17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15761 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 12.01.2017 Fischzucht in Bayern I – Ottermonitoring Um die entstandenen Schäden zu erfassen und zu verringern soll ein aktives Ottermonitoring durchgeführt werden. Dazu sollen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) entsprechende Fachstellen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wurde ein Fonds geschaffen , welcher seit Januar 2016 abrufbar wäre. Ich frage die Staatsregierung: 1. An welchen ÄELF sollen diese Fachstellen für das Ottermonitoring mit welchem Zuständigkeitsbereich entstehen ? 2. Seit wann stehen für die Fachstellen die Haushaltsmittel zur Verfügung? 3. Wann wurden diese Fachstellen mit welcher Befristung besetzt? 4. Wie viele Schadensfälle konnten bisher durch den Fonds entschädigt werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 02.03.2017 Zu 1.: Im Rahmen des Fischotter-Managementplanes ist nicht vorgesehen, Fachstellen für ein Ottermonitoring einzurichten , sondern Otterberater zu installieren, die die betroffenen Betriebe hinsichtlich Schutzmaßnahmen beraten und so die Schäden verringern sowie bei der Abwicklung der Entschädigungszahlungen mitwirken. Mit diesen Aufgaben sind mittlerweile drei Stellen mit jeweils 0,5 AK1 besetzt, mit Sitz an den ÄELF in Regen (zuständig für Niederbayern) und Nabburg (südliche Oberpfalz) sowie am Landratsamt Tirschenreuth (nördliche Oberpfalz). Diese Otterberater werden von einem Ottermanager am Institut für Ökologischen Landbau, Bodenkultur und Ressourcenschutz (IAB) der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) koordiniert. Seine Aufgaben sind • Kontakte mit Behörden und Verbänden, • Koordination/Betreuung der Otterberater und • Konzeption/Koordination des Monitorings. Ein ursprünglich angedachtes weitmaschiges, bayernweites Ottermonitoring wird nicht durchgeführt, da aktuelle Informationen gezeigt haben, dass das bestehende FFH-Monitoring des Landesamtes für Umwelt (LfU) ausreicht. Stattdessen beabsichtigt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, punktuell in stark besiedelten Ottergebieten genaue Monitorings durchzuführen, wie z. B. im Landkreis Tirschenreuth. Dort wurden Ende des Jahres 2016 entsprechende Daten erhoben, die derzeit ausgewertet werden. Zu 2. und 3.: Die Stelle des Otterberaters in Niederbayern wurde am 1. Februar 2016 besetzt, mit Befristung bis 31.12.2017. Die beiden Otterberater für die südliche und nördliche Oberpfalz wurden jeweils am 15. Februar 2017 eingestellt, mit Befristung bis zum 14.02.2022 bzw. 14.02.2019. Zu 4.: Die „Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen im Rahmen des Fischotter-Managementplanes“ trat erst mit Bekanntmachung vom 5. Januar 2017 in Kraft. Für die Ausgleichszahlungen stehen insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Derzeit läuft noch die Antragstellung für Schäden, die im Jahr 2016 entstanden sind, sodass noch keine abschließende Zahl von Schadensfällen vorliegt. 1 AK = Voll-Arbeitskraft