17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15769 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 26.01.2017 Salmonellenausbruch Bayern-Ei: Schutz der Bevölkerung und Erkrankungen in Bayern Aktuellen Medienberichten zufolge kam es beim Umgang mit dem Salmonellenausbruch, der durch die Firma Bayern- Ei ausgelöst wurde, offenbar zu schwerwiegenden Pannen. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung wurden nach dem Bekanntwerden des Ausbruchs verschiedene Zwischenhändler nicht kontaktiert und die von ihnen vertriebenen Eier nicht zurückgerufen. Außerdem waren schon am 22. Juli 2014 die Überschreitungen der Salmonellose-Ausbruchsschwelle in Niederbayern und der Oberpfalz Thema einer Telefonkonferenz zwischen dem Robert-Koch-Institut und den Meldestellen der Länder. Bereits von Juni bis Ende August 2014 wurden dem Robert-Koch-Institut aus Bayern 17 Erkrankungsfälle durch den Bayern-Ei-Erreger „Salmonelle Enteritidis PT 14b“ gemeldet . Dabei handelt es sich um eine ungewöhnliche Variante , die nur einen Anteil von ca. 0,3 Prozent aller Samonella Enteritidis-Varianten hat. Inzwischen geht die Staatsanwaltschaft Regensburg von 86 Erkrankungsfällen nur in Deutschland aus, und hat deswegen Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer und Firmeninhaber Stefan Pohlmann und andere Personen erhoben . Die zuständige Staatsministerin Ulrike Scharf hat demgegenüber mehrfach behauptet, die zuständigen Behörden hätten nach Recht und Gesetz gehandelt, und nahezu alle Eier zurückgerufen. Dadurch hätte keine Gefahr für die Bevölkerung bestanden. Außerdem sei nur in zwei Fällen, bei sogenannten Ausscheidern, eine Salmonellose festgestellt worden, die auf Bayern-Ei zurückzuführen sei. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Trifft es zu, dass über Zwischenhändler von Bayern-Ei während des Ausbruchsgeschehens vertriebene Eier von den Behörden nicht zurückgerufen wurden? b) Wenn ja, um wie viele Eier handelt es sich? c) Was waren die Gründe für das Unterlassen des Rückrufs ? 2. a) Welche europäischen und deutschen Rechtsnormen sowie Verwaltungsvorschriften regeln Rückrufe und öffentliche Warnungen in so einem Fall? b) Zu welchen Handlungen waren die zuständigen Behörden verpflichtet? c) Welche Konsequenzen hat die mögliche Nichteinhaltung von rechtlichen Vorgaben ggf. für die zuständigen Behörden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 3. a) Wann genau wurden der frühere verantwortliche Staatsminister Dr. Marcel Huber und die derzeitige Staatsministerin Ulrike Scharf darüber informiert, dass die über Zwischenhändler vertriebenen Eier nicht zurückgerufen wurden? b) Seit wann war der Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Dr. med. Andreas Zapf über diesen Umstand informiert? c) Wann wurde die Staatskanzlei bzw. der Ministerpräsident über diesen Umstand informiert? 4. a) Seit wann war den zuständigen Behörden genau bekannt , dass es zu mehr als zwei Erkrankungen aufgrund des o. g. Salmonellose-Ausbruchsgeschehens gekommen sein könnte? b) Wie gingen die zuständigen bayerischen Behörden insbesondere mit den in der Vorrede genannten Hinweisen des Robert-Koch-Instituts (RKI) um? c) Wann wurden die jeweils verantwortlichen Staatsminister genau darüber informiert, dass es aufgrund des Ausbruchsgeschehens möglicherweise zu mehreren oder zahlreicheren Erkrankungen in Bayern und Deutschland gekommen sein könnte? 5. a) Seit wann war es der Amtsleitung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und der zuständigen Fachabteilung im Staatsministerium bekannt, dass es aufgrund des Ausbruchsgeschehens möglicherweise zu mehreren oder zahlreicheren Erkrankungen in Bayern und Deutschland gekommen sein könnte? b) Seit wann war es dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, und hier insbesondere dem Präsidenten Dr. med. Andreas Zapf, bekannt, dass es möglicherweise zu mehreren oder zahlreicheren Erkrankungen in Bayern und Deutschland gekommen sein könnte? c) Welche Konsequenzen zogen die verantwortlichen Staatsminister sowie die Verantwortlichen im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit daraus? 6. a) Wann haben die zuständigen Behörden der in dieser Sache ermittelnden Staatsanwaltschaft Regensburg mitgeteilt, dass die über Zwischenhändler vertriebenen Eier möglicherweise nicht zurückgerufen wurden? b) Welche konkreten Konsequenzen wurden in den zuständigen Behörden aufgrund des möglicherweise ausgebliebenen Rückrufs im Einzelnen gezogen? c) Welche politischen Konsequenzen zieht die Staatsregierung heute daraus? 7. a) Wurden bei den Kontrollen der Firma Bayern-Ei durch die zuständigen Behörden in der Zeit vor dem Aus- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15769 bruchsgeschehen regelmäßig auch die Unterlagen für die Lieferkette überprüft? b) Wie wurde durch die zuständigen Behörden im Vorfeld des Ausbruchsgeschehens sichergestellt, dass im Falle eines notwendigen Rückrufs dieser auch zuverlässig durchgeführt werden könnte? c) Wann gab es vorher schon Rückrufe für Eier der Firma Bayern-Ei? 8. a) Sind die in Bayern in Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen erkrankten Personen den bayerischen Behörden bekannt? b) In welchem Zusammenhang wurde mit den betroffenen Personen Kontakt aufgenommen? c) In welcher Form wurden die Betroffenen von den zuständigen Behörden darauf hingewiesen, dass sie möglicherweise rechtliche Ansprüche gegenüber Bayern -Ei geltend machen können? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 01.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet : 1. a) Trifft es zu, dass über Zwischenhändler von Bayern -Ei während des Ausbruchsgeschehens vertriebene Eier von den Behörden nicht zurückgerufen wurden? b) Wenn ja, um wie viele Eier handelt es sich? c) Was waren die Gründe für das Unterlassen des Rückrufs? Zuständig für Maßnahmen im Bereich des Lebensmittelrechts sind die Behörden vor Ort. Sie ergreifen die jeweiligen Maßnahmen aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls. Über die Rücknahme von lebensmittelrechtlich reglementierten Chargen von Eiern der Firma Bayern-Ei im Sommer 2014 wurde bereits ausführlich berichtet, so z. B. in der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz des Landtags am 01.07.2015, sowie in Antworten auf die Schriftlichen Anfragen vom 21.05.2015 (Drs. 17/7308) und vom 26.05.2015 (Drs. 17/7310). Eier-Chargen, die nicht lebensmittelrechtlich reglementiert sind, werden nicht zurückgenommen . Diese Rechtsauffassung vertritt auch Prof. Dr. Martin Holle in seinem Gutachten im Auftrag der Landtags- SPD vom November 2016. Darin führt Holle auf Seite 38 aus: „ Die bloße abstrakte Möglichkeit einer solchen Kontamination reicht aber für die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines lebensmittelrechtlichen Verstoßes nicht aus. Die Voraussetzungen für eine Rücknahme - bzw. Rückrufverpflichtung der Firma Bayern-Ei nach Art. 19 Abs. 1 Basis-VO waren somit nicht gegeben. Aus den gleichen Gründen hätte die Rücknahme bzw. der Rückruf dieser Chargen von der zuständigen Behörde nicht nach Art. 54 Abs. 2 lit. C) Kontroll-VO / § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 LFGB1 angeordnet werden können.“ 1 LFGB = Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 2. a) Welche europäischen und deutschen Rechtsnormen sowie Verwaltungsvorschriften regeln Rückrufe und öffentliche Warnungen in so einem Fall? Die Regelungen für Rückrufe und öffentliche Warnungen auf EU-Ebene sind Art. 10 (Information der Öffentlichkeit) und Art. 19 (Rückrufpflicht des Unternehmers) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Im nationalen Recht besteht mit § 40 LFGB eine Regelung zur Information der Öffentlichkeit. b) Zu welchen Handlungen waren die zuständigen Behörden verpflichtet? c) Welche Konsequenzen hat die mögliche Nichteinhaltung von rechtlichen Vorgaben ggf. für die zuständigen Behörden? Die von den zuständigen Behörden im Sommer 2014 ergriffenen Maßnahmen entsprachen Recht und Gesetz. Die Rechtmäßigkeit des Einschreitens der Lebensmittelüberwachung beurteilt sich nach dem Stand der Erkenntnis im Zeitpunkt des Behördenhandelns. 3. a) Wann genau wurden der frühere verantwortliche Staatsminister Dr. Marcel Huber und die derzeitige Staatsministerin Ulrike Scharf darüber informiert, dass die über Zwischenhändler vertriebenen Eier nicht zurückgerufen wurden? Staatsminister Dr. Marcel Huber und Staatsministern Ulrike Scharf wurden über den Fall und die durchgeführten Rücknahmen der Eier informiert. Der Sachstand hinsichtlich der Informationen von Herrn Staatsminister Dr. Marcel Huber wurde ausführlich in der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema Bayern-Ei am 14.01.2016, in einem Schreiben von Herrn Staatsminister Dr. Marcel Huber an die Vorsitzenden der Fraktionen vom 18.12.2015 sowie in der Drucksache 17/9963 berichtet. Frau Staatsminister Ulrike Scharf wurde erstmals mit Vermerk vom 28.10.2014 über den Vorgang informiert. Zur Frage eines Rückrufs siehe Antwort zu Frage 1. b) Seit wann war der Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Dr. med. Andreas Zapf über diesen Umstand informiert ? Über die durchgeführten Rücknahmen ist der Präsident des LGL zeitnah informiert worden (siehe hierzu auch die Verweise in Antwort zu Frage 1). c) Wann wurde die Staatskanzlei bzw. der Ministerpräsident über diesen Umstand informiert? Über den Ablauf der Information der Staatsregierung wurde in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21.05.2015 (Drs. 17/7308) berichtet. 4. a) Seit wann war den zuständigen Behörden genau bekannt, dass es zu mehr als zwei Erkrankungen aufgrund des o. g. Salmonellose-Ausbruchsgeschehens gekommen sein könnte? Hierzu verweisen wir auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 21.05.2015 (Drs. 17/7308) sowie der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger vom 26.05.2015 (Drs. 17/7310). b) Wie gingen die zuständigen bayerischen Behörden insbesondere mit den in der Vorrede genannten Hinweisen des Robert-Koch-Instituts (RKI) um? Drucksache 17/15769 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Nach Übersendung der Salmonellen-Surveillance-Berichte durch das RKI am 14.07.2014 wurden seitens des LGL unverzüglich folgende Maßnahmen ergriffen: • Bildung eines Ausbruchsteams und Kontaktaufnahme mit dem RKI und dem Nationalen Referenzzentrum (NRZ) für Salmonellen und andere Enteritiserreger in Wernigerode am 15.07.2014 • Regelmäßige Besprechungen der Landesinstitute Gesundheit (GE), Lebensmittel (LH) sowie Spezialeinheit (SE) • Veranlassung von Lysotypisierungen durch die Gesundheitsämter • für die Bezirke Oberpfalz und Niederbayern am 16.07.2014 • für ganz Bayern am 08.08.2014 • Information der bayerischen Gesundheitsämter mittels LGL-Monitor am 25.07.2014 • Befragung der in Bayern an S. Enteritidis Erkrankten durch die Gesundheitsämter mittels standardisiertem Fragebogen Es wird auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 21.05.2015 (Drs. 17/7308) sowie der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger vom 26.05.2015 (Drs. 17/7310) verwiesen. c) Wann wurden die jeweils verantwortlichen Staatsminister genau darüber informiert, dass es aufgrund des Ausbruchsgeschehens möglicherweise zu mehreren oder zahlreicheren Erkrankungen in Bayern und Deutschland gekommen sein könnte? Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 21.05.2015 (Drs. 17/7308) wird verwiesen, in deren Zuge Frau Staatsministerin Melanie Huml erstmals von diesem Sachverhalt erfahren hat. Auf Erkrankungsfälle mit Salmonella Enteritidis PT14b in Bayern im Sommer 2014 wurde an verschiedenen Stellen hingewiesen: Beispielsweise in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz des Landtags am 11.06.2015 oder auch bei der Beantwortung von Presseanfragen. Nach Auffassung des LGL ergab sich im Sommer 2014 aber kein Zusammenhang zwischen Salmonellen-Erkrankungsfällen in Bayern und der Firma Bayern-Ei für die Behörden bei der Auswertung der vorliegenden epidemiologischen Daten − bis auf einen Fall: einen Mitarbeiter von Bayern-Ei. 5. a) Seit wann war es der Amtsleitung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und der zuständigen Fachabteilung im Staatsministerium bekannt, dass es aufgrund des Ausbruchsgeschehens möglicherweise zu mehreren oder zahlreicheren Erkrankungen in Bayern und Deutschland gekommen sein könnte? b) Seit wann war es dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, und hier insbesondere dem Präsidenten Dr. med. Andreas Zapf, bekannt, dass es möglicherweise zu mehreren oder zahlreicheren Erkrankungen in Bayern und Deutschland gekommen sein könnte? Zur Beantwortung der Fragen 5 a und Frage 5 b verweisen wir auf die Antworten der Schriftlichen Anfragen vom 21.05.2015 (Drs. 17/7308) und vom 26.05.2015 (Drs. 17/7310). c) Welche Konsequenzen zogen die verantwortlichen Staatsminister sowie die Verantwortlichen im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit daraus? Siehe Antwort zu Frage 4 b. 6. a) Wann haben die zuständigen Behörden der in dieser Sache ermittelnden Staatsanwaltschaft Regensburg mitgeteilt, dass die über Zwischenhändler vertriebenen Eier möglicherweise nicht zurückgerufen wurden? Die zuständigen Behörden haben eng mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet. Im Einzelnen teilten die Behörden mit: Landratsamt Dingolfing-Landau Die Einzelheiten zur Rücknahme im August 2014 der nach Ungarn gelieferten Eier wurden der Staatsanwaltschaft Regensburg mit Schreiben vom 15.05.2015 und Schreiben vom 22.06.2015 an die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Straubing mitgeteilt. Landratsamt Straubing-Bogen Die entsprechenden Anordnungen zu den beiden Rücknahmen im Sommer 2014 (Einzelheiten hierzu siehe Schriftliche Anfrage vom 26.05.2015 (Drs. 17/7310)) wurden der Staatsanwaltschaft am 29.08.2014 und 03.09.2014 übermittelt. Hinsichtlich der Informationen der Staatsanwaltschaft wird auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 21.05.2015 (Drs. 17/7308) verwiesen. b) Welche konkreten Konsequenzen wurden in den zuständigen Behörden aufgrund des möglicherweise ausgebliebenen Rückrufs im Einzelnen gezogen ? Die Rechtmäßigkeit des Einschreitens der Lebensmittelüberwachung beurteilt sich nach dem Stand der Erkenntnis zum Zeitpunkt des Behördenhandelns. Die ex-ante- Betrachtung war auch im Fall Bayern-Ei maßgeblich. Die getroffenen Maßnahmen entsprachen geltendem Recht und Gesetz. c) Welche politischen Konsequenzen zieht die Staatsregierung heute daraus? Die Staatsregierung hat im Dezember 2015 den Bayerischen Obersten Rechnungshof um dessen gutachtlichen Rat ersucht, ob und inwieweit sich die Strukturen und Organisation des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung weiter verbessern lassen. Auf der Grundlage des Gutachtens des Obersten Rechnungshofs vom 12.02.2016 hat die Staatsregierung mit den Beschlüssen des Ministerrats vom Februar, Juli und Dezember 2016 Konzeption und Maßnahmen zur Strukturreform vorangetrieben. Im Mittelpunkt der Reform steht die Errichtung einer neuen , bayernweit zuständigen Behörde mit Kontroll- und Vollzugsbefugnissen für „komplexe“ Betriebe, zu denen auch Geflügelgroßbetriebe ab 40.000 Tierplätzen gehören. Die dafür erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsänderungen befinden sich derzeit im Verfahren. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15769 7. a) Wurden bei den Kontrollen der Firma Bayern-Ei durch die zuständigen Behörden in der Zeit vor dem Ausbruchsgeschehen regelmäßig auch die Unterlagen für die Lieferkette überprüft? Bei den Standorten in Ettling, Niederharthausen und Tabertshausen handelt es sich um zugelassene Eierpackstellen. Im Zuge der Zulassungskontrollen wurden von den zuständigen Behörden auch die HACCP2-Konzepte geprüft, in denen geregelt ist, wie die Rückverfolgbarkeit sichergestellt wird. b) Wie wurde durch die zuständigen Behörden im Vorfeld des Ausbruchsgeschehens sichergestellt, dass im Falle eines notwendigen Rückrufs dieser auch zuverlässig durchgeführt werden könnte? Ein Rückruf verläuft nach dem im bayerischen QM-System festgelegten Verfahren. Die zuständigen Behörden verwenden dafür das QM-Formblatt „Ermittlungsbericht SWS LM“. Nach Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist jeder Lebensmittelunternehmer verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Anhand der Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit können die Behörden die Lieferketten ermitteln und einen Rückruf überwachen. c) Wann gab es vorher schon Rückrufe für Eier der Firma Bayern-Ei? Nach Mitteilung der zuständigen Landratsämter gab es vor Sommer 2014 an den Standorten Ettling (Landkreis Dingolfing -Landau), Niederharthausen (Landkreis Straubing- Bogen) und Tabertshausen (Landkreis Deggendorf) keine Rücknahmen oder Rückrufe von Eiern der Firma Bayern-Ei. 8. a) Sind die in Bayern in Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen erkrankten Personen den bayerischen Behörden bekannt? b) In welchem Zusammenhang wurden, mit den betroffenen Personen Kontakt aufgenommen? Grundsätzlich gilt, dass die Namen von Personen mit Salmonella -Nachweis den Gesundheitsämtern ab Eingang der 2 HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points Konzept deutsch: Gefahrenanalyse kritischer Lenkungspunkte Meldungen der behandelnden Ärzte bzw. Labore nach § 6 bzw. § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bekannt sind. Die Übermittlung der Fälle an das LGL erfolgt gemäß IfSG anonymisiert. Personendaten sind dem LGL daher nicht bekannt . Das LGL bemerkte eine Überschreitung der Salmonellose -Ausbruchssignalschwelle in einzelnen Landkreisen in der Oberpfalz und Niederbayern in den wöchentlich vom RKI zur Verfügung gestellten Berichten zur Salmonellen- Surveillance am 14.07.2014. Ab dem 16.07.2014 wurden daher zunächst die Gesundheitsämter der Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern, ab dem 08.08.2014 auch die übrigen bayerischen Gesundheitsämter vom LGL aufgefordert , Salmonella Enteritidis-Betroffene zu dem Verzehr von Eiern und eihaltigen Speisen zu befragen, sofern die Betroffenen dazu ihre Zustimmung erklärt haben. Trotz intensiver Ermittlungen des LGL und der Gesundheitsbehörden konnte keiner der nach IfSG gemeldeten S. Enteritidis PT14b Erkrankungsfälle des Jahres 2014 in Bayern epidemiologisch auf die Firma Bayern-Ei zurückgeführt werden. Eine epidemiologische Verbindung zur Firma Bayern-Ei ließ sich für 2014 lediglich bei einer einzigen Person mit S. Enteritidis PT14b-Nachweis herstellen. Es handelte sich dabei um einen Mitarbeiter der Firma Bayern-Ei, der im Rahmen einer Personaluntersuchung als symptomloser Ausscheider von S. Enteritidis PT14b ermittelt wurde. Diese Person ist der zuständigen Behörde bekannt. c) In welcher Form wurden die Betroffenen von den zuständigen Behörden darauf hingewiesen, dass sie möglicherweise rechtliche Ansprüche gegenüber Bayern-Ei geltend machen können? Den Verbraucherschutzbehörden sind Namen von möglicherweise Betroffenen nicht bekannt. Die Verfolgung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche obliegt den geschädigten Personen.