Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2017 Rechtsextrem motivierte Volksverhetzung und „Hassmails “ Personen, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus oder sonstige Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren, sehen sich zunehmend mit Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen konfrontiert . Auch nimmt die Diffamierung bestimmter Religionsangehöriger (insbes. Juden, Muslime) und von Menschen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder sexueller Orientierung – gerade im Internet – zu. Eine besondere Bedeutung für rechtsextrem motivierte Einschüchterungsversuche nehmen sogenannte „Hassmails“ ein. Diese Entwicklung stellt auch die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Strafanzeigen wurden im Jahr 2016 im Freistaat Bayern gestellt wegen „Hasskriminaltiät“, sprich beleidigender, volksverhetzender Inhalte oder wegen konkreter Drohungen von Rechtsextremen bzw. Rechtspopulisten oder anderen gegen politische Gegner oder gegen Religionsangehörige (insbes. Juden, Muslime) oder Menschen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder sexueller Orientierung (bitte nach Delikt, Jahr und Regierungsbezirk aufgeschlüsselt darstellen )? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2016 im Freistaat Bayern eingeleitet wegen beleidigender, volksverhetzender Inhalte oder wegen konkreter Drohungen von Rechtsextremen bzw. Rechtspopulisten oder anderen gegen politische Gegner oder gegen Religionsangehörige (insbes. Juden, Muslime) oder Menschen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder sexueller Orientierung (bitte nach Delikt, Jahr und Regierungsbezirk aufgeschlüsselt darstellen)? 3.1 Wie viele dieser Delikte wurden per E-Mail (sog. „Hassmails“), Social-Media-Kanälen, sprich dem Tatmittel „Internet“, verübt? 3.2 In wie vielen dieser Fälle wurden der bzw. die Täter ermittelt und belangt? 3.3 Aus welchen Gründen konnte in den restlichen Fällen keine Verurteilung herbeigeführt werden, z. B. rechtliche Gründe oder keine Ermittlung des bzw. der Verantwortlichen möglich (bitte nach Gründen getrennt auflisten)? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 09.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen des Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität “ werden derartige Delikte grundsätzlich als politisch motiviert eingestuft und münden als meldepflichtige Straftaten in den Fallzahlendatenbanken des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA). Als Auswertekriterien kamen rechtsextrem eingestufte Delikte mit dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zum Tragen. Nach dem „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität “ umfasst das Themenfeld „Hasskriminalität“ politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer/ihrem • Nationalität • Volkszugehörigkeit • Rasse • Hautfarbe • Religion • Herkunft • äußeren Erscheinungsbild • Behinderung • sexuellen Orientierung • gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/ Sache oder ein Objekt richtet. Ergänzend weist das BLKA darauf hin, dass sich gemäß vorstehender Definition Delikte mit dieser Motivation nicht ausschließlich gegen Personen, sondern vielmehr und sehr häufig gegen Sachen richten. Dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind für das Jahr 2016 insgesamt 989 Meldungen im Sinne der Anfrage zu entnehmen . Zur Darstellung der Fallhäufigkeit im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (= Regierungsbezirk Oberbayern) hat das BLKA die Auswertung hierzu eigens ausgewiesen. Hinsichtlich der weiteren Aufschlüsselung wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen. Zu 2. bis 3.3: Zu der Frage 3.1 ist für den Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich der angezeigten Straftaten eine gesonderte statistische Auskunft zur Anzahl von Delikten, die per E-Mail Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2017 17/15921 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15921 oder „Social-Media-Kanäle“ verübt wurden, nicht erfolgen kann, da diese Tatmittel nicht in den Fallzahlendatenbanken ausgewiesen werden. Eine Auswertung konnte allerdings unter Ansatz des Auswertekriteriums „Tatmittel Internet“ vorgenommen werden. Darin sind als Teilmenge auch die Delikte enthalten, die per E-Mail oder über „Social-Media- Kanäle“ verübt wurden. In diesem Zusammenhang konnten durch das BLKA für das Jahr 2016 insgesamt 328 Delikte recherchiert werden. Für den Bereich des Staatsministeriums der Justiz werden die Fragen 2 bis 3.3 aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die identischen – lediglich auf andere Zeiträume bezogenen – Fragen in den Schriftlichen Anfragen der Frau Abgeordneten Katharina Schulze vom 27. Februar 2015 und 7. Januar 2016 hat die Staatsregierung in ihren Antworten vom 2. April 2015 (LT-Drs. 17/6010, S. 2 f.) und 3. März 2016 (LT-Drs. 17/10347) bereits dargelegt, dass im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz zur Beantwortung lediglich auf die – nach bundeseinheitlichen Vorgaben geführte – „Übersicht über rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten“ zurückgegriffen werden kann, da eine weitergehende Beantwortung der gestellten Fragen eine umfassende Aktensichtung erfordern würde. Angesichts der Anzahl der vom BLKA mitgeteilten Fälle würde eine derartige Aktensichtung einen unverhältnismäßigen Personalaufwand erfordern, der nicht geleistet werden kann. In der Antwort der Staatsregierung vom 2. April 2015 auf die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze vom 27. Februar 2015 (vgl. LT-Drs. 17/6010, S. 2 f.) wurde bereits dargelegt, welche Angaben der genannten Übersicht entnommen werden können und bezüglich welcher Punkte keine statistische Erfassung erfolgt. Ebenso wurde dort ausgeführt, dass eine Aufgliederung in Regierungsbezirke nicht möglich ist, da die Strukturen im Justizbereich sich nicht an den Regierungsbezirken orientieren. Zur Erläuterung der als Anlage 2 beigefügten Übersicht für das Jahr 2016 wird darüber hinaus auf die Ausführungen in der Antwort der Staatsregierung vom 2. April 2015 Bezug genommen. Ebenso kann auf die Ausführungen in der Antwort der Staatsregierung vom 31. August 2016 auf die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Ritter vom 11. Juli 2016 (LT-Drs. 17/12870) verwiesen werden. Ergänzend ist jedoch anzumerken, dass der bundesweit einheitliche Erhebungsbogen für den (bzw. ab dem) Erhebungszeitraum 2016 gegenüber dem bis dahin gültigen Erhebungsbogen mehrere Änderungen erfahren hat. Dies zeigt ein Vergleich der Anlage 2 mit dem ab 2014 gültigen Erhebungsbogen, der als Anlage 2 der Antwort der Staatsregierung vom 3. März 2016 auf die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze vom 7. Januar 2016 beigefügt war (vgl. LT-Drs. 17/10347). Die bis dahin in Spalte 9 und 10 der Tabelle 1 des Erhebungsbogens vorgesehene weitere Differenzierung nach Straftaten gegen Ausländer und vermeintliche Ausländer ist weggefallen. Dies bedingt, dass die Statistik ab dem Erhebungszeitraum 2016 insbesondere auch keine Aussage mehr dazu trifft, in wie vielen Fällen Internetstraftaten mit gerade fremdenfeindlicher Motivation begangen wurden. Durch die gleichzeitige Einführung einer neuen Abfragerubrik in Zeile C („wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation“) wird aber zukünftig – anders als bisher – eine differenzierte Aussage nach den im Erhebungsbogen vorgesehenen Straftatbeständen ermöglicht. Darüber sieht der aktuell gültige Erhebungsbogen in Tabelle 1 nun eine getrennte Erfassung von Straftaten nach § 86 StGB und § 86a StGB vor. Auch in Tabelle 4 (Abschluss der Ermittlungen und Strafverfahren ) des Erhebungsbogens ist eine entsprechende Änderung eingetreten. Während die bis dahin vorgesehenen Spalten 6 („insgesamt (auch solche gegen vermeintliche Ausländer)“) und 7 („darunter wiederum gegen Ausländer “) weggefallen sind, wurde eine neue Zeile C („darunter wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation“) eingefügt. Durch die neue Darstellung der fremdenfeindlichen Straftaten kann auch dieser Tabelle künftig nicht mehr entnommen werden, wie viele dieser abgeurteilten Taten mittels Internet begangen werden. Anders als bisher sieht nunmehr aber auch die Tabelle 5 (Verurteilungen nach verhängter Sanktion) des Erhebungsbogens in Zeile C eine gesonderte Erfassung von Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation vor. Darüber hinaus kann nun in Tabelle 5 auch die Verurteilung zu einem Strafarrest sowie die Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gesondert ausgewiesen werden. Von den insgesamt im Erhebungszeitraum 2016 eingeleiteten 2.675 Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer /fremdenfeindlicher Straftaten entfallen auf die Deliktsgruppe der Propagandadelikte (also die Straftatbestände § 86, § 86a, § 130 und § 131 des Strafgesetzbuches – StGB) sowie die „sonstigen Delikte“ (letztere umfasst alle Delikte, die nicht in der Übersicht eigens erfasst werden, also z. B. Beleidigungen, Bedrohungen usw.) insgesamt 2.644 Ermittlungsverfahren (2015: 2.314 von 2.358 Verfahren). In 188 dieser 2.644 Ermittlungsverfahren (2015: 89 von 2.314) waren antisemitische Bestrebungen erkennbar, während in 949 der 2.644 Ermittlungsverfahren (2015: 562 von 2.314 Verfahren) die Straftaten per Internet begangen wurden . Aufgrund der Neugestaltung des Fragebogens ist – wie oben bereits ausgeführt – zukünftig keine Aussage mehr darüber möglich, in wie vielen Fällen, in denen die Straftat mittels Internet begangen wurde, diese auf eine fremdenfeindliche Motivation zurückzuführen ist (2015: 230 von 562). Es ist nun aber erstmals eine Aussage darüber möglich, in wie vielen der wegen Propagandadelikten und „sonstigen Delikten “ eingeleiteten Ermittlungsverfahren eine fremdenfeindliche Motivation zugrunde lag. Dies waren 921 von 2.644 Ermittlungsverfahren. Für alle Deliktsgruppen kam es im Jahr 2016 zu 189 Verurteilungen (2015: 114), in denen die abgeurteilte Straftat mittels Internet begangen wurde. Auch hier ist aufgrund der Neugestaltung des Fragebogens ab dem Erhebungszeitraum 2016 keine Aussage mehr darüber möglich, in wie vielen dieser 189 Verurteilungen die abgeurteilte Tat auf eine fremdenfeindliche Motivation zurückzuführen ist (2015: 48 von 114). Bezüglich des Verfahrensausgangs in den übrigen Fällen (z. B. Freispruch, Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO), Einstellung des Verfahrens nach den Opportunitätsvorschriften der §§ 153 ff. StPO oder Anwendung der Diversionsvorschriften des Jugendstrafrechts) wird auf die „Übersicht über rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten“ für das Jahr 2016 verwiesen, die als Anlage 2 beigefügt ist. Dass auch die Strafverfolgungsstatistik, welche Angaben über rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen enthält und ebenfalls nach bundeseinheitlich geltenden Vorga- Drucksache 17/15921 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 ben erstellt wird, nur von bedingtem Aussagegehalt ist, wurde ebenfalls bereits in den Antworten der Staatsregierung vom 2. April 2015 und 3. März 2016 auf die Schriftlichen Anfragen der Frau Abgeordneten Katharina Schulze vom 27. Februar 2015 und 7. Januar 2016 (vgl. LT-Drs. 17/6010 und LT-Drs. 17/10347) dargestellt, sodass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden kann. Im Anschluss an die in der Antwort vom 3. März 2016 (LT- Drs. 17/10347, S. 2) dargestellten und auf die klassischen Propagandadelikte (§§ 86, 86a StGB bzw. 130 StGB) bezogenen Daten für das Kalenderjahr 2014 können nachfolgend lediglich die Daten für das Jahr 2015 wiedergegeben werden, nachdem die Zahlen für das Jahr 2016 noch nicht vorliegen. 2015 Aburteilungen Verurteilungen § 86 StGB 248 200 § 86a StGB 166 132 § 130 StGB 130 113 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15921 Anlage 1 (zu Frage 1.1) rechtsextremistische Hasskriminalität 2016 Präsidium Straftat Norm Anzahl Delikte Mittelfranken § 40 SprengG Umgang mit explosiven Stoffen 1 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 20 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 4 § 130 StGB Volksverhetzung 57 § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen 2 § 168 StGB Störung der Totenruhe 1 § 185 StGB Beleidigung 17 § 188 StGB Üble Nachrede/Verleumdung von Politiker 1 § 189 StGB Verunglimpfung Verstorbener 2 § 211 StGB Mord 1 § 212 StGB Totschlag 1 § 223 StGB Körperverletzung 10 § 223 StGB Gefährliche Körperverletzung 5 § 240 StGB Nötigung 1 § 241 StGB Bedrohung 3 § 303 StGB Sachbeschädigung 10 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 München § 20 VereinsG Unterstützung einer verbotenen Vereinigung 1 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 25 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 1 § 126 StGB Androhung von Straftaten 4 § 130 StGB Volksverhetzung 59 § 185 StGB Beleidigung 24 § 223 StGB Körperverletzung 20 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 3 § 238 StGB Nachstellung 1 § 240 StGB Nötigung 1 § 241 StGB Bedrohung 1 § 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 14 § 306 StGB Brandstiftung 2 Niederbayern § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 16 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 2 § 130 StGB Volksverhetzung 82 § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen 1 § 185 StGB Beleidigung 4 § 211 StGB Mord 1 § 223 StGB Körperverletzung 4 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 § 240 StGB Nötigung 1 Drucksache 17/15921 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 - 2 - § 241 StGB Bedrohung 4 § 303 StGB Sachbeschädigung 12 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 6 § 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 1 Oberbayern § 40 SprengG Umgang mit explosiven Stoffen 1 § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln 1 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 34 § 90a StGB Verunglimpfung des Staates 1 § 90b StGB Verunglimpfung von Verfassungsorganen 1 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 1 § 123 StGB Hausfriedensbruch 1 § 126 StGB Androhung von Straftaten 2 § 130 StGB Volksverhetzung 105 § 185 StGB Beleidigung 12 § 223 StGB Körperverletzung 9 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 7 § 240 StGB Nötigung 1 § 241 StGB Bedrohung 5 § 303 StGB Sachbeschädigung 27 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 2 § 306 StGB Brandstiftung 1 § 306a StGB Schwere Brandstiftung 1 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 12 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 3 § 126 StGB Androhung von Straftaten 1 § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen 1 § 130 StGB Volksverhetzung 39 § 131 StGB Verherrlichung von Gewalt 1 § 177 StGB sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 1 § 185 StGB Beleidigung 4 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 2 § 241 StGB Bedrohung 4 § 303 StGB Sachbeschädigung 7 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 Oberpfalz § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 14 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 1 § 130 StGB Volksverhetzung 44 § 185 StGB Beleidigung 5 § 211 StGB Mord 1 § 223 StGB Körperverletzung 2 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 3 § 241 StGB Bedrohung 2 § 303 StGB Sachbeschädigung 8 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 2 § 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 1 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15921 - 3 - Schwaben § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 15 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 2 § 126 StGB Androhung von Straftaten 3 § 130 StGB Volksverhetzung 57 § 185 StGB Beleidigung 16 Art. 20/I/1 BayVersG Mitführen und Bereithalten von Waffen oder Gegenständen 1 § 223 StGB Körperverletzung 3 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 § 240 StGB Nötigung 2 § 241 StGB Bedrohung 2 § 249 StGB Raub 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 7 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 § 306 StGB Brandstiftung 1 Unterfranken Art. 20/I/2 BayVersG Vornahme oder Androhung von Gewalttaten, erhebl. Störungen 1 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen 9 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten 1 § 130 StGB Volksverhetzung 41 § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen 1 § 185 StGB Beleidigung 10 § 186 StGB Üble Nachrede 1 § 188 StGB Üble Nachrede/Verleumdung von Politiker 1 § 189 StGB Verunglimpfung 2 § 223 StGB Körperverletzung 1 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 3 § 241 StGB Bedrohung 3 § 303 StGB Sachbeschädigung 2 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 gesamt im Jahr 2016 989 Drucksache 17/15921 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 (1) (2) (3) (4) (6) (7) (8) (9) (A) 2 1541 1 920 22 5 181 2675 darunter: (B) 0 59 0 124 1 0 5 189 (C) 0 265 1 573 19 5 83 946 (D) 0 309 599 41 949 (1) (2) (3) (1) (2) (3) (4) (5) UJs Js insgesamt Kinder Jugendliche Heran-wachsende Erwachsene Insgesamt (A) 929 1746 2675 (A) 26 166 149 1572 1913 (D) 166 783 949 (D) 6 59 73 681 819 (A) (D) (2) (3) (6) (7) (A) 602 234 7 49 (C) 236 97 1 25 (D) 238 83 1 12 (1) (2) (3) (4) (6) (7) (8) (9) (10) insgesamt darunter Bewährung darunter Bewährung insgesamt darunter Bewährung (A) 30 351 42 30 15 8 6 1 76 (C) 15 177 22 16 2 5 3 1 41 (D) 10 162 8 3 2 1 1 0 17 3 0 Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe § 27 JGG: Siehe Hinweis Siehe Hinweis 8 darunter wegen Straftaten mittels Internet (Verwendung des Internets - auch E-Mail - als wesentliches Tatmittel) zu Erziehungsmaßregeln / Zuchtmitteln zu Jugend- oder Freiheitsstrafe (auch durch Strafbefehl) (5) 6 insgesamt 25 1 4. Abschluß der Ermittlungs- und Strafverfahren (5) 0 darunter wegen Straftaten mittels Internet (Verwendung des Internets - auch E-Mail - als wesentliches Tatmittel) Abschließende Entscheidung bezüglich des jeweiligen Beschuldigten/Angeklagten darunter wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) 2. b) Anzahl der ermittelten Beschuldigten Jugendliche 0 1 0 (4) 0 ErwachseneHeranwachsende Abschließende Entscheidung der StA bezüglich des Verfahrens: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO da Täter nicht ermittelt 828 86a 223 ff., 340130, 131 306 ff. (5) 1. Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten Ermittlungsverfahren Sonstige Delikte86 125, 125a 2. a) Eingeleitete Ermittlungsverfahren 0 insgesamt (Sämtliche Ermittlungsverfahren ) Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen §§ … StGB a) wegen antisemitischer Bestrebungen b) wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) c) wegen Straftaten mittels Internet (Verwendung des Internets - auch E-Mail - als wesentliches Tatmittel) 211, 212 3 Land: sonstige Entscheidung / Verfahren beendet auf sonstige Weise Freispruch Andere Erledigung (Gericht) (2) (3) Einstellung (durch StA oder Gericht) nach § 170 Abs. 2 StPO (außer: Täter nicht ermittelt) (4) (1) Beschuldigte (Anzahl der Personen) Insgesamt 0 darunter wegen Straftaten aufgrund femdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) 13 3. Erlassene Hafbefehle Haftbefehl erlassen gegen darunter wegen Straftaten mittels Internet (auch E-Mail) (1) darunter wegen Straftaten mittels Internet (Verwendung des Internets - auch E-Mail - als wesentliches Tatmittel) Verurteilungen (Tabelle 4, Spalte (5)) nach der schwersten verhängten Sanktion insgesamt 17 nach §§ 45, 47 JGG mehr als 1 bis 2 Jahre 72 189 Verurteilungen zu Strafarrest: darunter wegen Straftaten mittels Internet (Verwendung des Internets - auch E-Mail - als wesentliches Tatmittel) Hinweis zu Tabellen 1 und 4: Durch die neue Darstellung der fremdenfeindlichen Straftaten kann diesen Tabellen nicht mehr entnommen werden, wie viele dieser Taten mittels Internet begangen wurden 13157 Verurteilung (Verurteilte) insgesamt 460 233 nach §§ 153 ff. StPO mehr als 6 Monate bis 1 Jahr 5. Verurteilungen nach verhängter Sanktion 119 8 zu Geldstrafe (auch durch Strafbefehl und § 59b) mehr als 2 Jahre bis 6 Monate BfJ, Stand : 6/2016