Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 10.01.2017 Interventionsstelle für Stadt und Landkreis Straubing Im Landkreis Straubing-Bogen sowie in der kreisfreien Stadt Straubing wurden in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Bogen, Straubing, Mallersdorf-Pfaffenberg sowie in der Kriminalpolizeiinspektion Straubing im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 29. Oktober 2014 insgesamt 434 Vorgänge mit „Phänomenbereich Häusliche Gewalt“ erfasst, wobei es sich bei der aufgeführten Zahl nur um Fälle von Partnergewalt handelt – Fälle sonstiger familienbezogener Gewalt, etwa gegen Kinder, sind hierbei noch gar nicht erfasst . Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen der Vorgänge im Rahmen häuslicher Gewalt (bitte aufgeschlüsselt nach den Polizeiinspektionen Bogen, Straubing, Mallersdorf-Pfaffenberg sowie der Kriminalpolizeiinspektion Straubing für 2015 sowie 2016)? 2. Sieht die Staatsregierung die Möglichkeit, aufgrund dieser Zahlen eine gemeinsame Interventionsstelle mit proaktivem Beratungsansatz für die kreisfreie Stadt Straubing sowie den Landkreis Straubing-Bogen zu schaffen? 3. In welchem Stundenumfang wäre eine solche Interventionsstelle realisierbar? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integ ration und nach Einbindung des Polizeipräsidiums Niederbayern wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Auswertung zu Fällen Häuslicher Gewalt anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) kann nicht erfolgen. Zwar werden die einschlägigen Delikte in der PKS erfasst, eine Zuordnung zum Phänomenbereich Häusliche Gewalt ist jedoch derzeit verfahrensbedingt nicht möglich. Die Auswertung der Vorgänge Häuslicher Gewalt für die angefragten Polizei- bzw. Kriminalpolizeiinspektionen erfolgte daher auf Basis der Daten des Vorgangsbearbeitungssystems der Bayer. Polizei – IGVP (Einlaufstatistik). Dabei ist zu beachten, dass es sich bei IGVP um eine dynamische Datenbasis handelt und die Daten lediglich den bei der jeweiligen Erfassung des Sachverhalts bekannten Informationsstand darstellen. Entsprechend ist zu berücksichtigen, dass IGVP systembedingt nur eine eingeschränkt geeignete Grundlage für fundierte statistische Aussagen darstellt. Im Einzelnen wurden für die angefragten Dienststellen folgende Vorgänge im Phänomenbereich „Häusliche Gewalt “ erfasst: Jahr 2015 Kriminalpolizeiinspektion Straubing 5 Polizeiinspektion Straubing 106 Polizeiinspektion Bogen 44 Polizeistation Mallersdorf-Pfaffenberg 9 Jahr 2016 Kriminalpolizeiinspektion Straubing: 7 Polizeiinspektion Straubing 107 Polizeiinspektion Bogen 40 Polizeistation Mallersdorf-Pfaffenberg 11 Zu 2. und 3.: Die Fragen 2 und 3 werden seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wegen des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet. Die staatliche Förderung der Interventionsstellen (pro-aktive Beratung) wurde zum 01.08.2015 von der Staatsregierung neu eingeführt. Im Vorfeld wurden, um eine möglichst große Flächendeckung zu erreichen, im Einvernehmen mit der Freien Wohlfahrtspflege Bayern – Teilbereich Frauen, alle Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern und Notrufen um eine Interessenbekundung gebeten. Anschließend wurden die im Staatshaushalt zur Verfügung stehenden Ausgabemittel nach einem kombinierten Einwohnerinnen -/Flächenschlüssel auf diejenigen Träger verteilt, die ihr Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.05.2017 17/15772 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15772 Interesse bekundet und im Rahmen einer Ausschlussfrist einen Antrag gestellt haben. Der Caritasverband Straubing-Bogen e. V. als Träger des Frauenhauses Straubing hat damals einen Antrag auf staatliche Förderung einer Halbtagsstelle (19,5 Wochenstunden) für die pro-aktive Beratung im Einzugsbereich Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen gestellt; aufgrund der o. g. Kriterien wären jedoch nur 10 Wochenstunden förderfähig gewesen. Daraufhin hat der Caritasverband Straubing- Bogen e. V. seinen Antrag wieder zurückgezogen. Fördergrundlage für die Interventionsstellen ist derzeit ein bis 31.12.2017 befristetes Förderausschreiben. Neue Förderanträge sind für das Jahr 2017 nicht mehr möglich. Es ist beabsichtigt, die Förderung und Tätigkeit der bestehenden Interventionsstellen in diesem Jahr zu evaluieren und im Rahmen der Erstellung des vom Landtag geforderten Bayerischen Gesamtkonzepts zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu prüfen, inwieweit Förderkonditionen geändert bzw. neue Interventionsstellen in die Förderung aufgenommen werden können. Dieser Evaluierungs- und Prüfungsprozess ist zunächst abzuwarten.