Schriftliche Anfrage des/r Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 12.01.2017 Islamistische Gefährder in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wieviele islamistische Gefährder befinden sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden aktuell im Freistaat? 1.2 Wo halten sich diese islamistischen Gefährder im Freistaat derzeit auf (bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 1.3 Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die sich in Bayern befindenden islamistischen Gefährder? 2. Welche Auflagen sind diesen islamistischen Gefährdern gegenüber verhängt worden? 3.1 Wie viele in Bezug auf Islamismus sogenannte relevante Personen befinden sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden aktuell im Freistaat? 3.2 Wo halten sich diese relevanten Personen im Freistaat derzeit auf (bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 3.3 Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die sich in Bayern befindenden relevanten Personen? 4.1 Wie viele islamistische Gefährder bzw. relevanten Personen sind aktuell wo im Freistaat inhaftiert? 4.2 Welche Haftgründe liegen jeweils der Inhaftierung der islamistischen Gefährder bzw. relevanten Personen im Freistaat zugrunde? 5.1 Bei wievielen der islamistischen Gefährder bzw. relevanten Personen in Bayern handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber? 5.2 Aus welchen Gründen wurde bei dieser Personengruppe jeweils die Abschiebung noch nicht vollzogen? 6.1 Wie viele der islamistischen Gefährder bzw. relevanten Personen in Bayern befinden sich in Abschiebehaft ? 6.2 Wie lange befinden sich diese Personen jeweils schon in Abschiebehaft in Bayern? 7. Wie viele islamistische Gefährder bzw. relevanten Personen wurden aus Bayern wann wohin abgeschoben? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.03.2017 Vorbemerkung: Bei den Begriffen „Gefährder“ und „relevante Person“ handelt es sich um interne polizeitaktische Klassifizierungen, die aus einer polizeilichen Bewertung der jeweiligen Person anhand bundesweit abgestimmter Kriterien resultieren. Die Fragen 1.1, 1.2, 1.3, 3.1, 3.2, 3.3, 4.1 und 4.2 können in der angefragten Detailtiefe nicht vollumfänglich beantwortet werden, da sie insbesondere in Kombination zueinander möglicherweise Rückschlüsse auf laufende polizeiliche Maßnahmen und/oder die Identität der betroffenen Personen zulassen würden. 1.1 Wie viele islamistische Gefährder befinden sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden aktuell im Freistaat? Derzeit sind in Bayern knapp 40 Personen als „Gefährder“ aus dem Bereich Islamismus eingestuft. Davon haben mit Stand 26.01.2017 etwa 40 Prozent ihren Wohnort/Aufenthaltsort in Bayern. 1.2 Wo halten sich diese islamistischen Gefährder im Freistaat derzeit auf (bitte nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? Diese Informationen können derart detailliert nicht mitgeteilt werden, siehe Vorbemerkung. Die „Gefährder“ verteilen sich auf nahezu alle Regierungsbezirke. 1.3 Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die sich in Bayern befindenden islamistischen Gefährder? Etwa die Hälfte der in Bayern befindlichen „Gefährder“ aus dem Bereich Islamismus hat die deutsche Staatsangehörigkeit . Die weiteren „Gefährder“ aus dem Bereich Islamismus mit Wohnort / Aufenthaltsort in Bayern haben nachfolgende Staatsangehörigkeiten: – irakisch – kosovarisch – russisch – syrisch – tunesisch – türkisch 2. Welche Auflagen sind diesen islamistischen Gefährdern gegenüber verhängt worden? Es wurden Wohnsitzauflagen, räumliche Aufenthaltsbeschränkungen , Meldeauflagen und Kommunikationsmittelverbote nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Meldeauflagen nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), sowie Meldeauflagen aufgrund von außer Vollzug gesetzten Haftbefehlen angeordnet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2017 17/15778 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15778 3.1 Wie viele in Bezug auf Islamismus sogenannte relevante Personen befinden sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden aktuell im Freistaat? In Bayern sind etwas mehr als 30 Personen als „relevante Person“ eingestuft. Von diesen haben knapp 80 Prozent Ihren Wohnort / Aufenthaltsort im Freistaat. 3.2 Wo halten sich diese relevanten Personen im Freistaat derzeit auf (bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? Diese Informationen können derart detailliert nicht mitgeteilt werden, siehe Vorbemerkung. Die „relevanten Personen“ verteilen sich auf nahezu alle Regierungsbezirke. 3.3 Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die sich in Bayern befindenden relevanten Personen? Die Hälfte der sich in Bayern befindlichen als „relevante Person “ aus dem Bereich Islamismus eingestuften Personen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Die übrigen Personen haben folgende Staatsangehörigkeiten: – bosnisch – kosovarisch – libanesisch – libysch – marokkanisch – niederländisch – russisch – serbisch – syrisch – tunesisch – türkisch 4.1 Wie viele islamistische Gefährder bzw. relevanten Personen sind aktuell wo im Freistaat inhaftiert? Diese Frage kann aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen nur allgemein beantwortet werden. In Bayern sind aktuell sieben „Gefährder“ und zwei „relevante Personen“ inhaftiert. 4.2 Welche Haftgründe liegen jeweils der Inhaftierung der islamistischen Gefährder bzw. relevanten Personen im Freistaat zugrunde? Diese Frage kann aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen nur allgemein beantwortet werden. In sechs Fällen besteht der Haftgrund in dezidiert politisch motivierte Delikten nach §§ 89a, 129a, 129b oder 130 Strafgesetzbuch (StGB). In einem weiteren Fall liegt der Haft ein Raub (§ 249 StGB) zugrunde. In zwei Fällen handelt es sich um Betäubungsmitteldelikte (§ 29 Betäubungsmittelgesetz – BtMG und in einem weiteren Fall um Diebstahl (§ 242 StGB). 5.1 Bei wie vielen der islamistischen Gefährder bzw. relevanten Personen in Bayern handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber? Bei der Beantwortung der Frage werden alle Personen als „abgelehnte Asylbewerber“ gezählt, bei deren Datensatz im Ausländerzentralregister der Asylstatus „Asylantrag abgelehnt “ vermerkt ist. Unter den in Bayern befindlichen „Gefährdern“ ist aktuell kein abgelehnter Asylbewerber. Bei den in Bayern befindlichen „relevanten Personen“ mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat rund die Hälfte bereits einmal erfolglos einen Asylantrag gestellt. Teilweise reichen die Asylanträge allerdings schon bis in die 90er-Jahre zurück. 5.2 Aus welchen Gründen wurde bei dieser Personengruppe jeweils die Abschiebung noch nicht vollzogen ? Diese Frage kann aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen nur allgemein beantwortet werden. Die Abschiebung wird nicht vollzogen, wenn sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verboten ist (§ 60 AufenthG) oder sonstige Duldungsgründe (§ 60a AufenthG) vorliegen. Es ist zu beachten, dass die Asylanträge bei vielen der nun als „relevante Person“ eingestuften Personen teilweise schon im Kindesalter und damit lange vor der Einstufung als „relevante Person“ gestellt wurden. Zum einen bestanden – und bestehen teilweise noch immer – Abschiebungsverbote in die Herkunftsländer. Zum anderen stehen der Aufenthaltsbeendigung teilweise persönliche Gründe wie beispielsweise ein langer Aufenthalt, eine Eheschließung oder in Deutschland geborene Kinder entgegen. 6.1 Wie viele der islamistischen Gefährder bzw. relevanten Personen in Bayern befinden sich in Abschiebehaft ? In Bayern befinden sich derzeit kein „Gefährder“ und keine „relevante Person“ in Abschiebungshaft. 6.2 Wie lange befinden sich diese Personen jeweils schon in Abschiebehaft in Bayern? Entfällt, siehe Nr. 6.1. 7. Wie viele islamistische Gefährder bzw. relevanten Personen wurden aus Bayern wann wohin abgeschoben ? In 2016 wurde in Bayern eine als „relevante Person“ bzw. „Gefährder“ eingestufte Person (Person war zunächst als „Gefährder“, dann im Laufe des Jahres als „relevante Person “ eingestuft worden) aus dem Bereich „Islamismus“ in den Libanon abgeschoben. In 2017 wurde bislang eine „relevante Person“ in den Kosovo abgeschoben.