Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 16.02.2017 Frauenhäuser aktualisiert 2012–2016 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viel Geld gab der Freistaat Bayern in den Jahren 2012 bis 2016 jährlich für die Frauenhäuser aus (bitte Aufschlüsselung nach den jeweiligen Frauenhäusern )? b) In welche Maßnahmen flossen diese Mittel und jeweils in welcher Höhe? c) Welche Veränderungen hat es bei den Mitteln im abgefragten Zeitraum ergeben? 2. a) Gibt es mittlerweile in jedem Regierungsbezirk mindestens eine Interventionsstelle? b) Wurde der Gesamtmittelbedarf bei einer Interventionsstelle pro Regierungsbezirk ermittelt? 3. a) Wie viele Frauen und Mädchen haben im abgefragten Zeitraum 2012–2016 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen und – soweit bekannt – kreisfreien Städten sowie aufgeschlüsselt nach den Kriterien mit bzw. ohne Migrationshintergrund und mit bzw. ohne Kinder)? b) Wie viele Kinder haben im abgefragten Zeitraum 2012–2016 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen und – soweit bekannt – kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 02.03.2017 1. a) Wie viel Geld gab der Freistaat Bayern in den Jahren 2012 bis 2016 jährlich für die Frauenhäuser aus (bitte Aufschlüsselung nach den jeweiligen Frauenhäusern )? b) In welche Maßnahmen flossen diese Mittel und jeweils in welcher Höhe? Für die Jahre 2012 bis 2015 wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 14.10.2016 zu den Fragen 1 a und 1 b der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Inge Aures betreffend Frauenhäuser in Bayern – aktualisiert für die Jahre 2012–2015 verwiesen (LT-Drs. 17/13535). Die staatliche Förderung für die Frauenhäuser im Jahr 2016 betrug ebenfalls 951.750 Euro, die sich wie folgt verteilten : Frauenhaus Stufe Förderung 2016 Ansbach III 32.400 € Aschaffenburg III 32.400 € Augsburg V 40.500 € Bad Tölz-Wolfratshausen I 20.250 € Bamberg III 32.400 € Bayreuth III 32.400 € Burghausen G 16.200 € Coburg I 20.250 € Dachau I 20.250 € Donauwörth/ Nord schwaben I 20.250 € Erding III ½ im Verbund mit Freising 16.200 € Erlangen III 32.400 € Freising III ½ im Verbund mit Erding 16.200 € Fürstenfeldbruck I 20.250 € Fürth I 20.250 € Ingolstadt III 32.400 € Kaufbeuren I 20.250 € Kempten I 20.250 € Landshut (Arbeiterwohlfahrt – AWO) I 20.250 € Landshut (Caritas) I 20.250 € Memmingen I 20.250 € München (Frauenhilfe) VII 60.750 € München (Frauen helfen Frauen) II 24.300 € Murnau G 16.200 € Neu-Ulm II 24.300 € Nürnberg IV 36.450 € Passau I 20.250 € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15779 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15779 Frauenhaus Stufe Förderung 2016 Regensburg (Frauen helfen Frauen) III 32.400 € Regensburg (Sozialdienst katholischer Frauen – SkF) I 20.250 € Rosenheim II 24.300 € Schwabach III 32.400 € Schwandorf I 20.250 € Schweinfurt III 32.400 € Selb I 20.250 € Straubing I 20.250 € Weiden I 20.250 € Würzburg (AWO) I 20.250 € Würzburg (SkF) I 20.250 € Insgesamt 951.750 € c) Welche Veränderungen hat es bei den Mitteln im abgefragten Zeitraum ergeben? Im abgefragten Zeitraum gab es keine Veränderungen bei den Mitteln. 2. a) Gibt es mittlerweile in jedem Regierungsbezirk mindestens eine Interventionsstelle? b) Wurde der Gesamtmittelbedarf bei einer Interventionsstelle pro Regierungsbezirk ermittelt? Hierzu wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 14.10.2016 zu den Fragen 2 a und 2 b der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Inge Aures betreffend Frauenhäuser in Bayern – aktualisiert für die Jahre 2012–2015 verwiesen (LT-Drs. 17/13535). Die Antwort gilt auch für 2016 unverändert fort. 3. a) Wie viele Frauen und Mädchen haben im abgefragten Zeitraum 2012–2016 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen und – soweit bekannt – kreisfreien Städten sowie aufgeschlüsselt nach den Kriterien mit bzw. ohne Migrationshintergrund und mit bzw. ohne Kinder)? b) Wie viele Kinder haben im abgefragten Zeitraum 2012–2016 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern gefunden (bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen und – soweit bekannt – kreisfreien Städten)? Für die Jahre 2012 bis 2015 wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 14.10.2016 zu den Fragen 3 a und 3 b der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Inge Aures betreffend Frauenhäuser in Bayern – aktualisiert für die Jahre 2012–2015 verwiesen (LT-Drs. 17/13535). Die Frauenhausstatistik für das Jahr 2016 liegt voraussichtlich im August 2017 vor.