Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jürgen Mistol, Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.02.2017 Staatliche Wohnraumförderung in Oberfranken Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? 2. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? 3. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Gebäudeänderung/-erweiterung) 4. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken die Modernisierung von Mietwohnraum aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. a) In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken die Schaffung von Wohnraum für Studierende aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Umbau? 6. a) In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf Miet - bzw. Eigenwohnraum und Wohnheimplätze? 7. a) Wie viele Mietwohnungen wurden in Oberfranken im Rahmen des Sofortprogramms (1. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) vergangenes Jahr bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) In welchem Umfang wurden in Oberfranken für 2017 bereits Mittel für das Kommunale Wohnraumförderprogramm (2. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) In welchem Umfang wurden in Oberfranken für 2017 bereits Mittel für die Wohnraumförderung (3. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.03.2017 1. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In Oberfranken liegt ein wichtiger Schwerpunkt auf der staatlich geförderten Wohneigentumsbildung. Die Förderung von Eigenwohnraum für Familien mit Kindern, die nur mit staatlicher Hilfe Wohneigentum bilden können, ist Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2017 17/15802 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15802 ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums. Durch die Wohneigentumsförderung können sich frühzeitig junge Familien in ihrer Heimatregion ein Zuhause aufbauen . So verbleibt die Arbeitskraft in der Region und kommt den örtlichen Betrieben zugute. Familien, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erwerben, machen in der Regel eine Mietwohnung frei. Dies entlastet zum einen angespannte Mietwohnungsmärkte. Zum anderen schaffen sich die Wohn eigentum bildenden Haushalte die Voraussetzungen für ein mietfreies Wohnen im Alter. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 für die Wohneigentumsbildung in Oberfranken bewilligten staatlichen Fördermittel aufgeführt. b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 mit staatlichen Mitteln geförderten Eigenwohnungen ersichtlich, aufgeteilt nach Neubau und Erwerb. 2. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt fördert im Auftrag des Freistaats Bayern mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen . In den Jahren 2010 bis 2016 wurden die in nachfolgender Übersicht genannten Darlehen für die Eigenwohnraumförderung in Oberfranken eingesetzt. Eigentumsmaßnahmen - bewilligte Fördermittel - 2010 Fördermittel Euro 2011 Fördermittel Euro 2012 Fördermittel Euro 2013 Fördermittel Euro 2014 Fördermittel Euro 2015 Fördermittel Euro 2016 Fördermittel Euro Stadt/Landkreis Stadt Bamberg 51.500 137.500 401.000 273.000 692.000 147.500 55.000 Stadt Bayreuth 376.000 170.000 231.700 320.500 139.100 197.700 213.400 Stadt Coburg 513.500 195.000 394.400 84.600 405.700 42.200 197.700 Stadt Hof 191.500 166.000 147.500 204.000 0 118.000 0 Lkr. Bamberg 1.270.800 1.068.500 582.500 727.500 821.000 303.500 239.000 Lkr. Bayreuth 1.240.200 1.527.000 1.237.600 1.152.800 1.103.200 758.800 710.400 Lkr. Coburg 1.070.900 1.173.500 724.400 981.400 1.496.400 802.500 213.900 Lkr. Forchheim 620.800 693.500 738.200 606.000 406.200 470.400 355.600 Lkr. Hof 1.724.000 1.562.500 606.800 1.697.200 1.396.500 972.200 841.200 Lkr. Kronach 499.000 738.500 518.000 594.500 571.500 198.500 285.000 Lkr. Kulmbach 190.200 363.400 208.500 476.800 412.500 72.500 260.000 Lkr. Lichtenfels 1.991.500 1.573.500 1.513.800 2.024.200 1.738.800 1.076.700 1.415.000 Lkr. Wunsiedel 793.400 932.000 610.300 430.000 627.500 468.900 487.500 insgesamt 10.533.300 10.300.900 7.914.700 9.572.500 9.810.400 5.629.400 5.273.700 Zahl der geförderten Eigenwohnungen (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/Landkreis Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Stadt Bamberg 1 0 1 2 7 2 2 3 3 8 1 2 0 1 Stadt Bayreuth 5 4 2 2 3 2 4 4 1 2 1 3 1 3 Stadt Coburg 8 6 1 4 4 5 0 2 3 5 0 1 1 3 Stadt Hof 3 1 1 3 2 1 1 4 0 0 1 1 0 0 Lkr. Bamberg 15 8 15 3 5 5 5 6 6 5 3 2 1 2 Lkr. Bayreuth 25 11 30 11 16 12 19 9 24 5 15 4 11 8 Lkr. Coburg 14 3 12 9 7 6 9 5 12 8 8 2 2 2 Lkr. Forchheim 10 7 10 7 9 6 5 6 6 2 5 4 3 4 Lkr. Hof 16 23 11 20 3 14 19 10 9 15 6 9 2 9 Lkr. Kronach 8 8 10 18 11 9 7 12 9 7 1 6 4 4 Lkr. Kulmbach 1 3 3 6 3 3 6 4 3 3 0 2 2 3 Lkr. Lichtenfels 33 33 29 29 25 25 23 30 18 26 17 12 17 19 Lkr. Wunsiedel 8 10 15 8 9 5 5 6 7 7 3 8 4 7 insgesamt 147 117 140 122 104 95 105 101 101 93 61 56 48 65 Drucksache 17/15802 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm – bewilligte Mittel - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt / Landkreis Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Bamberg 670.000 546.000 295.000 184.000 844.000 348.000 31.000 Stadt Bayreuth 1.013.900 886.300 740.400 782.100 427.100 365.000 803.100 Stadt Coburg 1.027.400 566.700 557.000 19.300 582.500 100.500 345.300 Stadt Hof 308.500 479.300 207.900 296.800 0 30.500 133.000 Lkr. Bamberg 2.872.600 1.733.100 772.400 798.000 282.000 275.000 166.000 Lkr. Bayreuth 2.931.700 2.368.300 1.880.700 2.156.300 1.111.400 1.423.100 1.997.000 Lkr. Coburg 1.400.800 1.365.100 646.600 352.300 817.600 671.700 635.300 Lkr. Forchheim 2.188.300 2.131.700 1.711.100 1.194.700 1.265.200 894.700 1.256.000 Lkr. Hof 1.831.500 1.205.000 710.400 1.573.300 1.202.900 1.094.900 479.900 Lkr. Kronach 2.034.000 1.511.500 1.110.500 1.136.500 901.700 267.500 493.500 Lkr. Kulmbach 1.486.900 843.900 617.100 949.500 250.000 508.000 560.500 Lkr. Lichtenfels 3.563.600 3.445.300 2.703.000 2.422.600 2.493.500 1.860.000 3.098.900 Lkr. Wunsiedel 692.700 930.000 697.000 368.500 609.000 862.000 518.600 insgesamt 22.021.900 18.012.200 12.649.100 12.233.900 10.786.900 8.700.900 10.518.100 Zahl der geförderten Eigenwohnungen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt / Landkreis Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Stadt Bamberg 7 0 4 3 2 2 1 2 4 8 1 3 0 1 Stadt Bayreuth 7 8 5 8 5 5 5 6 2 3 1 4 3 3 Stadt Coburg 7 10 2 9 4 4 0 2 3 4 0 2 1 3 Stadt Hof 3 3 1 7 2 2 0 7 0 0 0 1 0 3 Lkr. Bamberg 28 13 21 7 6 6 6 6 2 2 2 2 1 1 Lkr. Bayreuth 28 16 25 13 14 12 18 9 15 2 13 5 16 8 Lkr. Coburg 16 5 16 6 6 6 6 1 8 6 7 3 3 3 Lkr. Forchheim 22 6 19 10 14 10 8 7 11 2 7 3 5 7 Lkr. Hof 14 21 8 19 1 16 16 11 8 16 9 7 2 8 Lkr. Kronach 17 13 9 18 10 7 8 12 8 5 1 4 4 3 Lkr. Kulmbach 13 10 5 11 3 5 8 4 3 2 4 4 3 5 Lkr. Lichtenfels 24 37 27 29 22 20 16 22 15 20 13 10 16 19 Lkr. Wunsiedel 6 8 9 6 8 2 3 4 6 2 4 10 3 6 insgesamt 192 150 151 146 97 97 95 93 85 72 62 58 57 70 b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? Die Darlehen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms können als Einzelförderung, aber auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden. In den Fällen der kombinierten Förderung kommt es bei getrennter Auflistung der Zahl der Wohnungen zwangsläufig zu Doppelnennungen sowohl im Bayerischen Wohnungsbauprogramm als auch im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms geförderten Eigenwohnungen ersichtlich, aufgeteilt nach Neubau und Erwerb. 3. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In den oberfränkischen Städten werden mietpreisgünstige, barrierefreie Wohnungen nachgefragt, die jungen Familien mit Kindern ebenso wie Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, mehr Wohnqualität bieten und somit für alle Generationen nutzbar sind. Je flexibler und vielfältiger die Nutzungsmöglichkeiten sind, desto attraktiver bleiben die Wohnungen und ihre Umgebung auf lange Sicht. Vom staatlichen Sofortprogramm, der ersten Säule des Wohnungspakts Bayern vom 09.10.2015, abgesehen, baut der Staat Wohnungen nicht selbst. Er ist auf Bauherrn angewiesen , die dem Investitionsbedarf entsprechend bereit sind, sich in der sozialen Wohnraumförderung zu engagieren. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 bewilligten staatlichen Mittel zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern aufgeführt. Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im genannten Zeitraum Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert wurden. Im Jahr 2012 wurde keine Bewilligung zur Förderung von Mietwohnraum in Oberfranken ausgesprochen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15802 Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern - bewilligte Fördermittel - 2010 2011 2013 2014 2015 2016 Stadt / Landkreis Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Coburg 0 1.518.500 1.910.000 0 1.931.400 2.627.500 Lkr. Bayreuth 0 0 631.200 0 0 0 Lkr. Coburg 0 1.115.000 0 0 0 0 Lkr. Forchheim 1.848.800 1.209.900 439.900 0 0 2.333.800 Lkr. Hof 591.000 0 0 1.714.000 0 0 Lkr. Kronach 0 419.300 0 0 0 974.100 Lkr. Kulmbach 0 0 416.000 0 0 0 Lkr. Lichtenfels 0 0 359.000 0 1.183.000 0 Lkr. Wunsiedel 712.100 0 916.300 1.832.200 0 0 insgesamt 3.151.900 4.262.700 4.672.400 3.546.200 3.114.400 5.935.400 b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Gebäudeänderung/ erweiterung) Die Fragen 3.b) und 3.c) werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit den eingesetzten Fördermitteln wurden der Neubau sowie die Gebäudeänderung der in nachfolgender Tabelle genannten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Zahl der geförderten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Neubau und Gebäudeänderung) 2010 2011 2013 2014 2015 2016 Stadt / Landkreis Neubau Umbau Neubau Umbau Neubau Umbau Neubau Umbau Neubau Umbau Neubau Umbau WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE Stadt Coburg 0 0 37 0 6 9 0 0 23 0 31 0 Lkr. Bayreuth 0 0 0 0 10 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Coburg 0 0 22 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Forchheim 32 0 25 0 6 0 0 0 0 0 27 0 Lkr. Hof 12 0 0 0 0 0 0 14 0 0 0 0 Lkr. Kronach 0 0 0 8 0 0 0 0 0 0 8 0 Lkr. Kulmbach 0 0 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Lichtenfels 0 0 0 0 4 0 0 0 9 0 0 0 Lkr. Wunsiedel 0 15 0 0 7 0 19 0 0 0 0 0 insgesamt 44 15 84 8 41 9 19 14 32 0 66 0 4. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken die Modernisierung von Mietwohnraum aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung ist, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Im Auftrag des Freistaats Bayern bietet die Bayerische Landesbodenkreditanstalt im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms zinssubventionierte Kapitalmarktdarlehen an, mit denen bestehender Mietwohnraum modernisiert werden kann und so den Ansprüchen an zeitgemäßes Wohnen zur Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit wieder gerecht wird. Die Modernisierungsmaßnahmen erstrecken sich darüber hinaus häufig auch auf energetische Sanierungsmaßnahmen. Dies kommt dem gesamtgesellschaftlichen Anliegen, sparsam mit Energie umzugehen, entgegen. Mit Mitteln des Bayerischen Modernisierungsprogramms können auch Pflegeplätze in stationären Altenpflegeeinrichtungen modernisiert werden. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden die in nachfolgender Übersicht genannten zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen für Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzt . Drucksache 17/15802 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Bayerisches Modernisierungsprogramm – bewilligte Mittel – 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/Landkreis Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Bamberg 0 0 0 0 0 0 0 Stadt Bayreuth 1.158.100 2.519.900 1.405.000 965.000 1.652.700 568.400 0 Stadt Coburg 509.200 2.796.300 0 430.000 660.000 1.190.000 0 Stadt Hof 5.560.700 4.849.000 0 1.400.000 2.998.400 3.531.800 570.000 Lkr. Bamberg 0 0 1.428.400 0 0 0 0 Lkr. Bayreuth 0 0 0 0 767.500 593.100 503.700 Lkr. Coburg 1.302.000 3.868.000 1.090.400 1.553.400 2.344.400 965.000 3.761.200 Lkr. Forchheim 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Hof 1.008.500 301.700 0 244.500 1.095.400 214.500 642.200 Lkr. Kronach 0 0 0 0 0 250.000 0 Lkr. Kulmbach 341.500 0 0 0 4.545.600 6.397.700 0 Lkr. Lichtenfels 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Wunsiedel 650.000 1.073.500 600.000 0 1.787.700 3.100.000 1.378.900 insgesamt 10.530.000 15.408.400 4.523.800 4.592.900 15.851.700 16.810.500 6.856.000 b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In nachfolgender Tabelle ist die Zahl der im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms in den Jahren 2010 bis 2016 geförderten Wohnungen und Pflegeplätze ersichtlich . Zahl der im Bayerischen Modernisierungsprogramm geförderten Wohnungen und Pflegeplätze Stadt/Landkreis 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 WE WE WE Wpl WE WE Wpl WE Wpl WE Stadt Bamberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stadt Bayreuth 31 100 33 0 12 38 0 18 0 0 Stadt Coburg 12 66 0 0 8 12 0 18 0 0 Stadt Hof 175 159 0 0 36 84 0 71 0 12 Lkr. Bamberg 0 0 3 25 0 0 0 0 0 0 Lkr. Bayreuth 0 0 0 0 0 20 0 21 0 20 Lkr. Coburg 56 102 30 0 32 45 0 14 0 77 Lkr. Forchheim 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Hof 20 3 0 0 4 57 0 4 0 27 Lkr. Kronach 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 Lkr. Kulmbach 12 0 0 0 0 88 85 0 74 0 Lkr. Lichtenfels 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Wunsiedel 33 26 16 0 0 41 0 81 0 36 insgesamt 339 456 82 25 92 385 85 233 74 172 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15802 b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Umbau? In nachfolgender Tabelle ist die Zahl der in den Jahren 2010 bis 2016 geförderten Wohnheimplätze für Studierende ersichtlich , unterschieden nach Neu- und Umbau. Zahl der geförderten Studentenwohnheimplätze Stadt / Landkreis 2010 2013 2014 2015 2016 Neubau Neubau Umbau Neubau Neubau Umbau Neubau Umbau Wpl Wpl Wpl Wpl Wpl Wpl. Wpl Wpl Stadt Bamberg 0 0 99 0 0 0 0 Stadt Bayreuth 0 59 0 99 44 0 243 0 Stadt Coburg 73 0 14 106 8 6 0 91 Stadt Hof 0 0 0 0 20 0 100 0 insgesamt 73 59 14 304 72 6 343 91 5. a) In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken die Schaffung von Wohnraum für Studierende aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Versorgung von Studierenden an den Hochschulstandorten in Bayern mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum ist der Staatsregierung ein großes Anliegen. Deshalb gibt es für die Studentenwohnraumförderung ein eigenes staatliches Förderprogramm. In der nachfolgenden Übersicht sind die staatlichen Mittel zur Förderung von Studentenwohnheimplätzen in den vier oberfränkischen Hochschulstädten Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof in den Jahren 2010 bis 2016 genannt. In den Jahren 2011 und 2012 wurden keine Bewilligungen zur Förderung von Wohnheimen für Studierende in Oberfranken ausgesprochen. Studentenwohnraumförderung - bewilligte Mittel - 2010 2013 2014 2015 2016 Stadt/Landkreis Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Bamberg 0 0 4.098.300 0 0 Stadt Bayreuth 0 1.888.000 3.168.000 1.408.000 7.922.300 Stadt Coburg 1.875.000 310.600 3.836.400 388.900 2.275.000 Stadt Hof 0 0 0 640.000 3.319.000 insgesamt 1.875.000 2.198.600 11.102.700 2.436.900 13.516.300 6. a) In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Oberfranken Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf Miet- bzw. Eigenwohnraum und Wohnheimplätze? In nachfolgender Tabelle sind die Anzahl der Heimplätze in den Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sowie die bewilligten Fördermittel für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt . Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im genannten Zeitraum der Bau eines Wohnheims bewilligt wurde. In den Jahren 2011, 2014 und 2016 wurden keine entsprechenden Bewilligungen ausgesprochen . Drucksache 17/15802 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Förderung von Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderung 2010 2012 2013 2015 Stadt/Landkreis Anzahl Fördermittel Anzahl Fördermittel Anzahl Fördermittel Anzahl Fördermittel Wpl Euro Wpl Euro Wpl Euro Wpl Euro Stadt Hof 0 0 0 0 24 1.932.000 0 0 Lkr. Bamberg 0 0 0 0 24 3.524.900 24 2.418.600 Lkr. Bayreuth 0 0 24 1.750.000 0 0 0 0 Lkr. Forchheim 12 793.082 0 0 0 0 0 0 Lkr. Kronach 0 0 24 1.982.500 0 0 0 0 Lkr. Kulmbach 24 1.566.558 0 0 0 0 24 2.121.400 Lkr. Lichtenfels 0 0 0 0 12 1.028.000 0 0 insgesamt 36 2.359.640 48 3.732.500 60 6.484.900 48 4.540.000 Der Freistaat Bayern fördert außerdem die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Damit können Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, länger in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben. In nachfolgender Übersicht sind die für bauliche Anpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderungen bewilligten Mittel für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt. bauliche Anpassungsmaßnahmen - Bewilligungen - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt / Landkreis Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Bamberg 89.400 83.500 48.400 124.350 120.700 92.300 166.900 Stadt Bayreuth 91.900 58.500 40.000 78.000 76.400 87.800 62.100 Stadt Coburg 16.600 0 45.500 55.900 71.700 11.800 47.700 Stadt Hof 46.400 42.500 22.400 55.200 30.000 52.700 18.500 Lkr. Bamberg 298.700 140.300 173.200 222.900 240.004 232.500 178.800 Lkr. Bayreuth 88.500 112.900 110.800 179.800 307.800 247.600 241.900 Lkr. Coburg 110.700 137.800 216.300 256.900 385.500 351.300 409.600 Lkr. Forchheim 77.300 137.000 68.200 124.100 175.100 150.500 187.300 Lkr. Hof 142.300 56.000 145.500 150.500 223.700 345.200 273.300 Lkr. Kronach 39.500 96.500 126.000 169.000 180.890 212.140 97.500 Lkr. Kulmbach 206.000 161.200 176.900 194.000 295.400 271.300 249.600 Lkr. Lichtenfels 178.700 334.900 326.900 371.000 415.300 548.000 478.000 Lkr. Wunsiedel 56.600 105.600 79.500 138.000 141.600 206.700 273.000 insgesamt 1.442.600 1.466.700 1.579.600 2.119.650 2.664.094 2.809.840 2.684.200 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15802 In nachfolgender Übersicht sind die Anzahl der baulichen Anpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt, getrennt nach Miet- und Eigenwohnraum. Zahl der geförderten baulichen Anpassungen von Miet- und Eigenwohnungen Stadt / Landkreis 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Stadt Bamberg 2 9 2 8 0 5 0 15 3 10 4 6 1 17 Stadt Bayreuth 2 8 2 6 0 4 0 11 2 8 0 10 1 6 Stadt Coburg 1 2 0 0 0 5 0 6 1 8 0 2 1 5 Stadt Hof 1 5 0 5 0 3 0 6 1 2 2 6 0 2 Lkr. Bamberg 0 34 0 16 0 19 2 23 0 27 1 25 1 18 Lkr. Bayreuth 0 12 1 15 0 14 1 21 2 34 0 27 4 24 Lkr. Coburg 1 12 2 14 0 23 1 26 2 38 1 38 3 44 Lkr. Forchheim 0 12 0 19 0 9 0 15 0 21 1 16 0 20 Lkr. Hof 0 17 0 9 2 17 0 19 1 27 3 37 4 31 Lkr. Kronach 0 7 0 14 0 17 0 22 0 25 1 27 3 8 Lkr. Kulmbach 2 22 1 19 0 23 0 27 9 30 11 25 5 29 Lkr. Lichtenfels 0 22 0 37 0 35 0 39 1 44 1 62 0 55 Lkr. Wunsiedel 2 4 2 11 0 10 1 17 4 17 4 25 5 33 insgesamt 11 166 10 173 2 184 5 247 26 291 29 306 28 292 7. a) Wie viele Mietwohnungen wurden in Oberfranken im Rahmen des Sofortprogramms (1.Säule im Bayerischen Wohnungspakt) vergangenes Jahr bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In Oberfranken konnten im staatlichen Sofortprogramm 24 Wohneinheiten in der Stadt Coburg, 57 Wohneinheiten – davon 40 in einem Wohnheim - in der Stadt Bayreuth sowie 12 Wohneinheiten im Landkreis Kulmbach berücksichtigt werden. b) In welchem Umfang wurden in Oberfranken für 2017 bereits Mittel für das Kommunale Wohnraumförderprogramm (2. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Nach einer aktuellen Meldung der Regierung von Oberfranken sind im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm Mietwohnungsprojekte im Jahr 2017 mit einer Fördersumme von rd. 24,1 Millionen Euro in Vorbereitung. Der Mittelbedarf verteilt sich auf die folgenden Städte und Landkreise: Stadt Coburg: 11,7 Mio. Euro Landkreis Bamberg: 0,1 Mio. Euro Landkreis Forchheim: 1,3 Mio. Euro Landkreis Hof: 1,8 Mio. Euro Landkreis Kulmbach: 9,0 Mio. Euro Landkreis Wunsiedel: 0,2 Mio. Euro. Bedarfsmeldungen sind jeweils Momentaufnahmen. Im Laufe des Jahres können weitere Baumaßnahmen hinzukommen , die Realisierung von Projekten kann sich auf das nächste Jahr verschieben oder Förderanträge werden zurückgezogen . c) In welchem Umfang wurden in Oberfranken für 2017 bereits Mittel für die Wohnraumförderung (3. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und Landkreisen und kreisfreien Städten)? Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms werden nach einer aktuellen Meldung der Regierung von Oberfranken für vorliegende Förderanträge Bewilligungsvolumina im Jahr 2017 wie folgt benötigt: Stadt / Landkreis Mittelbedarf Euro Stadt Bamberg 40.000 Stadt Bayreuth 4.243.000 Stadt Coburg 30.000 Stadt Hof 10.000 Lkr. Bamberg 229.400 Lkr. Bayreuth 213.000 Lkr. Coburg 2.128.200 Lkr. Forchheim 4.151.100 Lkr. Hof 1.526.400 Lkr. Kronach 245.000 Lkr. Kulmbach 686.800 Lkr. Lichtenfels 1.340.000 Lkr. Wunsiedel 1.044.800 insgesamt 15.887.700 Drucksache 17/15802 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Diese Informationen sind Momentaufnahmen. Im Laufe des Jahres werden weitere Baumaßnahmen hinzukommen, da von der Regierung von Oberfranken fortlaufend Mietwohnungsvorhaben von Investoren, die sich im geförderten Wohnungsbau engagieren, eingeworben und besprochen werden. Die Maßnahmen werden gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen und privaten Investoren konkretisiert, zur Bewilligungsreife geführt und so weit möglich zeitnah umgesetzt. Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15802