Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.02.2017 2. S-Bahn-Röhre GVFG-Maßnahmen Nach einem Bericht von Staatsminister Joachim Herrmann am 22.11.2016 würde sich der Finanzbedarf für die zweite Münchner S-Bahn-Stammstrecke auf 3,84 Milliarden Euro belaufen, wovon etwa 660 Millionen Euro auf einen Risikozuschlag entfallen würden. Finanziert werden soll ein erheblicher Teil der Kosten durch den Bund (1,459 Milliarden Euro ohne Eintritt der Kostenrisiken, zuzüglich bis zu 397 Millionen Euro bei Eintritt aller skizzierten Kostenrisiken), wobei der Freistaat über seinen Staatshaushalt einen Großteil der Bundesmittelanteile vorfinanzieren soll. Von dem Finanzierungsanteil des Bundes ist allerdings kein einziger Euro gesichert . So schreibt die Staatsregierung in diesem Bericht an den Landtag, dass der Bund die Bereitschaft zur Mitfinanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm „in Gesprächen zum Ausdruck“ gebracht habe, und sie weist auch darauf hin, dass eine Mitfinanzierung des Bundes unter Haushaltsvorbehalt steht. Die Finanzierung des Bundesanteils soll über Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm erfolgen, das der Förderung von „ÖPNV-Schienenverkehrswegen in Verdichtungsräumen und den dazugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten über 50 Millionen Euro“ dient. Daraus stehen aktuell pro Jahr ca. 330 Millionen Euro für Projekte in allen 16 Bundesländern zur Verfügung, für Bayern waren hier bis dato ca. 55 Millionen Euro je Jahr vorgesehen. Selbst, wenn die GVFG-Mittel aufgestockt werden und mehr Gelder nach Bayern fließen sollten und sämtliche Bayern zugedachten Gelder in das Projekt zweite Münchner S-Bahn- Röhre gesteckt werden, dann wäre der von der Staatsregierung verkündete Bundesanteil an der Finanzierung erst in etwa drei Jahrzehnten abfinanziert, ohne dass ein einziger Euro in die zahlreichen anderen Deutsche Bahn (DB)- und kommunalen ÖPNV-Schienenprojekte in Bayern gesteckt werden könnte, deren Finanzierung zu beträchtlichen Teilen aus GVFG-Mitteln die Staatsregierung stets kundgetan hat. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie sollen nach Einschätzung der Staatsregierung die Projekte, die bislang im GVFG-Bundesprogramm 2016– 2020 aufgelistet sind, nach der „Inanspruchnahme“ der Bundesfinanzhilfen für das Projekt zweite Münchner S- Bahn-Stammstrecke finanziert bzw. zu Ende finanziert werden? Angaben bitte getrennt für die Projekte – Augsburg, Straßenbahn, Mobilitätsdrehscheibe (Kategorien A und C (A: Vorhaben endgültig aufgenommen, C: Vorhaben bedingt aufgenommen), Gesamtkosten 303 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 131 Mio. Euro, davon noch offen ca. 74 Mio. Euro). – Erlangen, Stadt-Umland-Bahn (Kategorie C, Gesamtkosten 365 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 152 Mio. Euro, davon noch offen 152 Mio. Euro). – München, U 5-West, Laimer Platz – Pasing (Kategorie C, Gesamtkosten 665 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 380 Mio. Euro, davon noch offen 380 Mio. Euro). – München, U 4-Ost, Arabellapark – Englschalking (Kategorie C, Gesamtkosten 140 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 79 Mio. Euro, davon noch offen 79 Mio. Euro). – München, U-Bahnhof Sendlinger Tor (Kategorie C, Gesamtkosten 161 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 45 Mio. Euro, davon noch offen 43,5 Mio. Euro). – Planegg, U 6-Süd, Klinikum Großhadern – Martinsried,(Kategorie C, Gesamtkosten 73 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 39 Mio. Euro, davon noch offen 39 Mio. Euro). – Nürnberg, U 3, Baustufe 2, Nordwestring – Gerbersdorf (Kategorien A und C, Gesamtkosten 273 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 148 Mio. Euro, davon noch offen ca. 101 Mio. Euro). – München, S-Bahn, S 7, Wolfratshausen – Geretsried (Kategorie C, Gesamtkosten 204 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 94 Mio. Euro, davon noch offen 94 Mio. Euro). – München, S-Bahn, Erdinger-Ringschluss (Kategorien A, B (= vorläufig aufgenommen) und C, Gesamtkosten 293 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 148 Mio. Euro, davon noch offen ca. 101 Mio. Euro). – München, S-Bahn, S 4-West, Ausbau Pasing – Buchenau (Kategorie C, Gesamtkosten 477 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 251 Mio. Euro, davon noch offen 251 Mio. Euro). – Nürnberg, S-Bahn, 2. Baustufe Bamberg – Nürnberg – Hartmannshof, 1. BA (Kategorien A und C, Gesamtkosten 218 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 93 Mio. Euro, davon noch offen ca. 23 Mio. Euro). – Nürnberg, S-Bahn, Nürnberg – Ansbach (Kategorien A und C, Gesamtkosten 109 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 42 Mio. Euro, davon noch offen 7 Mio. Euro). 2. Hat die Staatsregierung die folgenden Projekte, die im GVFG-Bundesprogramm 2015–2019 aufgelistet waren, jedoch im Bundesprogramm 2016–2020 nicht mehr zu finden sind, beim Bund abgemeldet, und wenn ja, was waren hierfür die Gründe? Angaben bitte getrennt für die Projekte? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2017 17/15803 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15803 – München, Straßenbahn Neubaustrecke Linien 23/24, Schwabing Nord – Kieferngarten/Am Hart (Kategorie C, Gesamtkosten 92 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 47 Mio. Euro, davon noch offen 47 Mio. Euro). – München, Straßenbahn, Neubaustrecke Freiham, Bahnhof Pasing – Freiham Süd (Kategorie C, Gesamtkosten 95 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 48 Mio. Euro, davon noch offen 48 Mio. Euro). – München, Straßenbahnneubaustrecke „Westtangente “, Aidenbachstraße Romanplatz (Kategorie C, Gesamtkosten 90 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 41 Mio. Euro, davon noch offen 41 Mio. Euro). – Würzburg, Straßenbahn, Linie 6, Würzburg Hbf. – Hubland (Kategorie C, Gesamtkosten 110 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 54 Mio. Euro, davon noch offen 54 Mio. Euro) Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.03.2017 1. Wie sollen nach Einschätzung der Staatsregierung die Projekte, die bislang im GVFG-Bundesprogramm 2016–2020 aufgelistet sind, nach der „Inanspruchnahme “ der Bundesfinanzhilfen für das Projekt zweite Münchner S-Bahn-Stammstrecke finanziert bzw. zu Ende finanziert werden? Angaben bitte getrennt für die Projekte – Augsburg, Straßenbahn, Mobilitätsdrehscheibe (Kategorien A und C (A: Vorhaben endgültig aufgenommen , C: Vorhaben bedingt aufgenommen), Gesamtkosten 303 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 131 Mio. Euro, davon noch offen ca. 74 Mio. Euro). – Erlangen, Stadt-Umland-Bahn (Kategorie C, Gesamtkosten 365 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 152 Mio. Euro, davon noch offen 152 Mio. Euro). – München, U 5-West, Laimer Platz – Pasing (Kategorie C, Gesamtkosten 665 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 380 Mio. Euro, davon noch offen 380 Mio. Euro). – München, U 4-Ost, Arabellapark – Englschalking (Kategorie C, Gesamtkosten 140 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 79 Mio. Euro, davon noch offen 79 Mio. Euro). – München, U-Bahnhof Sendlinger Tor (Kategorie C, Gesamtkosten 161 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 45 Mio. Euro, davon noch offen 43,5 Mio. Euro). – Planegg, U 6-Süd, Klinikum Großhadern – Martinsried (Kategorie C, Gesamtkosten 73 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 39 Mio. Euro, davon noch offen 39 Mio. Euro). – Nürnberg, U 3, Baustufe 2, Nordwestring – Gerbersdorf (Kategorien A und C, Gesamtkosten 273 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 148 Mio. Euro, davon noch offen ca. 101 Mio. Euro). – München, S-Bahn, S 7, Wolfratshausen – Geretsried (Kategorie C, Gesamtkosten 204 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 94 Mio. Euro, davon noch offen 94 Mio. Euro). – München, S-Bahn, Erdinger-Ringschluss (Kategorien A, B (= vorläufig aufgenommen) und C, Gesamtkosten 293 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 148 Mio. Euro, davon noch offen ca. 101 Mio. Euro). – München, S-Bahn, S 4-West, Ausbau Pasing – Buchenau (Kategorie C, Gesamtkosten 477 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 251 Mio. Euro, davon noch offen 251 Mio. Euro). – Nürnberg, S-Bahn, 2. Baustufe Bamberg – Nürnberg – Hartmannshof, 1. BA (Kategorien A und C, Gesamtkosten 218 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 93 Mio. Euro, davon noch offen ca. 23 Mio. Euro). – Nürnberg, S-Bahn, Nürnberg – Ansbach (Kategorien A und C, Gesamtkosten 109 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 42 Mio. Euro, davon noch offen 7 Mio. Euro). Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2016 bekräftigt, dass die Finanzierung der 2. Stammstrecke andere potenzielle bayerische GVFG-Projekte nicht beeinträchtigen wird. Es wurde mit dem Bund vereinbart, dass die Projekte auch weiterhin in das Bundesprogramm gemeldet, dort aufgenommen und fortgeführt werden. Im Hinblick auf die Gesamtmittelausstattung des GVFG- Bundesprogramms von jährlich 333 Mio. Euro für alle kommunalen und Bahnprojekte bundesweit ist ein Szenario, dass tatsächlich nicht die vollständigen Förderanteile des Bundes in Höhe von 60 % durch den Bund geleistet werden können. Die Planungen der Staatsregierung sehen deshalb vor, gegebenenfalls ausfallende Bundesanteile durch Mittel des Freistaats zu tragen. Hierfür ist vorgesehen, vorrangig Regionalisierungsmittel zu verwenden. Bei zeitgerechter Realisierung aller im GVFG-Bundesprogramm in den Kategorien A und C gelisteten Projekte würde sich ein ergänzender Mittelbedarf ergeben, der aus dem Landeshaushalt gedeckt werden müsste. Im Hinblick auf den Projektfortschritt der 2. Stammstrecke wird unterstellt, dass 2017 noch Mittel aus dem GVFG- Bundesprogramm für alle Projekte zur Verfügung stehen. Ab 2018 dürfte das Projekt 2. Stammstrecke die o. g. Mittelkonkurrenz bewirken. Für alle aufgeführten Einzelprojekte bedeutet dies, dass die nach 2017 anfallende Förderung im Falle der vollständigen Projektrealisierung aus Regionalisierungsmitteln sowie ggfs. ergänzend aus Landesmitteln zu finanzieren sein wird, soweit eine Förderfähigkeit im GVFG- Bundesprogramm durch den Bund angenommen wird: • Augsburg, Straßenbahn, Mobilitätsdrehscheibe (Kategorien A und C (A: Vorhaben endgültig aufgenommen, C: Vorhaben bedingt aufgenommen), Gesamtkosten 303 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 131 Mio. Euro, davon noch offen ca. 74 Mio. Euro). Gemeldet für 2017: 9 Mio. Euro. Verbleibend ab 2018 ff.: 63,37 Mio. Euro. Drucksache 17/15803 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 • Erlangen, Stadt-Umland-Bahn (Kategorie C, Gesamtkosten 365 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 152 Mio. Euro, davon noch offen 152 Mio. Euro). Gemeldet für 2017: 0 Euro. Verbleibend ab 2018 ff.: geschätzt 152 Mio. Euro. • München, U 5-West, Laimer Platz – Pasing (Kategorie C, Gesamtkosten 665 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 380 Mio. Euro, davon noch offen 380 Mio. Euro). Gemeldet für 2017: 0 Euro. Verbleibend ab 2018 ff.: geschätzt 380 Mio. Euro. • München, U 4-Ost, Arabellapark – Engelschalking (Kategorie C, Gesamtkosten 140 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 79 Mio. Euro, davon noch offen 79 Mio. Euro). Gemeldet für 2017: 0 Euro. Verbleibend ab 2018 ff.: geschätzt 79 Mio. Euro. • München, U-Bahnhof Sendlinger Tor (Kategorie C, Gesamtkosten 161 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 45 Mio. Euro, davon noch offen 43,5 Mio. Euro). Gemeldet für 2017: 5,69 Mio. Euro. Verbleibend ab 2018 ff.: geschätzt 39,31 Mio. Euro. • Planegg, U 6-Süd, Klinikum Großhadern – Martinsried (Kategorie C, Gesamtkosten 73 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 39 Mio. Euro, davon noch offen 39 Mio. Euro). Gemeldet für 2017: 0 Euro. Verbleibend ab 2018 ff.: geschätzt 39 Mio. Euro. • Nürnberg, U 3, Baustufe 2, Nordwestring – Gerbersdorf (Kategorien A und C, Gesamtkosten 273 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 148 Mio. Euro, davon noch offen ca. 101 Mio. Euro). Gemeldet für 2017: 13 Mio. Euro. Verbleibend ab 2018 ff.: geschätzt 84,96 Mio. Euro. • München, S-Bahn, S 7, Wolfratshausen – Geretsried (Kategorie C, Gesamtkosten 204 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 94 Mio. Euro, davon noch offen 94 Mio. Euro). Gemeldet für 2017: 0 Mio. Euro. Verbleibend ab 2018 ff.: geschätzt 94 Mio. Euro. • München, S-Bahn, Erdinger-Ringschluss (Kategorien A, B (=vorläufig aufgenommen) und C, Gesamtkosten 293 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 148 Mio. Euro, davon noch offen ca. 101 Mio. Euro). Meldung erfolgt direkt durch Deutsche Bahn. Betrag 2017 nicht bekannt. • München, S-Bahn, S 4-West, Ausbau Pasing – Buchenau (Kategorie C, Gesamtkosten 477 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 251 Mio. Euro, davon noch offen 251 Mio. Euro). Gemeldet für 2017: 0 Euro. Verbleibend ab 2018 ff.: geschätzt 251 Mio. Euro. • Nürnberg, S-Bahn, 2. Baustufe Bamberg – Nürnberg – Hartmannshof, 1. BA (Kategorien A und C, Gesamtkosten 218 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 93 Mio. Euro, davon noch offen ca. 23 Mio. Euro). Meldung erfolgt direkt durch Deutsche Bahn. Betrag 2017 nicht bekannt. • Nürnberg, S-Bahn, Nürnberg – Ansbach (Kategorien A und C, Gesamtkosten 109 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 42 Mio. Euro, davon noch offen 7 Mio. Euro). Meldung erfolgt direkt durch Deutsche Bahn. Betrag 2017 nicht bekannt. 2. Hat die Staatsregierung die folgenden Projekte, die im GVFG-Bundesprogramm 2015–2019 aufgelistet waren, jedoch im Bundesprogramm 2016–2020 nicht mehr zu finden sind, beim Bund abgemeldet, und wenn ja, was waren hierfür die Gründe? Angaben bitte getrennt für die Projekte? – München, Straßenbahn Neubaustrecke Linien 23/24, Schwabing Nord – Kieferngarten/Am Hart (Kategorie C, Gesamtkosten 92 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 47 Mio. Euro, davon noch offen 47 Mio. Euro). – München, Straßenbahn, Neubaustrecke Freiham, Bahnhof Pasing – Freiham Süd (Kategorie C, Gesamtkosten 95 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 48 Mio. Euro, davon noch offen 48 Mio. Euro). – München, Straßenbahnneubaustrecke „Westtangente “, Aidenbachstraße Romanplatz (Kategorie C, Gesamtkosten 90 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 41 Mio. Euro, davon noch offen 41 Mio. Euro). – Würzburg, Straßenbahn, Linie 6, Würzburg Hbf. – Hubland (Kategorie C, Gesamtkosten 110 Mio. Euro, insgesamt vorgesehene Bundesfinanzhilfen 54 Mio. Euro, davon noch offen 54 Mio. Euro) Die Staatsregierung hat keine Projekte gegenüber dem Bund „abgemeldet“ bzw. zurückgezogen. Die Abfrage des Bundes bei den Ländern 2016 bezog sich auf einen Programmzeitpunkt bis 2019, da vom Bund nach der geltenden Regelung im Grundgesetz ein Auslaufen des Programms unterstellt wurde. Die Meldung von Projekten mit späterem Mittelabfluss war vom Bund nicht vorgesehen. Die Abfrage für das Bundesprogramm ab 2017 umfasste hingegen wieder den üblichen Rahmen von fünf Jahren, weil der Bund nun im Vorgriff auf die gesetzliche Umsetzung der Einigung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen auch Meldungen von Projekten mit einem Beginn in den Jahren 2020 und 2021 akzeptiert. Dementsprechend wurden die Münchner Straßenbahnvorhaben „Linien 23/24“ und „Westtangente “ (zuwendungsfähige Kosten erstmalig 2021) für das Bundesprogramm 2017–2021 wieder gemeldet. Unabhängig vom Projekt 2. Stammstrecke werden auch weiterhin alle Projekte gemeldet, die die vom Bund für die Meldung aufgestellten Kriterien erfüllen.