17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15768 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 09.01.2017 Überwachungskameras an S-Bahn-Stationen und in S-Bahnzügen im Freistaat Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele S-Bahn-Stationen werden derzeit in Bayern videoüberwacht? 1.2 Welche S-Bahn-Stationen in den Ballungsräumen München und Nürnberg sind mit Überwachungskameras ausgestattet (bitte genaue Auflistung)? 1.3 Welche S-Bahn-Stationen in den Ballungsräumen München und Nürnberg sind noch nicht mit Überwachungskameras ausgestattet (bitte genaue Auflistung)? 2. Wann werden S-Bahn-Stationen in Bayern ohne Videoüberwachung mit Überwachungskameras nachgerüstet? 3. Plant die Staatsregierung eine flächendeckende Videoüberwachung aller S-Bahnhöfe in Form einer vollständigen Ausstattung mit Videokameras, und wenn ja, bis wann? 4. Sind alle in Bayern eingesetzten S-Bahnzüge mit Videokameras ausgestattet? 5.1 Wie viele Einsätze von Sicherheitskräften gab es im Jahr 2016 aufgrund von videoüberwachten Auffälligkeiten im S-Bahn-Bereich? 5.2 Wie viele Straftaten und kriminelle Übergriffe wurden im Jahr 2016 dank der Videoüberwachung in den S-Bahnzügen und an den S-Bahn-Stationen verhindert? 5.3 Existieren Statistiken, wie lange Einsatzkräfte benötigen, um bei Auffälligkeiten an überwachten Bahnstationen und in den überwachten S-Bahnzügen vor Ort zu sein? 6.1 Wie hoch belaufen sich die Kosten für eine flächendeckende Videoüberwachung aller S-Bahnhöfe und S- Bahnzüge in Bayern? 6.2 Wurde die Ausstattung des S-Bahnbetriebs in Bayern mit einer flächendeckenden Videoüberwachung gemäß einer Kosten-Nutzen-Analyse bereits evaluiert? 6.3 Hat sich die Videoüberwachung im S-Bahn-Bereich bei der Prävention bzw. Verhütung von Straftaten bewährt? 7. Welche die Videoüberwachung ergänzenden Elemente umfasst das aktuelle Sicherheitskonzept des Freistaats Bayern für den S-Bahnbetrieb? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.02.2017 1.1 Wie viele S-Bahn-Stationen werden derzeit in Bayern videoüberwacht? 1.2 Welche S-Bahn-Stationen in den Ballungsräumen München und Nürnberg sind mit Überwachungskameras ausgestattet (bitte genaue Auflistung)? 1.3 Welche S-Bahn-Stationen in den Ballungsräumen München und Nürnberg sind noch nicht mit Überwachungskameras ausgestattet (bitte genaue Auflistung )? Es wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 4. März 2016 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 18. Januar 2016 betreffend Überwachungskameras an S- Bahn-Stationen und in S-Bahnzügen im Freistaat Bayern (vgl. Drs. 17/10349 vom 1. April 2016) verwiesen. 2. Wann werden S-Bahn-Stationen in Bayern ohne Videoüberwachung mit Überwachungskameras nachgerüstet ? 3. Plant die Staatsregierung eine flächendeckende Videoüberwachung aller S-Bahnhöfe in Form einer vollständigen Ausstattung mit Videokameras, und wenn ja, bis wann? Der für München avisierte Ausbau seitens der Deutsche Bahn (DB) Station & Service AG auf 60 S-Bahnstationen ist nach Kenntnisstand des Polizeipräsidiums München weiterhin dort geplant. Ferner teilt das Polizeipräsidium München mit, dass nach dortiger Auskunft der DB Station & Service AG ein weiterer über die ggf. dann 60 Stationen hinausgehender Ausbau nicht geplant ist. Auch beim Polizeipräsidium Mittelfranken sind keine Erkenntnisse über konkrete Planungen eines flächendeckenden Ausbaus der Videoüberwachung seitens der DB Station & Service AG in allen S-Bahnstationen bekannt. Im Hauptbahnhof Nürnberg wurde zwischenzeitlich die Videoüberwachung ausgeweitet und eine Vielzahl neuer Kameras installiert . 4. Sind alle in Bayern eingesetzten S-Bahnzüge mit Videokameras ausgestattet? Im Bereich der S-Bahn München sind alle Züge mit Videokameras ausgestattet. Im Bereich der S-Bahn Nürnberg sind alle auf den Linien S1, S3 und S4 eingesetzten Fahrzeuge des Typs ET 442 mit Videokameras ausgestattet. Die derzeit noch auf der Linie S2 eingesetzten X-Wagen (Lok-Wagen-Züge) sind ohne Videoüberwachung , werden jedoch im Zuge der Neuvergabe Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15768 des Nürnberger S-Bahnnetzes ab Dezember 2018 sukzessive durch Neufahrzeuge ersetzt, die mit Videokameras ausgestattet sein werden. Wegen der durch ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren eingetretenen Verzögerungen steht ein genauer Zeitplan für den Zulauf der Neufahrzeuge noch nicht fest. 5.1 Wie viele Einsätze von Sicherheitskräften gab es im Jahr 2016 aufgrund von videoüberwachten Auffälligkeiten im S-Bahn-Bereich? Es wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 4. März 2016 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 18. Januar 2016 betreffend Überwachungskameras an S- Bahn-Stationen und in S-Bahnzügen im Freistaat Bayern (vgl. Drs. 17/10349 vom 1. April 2016) verwiesen. 5.2 Wie viele Straftaten und kriminelle Übergriffe wurden im Jahr 2016 dank der Videoüberwachung in den S-Bahnzügen und an den S-Bahn-Stationen verhindert? Es wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 4. März 2016 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 18. Januar 2016 betreffend Überwachungskameras an S-Bahn-Stationen und in S-Bahnzügen im Freistaat Bayern (vgl. Drs. 17/10349 vom 1. April 2016) verwiesen. 5.3 Existieren Statistiken, wie lange Einsatzkräfte benötigen , um bei Auffälligkeiten an überwachten Bahnstationen und in den überwachten S-Bahnzügen vor Ort zu sein? Es wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 4. März 2016 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 18. Januar 2016 betreffend Überwachungskameras an S- Bahn-Stationen und in S-Bahnzügen im Freistaat Bayern (vgl. Drs. 17/10349 vom 1. April 2016) verwiesen. 6.1 Wie hoch belaufen sich die Kosten für eine flächendeckende Videoüberwachung aller S-Bahnhöfe und S-Bahnzüge in Bayern? 6.2 Wurde die Ausstattung des S-Bahnbetriebs in Bayern mit einer flächendeckenden Videoüberwachung gemäß einer Kosten-Nutzen-Analyse bereits evaluiert ? Die Staatsregierung hat auf ihrer Klausurtagung in St. Quirin vom 26. bis 30. Juli 2016 das umfangreiche Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke“ beschlossen. Hierin ist unter anderem auch der Ausbau der Videoüberwachung etwa an Bahnhöfen, in Zügen des öffentlichen Nahverkehrs oder an gefährlichen Orten vorgesehen. Weiter ist auch im Sicherheitskonzept „Freiheit und Sicherheit braucht Recht und Ordnung“, welches die Staatsregierung in ihrer Sitzung vom 10. Januar 2017 beschlossen hat, der Ausbau der Videoüberwachung enthalten. Gleichwohl wird nach wie vor eine flächendeckende Überwachung öffentlicher Räume abgelehnt. Insofern wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 4. März 2016 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 18. Januar 2016 betreffend Überwachungskameras an S-Bahn-Stationen und in S-Bahnzügen im Freistaat Bayern (vgl. Drs. 17/10349 vom 1. April 2016) verwiesen. 6.3 Hat sich die Videoüberwachung im S-Bahn-Bereich bei der Prävention bzw. Verhütung von Straftaten bewährt? Es wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 4. März 2016 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 18. Januar 2016 betreffend Überwachungskameras an S- Bahn-Stationen und in S-Bahnzügen im Freistaat Bayern (vgl. Drs. 17/10349 vom 1. April 2016) verwiesen. 7. Welche die Videoüberwachung ergänzenden Elemente umfasst das aktuelle Sicherheitskonzept des Freistaats Bayern für den S-Bahnbetrieb? Es wird im Wesentlichen auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 4. März 2016 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 18. Januar 2016 betreffend Überwachungskameras an S-Bahn-Stationen und in S-Bahnzügen im Freistaat Bayern (vgl. Drs. 17/10349 vom 1. April 2016) verwiesen. Bahnhöfe können im Allgemeinen mitunter Anziehungspunkte für Problemklientel darstellen. Insbesondere der Hauptbahnhof in München ist ein Schwerpunkt in der polizeilichen Lagebewertung und Einsatzplanung. Hier setzt das Polizeipräsidium München etwa zur Bekämpfung der Prostitution, Betäubungsmittelkriminalität, Bettelei oder Ordnungs - und Sicherheitsstörungen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum auf ein Maßnahmenbündel. Beispielsweise werden mit uniformierten und zivilen Kräften gezielt Schwerpunktkontrollaktionen durchgeführt. Seit Januar 2017 gilt zudem etwa im Umfeld der Hauptbahnhöfe in München und Nürnberg ein nächtliches Alkoholverbot. Zudem gibt es am Münchner Hauptbahnhof seit April 2016 gemeinsame Streifen von Bayer. Landespolizei und Bundespolizei.