Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER vom 17.01.2017 Aufbewahrung von Schusswaffen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Haushalte mit Schusswaffen bzw. Waffenschränke (Behältnisse im Sinne von § 36 Abs.2 Waffengesetz – WaffG) sind derzeit in Bayern registriert (bitte aufgeschlüsselt nach Jäger, Schützen, Sammler und Sonstige)? a) Welche Klassifizierung haben die jeweiligen Waffenschränke (bitte aufgeschlüsselt nach Norm VDMA 24992 Sicherheitsstufe A bzw. B und Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher)? b) Wie viele der Waffenschränke sind zusätzlich mit der Norm EN 14450 klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach den Sicherheitsstufen s1 und s2)? 2. Wie viele Waffenschränke wurden in Bayern bei Einbrüchen gewaltsam geöffnet (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016)? a) Wie waren die betroffenen Waffenschränke dabei jeweils klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach Norm VDMA 24992 Sicherheitsstufe A bzw. B und Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher)? b) Wie viele der Waffenschränke waren zusätzlich mit der Norm EN 14450 klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach den Sicherheitsstufen s1 und s2)? 3. Ist der Staatsregierung bekannt, bei wie vielen Waffenschränken die gewaltsame Öffnung bei Einbrüchen in Bayern seit 2011 fehlgeschlagen ist? a) Wie waren diese Waffenschränke dabei jeweils klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach Norm VDMA 24992 Sicherheitsstufe A bzw. B und Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher)? b) Wie viele dieser Waffenschränke waren zusätzlich mit der Norm EN 14450 klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach den Sicherheitsstufen s1 und s2)? 4. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen wurden jeweils entwendet (bitte aufgeschlüsselt nach Lang- und Kurzwaffen)? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob bei einer möglichen Erhöhung der Sicherheitsstandards zur Aufbewahrung von Schusswaffen eine „Bestandswahrung“ für Jäger und Schützen gelten soll, oder wären hier Neuanschaffungen nötig? a) Falls Neuanschaffungen nötig wären, wie steht die Staatsregierung zu den dadurch entstehenden hohen Mehrkosten für Waffenbesitzer und dem enormen Verwaltungsaufwand für die Erfassung der neuen Schränke ? b) Im Falle von verpflichtenden Neuanschaffungen, würden hier Übergangsfristen eingeräumt werden (bitte ggf. Nennung der Übergangsfristen)? 6. Nachdem die neuen Waffenschränke deutlich teurer in der Anschaffung als die bisherigen Waffenschränke sein werden, frage ich die Staatsregierung, wie sie diese Entwicklung, gerade im Hinblick darauf, dass hier insbesondere Neuschützen und Jungjäger (mit vermutlich geringerem Einkommen) von den Mehrausgaben betroffen sein werden, beurteilt? 7. Hält die Staatsregierung generell die Einführung neuer Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Schusswaffen für notwendig? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.03.2017 1. Wie viele Haushalte mit Schusswaffen bzw. Waffenschränke (Behältnisse im Sinne von § 36 Abs. 2 Waffengesetz – WaffG) sind derzeit in Bayern registriert (bitte aufgeschlüsselt nach Jäger, Schützen , Sammler und Sonstige)? a) Welche Klassifizierung haben die jeweiligen Waffenschränke (bitte aufgeschlüsselt nach Norm VDMA 24992 Sicherheitsstufe A bzw. B und Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher)? b) Wie viele der Waffenschränke sind zusätzlich mit der Norm EN 14450 klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach den Sicherheitsstufen s1 und s2)? Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen keine statistischen Daten zur Anzahl der Haushalte in Bayern vor, in denen Schusswaffen bzw. Waffenschränke registriert sind. Erhoben werden die Anzahl der Personen in Bayern, die erlaubnispflichtige Schusswaffen rechtmäßig besitzen, und die Zahl der von ihnen rechtmäßig besessenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Stand zum 31.12.2016: • Zahl der Waffenbesitzer: 204.000 • Zahl der Schusswaffen: 1,149 Mio. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15797 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15797 Nicht erfasst sind dabei Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sog. SRS-Waffen), die Personen erlaubnisfrei besitzen und mit einem Kleinen Waffenschein führen dürfen. Diese Waffen sind keine Schusswaffen. Angaben über die Anzahl und Klassifizierung von Waffenschränken in Bayern liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht vor. 2. Wie viele Waffenschränke wurden in Bayern bei Einbrüchen gewaltsam geöffnet (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016)? a) Wie waren die betroffenen Waffenschränke dabei jeweils klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach Norm VDMA 24992 Sicherheitsstufe A bzw. B und Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher )? b) Wie viele der Waffenschränke waren zusätzlich mit der Norm EN 14450 klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach den Sicherheitsstufen s1 und s2)? 3. Ist der Staatsregierung bekannt, bei wie vielen Waffenschränken die gewaltsame Öffnung bei Einbrüchen in Bayern seit 2011 fehlgeschlagen ist? a) Wie waren diese Waffenschränke dabei jeweils klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach Norm VDMA 24992 Sicherheitsstufe A bzw. B und Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher)? b) Wie viele dieser Waffenschränke waren zusätzlich mit der Norm EN 14450 klassifiziert (bitte aufgeschlüsselt nach den Sicherheitsstufen s1 und s2)? 4. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen wurden jeweils entwendet (bitte aufgeschlüsselt nach Lang- und Kurzwaffen)? Nach Mitteilung des Bayerischen Landeskriminalamtes können auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu den genannten Fragen nur sehr begrenzt Aussagen getroffen werden. Die Recherchemöglichkeit beschränkt sich auf die Anzahl der Fälle des Diebstahls von Waffen sowie diesbezüglicher Versuchshandlungen. Zu den genauen Tatumständen, der Anzahl und Art der Schusswaffen (Lang- oder Kurzwaffen) können keine Aussagen getroffen werden, da in den einschlägigen polizeilichen Dateien (Integrationsverfahren Polizei – IGVP oder der Meldedienst „Waffen und Sprengstoff“) keine entsprechenden Auswertungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Ebenso lässt sich aufgrund der vorhandenen Datenbasis nicht differenziert feststellen, ob die Schusswaffen dabei aus einem Aufbewahrungsbehältnis entwendet wurden oder nicht. Die in der PKS für Bayern erfassten Fälle des Diebstahls von Schusswaffen für die Kalenderjahre 2011–2015 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die PKS-Daten für das Kalenderjahr 2016 sind für die Veröffentlichung noch nicht freigegeben und daher in der folgenden Übersicht nicht enthalten. Kalenderjahr Erfasste Fälle davon Versuche Versuche in % 2015 41 3 7,3 2014 56 5 8,9 2013 71 4 5,6 2012 73 3 4,1 2011 72 3 4,2 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob bei einer möglichen Erhöhung der Sicherheitsstandards zur Aufbewahrung von Schusswaffen eine „Bestandswahrung “ für Jäger und Schützen gelten soll, oder wären hier Neuanschaffungen nötig? a) Falls Neuanschaffungen nötig wären, wie steht die Staatsregierung zu den dadurch entstehenden hohen Mehrkosten für Waffenbesitzer und dem enormen Verwaltungsaufwand für die Erfassung der neuen Schränke? b) Im Falle von verpflichtenden Neuanschaffungen, würden hier Übergangsfristen eingeräumt werden (bitte ggf. Nennung der Übergangsfristen)? Im Zusammenhang mit der vorgesehenem Anpassung der Aufbewahrungsvorschriften an geltende (DIN-)Normen hat sich das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr für eine unbefristete Bestandsregelung der bisher zugelassenen Sicherheitsbehältnisse zur Weiternutzung durch den bisherigen Besitzer ausgesprochen. Da das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften auf Bundesebene gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist, können keine endgültigen Aussagen zu Folgen der geplanten Änderungen getroffen werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht allerdings für Besitzer von bisher zulässigen Aufbewahrungsbehältnissen einen dauerhaften Bestandsschutz vor, sodass hierfür keine Neuanschaffungen erforderlich wären. Die Staatsregierung wird sich im laufenden Verfahren weiter für eine unbefristete Regelung einsetzen. 6. Nachdem die neuen Waffenschränke deutlich teurer in der Anschaffung als die bisherigen Waffenschränke sein werden, frage ich die Staatsregierung , wie sie diese Entwicklung, gerade im Hinblick darauf, dass hier insbesondere Neuschützen und Jungjäger (mit vermutlich geringerem Einkommen ) von den Mehrausgaben betroffen sein werden, beurteilt? 7. Hält die Staatsregierung generell die Einführung neuer Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Schusswaffen für notwendig? Eine Überarbeitung der Regelungen zu den Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse ist erforderlich, weil § 36 Abs. 2 WaffG auf VDMA-Regelwerke verweist, die seit Jahren nicht mehr fortgeschrieben oder gar aufgehoben wurden. So wurde die bisher im Waffengesetz aufgeführte VDMA-Norm 24992 aus dem Jahr 1995 bereits zum Jahresende 2003 vom VDMA ersatzlos zurückgezogen, weil sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprach. Das Waffengesetz soll daher künftig auf die DIN/EN-Norm 1143-1 verweisen, die gegenüber den bisherigen VDMA-Regelwerken aktueller ist und für Aufbewahrungsbehältnisse einen höheren Schutz bietet. Höhere Anschaffungskosten für künftige Aufbewahrungsbehältnisse wären durch ein deutlich gestiegenes Schutzniveau gerechtfertigt und beträfen alle künftigen Waffenbesitzer gleichermaßen. Zur Minimierung der Kostenbelastung für die Neuanschaffung von Aufbewahrungsbehältnissen setzt sich Bayern im Rahmen der Bundesratsbehandlung mit einem Änderungsantrag dafür ein, die geplante Bestandsschutzregelung dahingehend auszuweiten, dass künftige Waffenbesitzer wie z. B. Jungjäger oder Neuschützen bereits im Haushalt verfügbare, bestandsgeschützte Aufbewahrungsbehältnisse mitbenutzen können.