Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 24.01.2017 Rettungsdienstliche Hilfsfristen in Stadt und Landkreis Ansbach Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie lange dauerten die Hilfsfristen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils von der Übernahme des Einsatzes durch das Einsatzmittel bis zum Eintreffen am Unfallort in den 58 Städten und Gemeinden im Landkreis Ansbach sowie in der Stadt Ansbach (bitte einzeln auflisten)? a) Wie lange dauerte es in diesen Fällen (bitte einzeln auflisten) von der Unfallmeldung bis zur Übernahme des Einsatzes durch das Einsatzmittel? 2. Wie oft lag diese (Hilfsfrist) unter 12 Minuten? a) Wie oft wurde diese Frist um 20 Prozent überschritten (bitte einzeln pro Gemeinde/Stadt aufschlüsseln)? 3. Wie ist die sogenannte Orientierungsgröße in Stadt und Landkreis Ansbach festgelegt? a) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Orientierungsgröße ? 4. Wäre es sinnvoller, die Frist von 12 Minuten für jede Gemeinde einzeln festzulegen, um die Notfallrettung besser zu sichern? 5. Welche Probleme entstehen für Gemeinden/Städte, wenn diese Frist unterhalb der Orientierungsgröße von 80 Prozent liegt? 6. Gibt es einen Grenzwert nach unten, d. h. wie hoch sollte der Prozentsatz nach Auffassung der Staatsregierung mindestens für eine Gemeinde sein, um bei Notfällen entsprechend in einer angemessenen Frist reagieren zu können? a) Oder wird man sich auch mit einem Wert in einer Gemeinde von z. B. 20 Prozent zufriedengeben, wenn der Durchschnittswert im gesamten Planungsgebiet z. B. bei 80 Prozent liegt? 7. Hält es die Staatsregierung für sinnvoll, wenn es in Grenzgebieten (z. B. nach Baden-Württemberg) zu einer Kooperation mit außerbayerischen Hilfsdiensten kommt? a) Gibt es mit dem entsprechenden Bundesland Baden- Württemberg sogenannte Kooperationsverträge oder sonstige Vereinbarungen? b) Welche Vereinbarungen gibt es bei der Luftrettung mit Baden-Württemberg? 8. Ist eine Ausweitung der rettungsdienstlichen Leistungen in Stadt und Landkreis Ansbach geplant? a) Wenn ja für wann? b) Und wo genau? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.02.2017 1. Wie lange dauerten die Hilfsfristen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils von der Übernahme des Einsatzes durch das Einsatzmittel bis zum Eintreffen am Unfallort in den 58 Städten und Gemeinden im Landkreis Ansbach sowie in der Stadt Ansbach (bitte einzeln auflisten)? a) Wie lange dauerte es in diesen Fällen (bitte einzeln auflisten) von der Unfallmeldung bis zur Übernahme des Einsatzes durch das Einsatzmittel? 2. Wie oft lag diese (Hilfsfrist) unter 12 Minuten? a) Wie oft wurde diese Frist um 20 Prozent überschritten (bitte einzeln pro Gemeinde/Stadt aufschlüsseln )? Bei der sog. „Hilfsfrist“, die in § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) geregelt ist, handelt es sich um eine reine Planungsgröße, nach der der Zuschnitt der Versorgungsbereiche einer Rettungswache bestimmt wird, und damit nicht um eine Frist im eigentlichen Sinne, sondern um eine geplante Fahrzeit von 12 Minuten. In dieser Zeit soll ein Notfall im Versorgungsbereich einer Rettungswache „in der Regel“ erreicht werden. „In der Regel“ in 12 Minuten werden Notfälle dann erreicht, wenn diese Planungsgröße in 80 % der Fälle eingehalten wird. Bei dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen die in der Anlage befindlichen Informationen vor. Die anliegenden Tabellen zeigen die Anzahl der auswertbaren Notfälle, aufgeteilt nach der Fahrzeit größer oder kleiner als 12 Minuten. Ebenso aufgeführt ist der Median der Fahrzeit des Rettungsmittels, das für die Bestimmung der Fahrzeit maßgeblich war. Unter der Tabelle ist für jedes Jahr der Median des Leitstellenintervalls dargestellt. Bei dem Leitstellenintervall handelt es sich um den Zeitraum zwischen Anruf bei der Leitstelle und Einsatzübernahme durch ein Rettungsmittel. Dieser Zeitraum wird nicht auf Ebene der Gemeinden, sondern nur auf Ebene des Rettungsdienstbereiches ausgewertet. Eine Aufschlüsselung ist daher nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.05.2017 17/15798 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15798 3. Wie ist die sogenannte Orientierungsgröße in Stadt und Landkreis Ansbach festgelegt? a) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Orientierungsgröße ? Üblicherweise wird unter dem Begriff der „Orientierungsgröße “ der oben dargelegte 80 Prozent-Wert verstanden. Dieser Wert wurde den bayerischen Behörden durch eine Verwaltungsanweisung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr für die Auslegung des Begriffs „in der Regel“ in § 2 Abs. 1 Satz 3 AVBayRDG vorgegeben. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält diesen Wert für angemessen, um eine gute und zugleich finanzierbare Vorhaltung an Rettungsmitteln zu gewährleisten . 4. Wäre es sinnvoller, die Frist von 12 Minuten für jede Gemeinde einzeln festzulegen, um die Notfallrettung besser zu sichern? Eine solche Regelung ist nach Ansicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr nicht anders als die bestehende Regelung, da nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AVBayRDG jedes Gemeindegebiet Bayerns dem Versorgungsbereich einer Rettungswache zuzuweisen ist und damit regelmäßig innerhalb einer Fahrzeit von 12 Minuten erreichbar sein muss. 5. Welche Probleme entstehen für Gemeinden/Städte , wenn diese Frist unterhalb der Orientierungsgröße von 80 Prozent liegt? Die Folge eines geringeren Einhaltungsgrads der zwölfminütigen Fahrzeit ist zunächst, dass sich die rettungsdienstliche Versorgung nicht mehr auf höchstem Niveau befindet. Dies stellt ein Problem für zeitkritische Notfälle, wie z. B. Schlaganfallpatienten, dar. 6. Gibt es einen Grenzwert nach unten, d. h. wie hoch sollte der Prozentsatz nach Auffassung der Staatsregierung mindestens für eine Gemeinde sein, um bei Notfällen entsprechend in einer angemessenen Frist reagieren zu können? a) Oder wird man sich auch mit einem Wert in einer Gemeinde von z. B. 20 Prozent zufriedengeben, wenn der Durchschnittswert im gesamten Planungsgebiet z.B. bei 80 Prozent liegt? Für die Beantwortung der Frage 6 wird vollumfänglich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Fahn vom 09.09.2016 (LT-Drs. 17/13206) verwiesen. Die Definition eines unteren Grenzwerts ist im Regelungsmechanismus des § 2 Abs. 4 AVBayRDG nicht erforderlich. 7. Hält es die Staatsregierung für sinnvoll, wenn es in Grenzgebieten (z. B. nach Baden-Württemberg) zu einer Kooperation mit außerbayerischen Hilfsdiensten kommt? a) Gibt es mit dem entsprechenden Bundesland Baden -Württemberg sogenannte Kooperationsverträge oder sonstige Vereinbarungen? b) Welche Vereinbarungen gibt es bei der Luftrettung mit Baden-Württemberg? Die Staatsregierung hält diese täglich gelebte Praxis für sinnvoll. Ebenso wie außerbayerische Rettungsmittel der Boden- und Luftrettung in Bayerns Grenzgebieten tätig werden , werden im Gegenzug bayerische Rettungsmittel der Boden- und Luftrettung in den Gebieten jenseits der bayerischen Grenzen eingesetzt. Im Verhältnis zu Baden-Württemberg gibt es keine formelle Kooperationsvereinbarung. 8. Ist eine Ausweitung der rettungsdienstlichen Leistungen in Stadt und Landkreis Ansbach geplant? a) Wenn ja, für wann? b) Wo genau? Die Vorhaltungsplanung ist nach Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes Aufgabe des jeweiligen Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF). Der ZRF Ansbach hat derzeit weder die regelmäßig erfolgende gutachterliche Nachbetrachtung noch turnusunabhängige Bedarfsgutachten zur Vorhalteplanung beauftragt. Nach Kenntnis des Staatsministeriums des Innern , für Bau und Verkehr ist daher keine Ausweitung der Vorhaltung geplant. Drucksache 17/15798 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Leistellenintervall für Notfallereignisse ILS Ansbach 2014: 1 Minute 48 Sekunden (Median) Gemeinde / Stadt Anzahl Notfallereignisse auswertbar Notfallereignisse FZ kl. 12 Min. Notfallereignisse FZ gr. 12 Min Median der Fahrzeit Adelshofen 26 19 7 11:21 Ansbach 4.181 3.985 196 04:24 Arberg 110 92 18 08:33 Aurach 163 125 38 09:48 Bechhofen 457 401 56 03:52 Bruckberg 121 72 49 11:23 Buch a. Wald 38 31 7 10:02 Burgoberbach 128 116 12 08:34 Burk 69 54 15 07:28 Colmberg 99 77 22 09:08 Dentlein a. Forst 130 109 21 09:29 Diebach 37 34 3 06:56 Dietenhofen 263 179 84 10:31 Dinkelsbühl 863 811 52 03:49 Dombühl 65 57 8 06:27 Dürrwangen 84 79 5 07:33 Ehingen 100 78 22 09:22 Feuchtwangen 1.013 948 65 04:04 Flachslanden 104 83 21 08:47 Gebsattel 50 42 8 07:26 Gerolfingen 48 32 16 10:14 Geslau 73 63 10 09:15 Heilsbronn 584 513 71 07:49 Herrieden 444 382 62 09:24 Insingen 34 30 4 08:33 Langfurth 124 106 18 10:08 Lehrberg 165 149 16 07:05 Leutershausen 312 237 75 10:04 Lichtenau 228 190 38 09:23 Merkendorf 94 54 40 11:16 Mitteleschenbach 61 25 36 12:38 Mönchsroth 62 53 9 07:43 Neuendettelsau 475 435 40 03:01 Neusitz 74 67 7 06:33 Oberdachstetten 71 57 14 04:01 Ohrenbach 33 28 5 09:26 Ornbau 73 52 21 09:20 Petersaurach 218 192 26 08:36 Röckingen 46 41 5 08:00 Rothenburg o. d. Tauber 949 882 67 03:48 Rügland 46 38 8 09:45 Sachsen b. Ansbach 164 140 24 08:51 Schillingsfürst 192 157 35 02:21 Schnelldorf 233 145 88 11:23 Schopfloch 155 152 3 05:59 Steinsfeld 52 47 5 07:44 Unterschwaningen 53 47 6 07:58 Wassertrüdingen 475 429 46 05:53 Weidenbach 113 95 18 09:06 Weihenzell 117 93 24 09:09 Weiltingen 54 33 21 11:22 Wettringen 29 26 3 08:06 Wieseth 49 47 2 06:58 Wilburgstetten 124 106 18 08:13 Windelsbach 53 42 11 08:55 Windsbach 357 303 54 07:31 Wittelshofen 96 70 26 09:50 Wolframs-Eschenbach 149 84 65 11:24 Wörnitz 111 99 12 05:44 Stadt und Landkreis Ansbach 2014 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15798 Leistellenintervall für Notfallereignisse ILS Ansbach 2015: 1 Minute 47 Sekunden (Median) Gemeinde / Stadt Anzahl Notfallereignisse auswertbar Notfallereignisse FZ kl. 12 Min. Notfallereignisse FZ gr. 12 Min Median der Fahrzeit Adelshofen 28 16 12 11:09 Ansbach 4.414 4.198 216 04:28 Arberg 136 108 28 07:29 Aurach 218 179 39 09:48 Bechhofen 536 462 74 03:21 Bruckberg 150 98 52 10:58 Buch a. Wald 41 34 7 10:08 Burgoberbach 154 140 14 08:20 Burk 88 72 16 07:23 Colmberg 140 107 33 09:17 Dentlein a. Forst 146 117 29 10:01 Diebach 34 29 5 07:36 Dietenhofen 352 234 118 10:11 Dinkelsbühl 1.042 984 58 04:01 Dombühl 72 57 15 06:48 Dürrwangen 131 118 13 07:52 Ehingen 102 70 32 10:14 Feuchtwangen 921 849 72 04:03 Flachslanden 122 93 29 09:43 Gebsattel 60 56 4 06:54 Gerolfingen 33 21 12 10:44 Geslau 92 78 14 09:13 Heilsbronn 569 495 74 08:02 Herrieden 495 409 86 09:06 Insingen 39 36 3 09:07 Langfurth 99 83 16 10:03 Lehrberg 172 155 17 07:12 Leutershausen 268 197 71 10:03 Lichtenau 294 246 48 09:16 Merkendorf 134 77 57 11:14 Mitteleschenbach 70 37 33 11:50 Mönchsroth 66 54 12 08:27 Neuendettelsau 493 442 51 03:19 Neusitz 84 77 7 05:42 Oberdachstetten 94 65 29 07:36 Ohrenbach 24 23 1 09:15 Ornbau 93 71 22 08:32 Petersaurach 238 194 44 08:41 Röckingen 50 35 15 09:11 Rothenburg o. d. Tauber 983 907 76 03:58 Rügland 63 51 12 09:15 Sachsen b. Ansbach 206 179 27 09:01 Schillingsfürst 196 161 35 02:39 Schnelldorf 221 120 101 11:42 Schopfloch 169 167 2 06:20 Steinsfeld 49 41 8 08:04 Unterschwaningen 53 47 6 08:35 Wassertrüdingen 541 493 48 06:14 Weidenbach 130 107 23 08:53 Weihenzell 114 95 19 09:08 Weiltingen 74 50 24 11:15 Wettringen 40 31 9 09:29 Wieseth 69 59 10 07:30 Wilburgstetten 151 123 28 09:00 Windelsbach 45 36 9 08:49 Windsbach 354 301 53 07:32 Wittelshofen 87 62 25 10:34 Wolframs-Eschenbach 180 88 92 12:04 Wörnitz 106 91 15 05:39 Stadt und Landkreis Ansbach 2015 Drucksache 17/15798 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Leistellenintervall für Notfallereignisse ILS Ansbach 2016: 1 Minute 47 Sekunden (Median) Gemeinde / Stadt Anzahl Notfallereignisse auswertbar Notfallereignisse FZ kl. 12 Min. Notfallereignisse FZ gr. 12 Min Median der Fahrzeit Adelshofen 30 24 6 09:47 Ansbach 4.600 4.347 253 04:28 Arberg 100 83 17 08:18 Aurach 232 177 55 09:55 Bechhofen 536 451 85 03:27 Bruckberg 121 73 48 11:21 Buch a. Wald 38 27 11 09:51 Burgoberbach 138 121 17 08:31 Burk 77 67 10 07:25 Colmberg 103 77 26 08:51 Dentlein a. Forst 121 92 29 09:59 Diebach 48 36 12 07:10 Dietenhofen 356 235 121 10:08 Dinkelsbühl 1.061 1.002 59 04:03 Dombühl 91 68 23 07:27 Dürrwangen 108 100 8 07:34 Ehingen 90 66 24 09:54 Feuchtwangen 1.101 1.014 87 04:07 Flachslanden 109 88 21 09:32 Gebsattel 62 55 7 08:09 Gerolfingen 47 39 8 10:13 Geslau 68 55 13 09:42 Heilsbronn 643 534 109 08:14 Herrieden 454 348 106 09:41 Insingen 43 38 5 08:50 Langfurth 111 84 27 10:21 Lehrberg 194 181 13 07:26 Leutershausen 334 241 93 10:08 Lichtenau 303 240 63 09:15 Merkendorf 134 66 68 12:03 Mitteleschenbach 62 30 32 12:09 Mönchsroth 57 50 7 08:00 Neuendettelsau 466 413 53 03:27 Neusitz 89 76 13 05:39 Oberdachstetten 103 71 32 07:03 Ohrenbach 29 25 4 09:21 Ornbau 82 61 21 09:54 Petersaurach 238 196 42 08:40 Röckingen 47 40 7 08:33 Rothenburg o. d. Tauber 1.045 944 101 03:52 Rügland 53 45 8 10:12 Sachsen b. Ansbach 182 159 23 08:46 Schillingsfürst 182 138 44 03:11 Schnelldorf 239 135 104 11:38 Schopfloch 203 200 3 06:33 Steinsfeld 80 72 8 07:25 Unterschwaningen 60 58 2 07:40 Wassertrüdingen 505 453 52 06:17 Weidenbach 115 90 25 09:20 Weihenzell 128 100 28 09:26 Weiltingen 66 40 26 11:29 Wettringen 32 26 6 08:55 Wieseth 70 57 13 08:06 Wilburgstetten 158 128 30 08:48 Windelsbach 62 48 14 09:03 Windsbach 378 319 59 07:53 Wittelshofen 103 71 32 10:12 Wolframs-Eschenbach 175 97 78 11:32 Wörnitz 118 96 22 05:39 Stadt und Landkreis Ansbach 2016