17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15766 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 21.12.2016 Situation der Jugendämter in Mittelfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2010 durch Familiengerichte in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Mittelfrankens den Erziehungsberechtigten das Sorgerecht entzogen (Angaben bitte pro Jahr)? b) Wie waren dabei jeweils die Erhebungsmerkmale ausgestaltet (Alter und Geschlecht der Kinder und Jugendlichen, ganz oder teilweiser Entzug der elterlichen Sorge, auf wen Sorgerecht übertragen)? 2. a) Wie viele Sorgerechtsprozesse wurden in Mittelfranken seit dem Jahr 2010 jährlich vor den Familiengerichten geführt? b) Wie oft entschieden die Gerichte dabei zugunsten der betroffenen Eltern? 3. a) Wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitstellen) haben die einzelnen Jugendämter in Mittelfranken? b) Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter seit dem Jahr 2010 entwickelt (Angabe bitte pro Jahr)? 4. a) Wie viele Pflegefamilien gibt es in Mittelfranken (nach Landkreisen/kreisfreien Städten)? b) Wie hat sich die Anzahl an Pflegefamilien seit dem Jahr 2010 jährlich entwickelt? c) Wie viele Pflegekinder sind durchschnittlich bei einer Pflegefamilie untergebracht (bitte jährlicher Durchschnitt seit 2010, nach Landkreisen/kreisfreien Städten )? 5. a) Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Jugendämter in Mittelfranken für Pflegekinder (insgesamt/je Kind; nach Art der Unterbringung)? b) Wie haben sich diese Ausgaben seit 2010 entwickelt (insgesamt/je Kind; nach Art der Unterbringung)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 24.02.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und unter Einbeziehung des Bayerischen Landesjugendamtes (ZBFS1-BLJA) wie folgt beantwortet: 1. a) In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2010 durch Familiengerichte in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Mittelfrankens den Erziehungsberechtigten das Sorgerecht entzogen (Angaben bitte pro Jahr)? b) Wie waren dabei jeweils die Erhebungsmerkmale ausgestaltet (Alter und Geschlecht der Kinder und Jugendlichen, ganz oder teilweiser Entzug der elterlichen Sorge, auf wen Sorgerecht übertragen)? Die Anzahl der Fälle, in denen den Eltern teilweise oder vollständig das Sorgerecht entzogen wurde, kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Zahlen spiegeln die entsprechenden gerichtlichen Maßnahmen in Mittelfranken wider. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung auf Landkreise bzw. kreisfreie Städte Mittelfrankens wird nicht vorgenommen . Auch in der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen werden die Zahlen nicht weiter im Sinne der erfragten Erhebungsmerkmale aufgeschlüsselt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGFB) 180 261 314 311 297 297 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Pressemitteilungen zu Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls, 2010–2015 2. a) Wie viele Sorgerechtsprozesse wurden in Mittelfranken seit dem Jahr 2010 jährlich vor den Familiengerichten geführt? b) Wie oft entschieden die Gerichte dabei zugunsten der betroffenen Eltern? Der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen lassen sich hierzu keine Daten entnehmen. Beschlüsse nach § 1666 BGB werden dort nicht gesondert ausgewiesen. Diese werden vielmehr unter dem Verfahrensgegenstand „elterliche Sorge“ erfasst. Unter diesem Verfahrensgegenstand werden aber auch alle übrigen Entscheidungen zur elterlichen 1 ZBFS = Zentrum Bayern Familie und Soziales Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15766 Sorge gezählt, wie z.B. Sorgerechtsentscheidungen in Eheverfahren . Ergänzend wird auf die in der Anlage beigefügte Übersicht verwiesen. Aus dieser Aufstellung ergibt sich beispielhaft für das Jahr 2015, wie oft insgesamt von den Familiengerichten in Bayern über die elterliche Sorge entschieden und auf wen diese übertragen wurde. Darin enthalten sind auch die Entscheidungen nach § 1666 BGB. Eine nach Regierungsbezirken untergliederte Ausweisung der Daten wird in der Justizgeschäftsstatistik nicht vorgenommen. 3. a) Wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitstellen) haben die einzelnen Jugendämter in Mittelfranken? b) Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter seit dem Jahr 2010 entwickelt (Angabe bitte pro Jahr)? Die Anzahl der Mitarbeiter in allen Jugendämtern Bayerns wird alle vier Jahre erhoben. Dabei erfolgt keine Aufschlüsselung auf die einzelnen Regierungsbezirke und Jugendämter . Zum 31.12.2010 waren in den Jugendämtern bayernweit 4.556 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, zum 31.12.2014 belief sich die Anzahl auf 7.318 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinderund Jugendhilfe, Einrichtungen und tätige Personen [ohne Tageseinrichtungen für Kinder], Jahrgänge 2010, 2014). 4. a) Wie viele Pflegefamilien gibt es in Mittelfranken (nach Landkreisen/kreisfreien Städten)? b) Wie hat sich die Anzahl an Pflegefamilien seit dem Jahr 2010 jährlich entwickelt? c) Wie viele Pflegekinder sind durchschnittlich bei einer Pflegefamilie untergebracht (bitte jährlicher Durchschnitt seit 2010, nach Landkreisen/kreisfreien Städten)? Die Anzahl der Pflegefamilien sowie die Anzahl der Pflegekinder je Familie werden statistisch nicht erfasst. Nach Erkenntnissen des ZBFS-BLJA sind durchschnittlich ein bis zwei Kinder bei einer Pflegefamilie untergebracht. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich in Vollzeitpflege gem. § 33 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII befinden, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen (jeweils zum Stichtag 31.12.): 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kreisfreie Städte Ansbach 13 22 22 26 22 28 Erlangen 73 75 70 68 61 69 Fürth 64 63 52 5 57 70 Nürnberg 208 206 222 230 226 229 Schwabach 26 30 25 64 50 53 Zusammen 384 396 391 393 416 449 Landkreise Ansbach 141 135 141 143 133 154 Erlangen-Höchstadt 22 16 89 91 87 77 Fürth 85 90 82 90 88 92 Nürnberger Land 135 122 130 145 161 166 Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim 138 130 136 139 149 140 Roth 48 42 58 60 71 72 Weißenburg-Gunzenhausen 65 67 73 69 71 76 Zusammen 634 602 709 737 760 777 Mittelfranken 1018 998 1100 1130 1176 1226 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Statistische Berichte, Kinder- und Jugendhilfe in Bayern, Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen, Jahrgänge 2010–2015 5. a) Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Jugendämter in Mittelfranken für Pflegekinder (insgesamt /je Kind; nach Art der Unterbringung)? b) Wie haben sich diese Ausgaben seit 2010 entwickelt (insgesamt/je Kind; nach Art der Unterbringung )? Die Ausgaben für Pflegekinder je Jugendamt liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Ausgaben für Vollzeitpflege in Bayern insgesamt sind der folgenden Tabelle zu entnehmen : 2010 2011 2012 2013 2014 2015 89.323.072 € 94.224.317 € 96.624.233 € 100.552.810 € 107.007.164 € 116.561.008 € Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Statistische Berichte, Kinder- und Jugendhilfe in Bayern, Ergebnisse zu Teil IV: Ausgaben und Einnahmen, Jahrgänge 2010–2015