbindung der Brailleschrift zur Unterstützung bei Vorliegen einer Sehbehinderung . Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges/ Bewusstseinsbildung Spezielle Schulungen für Mitarbeiter und Lehrende wurden bisher mangels Bedarf nicht angeboten. Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Es gibt kein Konzept für eine durchgängig barrierefreie Didaktik , da hieran kein Bedarf besteht (kritische Masse an Studierenden fehlt). Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Außerdem sind noch nicht alle baulichen Verbesserungen in den Gebäuden umgesetzt, die zu einem barrierefreien Zugang gehören. Für die Verwendung von Blindenschrift in und an Lehrsälen bestand bislang kein Bedarf, da uns keine Studierenden mit entsprechenden Behinderungen bekannt sind. Technische Hochschule Ingolstadt (THI) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Maßnahmen zur barrierefreien Didaktik wurden bisher nicht umfassend umgesetzt, da bisher die Nachfrage nach einer barrierefreien Didaktik (insbesondere für Blinde) zu gering war. Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung Studieninformationen in Blindenschrift werden nicht zur Verfügung gestellt. Es gab aber bisher auch keine Nachfrage. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XIII: Sonstiges/ Bewusstseinsbildung Bisher wurden keine speziellen Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Studienberatung angeboten . Hochschule für angewandte Wissenschaften München Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Studien- und Berufsberatung • Keine Umsetzung der Handlungsempfehlung, dass Informationen zum Studium in Großdruck und Braille bereitgestellt werden sollen und Gebärdendolmetscher zur Verfügung stehen sollen: es gab hierzu bis dato aber auch noch keinerlei Nachfragen. • Stärkung der Rolle der Behindertenbeauftragten: Die Rolle wird von einer hauptamtlichen Mitarbeiterin ausgeführt, aber nicht ausschließlich, sondern neben den anderweitig bestehenden Aufgaben. Einen stimmberechtigten Sitz in Hochschulleitung, Senat oder Hochschulrat gibt es aktuell nicht. Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm (HNU) Vgl. Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1. Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt X: Studienfinanzierung Für Studienassistenzen in Form von Tandems fehlen derzeit noch die personellen und finanziellen Ressourcen. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Im Bereich der barrierefreien Didaktik fanden bis jetzt keine spezifischen Tutorien oder Schulungen für Lehrende und Verwaltungsangestellte statt. Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan -Triesdorf (HSWT) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die Bereiche bauliche Barrierefreiheit und barrierefreie Lehre wurden, wie bei Frage 2.1 angedeutet, aufgenommen, aber können nur im Maße der vorhandenen Hausmittel Schritt für Schritt umgesetzt werden. Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg -Schweinfurt (FHWS) Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VII: Barrierefreie Didaktik Durch die Adaption von Studienmaterialien insbesondere für blinde und sehbehinderte Studierende soll nach den Empfehlungen eine barrierefreie Didaktik ermöglicht und sichergestellt werden. Hier wird die Hochschule den Bedarf weitergehend ermitteln und prüfen, inwieweit der Bedarf Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 21 durch eigene oder externe Hilfestellungen gedeckt werden kann. Kunsthochschulen Akademie der Bildenden Künste München Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Fehlende Barrierefreiheit einzelner Räumlichkeiten wird punktuell im Rahmen von Einzellösungen durch Hilfsangebote ausgeglichen (Koordination durch den Behindertenbeauftragten ). Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel Die Bereitstellung technischer Hilfsmittel ist nicht die Regel, ist aber im Rahmen von Einzellösungen möglich (Koordination durch den Behindertenbeauftragten). Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt II: Beratung und Punkt VIII: Technische Hilfsmittel Wegen der sehr kleinen Studierendenzahl (mit 316 Studierenden , Stand: Wintersemenster (WS) 16/17 die kleinste staatliche Hochschule in Bayern) und der dadurch bedingten sehr geringen Anzahl von Studierenden mit Behinderung (derzeit keine Studierenden) hat die Akademie derzeit keinen eigenen Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, sondern kooperiert in dieser Hinsicht mit der Universität Erlangen-Nürnberg. Der dortige Behindertenbeauftragte steht allen Studierenden und allen Mitarbeitern der Akademie sowie der Hochschulleitung beratend zur Verfügung, insbesondere auch bei der Herstellung der Barrierefreiheit bei der anstehenden Sanierung des Gebäudealtbestands. Die beim Studentenwerk Erlangen- Nürnberg eingerichtete Soziale Beratung für Studierende mit Behinderung bietet eine Anlaufstelle für die Erstinformation der Studierenden. Wegen der überschaubaren Größe und Studierendenzahl und der dadurch bedingten sehr geringen Anzahl von Studierenden mit Behinderung ist eine regelhafte Vorhaltung von umfassenden technischen Hilfsmitteln nicht notwendig. Eventuelle Bedarfe in Einzelfällen können ggf. im Rahmen von individuellen Einzellösungen abgedeckt werden. Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Die bauliche Barrierefreiheit ist derzeit noch nicht umfassend sichergestellt. Im Rahmen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird dies allerdings umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4.1, 5.1, 5.2 und 6.1 verwiesen. Hochschule für Musik und Theater München Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt XII: Bauliche Maßnahmen Bauliche Maßnahmen werden in den Räumen im Gasteig und in der Arcisstraße 12 erst im Rahmen der jeweiligen Generalsanierung durchgeführt werden. Hochschule für Musik Nürnberg Konzept zur inklusiven Hochschule, Punkt VIII: Technische Hilfsmittel Ein spezieller (mobiler) Arbeitsplatz für Blinde und Sehbehinderte mit entsprechender technischer Ausstattung soll beschafft werden. Hochschule für Musik Würzburg Offene Maßnahmen sind nicht bekannt. Hochschule für Fernsehen und Film in München Derzeit sind keine offenen Maßnahmen bekannt. 2.3 Inwiefern wurden den bayerischen Hochschulen explizit für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt (bitte nach einzelnen Jahren und Hochschulen aufschlüsseln)? Den bayerischen Hochschulen wurden Mittel zur Verfügung gestellt, um Defizite in den Bereichen äußere Zugänglichkeit und/oder Sanitärräume bei den staatlichen Liegenschaften zu beheben. Diese sind im Bereich der Universitäten (in alphabetischer Reihenfolge): Universitäten Mittel 2015 Mittel 2016 einschl. NH Universität Augsburg 35.265,77 17.096,67 Universität Bamberg 234.099,77 113.490,38 Universität Bayreuth 239.668,05 116.189,86 Universität Erlangen-Nürnberg 799.396,18 387.543,22 Universität München 738.145,10 357.849,01 Technische Universität München 798.584,14 387.149,55 Universität Passau 220.411,08 106.854,18 Universität Regensburg 0,00 364.550,26 Universität Würzburg 418.272,94 318.590,61 Universitäten gesamt 3.448.577,26 2.169.313,74 Im Bereich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) und Technischen Hochschulen (in Hochschulkapitel -Reihenfolge) stellen sich die Mittel wie folgt dar: Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen Mittel 2015 Mittel 2016 einschl. NH HaW Aschaffenburg 17.400,87 16.992,86 HaW Ansbach 8.120,41 7.930,00 HaW Augsburg 3.944,20 3.851,72 HaW Coburg 273.773,76 267.354,51 HaW Kempten 14.152,71 13.820,86 HaW Landshut 85.264,29 83.265,07 HaW München 137.118,89 133.903,84 TH Nürnberg 148.487,46 145.005,84 OTH Regensburg 0,00 110.063,27 HaW Rosenheim 59.394,99 58.002,34 HaW Weihenstephan-Triesdorf 203.938,25 199.156,46 HaW Würzburg-Schweinfurt 29.001,46 28.321,45 OTH Amberg-Weiden 11.136,56 10.875,44 HaW Hof 30.161,52 29.454,31 HaW/TH gesamt 1.021.895,37 1.107.997,98 Im Bereich der Kunsthochschulen (Musikhochschulen und Akademien für bildende Künste) werden die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen von Hochbaumaßnahmen (z. B. Seite 22 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Generalsanierungen) durchgeführt. Einen separate Mittelbereitstellung im Rahmen des Programms „Bayern barrierefrei 2023“ ist hierzu nicht erforderlich. Im Übrigen wurden explizit für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen des Konzepts zur inklusiven Hochschule keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Hochschulen erhalten aus Sicht der Staatsregierung umfassend Mittel zur Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben in eigener Verantwortung. Zudem steht die Umsetzung des Konzepts zur inklusiven Hochschule unter dem Vorbehalt der verfügbaren Stellen und Mittel. Der Freistaat unterstützt den Forschungs- und Praxisverbund „Inklusive Hochschule und barrierefreies Bayern“ der Universitäten Würzburg und Bayreuth, der Technischen Hochschule Deggendorf sowie der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Ansbach, Landshut und München mit insgesamt 500.000 € (Haushalt 2017). Hieraus können Erkenntnisse für die inklusive Entwicklung aller Hochschulen genutzt werden. 3.1 Welche konkreten Zielvereinbarungen wurden mit den einzelnen Hochschulen bzgl. Barrierefreiheit und Inklusion abgeschlossen? 3.2 Inwiefern wird die Umsetzung der getroffenen Zielvereinbarungen durch spezielle zusätzliche Mittel unterstützt? Im Innovationsbündnis 2018 sind „Maßnahmen zur Realisierung der inklusiven Hochschule“ als hochschulpolitische Zielvorgabe für alle Hochschulen enthalten (§ 2 Abs. 2 Buchst. j). Entsprechend enthalten alle mit den bayerischen Hochschulen abgeschlossenen Zielvereinbarungen (Laufzeit bis 2018) verpflichtende Zielsetzungen zu Maßnahmen zur Realisierung der inklusiven Hochschule. Hierbei werden ausgehend von der Ist-Situation auch Ziele formuliert. Ob das Thema Inklusion und Barrierefreiheit als mit gesonderten Mitteln hinterlegtes Ziel vereinbart wurde, war autonome Entscheidung der Hochschule. Darüber hinausgehende oder gesonderte Zielvereinbarungen zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit wurden mit den Hochschulen nicht abgeschlossen. In den Zielvereinbarungen sind zwar aus den begrenzten Mitteln des Innovationsfonds keine zusätzlichen Mittel unmittelbar für diese Zielsetzung vorgesehen. Soweit Maßnahmen zur inklusiven Hochschule einen Bezug zu den in den Zielvereinbarungen vorgesehenen individuellen Zielen der Hochschule aufweisen, wie etwa bei der Fortentwicklung der hochschulischen Informations- und Kommunikationssysteme , wird dieser Aspekt von den hierfür vorgesehenen Leistungen des Innovationsfonds mit umfasst. Im Übrigen wird auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.3 verwiesen. Der Wortlaut sämtlicher Zielvereinbarungen ist über die Homepage des Staatsministeriums unter https://www. km.bayern.de/wissenschaftler/wissenschaftspolitik/zielvereinbarungen .html einsehbar. 4.1 Inwiefern wurde konkret der im „Konzept zur inklusiven Hochschule“ formulierten Forderung nach einer stärkeren Institutionalisierung bzw. Etablierung der Studienberatung an den einzelnen Hochschulen Rechnung getragen (bitte die Informationen zu den einzelnen Hochschulen getrennt darlegen)? Auf der Grundlage der von den Hochschulen hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird die Frage wie folgt beantwortet : Universitäten Universität Augsburg In der Zentralen Studienberatung besteht ein besonderes Beratungsangebot für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung, chronischen oder psychischen Krankheiten und Teilleistungsstörungen u. a. zu Themen wie Nachteilsausgleich, Studienorganisation und Beratungsnetzwerk (vgl. auch Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1). Otto-Friedrich-Universität Bamberg Für die Studienberatung steht in der Kontaktstelle Studium und Behinderung eine Mitarbeiterstelle in Teilzeit (15 Stunden /Woche) zur Verfügung. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Neben dem Ausbau der Zentralen Studienberatung wurden in allen fünf Fakultäten der FAU Studienservicezentren eingerichtet , die zusammen mit der Studienfachberatung die Betreuung aller Studierendengruppen in den rund 300 Studienfächern der FAU verbessern. Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Die LMU hat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Rahmen der Zentralen Studienberatung eine eigene Beratungsstelle eingerichtet. In telefonischen oder persönlichen Beratungsgesprächen können Fragen der Studienwahl, Zulassung, Bewerbung, Studienplanung , Fachwechsel, Beurlaubung, Befreiung von Studienbeiträgen aber auch Fragen zur beruflichen Entwicklung erörtert werden. Zu Beginn des Semesters findet eine Einführungsveranstaltung statt, in der Erstsemesterstudierende essenzielle und nützliche Informationen zum Studium mit Behinderung erhalten. Des Weiteren ist die Beratungsstelle bei Messen und dem Tag der Offenen Tür der Universität München vertreten. Darüber hinaus wird mit einer Broschüre auf die Beratungsangebote und Kerninformationen zum Themenkomplex „Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung“ aufmerksam gemacht. Im Rahmen von Lehre®LMU, dem zentralen Konzept der LMU zur Weiterentwicklung der Qualität von Lehre und Studium, welches im Rahmen des Qualitätspakts Lehre gefördert wird, führt die Interne Weiterbildung der LMU Kurse zur Beraterqualifizierung für (Fach-)Studienberaterinnen und -berater durch. Diese decken auch das Themenfeld der Beratung von Menschen mit besonderem Beratungsbedarf, wie Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung , ab. Technische Universität München (TUM) Die Forderung nach einer spezifischen Beratung für Studierende mit Behinderung innerhalb der zentralen Studienberatungsstellen ist an der TUM erfüllt: Im Jahr 2007 erfolgte die Einrichtung einer „Servicestelle für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende“. Die Beratungsstelle ist im Studenten Service Zentrum der TUM im Referat „Studienberatung & Schulprogramme“ angesiedelt. Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 23 Dort erhalten sowohl Studierende als auch Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung kompetente Beratung bzw. Begleitung. Die Anlaufstelle berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse der Ratsuchenden und hilft ihnen bei ihren konkreten Anliegen weiter. Die Bemühungen um ein barrierefreies Studium an der TUM beginnen mit der Bereitstellung spezieller Informationen auf der Homepage der Servicestelle und erstrecken sich auf telefonische und persönliche Beratungsgespräche mit dem Ziel der Aufhebung der sichtbaren und unsichtbaren Barrieren . Studieninteressierte mit Behinderung erhalten durch die Servicestelle auch Unterstützung bei der Bewerbung um einen Studienplatz an der TUM. Die Servicestelle unterstützt Ratsuchende und informiert über die Aufnahmekonditionen eines Studiums mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der TUM. Sie begleitet , wenn es erforderlich ist, damit sich Studierende auf dem Campus zurechtfinden. Sie berät und vermittelt bei auftretenden Schwierigkeiten in der Fakultät und hält Kontakt, sowohl mit den Fakultäts-Ansprechpartner(-inne)n, als auch mit den betroffenen Studierenden. Im Bedarfsfall unterstützt die Servicestelle ihre Zielgruppe, in dem sie zum Beispiel Praktikumsstellen vermittelt und somit der Zielgruppe den Einstieg ins Berufsleben erleichtert. In Planung sind ergänzende Gruppencoaching-Angebote für die Zielgruppe, welche die Einzelberatung intensivieren. Im Zuge der Einrichtung der Servicestelle wurden des Weiteren an jeder Fakultät der TUM eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner für die Belange der Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung benannt. Der Ansprechpartner bzw. die Ansprechpartnerin unterstützt und hilft dem Ratsuchenden vor Ort. Durch einen regelmäßigen Austausch zwischen der zentralen Servicestelle und den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern soll die Beratung und Betreuung der Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung optimiert werden. Universität Passau Seit April 2014 ist die Studienberatung für die Beratung von Behinderten und Studierenden mit chronischen Krankheiten zuständig. Es wurde eine Homepage geschaffen, die die Studierenden auf die Beratungsmöglichkeit hinweist und eine Broschüre für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten erstellt. Universität Regensburg (UR) Die Universität Regensburg hat im Bereich der Studienberatung in den vergangenen Jahren mit Stellenerweiterungen auf die zunehmende Nachfrage von Beratungen, insbesondere auch mit psychologischen Thematiken, reagiert. Im Jahr 2011 wurde die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung durch eine zusätzliche Stelle mit dem Schwerpunkt der interkulturellen psychologischen Beratung ergänzt. Mit Mitteln der Ausbauplanung wurde und wird zudem versucht, der Nachfrage an Beratungsgesprächen gerecht zu werden. Angepasst an den steigenden Bedarf wurden Mittel für zusätzliche Stunden für die Lernberatung bereitgestellt (vgl. dazu auch die umfangreichen Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1). Julius-Maximilians-Universität Würzburg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Der Erstkontakt erfolgt mit der Studierendenkanzlei oder dem Studien- und Career-Service, danach werden Betroffene an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten weitergeleitet. Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Die Studienberatung berät mit fünf Personen alle Studierenden im gesamten Studierendenlebenszyklus. Zudem bearbeiten die Mitarbeiter im Campus Center, welche eine Anlaufstelle für alle Angelegenheiten der Studierenden darstellt, schnell und unkompliziert. Hochschule für angewandte Wissenschaften Aschaffenburg Studierende können sich bei Bedarf an den Beauftragten für Studierende mit Behinderungen wenden und erhalten dort individuelle Beratung. Der Career Service der Hochschule unterstützt ratsuchende Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen bei der Suche nach Praktikumsstellen in besonderem Maße. Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1 wird verwiesen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Die Beratungsangebote der Hochschule Coburg sind – auf verschiedensten Ebenen – deutlich erweitert worden; die Zusammenarbeit zwischen Hochschulleitung, der allgemeinen Studierendenberatung/dem Studierendenbüro/Prüfungsbüro etc. und dem Beauftragten für Studierende mit Handicap verläuft aufgrund der „kurzen Wege“ reibungslos und unbürokratisch. Eine „Institutionalisierung“ wurde nicht vorgenommen. Technische Hochschule Deggendorf Wie bereits in den Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1 erwähnt, wurde eine zentrale Studienberatung an der Hochschule etabliert, die mit zwei Vollzeitkräften besetzt ist. Diese stehen speziell für den Bereich „Studieren mit Handicap“ beratend zur Verfügung. Anfragen und Beratungsgespräche werden dort schnell und unkompliziert bearbeitet. Aktuell wird ferner die Website der Hochschule überarbeitet . Im Zuge der Überarbeitung wird auch die Barrierefreiheit angestrebt. Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Im Bereich Studienbüro wurde auf deren Homepage eine eigene Rubrik „Studium mit Behinderung“ eingerichtet, die Informationen hinsichtlich des Nachteilsausgleichs im Prüfungswesen aber auch die Möglichkeit von Praktika enthält. Diese Informationen werden laufend aktualisiert; auch sind grundlegende Informationen in englischer Sprache verfügbar . Technische Hochschule Ingolstadt (THI) Studierende mit Behinderung können das Beratungsangebot der Studienberatung in Anspruch nehmen, die bei Be- Seite 24 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 darf hausintern oder extern an geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote überleitet (bspw. Beantragung Nachteilsausgleich, Behindertenbeauftragter der THI, Sozialberatung des Studentenwerks). Der Behindertenbeauftragte der THI kann von Studierenden mit Behinderung außerdem jederzeit direkt angesprochen werden. Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Wie bereits dargelegt, wird in entsprechenden Beratungssituationen der Behindertenbeauftragte eingebunden. Um diese Funktion des Behindertenbeauftragten stärker zu gewichten, erfolgt eine hochschulweite Ausschreibung bei Vakanz der Funktion und eine Wahl durch den Senat. Der Behindertenbeauftragte berichtet jährlich im Senat über seine Tätigkeit. Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Die Hochschule verfügt über ein kooperierendes Beratungsangebot , bestehend aus Psychologischer Beratung, Sozialberatung (Studentenwerk) und der Beratung bei Belangen von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung. In diesem Zusammenhang finden auch wechselseitige Lehrhospitationen statt sowie Überlegungen zur Verbesserung der Transparenz und der optimierten Nutzung des zur Verfügung stehenden Beratungsangebots hinsichtlich Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Studierende . Hochschule für angewandte Wissenschaften München Die Beratung von Studieninteressierten, Studienbewerbernbewerberinnen sowie Studierenden mit oder ohne Einschränkung wird im Rahmen der Zentralen Studienberatung umfassend geleistet. Die Berater/-innen sind geschult und es findet eine enge Vernetzungsarbeit mit anderen relevanten Stellen (Immatrikulation, Prüfungsamt, Fakultäten, Studentenwerk München) statt. Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm (HNU) An der HNU ist Studienberatung seit Jahren fest etabliert und steht den Studierenden und Studieninteressierten zur Verfügung. Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Die Studienberatung ist schon sehr lange ein fester Bestandteil des Beratungsangebots der Technischen Hochschule Nürnberg, zudem wurde das Team nochmals erweitert. Die Behindertenbeauftragte ist an die Zentrale Studienberatung angegliedert. Somit ist eine frühzeitige und nahe Begleitung von Studierenden mit Beeinträchtigung möglich. Die Studienberatung bietet eine persönliche, telefonische oder Online-Beratung an. Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Regensburg Die Allgemeine Studienberatung und die Fachstudienberatungen sind an der OTH Regensburg fest institutionalisiert. Die Allgemeine Studienberatung ist nunmehr eine Zentrale Servicestelle und direkt dem Vizepräsidenten unterstellt. Außerdem wurde seit Mai 2015 die Allgemeine Studienberatung um eine Mitarbeiterin erweitert. Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule Rosenheim Die Hochschule hat in den vergangenen Jahren ein breit gefächertes, aufeinander abgestimmtes Beratungsnetzwerk aufgebaut. Partner in dem Beratungsnetzwerk sind neben der Zentralen Studienberatung und der Fachstudien beratung der Hochschule die Beratungsstellen des Studentenwerks, der Diakonie sowie der Katholischen und Evangelischen Hochschulgemeinde. Die zentrale Studienberatung der Hochschule wurde reorganisiert und als eigene Stabsstelle dem Vizepräsidenten für Lehre und Studium zugeordnet; die personelle Kapazität in der Zentralen Studienberatung wurde von 1,0 VZÄ5 auf knapp 3 VZÄ erhöht. Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan /Triesdorf (HSWT) Professoren und Beratungsmitarbeiter/Innen der HSWT, der TUM, der Hochschulgemeinde und der Studentenwerke in Freising sind in engem, persönlichen Kontakt miteinander und arbeiten zusammen für eine umfassende Beratung der Studierenden. Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg -Schweinfurt Auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1 wird verwiesen. Kunsthochschulen Akademie der Bildenden Künste München (AdBK) Eine zentrale Studienberatung existiert an der AdBK München nicht. Die Studienberatung erfolgt unmittelbar durch den Lehrkörper und im Rahmen allgemeiner Anfragen durch Mitarbeiter, die mit der Studierendenverwaltung befasst sind. Die Thematik Inklusion wird durch den Behindertenbeauftragten abgedeckt – aufgrund der Hochschulgröße (ca. 700 Studierende) hat sich dies bewährt. Es besteht kein Bedarf am Aufbau einer weiteren zentralen Stelle. Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Eine institutionalisierte Studienberatung für behinderte Studierende bzw. Bewerber gibt es nicht. Wie zu Frage 2.1 und 2.2 ausgeführt, wird eine gezielte, auf etwaige besondere Belange ausgerichtete Studienberatung durch die jeweiligen Lehrenden sowie durch die Kooperation mit der Universität Erlangen-Nürnberg sichergestellt. Hochschule für Musik und Theater München Die Studienberatung wurde personell verstärkt (1/2 Stelle). Hier wird im Bedarfsfall auch auf Behinderungen eingegangen . Hochschule für Musik Nürnberg Auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1 wird verwiesen. Hochschule für Musik Würzburg Die Studienberatung geht individuell auf besondere Bedürfnisse von betroffenen Studierenden ein. 5 VZA = Vollzeitäquivalent Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 25 Hochschule für Fernsehen und Film in München (HFF) Die HFF hat zusätzlich zur Studienberatung zwei Mitarbeiter als Vertrauenspersonen bestellt, die auch die Belange behinderter Studierender entgegennehmen und vertreten. Der Besuch von Schulungen im Bereich der Studienberatung wird von der Hochschulleitung unterstützt. 4.2 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach einer Stärkung der Rolle der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Rechnung getragen? Auf der Grundlage der von den Hochschulen hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird die Frage wie folgt beantwortet : Universitäten Universität Augsburg Der oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung berichtet einmal jährlich der Erweiterten Universitätsleitung über ihre bzw. seine Arbeit und die Entwicklung der an sie bzw. ihn gestellten Anfragen (vgl. Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.2). Otto-Friedrich-Universität Bamberg Der Behindertenbeauftragte nimmt an den relevanten Sitzungen der erweiterten Universitätsleitung teil. Universität Bayreuth (UBT) Der Beauftragte ist ausreichend mit Kompetenzen, Mitspracherechten und Informationsrechten ausgestattet. Zudem wurde das Büro des Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende als Zentrale Servicestelle angesiedelt , um die Bedeutung des Themas für die UBT zu unterstreichen . Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) An der FAU ist die Position des Behindertenbeauftragten in der Grundordnung als Dienstaufgabe bei der Leitung der Zentralen Studienberatung verankert. Im Berichtszeitraum wurde eine akademische Mitarbeiterin der Zentralen Studienberatung explizit zusätzlich mit der Aufgabe betraut, den derzeitigen Leiter der Studienberatung in seiner Funktion als Behindertenbeauftragten in der täglichen Arbeit zu unterstützen und bei dessen Abwesenheit verantwortlich zu vertreten. Bei der Durchsetzung strittiger Fälle engagiert sich auch der Abteilungsleiter für Lehre und Studium, der gleichzeitig der Beauftragte des Arbeitgebers (§ 98 SGB IX) ist, mit enger Unterstützung des Vizepräsidenten für Lehre in Fragen behinderter und chronisch kranker Studierender. Der Abteilungsleiter Lehre und Studium vertritt überdies im Verwaltungsrat des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg die Interessen behinderter und chronisch kranker Studierender. Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Gemäß § 47 der Grundordnung der LMU München wird die oder der Beauftragte für behinderte Studierende aus dem Kreis des an der Universität hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals bestimmt. Der oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderung arbeitet eng mit der Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende bei der Zentralen Studienberatung zusammen. Der oder die Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende unterstützt die Universität bei ihrer Aufgabe, die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender bei der Gestaltung der Studienbedingungen zu berücksichtigen, und berät behinderte Studierende sowie die Fakultäten bei auftretenden Problemen. Darüber hinaus erstattet sie bzw. er dem Senat einmal im Studienjahr einen Bericht zur Situation behinderter Studierender. Der oder die Behindertenbeauftragte ist gemäß Grundordnung zudem rechtzeitig an der Planung von Baumaßnahmen sowie bei Änderungen und Neufassungen von Prüfungs - und Studienordnungen von der zuständigen Fakultät zu beteiligen. Für spezifische Projekte zur Förderung der Barrierefreiheit erhält der oder die Behindertenbeauftragte zentrale Unterstützung. Technische Universität München (TUM) Die Bestellung eines vom Hochschulpräsidium Beauftragten bietet die Möglichkeit, Einfluss auf hochschulpolitische Entscheidungen zu nehmen, und betont die Wichtigkeit der Thematik „inklusive Hochschule“ an der TUM. Die Bestellung des Beauftragten für Studierende mit Behinderung sowie dessen Aufgaben (u. a. Vereinheitlichung/Berücksichtigung von Prüfungsmodalitäten für behinderte Studierende, Bereitstellung von Nachteilsausgleichsvorlagen, Erstellung von Informationsplattformen) ist in § 24 der Grundordnung der Technischen Universität München geregelt. Universität Passau Die Beratungsstelle wird deutlich stärker genutzt als vorher . Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung wirkt beratend bei Bauvorhaben und der Festlegung von Nachteilsausgleichen mit. Eine Vernetzung sowohl mit der Sozialberatung des Studentenwerks als auch sonstigen Beratungsstellen und Behindertenbeauftragten anderer Hochschulen ist gegeben. Eine Stelle wurde dafür nicht geschaffen . Die Studienberatung der Universität Passau besteht aus 2 1/4 Stellen, die für die Beratung und Information aller ca.12.000 Studierenden inklusive aller ausländischen Studierenden und den Studierenden mit Behinderung und chronischen Krankheiten zuständig ist. Universität Regensburg (UR) Es gibt halbjährliche Treffen der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit chronischer Erkrankung oder Behinderung der bayerischen Universitäten und Hochschulen . Für diese sowie für Fortbildungsveranstaltungen erfolgt grundsätzlich Arbeitsfreistellung (vgl. Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1). Julius-Maximilians-Universität Würzburg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Die Rolle der Beauftragten für Diversity und Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen ist etabliert und mit 1 LVS Lehrdeputatsermäßigung ausgestattet. Seite 26 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Hier werden Studienbewerber-innen sowie Studierende mit Behinderung beraten und bei der Klärung wichtiger Fragen im Einzelfall bzgl. ihrer individuellen Lebenslagen unterstützt (Zugang zu den Hochschulgebäuden, Teilzeitregelungen , Studienzeitverlängerung, Nachteilsausgleiche etc.). Die Hochschulbeauftragte für Diversity und Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen arbeitet im Zentrum der Hochschule für Gender und Diversity eng mit der Frauenbeauftragten sowie der Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Das Amt des Behindertenbeauftragten ist in der Grundordnung gleich in Abschnitt I, § 2 nach der Präambel fest verankert . Darin ist auch gewährleistet, dass der oder die Beauftragte bei allen Tagesordnungspunkten jeglicher Gremien eingeladen werden muss, wenn es um die Belange von behinderten Studierenden geht. Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung verfügt weder über eigene Mittel noch über eigene Mitarbeiter. Hochschule für angewandte Wissenschaften Aschaffenburg Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung wird von der Hochschulleitung bestellt und berichtet dieser einmal jährlich von durchgeführten Maßnahmen . Darüber hinaus nimmt er regelmäßig an den Treffen des bayernweiten Netzwerks der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung teil. Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Die Stärkung der Rolle der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist derzeit - in Absprache mit dem Beauftragten der Hochschule – nicht erforderlich. Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung kommt erhebliche Bedeutung zu. Der Senat und die Erweiterte Hochschulleitung haben beschlossen, den Beauftragten für Studierende mit Behinderung in ihren Gremien mindestens einmal pro Semester einzuladen. Technische Hochschule Deggendorf In § 23 Absatz 2 der Grundordnung der Hochschule ist festgelegt , dass der Behindertenbeauftragte der Hochschule zu Tagesordnungspunkten von Gremiensitzungen einzuladen ist, die speziell die Belange behinderter Studierender zum Gegenstand haben. Er nimmt an diesen Sitzungen mit beratender Stimme teil. Eine Einschränkung auf bestimmte Gremien ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Behindertenbeauftrage der Hochschule ist hauptamtlich Professor an der Hochschule; er verfügt nicht über eigene personelle oder sachliche Ressourcen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Der Beauftragte verfügt seit 2015 über ein Jahresbudget in Höhe von 600 bis 800 Euro, welches er selbst in dieser Höhe beantragt hat und für ausreichend hält. Im Wintersemester 2015/16 konnte aus diesen Mitteln bereits ein Prüfungscoaching für Studierende mit psychisch bedingten Lern- und Prüfungsbeeinträchtigungen durchgeführt werden. Zudem kann der Beauftragte so häufiger an Fortbildungen teilnehmen . Technische Hochschule Ingolstadt (THI) Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung wird auf der THI Website mit Kontaktmöglichkeiten genannt und hat zudem ein Büro als Anlaufstelle für Ratsuchende. Von Behinderung oder chronischer Erkrankung Betroffene versorgt die THI zudem seitens der Studienberatung mit entsprechenden Infos unter diesem Link, der standardgemäß mit jeder Erstanfrage zum Studium verschickt wird: https://www.thi.de/service/studienberatung/vor-dem-studium /hilfreiche-links-zu-studienwahl-und-studienstart/ Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 4.1 wird verwiesen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Die Hochschule ist über den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung landes- und bundesweit inklusionspolitisch vernetzt und im Bereich der Inklusionsforschung engagiert. Zu den Aufgaben eines Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gehören die regelmäßige Beratung und Information behinderter oder chronisch kranker Studierender in ihren besonderen Belangen (vgl. hierzu auch Ausführungen zu Frage 2.1). Weitere Aufgabenfelder sind: • Entwicklung und Koordinierung inklusionsorientierter Maßnahmen und hochschulpolitischer Strategien in Absprache mit Vertretungen der bayerischen Hochschulen und Universitäten auf Basis regelmäßiger Treffen. • Regelmäßige Einladung und Information der Erweiterten Hochschulleitung und anderer hochschulinterner Gremien über Aufgabenfelder des Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung, bestehende Herausforderungen und Sachstand im Bereich barrierefreies Studium an der Hochschule Landshut. Hochschule für angewandte Wissenschaften München Die Rolle wird von einer hauptamtlichen Mitarbeiterin ausgeführt , aber nicht ausschließlich, sondern neben den anderweitig bestehenden Aufgaben. Einen stimmberechtigten Sitz in der Hochschulleitung, im Senat oder Hochschulrat gibt es aktuell nicht. Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm (HNU) Zur Stärkung der Rolle des/der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung wurde das Verfahren über die Bestellung, die Aufgaben und Rechte des/der Behindertenbeauftragten der Studierenden in die Grundordnung der HNU aufgenommen. Ferner wurde in der „Gemeinsamen Richtlinie für Praxis- und Forschungsfreisemester sowie Deputatsermäßigungen an der HNU“ der Umfang der Deputatsermäßigung für den Schwerbehindertenbeauftragten geregelt. Technische Universität Nürnberg Georg Simon Ohm Für die besondere Tätigkeit ist die Behindertenbeauftragte innerhalb ihres Aufgabengebietes freigestellt. Gem. § 24 Abs. 2 der Grundordnung der Technischen Hochschule Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 27 Nürnberg Georg Simon Ohm ist die Behindertenbeauftragte zu Tagesordnungspunkten von Gremiensitzungen einzuladen , die speziell die Belange Studierender mit Behinderung betreffen. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Seit 2013 berichtet die Beauftragte für Studierende mit Behinderung /chronischer Erkrankung einmal jährlich in der erweiterten Hochschulleitung über ihre Arbeit und besonderen Anliegen. Außerdem nimmt sie seit 2009 in der Lenkungsgruppe „Behindertenfreundliche Hochschule“ aktiv teil und wird auch bei Begehungen im Rahmen der Systemakkreditierung miteinbezogen. Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule Rosenheim Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung berichtet einmal jährlich über seine Aktivitäten in der erweiterten Hochschulleitung; er ist seit 2013 gewähltes Mitglied im Senat der Hochschule. Die Übernahme der Funktion wird finanziell mit einer Leistungszulage honoriert. In seiner Funktion als Beauftragter konnte er sich erfolgreich in die Hochschulentwicklungsplanung einbringen . Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan -Triesdorf (HSWT) Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (hier: Inklusionsbeauftragter) bekommt eine Lehrentlastung von 0,5 LVS und beteiligt sich intensiv und in enger Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Beratungsnetzwerks an der Beratung Studierender mit Behinderung . Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg -Schweinfurt (FHWS) Auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1 wird verwiesen. Kunsthochschulen Akademie der Bildenden Künste München (AdBK) Es ist keine institutionalisierte Beteiligung in Gremien vorgesehen . Dies ist unproblematisch, da aufgrund der Hochschulgröße und überschaubaren Professorenanzahl bisher das Amt immer von Personen wahrgenommen wurde, die auch gleichzeitig Senatsmitglieder sind. Akademie der Bildenden Künste Nürnberg An der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg ist die Funktion des Behindertenbeauftragten derzeit nicht eingerichtet . Auf die Ausführungen bei Frage 2.2 wird verwiesen. Hochschule für Musik und Theater München Zum Beauftragten wurde ein engagierter Mittelbaulehrer ernannt , der seine Aufgabe sehr ernst nimmt, aber mangels Nachfrage nur in wenigen Fällen tätig werden konnte. Hochschule für Musik Nürnberg An der Hochschule für Musik Nürnberg wird regelmäßig von der Hochschulleitung eine/ein Beauftragte/r für die Belange von Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit bestellt. Zu den Aufgaben gehören neben der individuellen Beratung und Unterstützung auch die Initiierung von bzw. Mitwirkung an strukturellen Änderungen im Hochschulbereich . Die/der Beauftragte ist Mitglied der Ständigen Kommission für Gleichstellungsfragen und wird ggf. vom Prüfungsausschuss beratend hinzugezogen. Hochschule für Musik Würzburg Als Beauftragter für behinderte Studierende wurde ein Professor bestellt. Er berichtet der Hochschulleitung regelmäßig über seine Tätigkeiten. Hochschule für Fernsehen und Film in München (HFF) Die HFF hat eine Beauftragte für Studierende mit Behinderung bestellt. Diese wird – soweit erforderlich – von ihrer Arbeit freigestellt. Die Hochschulleitung hört generell die Anträge der Beauftragten an. 5.1 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach der Möglichkeit zur Erstellung individueller Studienpläne (Möglichkeit eines phasenweisen Teilzeitstudiums, flexible Beurlaubungs-, Aussetzungs - und Wiedereinstiegsregelungen, Unterstützung beim Auslandssemester) an den einzelnen Hochschulen Rechnung getragen (bitte die Informationen zu den einzelnen Hochschulen getrennt darlegen)? Auf der Grundlage der von den Hochschulen hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird die Frage wie folgt beantwortet : Universitäten Universität Augsburg Über die Möglichkeit der Verlängerung der maximalen Studienzeit ist ein Teilzeitstudium umsetzbar. Bei Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung wird im Rahmen der Chancengleichheit den besonderen Bedürfnissen bei Beurlaubung, Aussetzung und Wiedereinstiegsregelungen Rechnung getragen (vgl. Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1). Otto-Friedrich-Universität Bamberg Ein Teilzeitstudium ist in weiten Teilen der Studiengänge möglich, weitere Maßnahmen werden individuell ermöglicht. Universität Bayreuth (UBT) Im Rahmen der Beratungen durch becks und der Studierendenkanzlei der UBT ist dies individuell weitestgehend erreicht bzw. umsetzbar. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichten bereits vor der Veröffentlichung des Konzepts zur inklusiven Hochschule eine Anwendung von Regeln unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten, etwa bei Studienfristen, Teilzeitphasen, Beurlaubungen oder Auslandsstudium. Die FAU hat hier stets mit Augenmaß agiert, bei Studierenden mit und ohne Behinderung. Ludwig-Maximilians-Universität München Die Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende bei der Zentralen Studienberatung sowie die Beraterinnen und Berater der Fachstudienberatung unter- Seite 28 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 stützen die Studierenden bei der organisatorischen Gestaltung des Studiums, zum Beispiel bei der Erstellung von Studienplänen, und arbeiten dabei mit der Studentenkanzlei und den Prüfungsämtern eng zusammen. Das Referat für Internationale Angelegenheiten unterstützt bei der Organisation eines Auslandssemesters Technische Universität München (TUM) §19 der APSO (Allgemeine Studien-und Prüfungsordnung) sieht vor, dass Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der TUM durch die Regelungen zum Nachteilsausgleich, zur Prüfungsfristverlängerung und zur Beurlaubung die Möglichkeit haben, ihr Studium sowie Prüfungen flexibel zu organisieren. Beim Thema Beurlaubung würde die TUM nach wie vor eine Ausweitung des Art. 48 Abs. 2 BayHSchG befürworten (dazu wird auf die Ausführungen des Staatsministeriums auf S. 58 hingewiesen). Auch eine flexiblere Studienorganisation wird an der TUM stetig vorangetrieben: seit dem Sommersemester 2014 gibt es an der TUM sowohl Teilzeitstudienprogramme als auch sogenannte Modulstudien, die eine Individualisierung des Studienverlaufs ermöglichen. Bei Fragen zu Auslandssemestern informiert und unterstützt die Servicestelle in Zusammenarbeit mit dem International Center. Sollten sich hinsichtlich der Umsetzung der Regelungen von Nachteilsausgleich etc. Schwierigkeiten oder Konfliktfälle ergeben, kommt der Servicestelle sowie den Beauftragten für Behinderte eine zentrale, vermittelnde Funktion zu. Universität Passau Es werden für alle Studierenden individuelle Lösungen gesucht , um ihnen ein ihren individuellen Bedürfnissen gemäßes Studium zu ermöglichen. Universität Regensburg (UR) Die Möglichkeit der Erstellung eines individuellen Studienplanes für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist nicht nur in den Prüfungsordnungen der Universität Regensburg verankert, sondern auch gelebte Praxis. Die Erstellung des Studienplanes erfolgt dabei in enger Abstimmung verschiedener Beratungsstellen, vor allem auch der Fachstudienberatung sowie dem Prüfungsausschuss . Eine Gewährung von Nachfristen etwa in Form der Verlängerung von Studienhöchstfristen bis zum Nichtbestehen des Studienganges kommt dabei einem faktischen Teilzeitstudium gleich. Gerade auch im Bereich der Beurlaubung erweist sich die Universität Regensburg als kulant. Bei Studienaufenthalten ausländischer Studierender erfolgt ein enger Austausch der Beratungsstellen mit dem International Office, um die betroffenen Studierenden bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten. Im International Office gibt es dazu eine extra Ansprechpartnerin, die auf diesem Gebiet sehr erfahren ist. Um Studierenden der Universität Regensburg mit Beeinträchtigung die Partizipation an Auslandsmobilitätsprogrammen zu erleichtern, erfolgen zusätzlich enge Absprache mit den Partnern weltweit. Die im ERASMUS+Programm für die Mobilität von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen vorgesehene Sonderförderung wird beantragt und genutzt. Julius-Maximilians-Universität Würzburg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden An der Hochschule findet die Erstellung individueller Studienpläne in individueller Beratung bei den wenigen Einzelfällen statt und wird eng mit der jeweiligen Fakultät und Prüfungskommission abgestimmt. Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Die Hochschule unterstützt Studierende im Einzelfall unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Belange, unter Ausschöpfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, bei Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. So werden verschiedene Möglichkeiten, wie Beurlaubungen oder die Beantragung eines Nachteilsausgleiches, kommuniziert und nach Einzelfallprüfung bewilligt. In der Vergangenheit wurden schwerbehinderten Personen bereits individuelle Lösungskonzepte angeboten. Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1 wird verwiesen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg An der Hochschule Coburg sind die Anpassung von Fristen sowie flexible Vorrückungsregelungen im konkreten Einzelfall aufgrund der einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen ein fester Bestandteil der Maßnahmen des Nachteilsausgleichs ; faktisch sind somit - bei Bedarf - individuelle und zeitlich unterschiedliche Studienverläufe möglich; dies wird auch ganz konkret und oft sehr erfolgreich von den Studierenden genutzt. Technische Hochschule Deggendorf Die konkreten Maßnahmen beschränken sich auf die effiziente und unkomplizierte Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Umsetzung von individuellen Lösungsmöglichkeiten . In der Vergangenheit gelang es beispielsweise Studierenden mit Behinderung aufgrund von Unterstützungsmaßnahmen, ihr Studium erfolgreich zu absolvieren . Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Für die Erstellung individueller Studienpläne fehlt es laut eigener Aussage der Hochschule an der kritischen Masse betroffener Studierender. Einzelne Anträge auf z. B. Beurlaubung werden wohlwollend beschieden. Technische Hochschule Ingolstadt (THI) Die THI bietet zum WS 2016/2017 erstmalig einen Teilzeitstudiengang in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an, der sich speziell an Studierende mit Familie sowie Studierende mit Behinderung wendet. Im Rahmen des Teilzeitstudiums wurde die Studien- und Prüfungsordnung entsprechend flexibel an die Bedürfnisse dieser Zielgruppe angepasst. Eine Beurlaubung für Studierende mit Behinderung ist möglich. Beraten werden interessierte Studierende vom Service Center für Studienangelegenheiten. Für ein Auslandssemester können sich Studierende mit Behinderung an das THI International Office wenden, die bei der Organisation behilflich sind und auch zu Möglichkeiten eines Stipendiums beraten. Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 29 Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Die Studienpläne werden individuell im Einzelfall angepasst. Es konnte noch für jeden Fall, der sich gemeldet hat, eine Lösung in Zusammenarbeit zwischen Behindertenbeauftragtem , Prüfungskommission und Prüfungsamt gefunden werden. Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Die Erstellung individueller Studienpläne wird auf der Basis einer individuellen Beratung durch den Beauftragten der Hochschule für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung und in Abstimmung mit den zuständigen Prüfungskommissionen der Fakultäten ermöglicht. Es besteht die Möglichkeit, im Falle einer Behinderung /chronischen Erkrankung oder auch aus familiären Gründen, in einen Teilzeitstudiengang zu wechseln (auch im Bedarfsfall phasenweise). Flexible Beurlaubungs-, Aussetzungs - und Wiedereinstiegsregelungen bestehen ebenfalls. Hochschule für angewandte Wissenschaften München Eine individuelle Planung ist für alle Studierenden möglich, da es keine Anwesenheitspflicht gibt. Eine Beurlaubung ist ebenfalls möglich. Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm (HNU) Die Studierenden haben im Rahmen der jeweiligen Studien - und Prüfungsordnung die Möglichkeit, ihren Studienplan individuell zu gestalten und gegebenenfalls Anträge auf Verlängerungen der vorgeschriebenen Fristen (bspw. ECTS6- Fristen, Regelstudienzeit etc.) einzureichen. Eine Beurlaubung ist für Studierende mit Behinderung möglich. Bei der Organisation von Auslandsaufenthalten werden die Studierenden durch das International Office der HNU unterstützt und begleitet. Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Durch die Behindertenbeauftragte wird sichergestellt, dass für jeden behinderten Studierenden eine individuelle Lösung je nach seiner Beeinträchtigung oder Krankheit gefunden wird. Zur Flexibilisierung werden sowohl Urlaubssemester, Fristverlängerungen oder Wiedereinstiegsregelungen genutzt . Bei Beurlaubungen aufgrund einer Erkrankung gibt es z. B. nach Ausschöpfung des maximalen Urlaubskontingents auch noch die Möglichkeit, eine flexible Verlängerung von Prüfungsfristen zu ermöglichen, um nach Wiederherstellung der Studierfähigkeit wieder ohne Nachteile einzusteigen. Dieses Instrument wird z. B. bei psychischen Krankheitsbildern genutzt, wenn absolut unklar ist, ob und wann überhaupt das Studium fortgesetzt werden kann. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg In der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule sind Regelungen für eine flexible Teilzeitstudienstruktur – auch im Falle von Behinderungen – enthalten. Hochschule für angewandte Wissenschaften / Fachhochschule Rosenheim Im Hinblick auf psychische Erkrankungen wurde die Möglichkeit geschaffen, auch nachträglich ein „Urlaubssemester wegen Krankheit“ zu beantragen. Fristverlängerungen für Prüfungen und Studienzeiten werden für betroffene Studierende den individuellen Bedürfnissen entsprechend auf 6 ECTS = European Credit Transfer System Antrag gewährt. Informationen über die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs wurden in die Merkblätter für Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie auf den Informationsseiten der Hochschule im Internet aufgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienamt sind geschult, auf spezielle Bedürfnisse von Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung einzugehen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan -Triesdorf (HSWT) Der Inklusionsbeauftragte arbeitet zu Fragen individueller Wünsche von Studierenden mit Behinderung eng mit den einzelnen Studienfachberatern zusammen. Sofern es die Prüfungsordnungen zulassen, zeigen die Fakultäten große Flexibilität in der Gestaltung der Lehre. Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg -Schweinfurt (FHWS) Ein phasenweises Teilzeitstudium ist formal nicht vorgesehen , lässt sich aber durch entsprechende Handhabung der Fristverlängerungsmöglichkeiten faktisch verwirklichen. Die Unterstützung bei Auslandssemestern erfolgt u. a. im Rahmen der Beratung durch die Auslandsbeauftragten der Fakultäten, die Entsprechendes mit den auswärtigen Hochschulen koordinieren können (vgl. auch Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1). Kunsthochschulen Akademie der Bildenden Künste München Einzellösungen stellen aufgrund der Hochschulstruktur kein Problem dar, diese werden in Absprache mit dem Behindertenbeauftragten abgestimmt. Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Im Bereich der künstlerischen Ausbildung im sog. Klassenverbund werden die Studienpläne der Studierenden generell in enger Abstimmung mit dem Klassenprofessor im Verlauf des Studiums immer wieder der individuellen künstlerischen Entwicklung angepasst. Speziell formulierter Regelungen bedarf es daher nicht. Das Akademische Auslandsamt der Hochschule unterstützt Studierende mit Behinderung bei der Planung eines Auslandssemesters und berät insbesondere auch über die Möglichkeiten einer erweiterten Förderung aufgrund der speziellen Bedürfnisse. Hochschule für Musik und Theater München Im Bedarfsfall können individuelle Regelungen getroffen werden. Hochschule für Musik Nürnberg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Hochschule für Musik Würzburg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Hochschule für Fernsehen und Film in München (HFF) Die HFF München hat derzeit zwei Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit. Diese Studierenden erhalten in Absprache mit ihrem Studiengang alle Unterstützung, die erforderlich ist; dies schließt die in der Frage genannten Möglichkeiten ein. Seite 30 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 5.2 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach bedarfsgerechten technischen und personellen Hilfen (z. B. barrierefreier Raumplan der Hochschulgebäude , barrierefreies kommentiertes Vorlesungsverzeichnis , Literaturlisten sowie die benötigte Literatur in barrierefreier Form, barrierefreie Informationen hinsichtlich Pflichtveranstaltungen, barrierefreie Form der Leistungsnachweise, barrierefreie Formalia hinsichtlich der Beantragung von Nachteilsausgleichen, barrierereduzierte Laborarbeitsplätze , mobile Hilfsmittel, Infrastrukturen für Studierende mit Hörbehinderung, aufbereitetes Studienmaterial, Vorlesungskräfte, Kopierhilfen, Arbeitsplätze in den Bibliotheken, Hilfen für die Nutzung der Bibliotheken und Begleitdiensten) an den einzelnen Hochschulen Rechnung getragen (bitte die Informationen zu den einzelnen Hochschulen getrennt darlegen)? Auf der Grundlage der von den Hochschulen hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird die Frage wie folgt beantwortet : Universitäten Universität Augsburg An der Universität Augsburg stehen neben oben dargestellten Hilfen besondere Arbeitsplätze für sehbehinderte und blinde Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung. Die zentralen Hörsäle sind mit medientechnischer Ausstattung für Hörgeschädigte versehen. Auf Nachfrage bei den jeweiligen Bereichen erhalten Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Rahmen der gegebenen Kapazitäten Unterstützung (vgl. Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1). Otto-Friedrich-Universität Bamberg Das Konzept erfasst verschiedene Handlungsfelder, die an der Universität nur zum Teil umgesetzt werden können. Nachfolgend eine stichpunktartige Übersicht: • barrierefreier Raumplan: funktioniert in historischen Gebäuden nur zum Teil • barrierefreies kommentiertes Vorlesungsverzeichnis UnivIS (vgl. Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1): Literaturlisten sowie die benötigte Literatur in barrierefreier Form weitgehend verfügbar, sonst Ausstattung mit Studienassistenz für max. 3 Monate • barrierefreie Form der Leistungsnachweise, barrierefreie Formalia hinsichtlich der Beantragung von Nachteilsausgleichen • mobile Hilfsmittel, Infrastrukturen für Studierende mit Hörbehinderung: mobile FM-Anlagen zur Ausleihe, große Hörsäle alle mit Induktionsschleife • aufbereitetes Studienmaterial wird bedarfsweise angefertigt • Vorlesungskräfte nach Bedarf • Arbeitsplätze in den Bibliotheken: Arbeitsplätze für Studierende mit Sehbehinderung stehen in der Teilbibliothek 4 zur Verfügung Universität Bayreuth (UBT) Hier befindet sich die UBT noch in der Evaluierung des Bestands und in der Phase der Formulierung von Umsetzungsmöglichkeiten . Die konkrete Umsetzung steht noch weitgehend aus. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) An der FAU gibt es hinsichtlich der Organisation des Studienalltags von Behinderten eine bedarfsgesteuerte, enge Zusammenarbeit mit dem Erlanger „Zentrum für Selbstbestimmtes Leben“ und ähnlichen Einrichtungen in der Region. Zudem kooperiert die FAU mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu Fragen der Finanzierung des behinderungsbedingten Mehraufwands der jeweiligen Studierenden sowie mit Stiftungen, die spezielle Bedarfe von behinderten Studierenden fördern (wie etwa der Nürnberger „Willy-Rebelein -Stiftung“). Aus dem Bereich der Universitätsbibliothek (UB) ist zu berichten: • Benötigte Literatur in barrierefreier Form: Die Universität bietet im FAU-Netz derzeit 48.467 elektronische Zeitschriften und rund 1.190.000 E-Books an (Stand 12/2015). Über den Campuslieferdienst FAUdok können zudem Aufsätze aus Zeitschriften und Monographien bestellt werden, diese werden dem Besteller dann per E-Mail im PDF- Format geliefert. • Mobile Hilfsmittel werden bibliotheksseitig zwar nicht angeboten, aber in einem speziellen Projekt des Zentralinstituts für Angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation (ZIEW) für blinde und sehbehinderte Studierende kümmert sich ein Privatdozent der FAU universitätsweit um die Beschaffung von Software-Lösungen. • Arbeitsplätze in den Bibliotheken: In der Hauptbibliothek und der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Zweigbibliothek gibt es je einen Arbeitsplatz für Blinde und sehbehinderte Studierende. Sehbehinderte können an diesem Arbeitsplatz u. a. im Internet surfen, E-Mails empfangen und versenden, Office-Dokumente bearbeiten, scannen und drucken. Eine Vorlagenlesekamera VISULEX Eagle Pro überträgt Bilder von Vorlagen stark vergrößert in Full-HD Qualität auf den 27“ Bildschirm eines leistungsstarken PCs, die sehgeschädigte Menschen lesen können, Blinde können mithilfe einer Braille-Zeile lesen, was auf dem Bildschirm steht, und auf einem Braille- Drucker können die Dokumente ausgegeben werden. Des Weiteren ist es möglich, sich Texte über einen Screenreader vorlesen und in Blinden-Kurzschrift übersetzen zu lassen. Die Website der UB, die schon seit einiger Zeit in weiten Teilen barrierefrei aufgebaut war, ist seit dem WS 2016/17 uneingeschränkt barrierefrei verfügbar (http:// www.wk-wkw.de/bliseh/index.htm). Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Studierende können einen Antrag auf behinderungsbedingten Nachteilsausgleich stellen (z. B. Zeitzugaben bei zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen, Änderung der Prüfungsart, Verwendung eines Laptops, eigenes Bearbeitungszimmer ). Im Rahmen aller Prüfungs- und Studienordnungen der LMU wird Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellt behinderten Studierenden diese Möglichkeit gewährt. In analoger Weise wird bei Eignungsfeststellung- Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 31 verfahren bzw. Eignungsverfahren ein Nachteilsausgleich gewährt. Sonderanträge auf Zulassung zu örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen, wie z. B. der Härtefallantrag , der Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Antrag auf Verbesserung der Wartezeit können im Rahmen des (Online-)Bewerbungsverfahrens um einen Studienplatz an der LMU gestellt werden. Bei der Beurteilung der Anträge folgt die LMU den Regelungen, die von der Stiftung für Hochschulzulassung angewendet werden. Die Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende der LMU München verfügt unter www.Imu. de/barrierefrei über einen barrierefreien Internetauftritt. Die Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende stellt außerdem Flyer zur Verfügung, bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen an und arbeitet eng mit den anderen Service-Stellen wie dem Studentenwerk, der Fachstudienberatung , kommunalen und regionalen Beratungsstellen oder der Studentenkanzlei zusammen. Außerdem stehen zwei Braille Labeler zur Beschriftung von Wegweisern , drei mobile Patienten-Toiletten-Lifter, sieben mobile FM-Anlagen für hörbehinderte Studierende (zum Verleih für die Nutzung in Seminaren) und ein Buchscanner zur Erstellung barrierefreier studienrelevanter Literatur für blinde und sehbehinderte Studierende zur Verfügung. Ein bedarfsgerecht ausgestatteter PC-Arbeitsplatz für Sehbehinderte und Blinde steht im CIP-Pool der Universitätsbibliothek zur Verfügung . Es können studentische Hilfskräfte in Anspruch genommen werden, die behinderte und chronisch kranke Kommilitoninnen und Kommilitonen im Studienalltag unterstützen. Sie helfen bei der barrierefreien Aufbereitung von Lehrmaterialien (wie dem Einscannen von Literatur), begleiten die Studierenden zu Lehrveranstaltungen, Sprechstunden sowie Verwaltungsinstanzen, üben mit ihnen barrierefreie Wege ein, bieten Hilfestellung bei wissenschaftlichen Recherchen und studienorganisatorischen Abläufen an und können das Angebot eines zeitweisen Mitschriftservices in Lehrveranstaltungen unterbreiten. Das Referat Internetdienste der Zentralen Universitätsverwaltung führte am 28. Juli 2016 einen Thementag zur Barrierefreiheit im Web durch, um Verantwortliche an den Einrichtungen der LMU rund um das Erstellen und Pflegen barrierefreier Internetauftritte zu schulen und weiterzubilden sowie den Erfahrungsaustausch zwischen den Expertinnen und Experten, Nutzerinnen und Nutzern zu fördern. Etwa 20 große Hörsäle der LMU sind mit umfangreichen technischen Maßnahmen für hörbehinderte Studierende ausgestattet. Barrierefreie Einrichtungen werden sukzessive auf Transponderfunktion umgerüstet. Die Universität achtet bei Anmietung, Neu-, Umbau und Renovierungsmaßnahmen selbstverständlich darauf, Barrierefreiheit in den jeweiligen Gebäuden zu haben bzw. zu schaffen. Dies erfolgt in Anlehnung an die DIN 18040-1, „Barrierefreies Bauen“. Dazu gehört neben der allgemeinen Zugänglichkeit und inneren Erschließung/Ausbau (Sanitärräume etc.) unter anderem auch der Einbau von Übertragungssystemen für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen in Unterrichtsräumen . Darüber hinaus wurde mit dem Neubau des Biomedizinischen Zentrums in 2015 erstmalig ein öffentlich zugängliches Universitätsgebäude mit einem taktilen Orientierungs - und Leitsystem in Betrieb genommen. Diese Leitsysteme für Sehbehinderte werden auch bei zukünftigen Neubauten fester Bestandteil der Gebäudeplanung sein. Im Übrigen sei auch in diesem Zusammenhang auf das Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023“ hingewiesen , in dessen Rahmen die Universität München in den Jahren 2015 und 2016 die Realisierung von Maßnahmen in Höhe von mehr als 1 Mio. Euro plant. Den Lehrenden der LMU München steht ein Leitfaden zur Verfügung, der Hinweise gibt, auf welche Weise die Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Studierender im Studien-, Lehr- und Beratungsangebot berücksichtigt werden können. Im Rahmen des Projekts Lehre@LMU zur weiteren Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium wurde durch die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung der Zentralen Studienberatung zusammen mit dem Center for Leadership and People Management und mit dem Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik ein Schulungskonzept für Lehrende entwickelt. Ein Kurs für Lehrende fand erstmals im Sommersemester 2014 statt. Daneben wurden umfangreiche Materialien, wie zum Beispiel „Behinderung verhindern – Ein Leitfaden für Lehrende“ entwickelt und zum Beispiel an die Fachstudienberatungen verteilt. Im Rahmen des Multiplikatoren-Projekts der LMU München werden Lehrende dafür geschult, um die Kolleginnen und Kollegen aus den Fakultäten in hochschuldidaktischen Fragen zu beraten. Den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren werden Informationsmaterialien zum Themenkomplex „Barrierefrei studieren“ zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde eine Postkartenserie „The amazing Dis- Disabled“ entwickelt und publiziert, um auf die Peer-Groups aufmerksam zu machen, die es seit 2012 an der LMU gibt und in denen sich Studierende mit und ohne Behinderung treffen und um Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen für das Thema zu sensibilisieren. Ab Wintersemester 2016/17 wird das Münchner lnklusionstraining für Lehrende (MIT-L) durch den Behindertenbeauftragten und die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung angeboten. Technische Universität München (TUM) Die TUM versucht, technische und barrierefreie Hilfen zur Verfügung zu stellen; u. a. wurden Arbeitsplätze in den Bibliotheken barrierefrei ausgestaltet und auch diverse mobile Hilfsmittel (z. B. E-Stethoskop) beschafft. Universität Passau Ein barrierefreier Raumplan wird gerade vom Staatlichen Bauamt Passau erstellt und steht kurz vor der Fertigstellung, der gesamte Webauftritt der Universität Passau ist weitgehend barrierefrei gestaltet, sodass Vorlesungsverzeichnis, Literaturlisten sowie barrierefreie Informationen zu den Pflichtveranstaltungen gegeben sind. Leistungsnachweise werden in Absprache mit den jeweiligen Lehrstühlen, der Behindertenbeauftragten und dem Prüfungssekretariat den individuellen Ansprüchen der Studierenden entsprechend gestaltet. Die Beantragung von Nachteilsausgleichen erfolgt formlos. Laborarbeitsplätze gibt es an der Universität Passau nicht. Eine Induktionsschleife wurde bisher nur in den größten Hörsaal eingebaut, Studienmaterial wie z. B. Bücher sind nicht grundsätzlich barrierefrei aufbereitet, es werden aber bei Bedarf Hilfsmittel und Hilfskräfte zur Verfügung gestellt. Das Gleiche gilt für Arbeitsplätze in Bibliotheken. Hilfen für die Nutzung von Bibliotheken werden von den Bibliotheksmitarbeitern gewährt, Begleitdienste waren bisher noch nicht notwendig. Seite 32 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Universität Regensburg Vgl. die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1, insbesondere etwa zu speziell ausgestatten Arbeitsplätzen oder zu den Hilfen für die Nutzung der Bibliothek. Wie bereits erwähnt, existiert ein Campusplan für mobilitätsbeschränkte Studierende, Mitarbeiter, Besucher. Bei der Neugestaltung des Webauftritts mithilfe des Content Management-Systems Imperia wurde besonderer Wert auf die barrierefreie Gestaltung der Seiten gelegt. Hierüber ist z. B. auch das gesamte Vorlesungsverzeichnis abrufbar. Es wurde darauf geachtet, die Regeln der BITV7 so weit wie möglich umzusetzen. Neben der Bereitstellung der technischen und gestalterischen Rahmenbedingungen für den Webauftritt achtet die Web-AG bei der redaktionellen Arbeit darauf, auch inhaltlich möglichst barrierefrei zu arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel die Verwendung von einfacher Sprache, der logische Aufbau von Texten, die Hinterlegung von Alternativtexten für Bildelemente etc. Bei der Schulung von neuen Webredakteurinnen und -redakteuren werden diese Hinweise ebenfalls weitergegeben. Die online verfügbaren Formulare der Verwaltung sind in der Regel als ausfüllbares PDF-Formular gestaltet und mit Hilfstexten für die Audiosprachausgabe hinterlegt. Julius-Maximilians-Universität Würzburg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden verweist auf folgende Maßnahmen: • mobile Hilfsmittel (z. B. Head-Sets) werden an Studierende auf Semesterbasis bei Bedarf verliehen • die Bibliotheken sind an beiden Standorten behindertengerecht zugänglich • 24-Stunden-Bibliothek kann durch spezielle Türen freigeschaltet werden und ist zugänglich an beiden Standorten • behindertengerechte Computerarbeitsplätze in Weiden. Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach verweist darauf, dass die Bibliothek eben erdig und für Rollstuhlfahrer zugänglich ist. Die Möglichkeiten der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) für flexible Leistungsnachweise im Rahmen der gewährten Nachteilsausgleiche werden ausgeschöpft, z. B. Ersetzung einer schriftlichen durch eine mündliche Prüfung oder umgekehrt, Zeitverlängerung von Prüfungen, sowie die Einzelabnahme einer Prüfung / Referat ohne größeres Publikum. Prüfungs- und Vorlesungsunterlagen werden auf Einzelfälle abgestimmt, z. B. Vergrößerung des Schriftbildes etc. (vgl. auch Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1). 7 Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Technische und personelle Hilfen werden nach Bedarf angeboten . Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Aufgrund der insgesamt sehr geringen Fallzahlen gibt es in diesem Bereich stets individuelle bedarfsorientierte Lösungen , z. B. werden den blinden und sehbehinderten Studierenden Skripten/Prüfungen etc. in geeigneter technischer Form aufbereitet zur Verfügung gestellt; bei Bedarf stellt die Hochschule entsprechende technische Hilfsmittel. Im Zuge der Nutzung der Plattform „moodle“ sind eine Vielzahl von Seminarunterlagen etc. in digitalisierter Form vorhanden; durch den weiteren Ausbau der eBook-Angebote der unterschiedlichen Verlage verbessert sich auch das Angebot an barrierefrei zu nutzender Fachliteratur ständig. Im Bedarfsfall stellt die Hochschule finanzielle Mittel für Tutoren und studentische Hilfskräfte zur Verfügung. Das Referat Didaktik und Medien informiert ständig über Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich barrierefreier Didaktik . Technische Hochschule Deggendorf Neben den bereits bei der Beantwortung von Frage 2.1 genannten Maßnahmen bestand bisher kein Bedarf zur Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Konzept. Die Bibliothek der Hochschule verfügt über einen barrierefreien Zugang des Gebäudes. In der Vergangenheit wurden spezielle Lesegeräte für Studierende mit Sehbehinderung zur Verfügung gestellt bzw. eine räumliche Lösung gefunden, wenn Studierende mit eigenen Geräten arbeiten möchten. Die Anschaffung von eBooks gehört ebenfalls zum Service der Bibliothek, deren Mitarbeiter stets bemüht sind, schnell und unkompliziert individuelle Lösungen zu finden. Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Alle Prüfungsorgane einschließlich des Prüfungsamtes nehmen bei Anträgen auf Fristverlängerungen (zur Ablegung von Prüfungen, Abgabe von Abschlussarbeiten, Dauer des Gesamtstudiums etc.) auf die Belange behinderter Studierender im gebotenen Umfang Rücksicht. Stundenpläne, die Räume mit Barrieren vorsehen, werden von der zentralen Stundenplanung auf barrierefreie Hörsäle umgestellt, um Studierenden mit Handicap einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Technische Hochschule Ingolstadt (THI) Alle Gebäude und wichtige Räumlichkeiten (Vorlesungssäle, Bibliothek, Mensa, Labore etc.) an der THI sind barrierefrei zugänglich. Der Neubau wurde mit barrierefreien Zugängen nach DIN Norm 18040 auf dem neuesten Standard erbaut. Alle oberen Räumlichkeiten sind durch entsprechend breite Aufzüge zugänglich. Alle wichtigen Informationen erhalten die Studierenden gleichfalls barrierefrei über einen Online- Zugang. Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Sämtliche Hinweise auf fehlende Barrierefreiheit werden umgesetzt. Dazu finden eigens Begehungen mit einer Rollstuhlfahrerin statt (siehe auch die Ausführungen zu Frage 2.1). Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 33 Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Die Hochschule bemüht sich um die Schaffung eines inklusionsorientierten Arbeits-, Lehr- und Lernumfelds. Es ist gelungen, in den letzten Jahren – etwa durch gezielte bauliche Maßnahmen – substanzielle Fortschritte in Bezug auf bauliche Barrierefreiheit auf dem Campus zu erzielen . Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung bei Entscheidungen der Hochschulleitung , die diese unter Einbeziehung von Vertretern des Bauamts und der zuständigen Architekturbüros im Zuge von Baumaßnahmen (Brandschutz, Schaffung einer barrierefreien Eingangssituation) in den verschiedenen Gebäudeteilen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen trifft. Die großzügige und unbürokratische Handhabung des Genehmigungsprozesses von Nachteilsausgleichen auf Basis der Empfehlungen des Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung schafft ein weitgehend benachteiligungsfreies Prüfungswesen in Bezug auf unterschiedliche gesundheitsbedingte Formen von Benachteiligungen. Hochschule für angewandte Wissenschaften München Es bestehen hochschulweit barrierefreie Zugänge zu Gebäuden und Seminarräumen. Weitere Forderungen nach Barrierefreiheit wurden bisher nicht umgesetzt. Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm (HNU) Ein Nachteilsausgleich im Rahmen der Ablegung von Prüfungen kann formlos schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Referats Prüfung stehen auch persönlich zur Verfügung und unterstützen bei Bedarf. Anträge auf Nachteilsausgleich im Rahmen der Zulassung zum Studium können ebenfalls schriftlich eingereicht werden. Auch in diesem Bereich gibt es eine Unterstützung durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Referats Studium. Weiterhin ist die HNU bestrebt, die Barrierefreiheit im Bestandsgebäude für Personen mit Sehbehinderung durch die Realisierung von optischen und taktilen Orientierungshilfen zu verbessern und im Neubau grundlegend einzuführen. Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Im Rahmen der individuellen Unterstützung durch die Behindertenbeauftragte und die zuständigen Stellen an den Fakultäten werden viele der genannten Hilfen bewerkstelligt . So existiert prüfungsrechtlich das Instrument des Nachteilsausgleichs (z. B. mündliches Prüfungsgespräch statt schriftlicher Form, verlängerte Prüfungszeit etc.). Einzelne Hilfsmittel werden individuell zur Verfügung gestellt, da jeder Fall anderes gelagert ist. Bei den Planungen für neue Gebäude oder Umbaumaßnahmen wird verstärkt auf die Barrierefreiheit Wert gelegt. Nur Studienassistenzen können derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Studierende können einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen stellen (z. B. personelle Hilfe in Form einer Schreibhilfe bei Prüfungen). Außerdem können sie Anträge für bedarfsgerechte technische und personelle Hilfen mit Unterstützung der Beauftragten für Studierende mit Behinderung an die Hochschulleitung stellen. Diese letztgenannten Anträge wurden bis jetzt alle genehmigt und verwirklicht (Beispiele: Anschaffung einer Liege, Anschaffung eines speziellen Hörgerätes, Anschaffung einer Lernsoftware für Studierende mit Legasthenie, Unterstützung bei der Praktikumssuche , individuelle Studienassistenz zusätzlich stundenweise zur Eingliederungshilfe). Folgende bauliche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren u. a. verwirklicht: • Neubau Studierendenhaus mit Behindertentoiletten und automatischen Türöffnern • Neubau von Behindertentoiletten im Hörsaalgebäude Seybothstraße • Neubau einer Rollstuhlrampe im Innenhof Seybothstraße • Innentüren auf den Gängen im Gebäude Seybothstraße gehen nur im Brandfall zu Hochschule für angewandte Wissenschaften Rosenheim Speziell bei der Erweiterung bzw. Sanierung der Bibliothek und des Physiklabors wurde bewusst auf eine barrierefreie Ausstattung geachtet. Viele Informationen und Unterrichtsmaterialien werden über das Intranet elektronisch zur Verfügung gestellt. Immer mehr Lehrveranstaltungen sind virtuell belegbar. Die Hochschule stellt daneben in Einzelfällen Tutorinnen und Tutoren für die Unterstützung von Studierenden mit Behinderung zur Verfügung. Für Studierende wurde das Wahlfach „Gebärdensprache“ angeboten mit der Zielsetzung , einen Studierenden mit Hörbehinderung zu unterstützen . Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan -Triesdorf (HSWT) Hier benennt die Hochschule noch Bedarf. Sie verweist darauf, dass Stundenplanbeauftragte, Dozenten und Mitarbeiter sich sehr bemühen, aber es nicht einfach ist, ein Labor auf Anhieb barrierefrei umzubauen, oder plötzlich ein ganzes Kursmodul seh- und hörgerecht umzuschreiben. Für die einzelnen Professoren und Fakultäten sind die dafür erforderlichen Mittel und zeitlichen Ressourcen die größten Probleme. Informationsmonitore wurden auf dem gesamten Campus der HSWT eingerichtet, aber nicht z. B. blindengerecht. Ein Spracherkennungsbasiertes Informationssystem wird im Bio informatikzentrum der Hochschule entwickelt und getestet . Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg -Schweinfurt Auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1 wird verwiesen. Kunsthochschulen Akademie der Bildenden Künste München (AdBK) Diese Forderung ist noch nicht umfassend umgesetzt. Die Bereitstellung technischer Hilfsmittel ist nicht die Regel, wäre aber im Rahmen von Einzellösungen möglich (Koordination durch den Behindertenbeauftragten). Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Hinsichtlich der besonderen Lehrkonzeption in Klassenverbänden sowie der überschaubaren Größe und Studierendenzahl wird entsprechende Bereitstellung kaum nachge- Seite 34 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 fragt; individuelle Einzellösungen werden bei eventuellen Bedarfen erarbeitet. Hochschule für Musik und Theater München Die technischen Maßnahmen werden erst mit den anstehenden Generalsanierungen verwirklicht werden. Personelle Hilfen können individuell im Einzelfall geleistet werden. Hochschule für Musik Nürnberg Die Umsetzung ist teilweise erfolgt (im Einzelnen vgl. Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1). Hochschule für Musik Würzburg Im Einzelfall gewährt die Hochschule Hilfestellung in technischer und personeller Hinsicht. Hochschule für Fernsehen und Film in München (HFF) Der Internetauftritt der HFF wurde 2014 barrierefrei gestaltet . Der Einsatz technischer Hilfsmittel war bisher noch für keinen Studierenden der HFF erforderlich, im konkreten Einzelfall würde überprüft, welche Hilfestellungen erforderlich sind. 6.1 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach der Ermöglichung bzw. Sicherstellung einer barrierefreien Didaktik (insbesondere durch das Angebot spezifischer Tutorien, die Schulung von Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und die Bereitstellung von Umsetzungsdiensten für die Adaption von Studienmaterialien insbesondere für blinde und sehbehinderte Studierenden) an den einzelnen Hochschulen Rechnung getragen (bitte die Informationen zu den einzelnen Hochschulen getrennt darlegen)? Auf der Grundlage der von den Hochschulen hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird die Frage wie folgt beantwortet : Universitäten Universität Augsburg Auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1 wird verwiesen. Otto-Friedrich-Universität Bamberg Eine Schulung für die Lehrenden findet zweimal jährlich statt. Bereitstellung von Umsetzungsdiensten für die Adaption von Studienmaterialien gibt es nach Bedarf im Einzelfall. Des Weiteren enthalten alle Prüfungsordnungen der Universität Bamberg Regelungen, dass die besonderen Bedürfnisse der Studierenden mit Behinderung in angemessener Weise zu berücksichtigen sind. Die Prüfungsvergünstigungen werden auf schriftlichen Antrag über die Prüfungsausschüsse gewährt und auch regelmäßig in Anspruch genommen . Neben Schreibzeitverlängerungen werden notwendige Hilfsmittel (Laptops, Lesehilfen, etc.), separate Räume (insbesondere bei Laptopprüfungen) und Aufsichten zur Verfügung gestellt sowie Studienzeitverlängerungen gewährt. Grundsätzlich werden alle Belange individuell je nach Erforderlichkeit berücksichtigt, damit den Studierenden mit Behinderung kein Nachteil entsteht. Sowohl das Prüfungsamt als auch die meisten Prüfungsräume sind mittlerweile barrierefrei erreichbar. Sollte dies einmal nicht gegeben sein, wird der oder dem Studierenden mit Behinderung auch ein separater zusätzlicher Raum zugewiesen, bzw. bei Prüfungen, die auf mehrere Räume verteilt sind, ein geeigneter Raum zugeteilt. Die Gewährung des Nachteilsausgleichs ist in jedem Falle gesichert. Universität Bayreuth (UBT) Im Bereich der barrierefreien Didaktik wurde begonnen, entsprechende Fortbildungen für Dozent(inne)n der UBT über das Fortbildungszentrum Hochschullehre der UBT anzubieten . Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Die FAU hat schon vor rund zehn Jahren erkannt, dass im Bereich der Förderung des Studiums behinderter und chronisch kranker Studierender die ex-post praktizierten Nachteilausgleiche in Prüfungen, etwa durch Zeitzugabe oder eine auf die Art der Behinderung individuell abgestimmte Form der Erbringung von Prüfungsleistungen, nur ein Baustein bei dem Versuch der Herstellung gleicher Chancen sein können. Die weit größere Benachteiligung lag und liegt faktisch zeitlich weit vor der Prüfung, im Bereich des Wissenserwerbs . Hier hat sich durch die Möglichkeiten neuer Online-Medien der barrierefreie Zugang zu den Inhalten der Studiengänge exponentiell verbessert, und auch die Bereitschaft der heutigen Dozentengeneration, Vorlesungsmaterialien über die Online-Lernplattform der FAU („StudOn“) bereitzustellen, hat sich in hohem Maße positiv verändert. Zur barrierefreien Didaktik wurden vom Fortbildungszentrum Hochschullehre (FBZHL) und dem Büro für Gender und Diversity (BGD) unterschiedliche Angebote für Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter/-innen erarbeitet: • Seminar für Lehrende: „Eine Hochschule für alle – beeinträchtigt studieren“ (fand mehrmals am FBZHL und im BGD statt). • Seminar für Lehrende: „Psychische Erkrankungen bei Studierenden – wie erkenne ich sie und wie gehe ich damit um?“ (wird seit WS 2014/15 regelmäßig am FBZHL angeboten) • Leitfäden: Der AK Gender und Diversity, der vom BGD ausgerichtet wurde, hat unter Mitwirkung unterschiedlicher Akteure der FAU den Leitfaden „Empfehlungen zur Förderung einer gender- und diversitätssensiblen Lehr- und Lernkultur an der FAU“ erarbeitet. In diesen sind u. a. auch konkrete Handlungsempfehlungen für Lehrende zur Erstellung barrierefreier Lernmaterialien integriert. • Im Rahmen der Mentorenschulungen, die das FBZHL in Kooperation mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften durchführt, wird für das Thema sensibilisiert. In dem vom FBZHL erarbeiteten „Leitfaden für Mentorinnen und Mentoren“ wird ebenfalls auf das Thema aufmerksam gemacht, wenngleich nicht der Hauptfokus darauf liegt. Das FBZHL hat außerdem eine aktiven Beitrag an der Fachtagung „Barrierefreie Hochschullehre“ übernommen, die im November 2015 in Berlin von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) ausgerichtet wurde, um gemeinsam mit bundesweit interessierten Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 35 Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende praktische Konsequenzen zu diskutieren, die sich aus dem Zusammenhang von Inklusion und Hochschuldidaktik ergeben. Abrufbar unter: http://www.blog.fbzhl.de/wp-content/uploads/2014/09/ FBZHL_Jahn-Fahr-Kenner_Leitfaden-Mentoring.pdf Technische Universität München (TUM) An der TUM werden Trainings zu „barrierefreier Didaktik“ sowie „Diversity in der Lehre“ (Veranstalter: ProLehre in Kooperation mit TUM.Diversity) angeboten und besonders von Studierenden und Promovierenden gut angenommen. Zur Schulung von Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern bietet die Servicestelle für behinderte und chronisch kranke Studierende auf Nachfrage Workshops für einen adäquaten Umgang mit der Zielgruppe an. Seit einem Jahr gibt es auch spezielle Fortbildungen für die Ansprechpartnerinnen und -partner der Servicestelle für behinderte und chronisch Kranke in den Fakultäten. Universität Passau Schulungen in barrierefreier Didaktik wurden bisher noch nicht durchgeführt, es wurde aber eine Broschüre für Dozierende erstellt, in der alle Informationen zu einer barrierefreien Didaktik zusammengefasst und die wichtigsten Krankheitsbilder vorgestellt werden. Alle relevanten Ansprechpartner werden genannt. Universität Regensburg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Julius-Maximilians-Universität Würzburg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden (OTH AW) Eine Umsetzung der Forderung ist aufgrund der überschaubaren Größe der Hochschule sowie mangels konkreten Bedarfs nicht erfolgt. Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Alle Professorinnen und Professoren können an entsprechenden Weiterbildungsangeboten des Zentrums für Hochschuldidaktik (DiZ) in Ingolstadt teilnehmen. Darüber hinaus stehen entsprechende Veranstaltungen der Universität Würzburg offen. Für die Verwaltungsmitarbeiter und Lehrenden der Hochschule werden regelmäßig Fortbildungen und Workshops im Bereich inklusive Hochschule angeboten. Zuletzt etwa zum Thema „Psychische Erkrankungen bei Studierenden – wie erkennen und wie damit umgehen?“. Zudem werden betroffenen Studierenden Tutoren zur Seite gestellt. Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Eine barrierefreie Didaktik wird nach Bedarf angeboten. Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Aufgrund der insgesamt sehr geringen Fallzahlen gibt es in diesem Bereich stets individuelle bedarfsorientierte Lösungen ; z. B. wurden/werden den blinden/sehbehinderten Studierenden Skripten/Prüfungen etc. in geeigneter technischer Form aufbereitet zur Verfügung gestellt; bei Bedarf stellt die Hochschule entsprechende technische Hilfsmittel. Alle aktuellen und auch alle vergangenen Fälle wurden bzw. werden individuell betreut und begleitet; die Hochschule bietet hier das gesamte angesprochene Spektrum an Hilfen / Assistenz an (digitalisierte Skripten/Tutoren etc.). Technische Hochschule Deggendorf Wie bei der Beantwortung von Frage 2.2 ausgeführt, ist das Lernmanagementsystem der Hochschule „Moodle“ bereits annähernd barrierefrei. Weitere Maßnahmen zur Ermöglichung bzw. Sicherstellung einer barrierefreien Didaktik wurden nicht getroffen. Gründe hierfür sind u. a. Probleme bei der technischen Umsetzung und die geringe Zahl von Studierenden mit Behinderungen , die eine spezielle Schulung der Mitarbeiter und Lehrenden bisher nicht erforderlich machte. Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Studierende mit einer körperlichen Behinderung, die das handschriftliche Schreiben bei Prüfungen einschränkt, dürfen den PC benutzen; hier wird Prüfungszeitverlängerung eingeräumt. Bei der Überarbeitung des Orientierungs- und Leitsystems der Hochschule wurden auf den Lageplänen, Stelen und Sternschildern explizit weitere Angaben für Menschen mit Behinderung visualisiert, z. B. Wegekennzeichnung und Kennzeichnung der Eingänge für gehbehinderte Personen oder Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Technische Hochschule Ingolstadt (THI) Die THI untersucht aktuell im Zusammenhang mit dem Thema „blended learning“ auch Ansätze für ein barrierefreies e-Learning und damit verbundenen Angeboten im Rahmen einer barrierefreien Didaktik. Bisher war die Nachfrage im Vorfeld laut der Studienberatung aber sehr gering. Anfragen kamen von Studieninteressierten mit Spracheinschränkungen oder Seheinschränkungen (Rot-Grün-Schwäche), denen aber an der THI ein Studium uneingeschränkt möglich war. Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Im Einzelfall werden Menschen mit Behinderungen durch geeignete Maßnahmen unterstützt. Allerdings ist in Kempten dafür noch kaum Bedarf aufgetreten. Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Zu den in 2015 verabschiedeten zentralen Leitsätzen für Gutes Lehren und Lernen an der Hochschule Landshut gehört die Wertschätzung der Vielfalt unter Lehrenden und Lernenden. Dies schlägt sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung einer barrierefreien und diversitätssensiblen Lehre nieder sowie in einer Hochschulentwicklungsstrategie , die zum Ziel hat, zukünftig allen Studierenden ein barrierefreies Studium zu gewährleisten und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Hochschule für angewandte Wissenschaften München Die Forderung wurde bisher nicht umgesetzt. Seite 36 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm (HNU) Vorgesehen ist hier für sehbehinderte und blinde Studierende die Schaffung eines Arbeitsplatzes mit einer speziellen Software. Es wird nicht nur darauf geachtet, dass Barrierefreiheit hinsichtlich der Mobilität umgesetzt wird, sondern auch barrierefreie Strukturen hinsichtlich sehbehinderter und hörgeschädigter Personen geschaffen werden. Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm In der hochschuldidaktischen Weiterbildung werden Workshops zur Sensibilisierung für eine diversitätsorientierte Lehre angeboten (vgl. Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1). Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Die Homepage der OTH Regensburg ist weitgehend barrierefrei . Allerdings sind noch nicht alle PDF-Dokumente barrierefrei . Hier besteht noch Verbesserungsbedarf. Außerdem fanden noch keine Schulungen für Lehrende im Bereich barrierefreier Didaktik direkt an der OTH Regensburg statt. Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule Rosenheim Auf Initiative der Hochschule Rosenheim wurde beim Zentrum für Hochschuldidaktik (DiZ) seit dem Sommersemester 2015 ein eintägiger Fortbildungskurs für Dozenten der HAW zur barrierefreien Didaktik etabliert; beim „Tag der Lehre“ an der Hochschule Rosenheim 2016 stand der Impulsvortrag ganz im Zeichen der „barrierefreien Didaktik“. Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan -Triesdorf (HSWT) Der Inklusionsbeauftragte der HSWT ist auch Didaktikmentor der Hochschule und berät Professorinnen und Professoren zur Barrierefreiheit bei individuellen Anfragen. Es werden Tutorien und Kurse zum Thema Barrierefreiheit vom Didaktikzentrum Bayern angeboten. Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg -Schweinfurt Vgl. Ausführungen bei der Beantwortung der Fragen 2.1 und 2.2. Kunsthochschulen Akademie der Bildenden Künste München (AdBK) Die Forderung wurde noch nicht umgesetzt; Umsetzungsdienste für blinde und sehbehinderte Studierende wurden noch nicht nachgefragt. Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Im Bereich der künstlerischen Ausbildung sind die genannten Maßnahmen in der Regel nicht notwendig, insbesondere sind blinde und/oder sehbehinderte Studierende bei einer Ausbildung in der Bildenden Kunst praktisch nicht vorhanden . Hochschule für Musik und Theater München Hier kann im einzelnen Bedarfsfall Hilfestellung geleistet werden. Hochschule für Musik Nürnberg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Hochschule für Musik Würzburg Im Einzelfall wird eine individuelle Hilfestellung gewährleistet . Hochschule für Fernsehen und Film in München (HFF) Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 5.2 wird verwiesen . 6.2 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach der Aufnahme von Kriterien der barrierefreien Studiengangsstruktur und -organisation sowie barrierefreier Didaktik als Qualitätsmerkmal in Akkreditierungsprozessen Rechnung getragen? Der Forderung nach der Aufnahme von Kriterien der „barrierefreien Studiengangstruktur und -organisation“ in der Akkreditierung wird wie folgt Rechnung getragen: Die Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrats vom 08.12.2009 i.d.F. vom 20.02.2013) sehen vor, dass in der Programmakkreditierung folgende Komponenten zu überprüfen sind: Nr. 2.3: Studiengangkonzept Vorhandensein von Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung bei der Ausgestaltung von Zugangsvoraussetzungen, Auswahlverfahren und Anerkennungsregelungen im Rahmen des jeweiligen Studiengangkonzepts . Nr. 2.4: Studierbarkeit Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung bei folgenden, für die Studierbarkeit des Studiengangs ausschlaggebenden Komponenten: • Berücksichtigung der erwarteten Eingangsqualifikationen • geeignete Studienplangestaltung • auf Plausibilität hin überprüfte Angabe der studentischen Arbeitsbelastung • adäquate und belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation • Ausgestaltung von Betreuungsangeboten • fachliche und überfachliche Studienberatung Nr. 2.5: Prüfungssystem Sicherstellung des Nachteilsausgleichs im Prüfungssystem für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden und studienbegleitenden Leistungsnachweisen. Nr. 2.8: Transparenz und Dokumentation Dokumentation und Veröffentlichung der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung. Nr. 2.11. Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Umsetzung der Konzepte der Hochschule zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Ebene des Studiengangs. Im Rahmen der Systemakkreditierung sind die oben genannten Aspekte ebenfalls Gegenstand des Kriterienkata- Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 37 logs. Daher bestimmt Nr. 6.2: Hochschulinterne Steuerung in Studium und Lehre: Das von der Hochschule genutzte Steuerungssystem im Bereich Studium und Lehre hat zu gewährleisten, dass die oben genannten Kriterien für die Programmakkreditierung umgesetzt werden. Die Forderung nach einer „barrierefreien Didaktik“ wird in der Akkreditierung wie folgt berücksichtigt: Programmakkreditierung Nr. 7 (Ausstattung): Überprüft werden die adäquate Durchführung des Studiengangs hinsichtlich der qualitativen personellen Ausstattung und das Vorhandensein von entsprechenden Maßnahmen zur Personalentwicklung und Personalqualifizierung Systemakkreditierung Nr. 6.2 (Hochschulinterne Steuerung in Studium und Lehre): Adäquate Durchführung der Studiengänge auf Basis von qualitativ hinreichenden Ressourcen und Maßnahmen zur Personalentwicklung. Nr. 6.3 (Hochschulinterne Qualitätssicherung) Regelmäßige Beurteilung der Qualität von Studium und Lehre durch die Studierenden. Regelmäßige Überprüfung der Kompetenz der Lehrenden in Lehre und Prüfungen bei der Einstellung sowie deren regelmäßige Förderung. Die Einhaltung dieser Kriterien wird im Rahmen von Vor- Ort-Begutachtungen auf der Basis von Selbstberichten der Hochschulen überprüft. Dabei sind insbesondere Gespräche mit Hochschulleitungen, Lehrenden, Verwaltung und Studierenden zu führen, das Vorhandensein der einschlägigen Dokumente zu prüfen und festzustellen, ob die für die Umsetzung der Kriterien erforderlichen Prozesse in der Hochschulpraxis umgesetzt werden. Den Gutachtergruppen gehören jeweils Vertreter der Wissenschaft, der Berufspraxis und studentische Vertreter an. Die Nichteinhaltung eines Kriteriums führt, sofern der festgestellte Mangel innerhalb einer Frist von neun Monaten behebbar ist, zu einer Akkreditierung mit Auflagen, deren Umsetzung überprüft wird. Bei gravierenderen Mängeln besteht die Möglichkeit einer Aussetzung des Verfahrens bzw. einer Ablehnung der Akkreditierung . Da Akkreditierungen nur befristet ausgesprochen werden dürfen, ist eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der vorgenannten Kriterien gewährleistet. 6.3 Inwiefern wurde konkret der im ‚Konzept zur inklusiven Hochschule‘ formulierten Forderung nach dem Ausbau der Studentenwerke zu zentralen Beratungsstellen und der von der Staatsregierung , laut Konzept, entsprechend angestrebten „notwendig[en] Ergänzungen“ Rechnung getragen ? Die Forderung, die Studentenwerke zu zentralen Beratungsstellen auszubauen, wurde nicht in den Maßnahmenkatalog des Konzepts aufgenommen, da die Studentenwerke selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, deren Organisation nicht durch rechtsaufsichtliche Maßnahmen beeinflusst werden kann. Es muss daher dem jeweiligen Studentenwerk überlassen bleiben, wie es sich organisiert. Ein Ausbau der Studentenwerke zu zentralen Beratungsstellen wäre aus Sicht der Staatsregierung aber auch inhaltlich nicht zielführend. Den Studierenden stehen derzeit – je nach Gegenstand der Materie – verschiedene Ansprechpartner wie z. B. die allgemeine Studienberatung, Fachstudienberatung , Beauftragte für Studierende mit Behinderung, Beratungsstellen der Studentenwerke etc. zur Verfügung. Dies erscheint sachgerecht, da Fragen des Hochschulrechts (Zulassung, prüfungsrechtlicher Nachteilsausgleich etc.) nicht zu den Aufgaben der Studentenwerke, Fragen des BAföG, des Wohnraums etc. nicht zu den Aufgaben der Hochschulen zählen. Eine umfassende Beratung aus einer Hand speziell für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung würde demgegenüber den Aufbau einer „zweiten“ Beratungsschiene erforderlich machen, deren Aufgaben sich dann teilweise mit den Aufgaben der übrigen Beratungsstellen überschneiden würden . So bedürfen auch Studierende ohne Behinderung oder chronischer Erkrankung einer Beratung im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, dem Prüfungsrecht, dem BAföG etc. Die Bereitstellung einer Doppelstruktur (Schaffung zentraler Beratungsstellen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Beibehaltung der vorhandenen Beratungsangebote für die übrigen Studierenden ) wäre nicht ökonomisch. Da der Beschluss des Bayerischen Landtags, der dem vorgelegten Konzept zugrunde liegt, einen ausdrücklichen Haushaltsvorbehalt dergestalt enthält, dass etwaige kostenwirksame Maßnahmen oder Systeme der öffentlichen Hand nur im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel und Stellen ergriffen werden können (LT-Drs. 16/6761, letzter Absatz), ist bei der in der Frage zitierten Passage ausdrücklich festgehalten, dass die Staatsregierung im Rahmen des Haushaltsvollzugs wo notwendig Ergänzungen anstrebt, die nur im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisiert werden können. Mangels zusätzlicher Mittel konnten die Studentenwerke bei ihren Bemühungen um einen Ausbau ihrer Beratungsleistungen bislang nicht unterstützt werden. 7.1 Welche zusätzlichen Mittel wurden den einzelnen Hochschulen jeweils konkret und explizit für die Umsetzung der in den Fragen 4 bis 6 erwähnten Forderungen bzw. Maßnahmen zur Verfügung gestellt (bitte nach einzelnen Jahren und Hochschulen aufschlüsseln)? Auf die Ausführungen bei der Beantwortung der Fragen 2.3 und 3.2 wird verwiesen. 7.2 In welchen Bereichen sieht die Staatsregierung momentan auf dem Weg zur inklusiven Hochschule noch die größten Defizite und in Form welcher konkreten Maßnahmen plant sie, diese zu beheben ? Die Rückmeldungen der Hochschulen zeigen, dass sich – unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausgangslagen – die Hochschulen insgesamt auf einem guten Weg befinden , die inklusive Hochschule schrittweise zu entwickeln und umzusetzen. Der Freistaat unterstützt das Anliegen der baulichen Barrierefreiheit durch zusätzliche Mittel im Rahmen von „Bayern barrierefrei 2023“. Im Übrigen verfolgt das Staatsministerium das Konzept, die Mittel nicht kleinteilig für einzelne Anliegen den Hochschulen zuzuweisen, sondern setzt auf eine allgemein bedarfsgerechte Ausstattung und die Eigenverantwortung der Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach Art. 2 BayHSchG, zu denen auch die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Studierenden mit Behinderung gehört (vgl. Art. 2 Abs. 3 Sätze 3 Seite 38 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 und 4 BayHSchG). Insofern sind derzeit keine besonderen Maßnahmen geplant. Dies gilt auch für die Frage der Ausstattung der Beauftragten für die Studierenden mit Behinderungen . Die Rückmeldungen zeigen, dass hier viele Hochschulen aktiv geworden sind und die Beauftragten unterstützen . Das Staatsministerium hat dieses Anliegen auch mehrfach gegenüber den Hochschulen angesprochen. Von zentraler Bedeutung ist aus Sicht des Staatsministeriums , dass die Behindertenbeauftragten in regelmäßigem Kontakt untereinander und mit dem Staatsministerium stehen. Dazu wurde beim letzten Treffen der Behindertenbeauftragten am 17.11.2016 unter Anwesenheit von Herrn Staatssekretär Bernd Sibler vereinbart, dass einmal im Jahr ein Treffen der Beauftragten im Staatsministerium stattfindet . 8.1 Welche speziellen Unterstützungsangebote stehen an den einzelnen Hochschulen für Studierende mit psychischen Erkrankungen zur Verfügung? Auf der Grundlage der von den Hochschulen hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird die Frage wie folgt beantwortet : Universitäten Universität Augsburg An der Universität Augsburg steht das bei Frage 2.1 zu Punkt II des Konzepts zur inklusiven Hochschule genannte Beratungsnetzwerk auch für Studierende mit psychischen Erkrankungen zur Verfügung. Daneben besteht eine psychologische Beratungsstelle bei der Zentralen Studienberatung. Das Netzwerk wird ergänzt durch die Beratungsangebote des Studentenwerks Augsburg und dort durch die Möglichkeit einer psychologischen Beratung. Arbeitstreffen Inklusion Zur besseren Koordination der Beratungs- und Förderungsmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeitende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wurde im Sommersemester 2016 ein regelmäßiges „Arbeitstreffen Inklusion“ implementiert, zu dem vom zuständigen Vizepräsidenten für Lehre, Studium, lebenslanges Lernen und Gleichstellung die Beauftragten für Studierende, wissenschaftliches und wissenschaftsstützendes Personal mit Behinderung und chronischer Erkrankung, die Beratungsstelle für Studierende mit Handicap im Studentenwerk, die Studierendenvertretung sowie andere an der Universität mit dem Thema befassten Stellen eingeladen sind. Dieses „Arbeitstreffen“ ist institutionell dem „Steuerungskreis Gesundheit“ zugeordnet , der die Aktivitäten des universitären Schwerpunkts „Gesundheit“ koordiniert. Otto-Friedrich-Universität Bamberg Ein Beratungsangebot besteht sowohl in der Sprechstunde des Behindertenbeauftragten (Facharzt für Psychiatrie) als auch in der psychotherapeutischen Beratungsstelle. Universität Bayreuth Es gibt die Beratung durch den sozialpsychologischen Dienst des Studentenwerks Oberfranken. Hier konnte im Berichtszeitraum u. a. durch zwei zusätzliche Stellen ein deutlicher Ausbau und eine Verbreiterung des Angebots erzielt werden. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg hat – in besonderem Maße seit 2011 – in seinen Hauptstellen Erlangen und Nürnberg und in seinen Außenstellen an der Universität Eichstätt sowie an den Hochschulen Ingolstadt, Ansbach und Triesdorf für immatrikulierte Studierende mit psychischen Erkrankungen und psychischen Belastungen eine breite Palette von Beratungs- und Behandlungsangeboten eingerichtet. Psychologische Beratung und Psychotherapie in Einzel-, Paar- oder Familiengesprächen sowie themenzentrierte Gruppen werden durch insgesamt neun Psychologen und Psychologinnen durchgeführt, die fast alle bereits als Psychologische Psychotherapeuten approbiert sind. Ganz besonders achten die Fachkräfte darauf, dass die Ratsuchenden in sehr kurzer Zeit mit einem Beratungsgespräch aufgenommen werden. Zudem bietet die dazugehörige Sozialberatung den Studierenden Information und Unterstützung u. a. in den Bereichen Finanzierung des studentischen Lebens, Studium mit Behinderung, Studieren mit Kind und Familienberatung, Jobs und Versicherungen. Die Beratung erfolgt oft in enger Vernetzung mit einer Reihe anderer Stellen innerhalb und außerhalb des Studentenwerks, z. B. den Familienbüros und den Behindertenbeauftragten der Universitäten und Hochschulen im Bereich des Studentenwerks Erlangen- Nürnberg. Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen steht im Hauptgebäude der LMU ein Ruhe- und Serviceraum zur Verfügung. Die Beratungsstellen der LMU arbeiten eng mit der Psychosozialen und Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studentenwerks München zusammen . An der LMU gibt es eine Peer Group für Studierende mit chronischen und psychischen Erkrankungen, welche durch die Beratungsstelle der LMU für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung begleitet und unterstützt wird, zum Beispiel in Form von Gruppenberatungen. Technische Universität München (TUM) Laut einer Umfrage des Deutschen Studentenwerks, die auch den Erfahrungen der Universität entspricht, hat sich der Anteil der Studierenden mit psychischen Erkrankungen stark erhöht, wohingegen der Bedarf an Unterstützung mit technischen Hilfen für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Die TUM versucht, dieser Veränderung Rechnung zu tragen. Aufgrund der Tatsache, dass beim Münchner Studentenwerk ein Team von ausgebildeten Therapeuten zur Verfügung steht (wohingegen das Beratungsteam im Studenten Service Zentrum keine therapeutische Ausbildung vorweisen kann), werden die Studierenden primär an diese Anlaufstelle verwiesen. In akuten Fällen wird auch direkt mit der Ambulanz der Psychiatrie des Klinikums Rechts der Isar zusammengearbeitet. Um mit Studierenden mit psychischen Erkrankungen adäquat umzugehen, werden darüber hinaus v. a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung (insb. Studierendenverwaltung ) aufgeklärt und im Umgang mit diesen Studierenden geschult. Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 39 Universität Passau Studierende mit psychischen Erkrankungen können sich an die Psychologisch-psychotherapeutische Beratungsstelle (eine Vollzeitstelle) wenden. Universität Regensburg (UR) Studierende mit psychischer Erkrankung können einen Antrag auf Nachteilsausgleich und auf Gewährung von Nachfristen stellen. Neben dem Senatsbeauftragten, dessen Stellvertretung und der Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigung als Anlaufstellen für Studierende mit psychischer Erkrankung gibt es ferner folgende Angebote der Zentralen Studienberatung bzw. der Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratung: • Psychologische Krisenberatung und Krisenintervention • Psychologische Einzelberatung bei Konflikten und psychischen Problemen • Individuelle Beratung und Begleitung bei jeglichen Schwierigkeiten • Beratung zu Studienorganisation, Studienverlauf, Verlängerungsmöglichkeiten etc. • Vermittlung an andere Beratungsstellen, Kliniken, niedergelassene Ärzte und Therapeuten • Unterstützung von Studierenden im Umgang mit Erkrankungen bzw. psychisch Kranken (Familie, Wohngemeinschaft, Kommilitonen) • Unterstützung von Lehrenden im Umgang mit erkrankten bzw. psychisch kranken Studierenden Im Gegensatz zu niedergelassenen Psychotherapeuten, die oft lange Wartezeiten haben, greift das Unterstützungsangebot der Universität Regensburg in der Regel sehr schnell und wird von den Studierenden gut angenommen. Daneben wurden und werden für Studierende immer wieder Seminare, Kurse und Workshops abgehalten, etwa zu folgenden Themen: • Relaxation Techniques – Entspannung gegen den Uni-Stress • Gut vorbereitet – Prüfungen optimal bewältigen • Lernworkshop für Erstsemester: Organisiert Lernen – sicher im Studium • Starthilfe – ein tägliches Unterstützungsangebot für den Start in den Studienalltag Im Übrigen wird auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 2.1 verwiesen. Zusammengefasst versteht sich die Universität Regensburg als eine „Hochschule für Alle“, welche das erklärte Ziel verfolgt, die Gleichstellung Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu fördern sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden rechtlichen, finanziellen und räumlichen Möglichkeiten alles in ihrer Macht Stehende dafür zu tun, dass weder sichtbare noch unsichtbare Beeinträchtigungen einem erfolgreichen Studium im Weg stehen. Aufgrund der bisherigen Maßnahmen und der gelebten Praxis sieht sich die Universität Regensburg auf dem besten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Julius-Maximilians-Universität Würzburg Auf die Ausführungen in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen . Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden verweist auf folgende Unterstützungsangebote: • Angebote des Studentenwerks Oberfranken (psychosoziale Beratung) • Kurse zum Abbau von Prüfungsangst und zur Stressbewältigung durch den Career Service, teils in Kooperation mit dem Zentrum für Gender und Diversity oder dem Studentenwerk Oberfranken. Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Für Studierende mit psychosozialen Erkrankungen und Problemen steht ab November 2016 eine Psychologin vom Studentenwerk Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf immer montags und alle zwei Wochen mittwochs zur Verfügung. Zudem steht allen Studierenden die Möglichkeit offen, einen Hochschulseelsorger aufzusuchen und Probleme zu diskutieren. Die Hochschulseelsorger sind hauptberufliche Pfarrer, welche der evangelischen und katholischen Religion angehörig sind. Alle Mitarbeiter und Studierende wurden über Hilfsangebote in Krisensituationen in der Region (Raum Ansbach) informiert. Im Gebäude 51 gibt es einen Raum der Stille, in dem sich die Studierenden zurückziehen können. Dieser ist nicht einsehbar und es wird Kaffee und Tee angeboten. Hochschule für angewandte Wissenschaften /Aschaffenburg Das Studentenwerk Würzburg bietet während der Vorlesungszeit im zweiwöchentlichen Rhythmus eine psychosoziale Beratung in Aschaffenburg an; ebenso können sich die Studierenden an den Behindertenbeauftragten wenden. Sofern es notwendig erscheint, werden die Studierenden an entsprechende Einrichtungen vor Ort verwiesen, die sowohl ambulante als auch stationäre Therapieangebote vorhalten. Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Studierenden mit psychischer Erkrankung steht die Beratung einer kooperierenden psychosozialen Beratungsstelle zur Verfügung. Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Die Hochschule Coburg bietet allen Studierenden ein umfangreiches Beratungsangebot: • Psychosoziale Beratung durch bzw. in Kooperation mit dem Studentenwerk • Psychosoziale Beratung im Rahmen des QPL- Projekts „Der Coburger Weg“ • Individuelle Beratung durch den Beauftragten für Studierende mit Behinderung Technische Hochschule Deggendorf An der Hochschule Deggendorf steht Studierenden zur Entlastung und Bewältigung von psychischen Konflikten eine psychologische Beratungsstelle zur Verfügung. Diese Beratungsstelle kann grundsätzlich von jedem Studierenden, der sich in einer seelischen Notlage befindet oder ein psychisches Problem besprechen möchte, in Anspruch genommen Seite 40 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 werden. Die Beratungsstelle wird von zwei erfahrenen Dipl.- Psychologinnen geführt, die neben der Betreuung in akuten Krisen in erster Linie eine Anlauf- und Verteilerfunktion übernehmen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Psychotherapeuten im Deggendorfer Raum wird eine kompetente Vernetzung geboten. Die Beratungsgespräche werden auf Wunsch auch an der Hochschule (barrierefreier Zugang gewährleistet) angeboten. Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Studierende mit psychischen Beeinträchtigungen können sich an die Psychologin des Studentenwerkes Oberfranken wenden, die regelmäßig persönliche Sprechstunden an der Hochschule abhält. Technische Hochschule Ingolstadt (THI) Zum einen bietet die THI eine eigene psychologische Beratung an. Zum anderen nutzt die THI in Kooperation mit dem Studentenwerk Erlangen-Nürnberg das fest installierte Beratungsangebot der psychologischen Beratung für THI- Studierende mit psychischen Problemen und Erkrankungen. Aus dem Beratungsangebot heraus können Studierende mit manifesten Erkrankungen der Psyche in weiterführende therapeutische Kontexte übergeleitet werden. Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten In Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk Augsburg wird eine psychologische Beratung für Studierende vor Ort angeboten . Derzeit findet diese Beratung in einem Umfang von fünf Stunden pro Woche statt. In regelmäßigen Abständen wird mit dem dafür eingesetzten Psychologen unter Wahrung des Datenschutzes eruiert, welcher Art die psychischen Probleme sind, welche vorgetragen werden. Es hat sich gezeigt, dass die Sprechstunden mit einem mehrwöchigen Vorlauf ausgebucht sind. Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Die Hochschule verfügt über ein kooperierendes Beratungsangebot , bestehend aus Psychologischer Beratung, Sozialberatung (Studentenwerk) und der Beratung bei Belangen von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung . In der Psychologischen Beratung der Hochschule Landshut erhalten Studierende konkrete, kostenlose und diskrete Unterstützung bei ganz unterschiedlichen Problemen . Ausgangspunkt ist die jeweilige persönliche Lebenssituation , um im beratenden Gespräch Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und eigene Stärken (wieder) zu entdecken. Es finden wechselseitige Lehrhospitationen statt sowie Überlegungen zur Verbesserung der Transparenz und optimierten Nutzung des zur Verfügung stehenden Beratungsangebots hinsichtlich Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Studierende. Hochschule für angewandte Wissenschaften München Es gibt in der Studienberatung die Möglichkeit zur psychosozialen Wegweiserberatung als Erstanlaufstelle für Studierende mit Schwierigkeiten. Hier wird nach einer ersten Klärung an entsprechende Fachstellen (z. B. Studentenwerk , niedergelassene Psychotherapeut(inn)en etc.) weiter verwiesen. Studierende der Hochschule München können sich zudem jederzeit an den Krisendienst Psychiatrie München wenden. Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm (HNU) Hierzu gibt es eine Kooperation mit der Universität Ulm, die eine psychosoziale Beratungsstelle hat. Studierende, die wegen einer psychischen Erkrankung Hilfe suchen, wenden sich in der Regel an unsere Studierenden-Beratungsstelle und werden je nach Art der Anfrage direkt weiterverwiesen. Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Die psychologische Studienberatung bietet kostenfreie Beratung für Studierende und Lehrende (bei Anfragen im Umgang mit psychisch auffälligen bzw. kranken Studierenden) an. Die Beratungsstelle kann bei vielfältigen Problemen in Anspruch genommen werden: Arbeits- und Lernstörungen, Motivationsprobleme, Prüfungs- und Redeängste, Schreibblockaden , Kontaktschwierigkeiten. Auch bei Sorgen und Schwierigkeiten, die sich indirekt auf das Studium auswirken , wie Probleme in der Partnerschaft oder mit den Eltern, emotionale Probleme wie Angst, Antriebslosigkeit, Niedergeschlagenheit oder psychosomatischen Beschwerden stehen die beiden Psychologinnen zur Verfügung und versuchen , passende Bewältigungsstrategien zu finden. Konkrete Hilfsmaßnahmen das Studium betreffend werden in Zusammenarbeit mit dem Studienbüro für den Einzelfall erarbeitet (siehe auch 5.1). Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Studierende mit psychischen Erkrankungen können die psychosoziale Beratungsstelle an der OTH Regensburg aufsuchen. Diese bietet eine vertrauenswürdige Anlaufstelle für persönliche Probleme und Hilfestellung bei der Erarbeitung von individuellen Lösungswegen in Krisen und Konfliktsituationen. Das Ziel ist die emotionale Entlastung und die Unterstützung zur Verbesserung belastender Umstände . Alle Studentinnen und Studenten, die folgende Anliegen mit einer Beraterin besprechen möchten, können das Angebot annehmen: Schwierigkeiten im Studium wie z. B. Prüfungsängste, Motivationsprobleme, Studienfachzweifel, Überlastungsgefühle, Isolation, Kontaktprobleme und Eingewöhnungsschwierigkeiten , Ablösung von den Eltern und Neuorientierung, Konflikte in der Familie, Depressionen, Angstzustände, psychosomatische Beschwerden, Integrationsprobleme bei ausländischen Studierenden, besondere Probleme von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung. Die Beraterin hat Schweigepflicht. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich und kann anonym erfolgen. Die Beratung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Büro. Terminvergaben erfolgen in der Regel innerhalb einer Woche oder in Krisensituationen auch am selben oder nächsten Tag. Außerdem wird im Gespräch geklärt, ob die Studentin oder der Student eventuell ärztliche oder therapeutische Hilfe bräuchte. Dann wird der bzw. dem Betroffenen geholfen , eine geeignete Anlaufstelle in Regensburg zu finden. Außerdem kann auch diese Gruppe der Studierenden einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen, einen Antrag auf individuelle Semesterteilzeit oder auf Beurlaubungssemester mit ärztlichem Attest bzw. Kopie des Schwerbehindertenausweises (wenn vorhanden) stellen. Für alle Studierende, aber vorrangig für Studierende mit Angststörungen, Motivationsproblemen und depressiven Erkrankungen , werden kostenlose Entspannungskurse, Yoga, QiGong und ein angepasstes Angebot in der Leichtathletik Drucksache 17/15757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 41 angeboten. Außerdem finden Vorträge zum Gedächtnistraining , Motivationstraining und Lernworkshops statt. Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule Rosenheim Auf die Ausführungen bei der Beantwortung von Frage 4.1 wird verwiesen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan -Triesdorf (HSWT) Studierenden mit psychischen Erkrankungen steht ein vielfältiges Beratungsangebot zur Verfügung. Zusätzlich steht ihnen im Einzelfall ein Recht auf proportionale Verlängerung der Prüfungsdauer zu, und auch die Möglichkeit, Prüfungen unter Einzelbedingungen zu schreiben. Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg -Schweinfurt (FHWS) An der Hochschule selbst stehen keine therapeutischen Angebote zur Verfügung. Die spezialisierte Studienberatung, die Studienberatung der Fakultäten sowie der Beauftragte für Studierende mit Behinderung dienen den Studierenden als Kontaktpersonen in der Hochschule und können insoweit auf die vorhandenen externen Unterstützungsangebote (etwa auch durch das Studentenwerk) verweisen. Kunsthochschulen Akademie der Bildenden Künste München (AdBK) Hier wird durch den Behindertenbeauftragten und Studiendekan eine intensive Einzelbetreuung gewährleistet, die aufgrund der überschaubaren Anzahl von knapp 700 Studierenden problemlos garantiert werden kann. Die Einzelbetreuung des Studierenden durch den Behindertenbeauftragten geschieht in Absprache mit dem jeweiligen Klassenleiter sowie in enger Kooperation mit dem externen, behandelnden Therapeuten bzw. Psychologen. Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg bietet für die Studierenden der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg psychologische Beratung und Psychotherapie in Einzel-, Partner- und Familiengesprächen sowie in therapeutischen Gruppen an. Hochschule für Musik und Theater München Für entsprechende Nachfragen steht eine Betriebsärztin mit regelmäßiger Sprechstunde zur Verfügung. Auf das einschlägige Angebot des Studentenwerks werden die Studierenden hingewiesen. Hochschule für Musik Nürnberg Hier wird auf das entsprechende Angebot der Studentenwerke verwiesen sowie bei Bedarf eine individuelle Studienberatung angeboten. Hochschule für Musik Würzburg Auf die Ausführung in der Antwort zu Ziff. 2.1 wird verwiesen. Hochschule für Fernsehen und Film in München (HFF) Studierenden mit psychischen Erkrankungen stehen die Studienberatung, die Vertrauenspersonen, die Mitarbeiter des jeweiligen Studienganges zur Seite. Speziell wird auf das Beratungsnetzwerk des Studentenwerks hingewiesen (http://www.studentenwerk-muenchen. de/beratungsnetzwerk/psychosoziale-und-psychotherapeutische -beratung/). Hier stehen den Studierenden kostenfrei Spezialisten zur Verfügung. 8.2 Wie sind die Regelungen für den Nachteilsausgleich für Studieninteressierte bzw. Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung jeweils konkret gestaltet? Für den Bereich der Hochschulzulassung wurde geprüft, ob mit Blick auf den Nachteilsausgleich Lücken bestehen und ggf. Änderungen bzw. Klarstellungen erforderlich sind. Dabei wurde festgestellt, dass der Nachteilsausgleich bei der Auswahl in den Hauptquoten durch Art. 5 Abs. 4 Satz 4 des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes (BayHZG) hinreichend sichergestellt ist: „Wer geltend macht, aus nicht selbst zu vertretenden Umständen daran gehindert gewesen zu sein, einen für die Berücksichtigung bei der Auswahl nach Satz 1 Nrn. 1 bis 3 besseren Wert zu erreichen, wird mit dem Wert an der Vergabe der Studienplätze in den Quoten nach Satz 1 beteiligt, den sie oder er nachweisen kann.“ Ein Klarstellungsbedarf wurde aber für den Bereich der Vorabquoten identifiziert. Durch § 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 9. Juli 2012 (GVBl S. 339) wurde daher durch eine materiell identische Regelung wie in Art. 5 Abs. 4 Satz 4 BayHZG der Nachteilsausgleich auch für die Auswahl in den Vorabquoten ausdrücklich gesetzlich verankert (vgl. Art. 5 Abs. 3 Satz 11 BayHZG). Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 BayHSchG sind in den Prüfungsordnungen der Hochschule die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit zu berücksichtigen. Diese Regelung umfasst sämtliche Hochschulprüfungen und damit auch Prüfungen zur Feststellung der Qualifikation beim Hochschulzugang. Die Genehmigung einer Prüfungsordnung ist zu versagen, wenn diese keine entsprechenden Regelungen enthält. Daher enthalten alle Prüfungsordnungen Regelungen, die der Regelung zum Nachteilsausgleich in § 5 der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vergleichbar sind. Diese hat folgenden Wortlaut: • Studierenden, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, wird Nachteilsausgleich gewährt, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit erforderlich ist. Der Nachteilsausgleich kann insbesondere in der Form zusätzlicher Arbeits- und Hilfsmittel, einer angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der Ablegung der Prüfung in einer anderen Form gewährt werden. • Ein Nachteilsausgleich ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden. • Die Behinderung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Angaben das ärztliche Attest enthalten muss, die Regelungen sind hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Hochschule kann ein Attest des Gesundheitsamts oder eines bestimmten Arztes (Vertrauensarzt) verlangen. Seite 42 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15757 Die Anforderungen an das ärztliche Attest müssten von der Hochschule so gestaltet werden, dass es der Hochschule ermöglicht wird, aufgrund der Angaben zu beurteilen, welche Form des Nachteilsausgleichs mit Blick auf die konkreten in Rede stehenden Prüfungsanforderungen erforderlich und angemessen ist, um den Grundsatz der Chancengleichheit zu wahren. Gleichzeitig ist dem Schutz des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen Rechnung zu tragen. Gefordert werden dürfen (und müssen) daher konkrete Angaben zu den mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen (z. B. physische Beeinträchtigungen), nicht aber Angaben zu Diagnosen oder Behandlungsoptionen.