Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 18.01.2017 „Eh da-Flächen“ Im Rahmen sogenannter „Eh da-Projekte“ werden Flächen, die bislang weder wirtschaftlich noch naturschutzfachlich genutzt werden, auf ihr Potenzial für die Steigerung der Artenvielfalt untersucht und entsprechend umgestaltet, zum Beispiel zu Brut- und Trachtbiotopen für Wildbienen. „Eh da-Flächen“ sind beispielsweise Straßen- und Wegränder, Böschungen, Feldraine oder Dämme. Das Flächenpotenzial wird auf zwei bis sechs Prozent der Agrar- und Siedlungsflächen in Deutschland beziffert. Die ersten Pilotprojekte wurden 2015 in Rheinland-Pfalz durchgeführt, dort wurde das „Eh da-Konzept“ auch in die Landes-Biodiversitätsstrategie aufgenommen. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das Potenzial an „Eh da-Flächen“ in Bayern? b) Wie beurteilt die Staatsregierung den Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, den eine Aufwertung dieser Flächen leisten kann? 2. a) Wie viele „Eh da-Projekte“ laufen aktuell in bayerischen Kommunen? b) Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung , um Kommunen über die Möglichkeiten des „Eh da-Konzeptes“ zu informieren? 3. a) Können Kommunen, die bislang ungenutzte Flächen in der Agrarlandschaft und im Siedlungsbereich im Rahmen von „Eh da-Projekten“ aufwerten, diese als Ökokonto- oder Ausgleichsflächen nutzen? b) Sieht die Staatsregierung grundsätzlich eine Möglichkeit , diese Flächen als Ökokonto- oder Ausgleichsflächen zu nutzen, um an anderer Stelle die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu verringern? c) Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Staatsregierung , Anreize für Kommunen zu schaffen, ungenutzte „Eh da-Flächen“ aufzuwerten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.03.2017 Die Staatsregierung hat 2014 das „Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 – NaturVielfaltBayern“ beschlossen, das über 180 Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der „Bayerischen Biodiversitätsstrategie“ nennt. Mit den beiden Umsetzungsmaßnahmen • „Entwicklung und Sicherstellung einer dauerhaften Biotoppflege auf Grünflächen, die zur technischen Infrastruktur gehören (z. B. an Straßen, Schienen und Kanälen, unter Energietrassen, Windkraft- und Solaranlagen, im Bereich von Trinkwasserbrunnen) und gefährdeten Arten Lebensraum bieten können“ sowie • „Überprüfung und Verbesserung des Beitrags von Ökoflächen und Kompensationsmaßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt“ hat die Staatsregierung das in Rheinland-Pfalz entwickelte Konzept für „Eh da-Flächen“ vorweggenommen. 1. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das Potenzial an „Eh da-Flächen“ in Bayern? Das Potenzial von derartigen Flächen für den Erhalt der Biodiversität hängt u. a. davon ab, mit welcher Intensität sie betreut und gepflegt werden. Eine Flächenanalyse liegt für Bayern nicht vor und ist wegen des erforderlichen immensen Aufwands auch nicht beabsichtigt. b) Wie beurteilt die Staatsregierung den Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, den eine Aufwertung dieser Flächen leisten kann? Der Beitrag, den eine Fläche zum Erhalt der Biodiversität leisten kann, ist abhängig vom Standort, ihrer Größe, der Vorbelastung und künftigen Nutzungsansprüchen. Um die biologischen Potenziale kommunaler Grünflächen auszuschöpfen , ist jedoch in der Regel eine dauerhafte und qualifizierte Betreuung und Pflege notwendig. Dies können viele Kommunen nicht gewährleisten. 2. a) Wie viele „Eh da-Projekte“ laufen aktuell in bayerischen Kommunen? Der Staatsregierung sind keine Projekte mit dieser Bezeichnung in Bayern bekannt. Eine Bilanzierung von Vorhaben mit vergleichbaren Komponenten ist im Zeitrahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage nicht möglich. b) Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung , um Kommunen über die Möglichkeiten des „Eh da-Konzeptes“ zu informieren? Die Staatsregierung trägt nicht zur Verbreitung des rheinland -pfälzischen „Eh da-Konzepts“ bei. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.05.2017 17/15868 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15868 3. a) Können Kommunen, die bislang ungenutzte Flächen in der Agrarlandschaft und im Siedlungsbereich im Rahmen von „Eh da-Projekten“ aufwerten , diese als Ökokonto- oder Ausgleichsflächen nutzen? Für die Verwendung bisher ungenutzter Flächen in der Agrarlandschaft und im Siedlungsbereich für Kompensationsmaßnahmen gelten dieselben rechtlichen und fachlichen Anforderungen wie bei bisher genutzten Flächen. Können diese erfüllt werden, steht einer entsprechenden Verwendung nichts entgegen. b) Sieht die Staatsregierung grundsätzlich eine Möglichkeit , diese Flächen als Ökokonto- oder Ausgleichsflächen zu nutzen, um an anderer Stelle die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu verringern? Erfüllen diese Flächen die rechtlichen und fachlichen Anforderungen und werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe auf ihnen durchgeführt, kann dadurch die ggf. notwendige Verwendung landwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im entsprechenden Umfang vermindert werden. c) Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Staatsregierung , Anreize für Kommunen zu schaffen, ungenutzte „Eh da-Flächen“ aufzuwerten? Die Aufwertung ungenutzter Flächen im Sinne des Biodiversitätsschutzes ist vielerorts Bestandteil einer naturnahen, ökologisch orientierten kommunalen Grünpflege. Bei Bedarf unterstützen die Naturschutzbehörden die Kommunen z. B. durch Beratung.