Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 31.01.2017 PCB-Belastung öffentlicher Gebäude in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie schätzt die Staatsregierung das Problem der PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden ein? b) Welche Untersuchungsergebnisse sind der Staatsregierung aus den letzten 20 Jahren diesbezüglich bekannt (bitte unter Nennung der Gebäude und Kommunen )? 2. In wie viel Prozent aller öffentlichen Einrichtungen ist nach wie vor PCB-haltiges Material verbaut (bitte prozentual aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Kommune , Art der Einrichtung, Errichtungsjahr des Gebäudes )? 3. Wie viele öffentliche Gebäude sind aktuell mit polychlorierten Biphenylen belastet bzw. überschreiten den gültigen Grenzwert für polychlorierte Biphenyle (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Kommune , Art der Einrichtung und Errichtungsjahr)? 4. a) Wie viele öffentliche Gebäude wurden in den letzten 20 Jahren aufgrund zu hoher PCB-Werte saniert? b) Welche Kosten sind hierbei entstanden? c) Wer ist für die Sanierung aufgekommen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Kommune, Art der Einrichtung, Errichtungsjahr, Sanierungskosten und Kostenträger)? 5. Ist die Staatsregierung der Meinung, dass die im Jahr 1994 herausgegebene Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie) inhaltlich immer noch auf dem aktuellem Stand ist? 6. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung im Hinblick auf Belastungen mit anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen in und an öffentlichen Gebäuden (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Kommune, Art der Einrichtung, Belastungsart und Belastungshöhe unter Angabe der gesetzlichen Grenzwerte)? 7. a) Wie schätzt die Staatsregierung das Problem der PCB-Belastung in kirchlichen Gebäuden ein? b) Welche Untersuchungsergebnisse sind der Staatsregierung diesbezüglich bekannt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Wie bereits bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Rosi Steigenberger „PCB-Belastung an Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen in Bayern“ (Antwort des Staatsministeriums des Innern , für Bau und Verkehr vom 18.11.2016, Drucksache 17/12966) ausgeführt, sind die Untersuchungen zu einer evtl. vorliegenden Schadstoffbelastung und sich daraus ergebende erforderliche Sanierungsmaßnahmen vom jeweiligen Gebäudeeigentümer bzw. Verfügungsberechtigten eigenverantwortlich durchzuführen. Die Fragen setzen das Vorliegen einer zentralen kontinuierlichen Dokumentation von polychlorierten Biphenylen (PCB) für alle öffentlichen Gebäude und Einrichtungen durch die Staatsregierung voraus. Ein Register über die Schadstoffbelastung öffentlicher Gebäude und die durchgeführten Maßnahmen gibt es jedoch nicht. Die Beantwortung erfolgt daher ausschließlich für die von der Staatsbauverwaltung betreuten staatlichen Gebäude. Andere öffentliche Einrichtungen und Gebäude der Kommunen oder sonstiger Träger öffentlicher Gewalt, wie beispielsweise des Bayerischen Rundfunks, sind nicht berücksichtigt. 1. a) Wie schätzt die Staatsregierung das Problem der PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden ein? Die Staatsregierung hält das Problem der PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden für wichtig und hat deshalb bereits vor mehr als 15 Jahren veranlasst, dass sich öffentliche Träger einen Überblick über die Situation verschaffen und gegebenenfalls entsprechende Sanierungsmaßnahmen ergreifen . Dennoch bleiben solche Belastungen weiterhin ein relevantes Thema. b) Welche Untersuchungsergebnisse sind der Staatsregierung aus den letzten 20 Jahren diesbezüglich bekannt (bitte unter Nennung der Gebäude und Kommunen)? 2. In wie viel Prozent aller öffentlichen Einrichtungen ist nach wie vor PCB-haltiges Material verbaut (bitte prozentual aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk , Kommune, Art der Einrichtung, Errichtungsjahr des Gebäudes)? 3. Wie viele öffentliche Gebäude sind aktuell mit polychlorierten Biphenylen belastet bzw. überschreiten den gültigen Grenzwert für polychlorierte Biphenyle (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Kommune, Art der Einrichtung und Errichtungsjahr )? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15829 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15829 4. a) Wie viele öffentliche Gebäude wurden in den letzten 20 Jahren aufgrund zu hoher PCB-Werte saniert ? b) Welche Kosten sind hierbei entstanden? c) Wer ist für die Sanierung aufgekommen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Kommune, Art der Einrichtung, Errichtungsjahr, Sanierungskosten und Kostenträger)? In den Jahren 2001 bis 2002 wurden anlassbezogen und einmalig vor dem Hintergrund der deutlich überhöhten PCB- Raumluftwerte in der Nürnberger Georg-Ledebour-Schule unter Federführung der Obersten Baubehörde bayernweit flächendeckende Erhebungen und Maßnahmen veranlasst. Aufgrund der großen Bedeutung und Tragweite für den Gesundheitsschutz wurden auch Schulen, Kinderkrippen und Kindergärten der kommunalen Sachaufwandsträger unter deren Mitwirkung in die Erhebungen mit einbezogen. Sonstige Einrichtungen oder Gebäude von Kommunen und sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt waren in den Erhebungen der Staatsregierung nicht berücksichtigt. Im diesbezüglichen Abschlussbericht des Staatsministeriums des Innern an den Vorsitzenden des Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 24.09.2002 sind die entsprechenden Ergebnisse differenziert nach Schulen, Kinderkrippen und Kindergärten kommunaler Sachaufwandsträger und nach staatlichen Gebäuden dargestellt. Staatseigene Kirchen und Kirchen in staatlicher Baupflicht waren nach unseren Informationen ausdrücklich in die Erhebungen einbezogen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass diese Gebäude in die Ergebnisse des Abschlussberichtes mit eingeflossen sind. Der Abschlussbericht liegt 14 Jahre zurück; weitere Unterlagen der seinerzeitigen Untersuchung wurden zwischenzeitlich ausgesondert. Nach der damaligen Aktion zur Erhebung von PCB-Belastungen und der Einleitung von Sanierungsmaßnahmen zwischen 2001 und 2002 war für die Bauverwaltung keine Veranlassung zu weiteren systematischen Erhebungen gegeben . In Bezug auf aktuelle mögliche PCB-Belastungen im staatlichen Gebäudebestand können daher keine Aussagen getroffen werden. In Verdachtsfällen wird die Bauverwaltung auf Veranlassung der grundbesitzbewirtschaftenden Dienststelle tätig und führt sowohl die erforderlichen Messungen als auch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Erfolgskontrollen durch. Die Kosten für die durchgeführten Messungen im staatlichen Gebäudebestand während der Erhebungen in den Jahren 2001 und 2002 waren aus Bauunterhaltsmitteln zu bestreiten. Ebenso wurde der bauliche Handlungsbedarf für Sanierungsmaßnahmen gemäß RL Bau Abschnitt C aus Bauunterhaltsmitteln bestritten. Ein zentraler oder ressortbezogener Haushaltsansatz für PCB-Sanierungen ist uns nicht bekannt. Konkrete Angaben zu Kosten für PCB-Sanierungen im staatlichen Gebäudebestand liegen weder für die im Rahmen der bayernweiten Aktion zwischen 2001 und 2002 durchgeführten Maßnahmen noch für die innerhalb der vergangenen 20 Jahre durchgeführten PCB-Sanierungen vor. Eine nachträgliche Kostenermittlung ist nicht möglich. 5. Ist die Staatsregierung der Meinung, dass die im Jahr 1994 herausgegebene Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie) inhaltlich immer noch auf dem aktuellem Stand ist? Die PCB-Richtlinie mit den Ergänzungen vom 20.11.2011 (AllMBl 2011 S. 641) entspricht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse (siehe Drucksache 17/12966, Antwort auf Frage 8). Diese Fassung wird daher als aktuell angesehen. 6. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung im Hinblick auf Belastungen mit anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen in und an öffentlichen Gebäuden (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Kommune, Art der Einrichtung, Belastungsart und Belastungshöhe unter Angabe der gesetzlichen Grenzwerte)? Für die Gebäude des Freistaates Bayern wird kein Verzeichnis über Schadstoffbelastungen geführt (siehe Drucksache 17/12966, Frage 7 c). Werden Schadstoffbelastungen erkannt und die Notwendigkeit von Sanierungs- oder räumlichen Abschottungsmaßnahmen festgestellt, werden diese entsprechend den geltenden Richtlinien durchgeführt. 7. a) Wie schätzt die Staatsregierung das Problem der PCB-Belastung in kirchlichen Gebäuden ein? b) Welche Untersuchungsergebnisse sind der Staatsregierung diesbezüglich bekannt? Siehe Antwort zu den Fragen 1 b bis 4 c.