17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15765 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 30.01.2017 Kreiselkunst in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Gemeinden für die Anschaffung und/oder Aufstellung von Kunstwerken im Kreisverkehr im Zuge von a) Gemeindestraßen, b) Kreisstraßen und c) Bundesstraßen? 2. Gibt es besondere Fördermöglichkeiten, wenn der Kreisverkehr a) Gemeinde- und Staatsstraßen verbindet? b) Gemeinde- und Bundesstraßen verbindet? c) Staats- und Bundesstraßen verbindet? 3. Kommen Fördermöglichkeiten für Gemeinden in Betracht aus a) der Straßenbauförderung? b) der Städtebauförderung? c) dem Kulturfonds? 4. Hat die Staatsregierung davon Kenntnis, wie viele Kreisverkehre in Bayern mit Kunstwerken versehen sind (falls ja, bitte Anzahl und Standort nennen)? 5. Kann die Staatsregierung eine Auskunft darüber erteilen , welche Fördermöglichkeiten in der Vergangenheit bei der „Kreiselkunst“ von Kommunen in Anspruch genommen wurden? a) Wie hoch waren die staatlichen Mittel in diesem Bereich in den vergangenen 10 Jahren (bitte je Jahr)? 6. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Fördermöglichkeiten auf Bundesebene für den Förderzweck „Kreiselkunst“ noch in Betracht kämen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Kreisverkehre werden als Knotenpunkte von Straßen eingesetzt , um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Grundlage für die Planung von Kreisverkehren ist das „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“, das von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben und für die Bayerische Staatsbauverwaltung zur Anwendung eingeführt worden ist. Auf der Kreisinsel dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit gegenüber den Knotenpunktzufahrten keine starren Hindernisse angeordnet werden, denn sie würden bei einem Anprall durch ein Kraftfahrzeug zu schwerwiegenden Unfallfolgen führen. Das gilt nach dem Merkblatt insbesondere für Bäume, Mauern, steile und hohe Einfassungen oder Aufschüttungen, Lichtmaste oder Kunstobjekte. An Kreisverkehren in Zuständigkeit der Bayerischen Staatsbauverwaltung werden feste Einbauten nur innerorts und in Ortsrandlagen nach sorgfältiger Abwägung der Verkehrssicherheitsbelange zugelassen. 1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Gemeinden für die Anschaffung und/oder Aufstellung von Kunstwerken im Kreisverkehr im Zuge von a) Gemeindestraßen, b) Kreisstraßen und c) Bundesstraßen? 2. Gibt es besondere Fördermöglichkeiten, wenn der Kreisverkehr a) Gemeinde- und Staatsstraßen verbindet? b) Gemeinde- und Bundesstraßen verbindet? c) Staats- und Bundesstraßen verbindet? 3. Kommen Fördermöglichkeiten für Gemeinden in Betracht aus a) der Straßenbauförderung? Kosten für künstlerische Ausgestaltungen sind bei der Förderung des kommunalen Straßenbaus nicht zuwendungsfähig . b) der Städtebauförderung? Die Förderung von Kreiselkunst ist keine originäre Aufgabe der Städtebauförderung. Deren Kernaufgabe ist es, Gemeinden bei der Durchführung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung im Sinne des Baugesetzbuches in einem von der Gemeinde festgelegten Erneuerungsgebiet zu unterstützen. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15765 In Einzelfällen ist die Förderung von Kreiselkunst aus Mitteln der Städtebauförderung denkbar, sofern der Bau oder die Neugestaltung eines Kreisverkehrs eine Maßnahme der städtebaulichen Erneuerung einer Gemeinde ist und keine vorrangigen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. In einem solchen Fall können Vergütungen für die Leistungen bildender Künstler, die in Zusammenhang mit der baulichen Maßnahme stehen, bezuschusst werden. c) dem Kulturfonds? Die gezielte Beauftragung eines Künstlers, ein Kunstwerk zu erstellen, ist generell aus dem Kulturfonds Bayern nicht förderfähig – unabhängig davon, wo dieses Kunstwerk aufgestellt werden soll. Der Kulturfonds fördert Ausstellungen, Symposien und ähnliche Projekte der zeitgenössischen Kunst, insbesondere mit Bezug zu in Bayern lebenden und wirkenden Künstler(innen) und Künstlergruppen. Sollen (hierbei entstehende ) Kunstwerke dauerhaft im öffentlichen Raum verbleiben , ist ein juriertes Auswahlverfahren durchzuführen. Dies gilt auch für Kunstwerke, die an Kreisverkehren entstehen sollen. Die üblichen Voraussetzungen des Kulturfonds (mit Antragsverfahren über die Regierungen) sind auch hier einzuhalten . 4. Hat die Staatsregierung davon Kenntnis, wie viele Kreisverkehre in Bayern mit Kunstwerken versehen sind (falls ja, bitte Anzahl und Standort nennen )? Nein. 5. Kann die Staatsregierung eine Auskunft darüber erteilen, welche Fördermöglichkeiten in der Vergangenheit bei der „Kreiselkunst“ von Kommunen in Anspruch genommen wurden? a) Wie hoch waren die staatlichen Mittel in diesem Bereich in den vergangenen 10 Jahren (bitte je Jahr)? In den vergangenen zehn Jahren wurden mit Mitteln der Städtebauförderung in Bayern drei Kunstobjekte auf Kreisverkehren als Bestandteil städtebaulicher Ordnungsmaßnahmen gefördert. Die Finanzhilfen beliefen sich auf insgesamt rd. 120.000 Euro. Aus dem Kulturfonds wurde in den letzten zehn Jahren kein Kunstwerk in einem Kreisverkehrsplatz gefördert. 6. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Fördermöglichkeiten auf Bundesebene für den Förderzweck „Kreiselkunst“ noch in Betracht kämen? Nein.