17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15767 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 20.01.2017 Asylanträge auf Rekordniveau Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Asylanträge sind in Bayern in den Jahren 2014, 2015 und 2016 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 2. Wie viele Asylverfahren sind in Bayern aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 noch nicht abschließend bearbeitet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 3. Wie lange dauerte in Bayern die Bearbeitungsdauer für einen Asylantrag aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 durchschnittlich (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die Länge der Bearbeitungszeit ? 5. Wie viele Asylbewerber haben in Bayern in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bereits Klage wegen Untätigkeit aufgrund der langen Bearbeitungsdauer eingereicht? a) Wie lange dauern diese Asylverfahren über den Klageweg durchschnittlich? 6. Wie viele Richter sind in Bayern mit diesen Untätigkeitsklagen befasst? 7. Welche Kosten entstehen hierdurch dem Freistaat Bayern? 8. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Anzahl der „Asylanten“ in Bayern, die noch keinen Asylantrag gestellt haben? a) Wie beurteilt die Staatsregierung diesen Zustand? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.03.2017 Vorbemerkung der Staatsregierung: Für Entscheidungen über Asylanträge und somit für die Durchführung der Asylverfahren ist gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Ob und – wenn ja – welche statistischen Daten über Asylverfahren erhoben bzw. veröffentlicht werden, liegt damit in der Verantwortung des BAMF. 1. Wie viele Asylanträge sind in Bayern in den Jahren 2014, 2015 und 2016 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Entsprechend den auf der Internetseite des BAMF veröffentlichten Asylgeschäftsstatistiken für die Jahre 2015 und 2016 lässt sich die Anzahl der Asylanträge der auf Bayern verteilten Asylbewerber der folgenden Tabelle entnehmen: Jahr Gesamtzahl davon Erstanträge davon Folgeanträge 2015 71.168 67.639 3.529 2016 84.344 82.003 2.341 Statistische Daten für das Jahr 2014 wurden vom BAMF nicht veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie viele Asylverfahren sind in Bayern aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 noch nicht abschließend bearbeitet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren )? Hierzu liegen der Staatsregierung keine statistischen Daten vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. Wie lange dauerte in Bayern die Bearbeitungsdauer für einen Asylantrag aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 durchschnittlich (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine statistischen Daten vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die Länge der Bearbeitungszeit ? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage Nr. 3 Bezug genommen . Die Staatsregierung kann die konkrete durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht beurteilen, da ihr diesbezügliche statistische Daten nicht vorliegen. Grundsätzlich vertritt allerdings die Staatsregierung die Auffassung, dass die Asylverfahren möglichst zügig bearbeitet werden müssen. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15767 5. Wie viele Asylbewerber haben in Bayern in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bereits Klage wegen Untätigkeit aufgrund der langen Bearbeitungsdauer eingereicht? a) Wie lange dauern diese Asylverfahren über den Klageweg durchschnittlich? 6. Wie viele Richter sind in Bayern mit diesen Untätigkeitsklagen befasst? 7. Welche Kosten entstehen hierdurch dem Freistaat Bayern? Statistische Erhebungen zu Untätigkeitsklagen, ihrer Verfahrensdauer , zum Personaleinsatz für ihre Bewältigung und dafür anfallende Kosten stehen nicht zur Verfügung. Auf eine Erhebung entsprechender Daten im Wege der händischen Durchsicht aller Verfahren durch die zuständigen Richter und ggf. weiterer Ermittlungen wurde wegen des damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwandes verzichtet. Bekannt ist lediglich eine Auskunft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, nach der im Jahr 2015 über 800 Untätigkeitsklagen bei allen bayerischen Verwaltungsgerichten anhängig geworden sind. Darüber hinaus ist aufgrund einer formlosen Umfrage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt, dass das Phänomen der Untätigkeitsklage in Asylsachen in größerem Umfang erstmals im zweiten Halbjahr 2015 aufgetreten ist, sich in der ersten Jahreshälfte 2016 fortgesetzt hat, mittlerweile aber rückläufig ist. 8. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Anzahl der „Asylanten“ in Bayern, die noch keinen Asylantrag gestellt haben? Statistische Angaben zu der Anzahl der Personen, die ein Asylgesuch geäußert, bisher aber keinen förmlichen Asylantrag beim BAMF stellen konnten, liegen der Staatsregierung nicht vor. Für die Durchführung der Asylverfahren ist allein das BAMF zuständig. Es obliegt ihm, gemäß § 14 Abs. 1 AsylG die förmlichen Asylanträge entgegenzunehmen und gemäß §§ 24 Abs. 1, 25 AsylG die Asylbewerber anzuhören. a) Wie beurteilt die Staatsregierung diesen Zustand? Jegliche Verfahrenshandlungen im Asylverfahren müssen nach Ansicht der Staatsregierung rechtzeitig und zügig vorgenommen werden, um unnötige Verzögerungen der Asylverfahren zu vermeiden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage Nr. 4 verwiesen.