Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 07.02.2017 Technische Ausstattung von Gerichtssälen und WLAN Im Zuge der Umstellung auf die eAkte und den elektronischen Rechtsverkehr werden sich auch die technischen Anforderungen an die Ausstattung von Gerichtssälen ändern. Zudem gewinnt in diesem Zusammenhang die Nutzungsmöglichkeit von WLAN für Prozessbeteiligte immer mehr an Bedeutung. Aber auch für Pressevertreter und sonstige Besucher ist die Versorgung von frei zugänglichem WLAN von großem Interesse. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Umfang besteht in welchen bayerischen Gerichtsgebäuden bereits jetzt die Möglichkeit der Nutzung von WLAN (bitte aufgeschlüsselt nach Prozessbeteiligten , Pressevertretern und sonstige Besuchern (offenes WLAN))? 2.1 Nehmen Gerichte in diesem Zusammenhang am Projekt BayernWLAN teil? 2.2 Wenn ja, welche? 2.3 Wenn nein, weshalb nicht? 3.1 Ist geplant, die Nutzungsmöglichkeit von WLAN auszuweiten ? 3.2 Wenn ja, in welchem Umfang (welche Gerichtsgebäude , welcher Personenkreis)? 4.1 Wie wird sichergestellt, dass die Gerichtssäle über genügend Steckdosen verfügen – nicht nur hinter der Richterbank, sondern auch für die Prozessbeteiligten? 4.2 Besteht ggf. ein Zeitplan zur Anpassung der Sitzungsräume an die neuen technischen Anforderungen? Antwort des Staatsministeriums Staatsministerium der Justiz vom 08.03.2017 1. In welchem Umfang besteht in welchen bayerischen Gerichtsgebäuden bereits jetzt die Möglichkeit der Nutzung von WLAN (bitte aufgeschlüsselt nach Prozessbeteiligten, Pressevertretern und sonstige Besuchern (offenes WLAN))? Seit dem 5. Juli 2013 wird bei dem Landgericht Landshut durch einen privaten Telekommunikationsdienstleister ein sogenannter „HotSpot“ betrieben, der einen öffentlichen WLAN-Zugang für Prozessbeteiligte, Prozessvertreter und sonstige Besucher im Gerichtssaaltrakt für den Zugriff auf Informationssysteme im Internet oder zentral gespeicherte Akten und Unterlagen innerhalb deren eigener Infra- strukturen , soweit diese über Internet zugänglich sind, ermöglicht . Der kostenpflichtige HotSpot kann von allen Besuchern im Gerichtsgebäude genutzt werden. Ferner besteht seit 2016 im Hochsicherheitsgerichtssaal des Oberlandesgerichts München ein öffentlicher WLAN- Zugang, der von Anwälten, Pressevertretern und dem Generalbundesanwalt kostenfrei genutzt werden kann. 2.1 Nehmen Gerichte in diesem Zusammenhang am Projekt BayernWLAN teil? Es ist geplant, künftig nach den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten schrittweise Standorte mit für die Nutzer kostenfreiem BayernWLAN auszustatten. 2.2 Wenn ja, welche? Derzeit erfolgt die Abstimmung mit möglichen Pilotstandorten . Neben dem Justizpalast in München, einem Oberlandesgericht , einem Landgericht und einem Amtsgericht wird auch die Möglichkeit einer Ausstattung der Justizakademie in Pegnitz geprüft. An den repräsentativen Standorten in der bayerischen Justiz sollen die grundsätzliche Machbarkeit erprobt und praktische Erfahrungen für den weiteren Ausbau gesammelt werden. 2.3. Wenn nein, weshalb nicht? Entfällt. 3.1 Ist geplant, die Nutzungsmöglichkeit von WLAN auszuweiten? Ja, nach Maßgabe der Nrn. 2.1 und 2.2. 3.2. Wenn ja, in welchem Umfang (welche Gerichtsgebäude , welcher Personenkreis)? Eine konkrete Planung für den weiteren Ausbau besteht noch nicht; auf Nrn. 2.1 und 2.2 wird Bezug genommen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.04.2017 17/15850 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15850 4.1. Wie wird sichergestellt, dass die Gerichtssäle über genügend Steckdosen verfügen – nicht nur hinter der Richterbank, sondern auch für die Prozessbeteiligten ? Im Zuge der E-Gerichtssaal-Ausstattung wird auch die erforderliche baulich-technische Infrastruktur in den betroffenen Gerichtssälen geschaffen. Soweit hier bei Eingriffe in die Gebäudesubstanz erforderlich sind, werden diese in der Regel aus Bauunterhaltsmitteln finanziert. 4.2 Besteht ggf. ein Zeitplan zur Anpassung der Sitzungsräume an die neuen technischen Anforderungen ? Erste bauliche Anpassungen zur E-Gerichtssaal-Ausstattung werden im Jahr 2017 bei den Landgerichten Landshut, Regensburg und Coburg umgesetzt. Ab 2018 ist ein Ausbau bei den Zivilgerichten an den Standorten Amtsgericht Erding , Oberlandesgericht München, Amtsgericht Straubing, Amtsgericht Coburg und Oberlandesgericht Nürnberg geplant . Im Bereich der Familiengerichte ist ebenfalls ab 2018 ein Ausbau an den Standorten Amtsgericht Dachau und Oberlandesgericht München geplant. Daneben erfolgt eine Berücksichtigung bei allen Neu- und Umbauprojekten der bayerischen Justiz.