Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.01.2017 Aktueller Stand der Verlagerungen von (Teil-)Behörden im Zuge der sogenannten Heimatstrategie Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche staatlichen Behörden bzw. Arbeitsbereiche staatlicher Behörden, die im Rahmen der sogenannten Heimatstrategie der Staatsregierung verlagert werden sollen, sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits verlagert? 2. Welche staatlichen Behörden bzw. Arbeitsbereiche staatlicher Behörden, die im Rahmen der sogenannten Heimatstrategie der Staatsregierung verlagert werden sollen, sind a) begonnen, aber nicht noch nicht abgeschlossen, b) nur in Planung? 3. a) Wie viele Arbeitsplätze – in Vollzeitäquivalenten – sind bei den staatlichen Behörden bzw. Arbeitsbereichen staatlicher Behörden aus Frage 1 tatsächlich betroffen ? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei jeweils mit umgezogen und haben ihre Stelle behalten ? c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dabei jeweils vor Ort neu eingestellt? 4. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fragen 1 und 2 a haben nicht an den neuen Dienstort gewechselt bzw. wollen nicht an den neuen Dienstort wechseln? b) An welche Dienststellen wurden bzw. werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versetzt? c) Wie will die Staatsregierung gewährleisten, dass Wissen und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , die nicht an den neuen Dienstort wechseln, den betreffenden Dienststellen nicht verloren gehen? 5. a) Kosten in welcher Höhe haben die Verlagerungen aus Frage 1 bisher – bitte getrennt ausweisen nach Behörde , Haushaltsjahr und den Kostenblöcken Gebäudekosten , Umzugskosten, Sonstiges – verursacht? b) Kosten in welcher Höhe haben die begonnenen Verlagerungen aus Frage 2 a bisher – bitte getrennt ausweisen nach Behörde, Haushaltsjahr und den Kostenblöcken Gebäudekosten, Umzugskosten, Sonstiges – verursacht? c) Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Staatsregierung durch die Verlagerungen aus Frage 2 b? 6. a) Wann ist mit einer Evaluation der Heimatstrategie vonseiten der Staatsregierung zu rechnen? b) Welche Daten werden vonseiten der Staatsregierung oder staatlichen Behörden eigens erhoben oder aus vorhandenen Daten übernommen, um eine aussagekräftige Evaluation der Verlagerungen erstellen zu können? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 08.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit den Ressorts zum Stand 31.01.2017 wie folgt beantwortet: 1. Welche staatlichen Behörden bzw. Arbeitsbereiche staatlicher Behörden, die im Rahmen der sogenannten Heimatstrategie der Staatsregierung verlagert werden sollen, sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits verlagert? 2. Welche staatlichen Behörden bzw. Arbeitsbereiche staatlicher Behörden, die im Rahmen der sogenannten Heimatstrategie der Staatsregierung verlagert werden sollen, sind a) begonnen, aber nicht noch nicht abgeschlossen? Die Behördenverlagerung ist ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik in Bayern. Sie schafft sichere Arbeitsplätze, dient der Wirtschaft als Vorbild und stärkt die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Alle Regierungsbezirke profitieren von einem umfassenden Maßnahmenpaket. Die Staatsregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Konzepts. Folgende Projekte wurden zum Stand 31.01.2017 bereits umgesetzt: Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Kaufbeuren wurde im Oktober 2015 auf insgesamt 300 Studierende aufgestockt. Die Außenstelle der Landesfinanzschule Bayern in Dinkelsbühl hat im Mai 2016 ihren Schulbetrieb aufgenommen. Im Januar 2017 wurde die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Nürnberg-Zentral an das Finanzamt Lohr a. Main verlagert. 2015 und 2016 haben die nachfolgenden Behörden ihren Dienstbetrieb vor Ort mit insgesamt rund 170 Beschäftigten und 170 Studierenden aufgenommen. Die Antwort umfasst auch die im Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ vorgesehene Verlagerung von Aufgaben staatlicher Einrichtungen . Im Einzelnen begonnen: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2017 17/15924 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15924 Oberfranken Kompetenzzentrum Strahlenschutz Landesamt für Umwelt in Kulmbach, Förderstützpunkt LfA-Förderbank in Hof, Servicezentrum eGovernment BayernServer, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Marktredwitz, BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Wunsiedel, Kompetenzzentrum für Ernährung, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in Kulmbach, Kompetenzzentrum Förderprogramme Landesanstalt für Landwirtschaft in Marktredwitz, Zentrum Staatsbäder in Bad Steben Unterfranken IT-Sicherheit Bayern – Bayern-Cert in Bad Neustadt a. d. Saale, Haus für Gesundheitsmanagement, Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Bad Kissingen Mittelfranken Außenstelle der Landesfinanzschule Bayern in Dinkelsbühl, Außenstelle des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege in Weißenburg, Landesamt für Schule in Gunzenhausen Oberpfalz Gemeinsame IT-Stelle der Bayerischen Justiz in Amberg, Grundbuchamt München in Oberviechtach, Digitale Landkarten Bayern, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Windischeschenbach Niederbayern Landesamt für Steuern in Zwiesel, Grünes Zentrum in Regen , Förderstützpunkt BayernLabo in Grafenau Oberbayern BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Traunstein, Landesamt für Maß und Gewicht, Hauptverwaltung in Bad Reichenhall, Verwaltung der Königsschlösser, Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in Garmisch-Partenkirchen Schwaben Eingabestelle „Bayern Direkt“ – Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung in Kaufbeuren, Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Finanzwesen in Kaufbeuren, Aufstockung der Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern in Kempten, Abrechnungszentrum Bezüge Süd, Landesamt für Finanzen, Dienststelle Augsburg, Bearbeitungsstelle Kaufbeuren in Kaufbeuren, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Amt für Maßregelvollzug in Nördlingen b) nur in Planung? 2017 und 2018 werden voraussichtlich weitere Behörden mit rund 200 Beschäftigten und 260 Studierenden ihren Dienstbetrieb aufnehmen. Davon wurde das in Frage 1 genannte Verlagerungsprojekt bereits Anfang 2017 umgesetzt. Der Personalaufbau an den bereits eingerichteten Behördenstandorten wird mit rund 220 Beschäftigten fortgesetzt. Die Zielregionen werden damit in Summe um 420 Arbeitsplätze gestärkt. Oberfranken Geodaten-Gewinnung Bayern, Landesamt für Digitalisierung , Breitband und Vermessung in Hof, Grünes Zentrum in Münchberg, Bayerisches Naturflächenmanagement, Gesteinssammlung , Landesamt für Umwelt in Hof Unterfranken Landesbaudirektion Bayern in Ebern, Aufstockung Finanzamt in Lohr a. Main, BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Bad Neustadt a. d. Saale Mittelfranken Finanzcampus in Ansbach, Außenstelle des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Prüfungsamt ) in Gunzenhausen, Landesluftbildarchiv Bayern mit Museum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Neustadt a. d. Aisch, BayernLab – Regionales IT-Zentrumin Neustadt a. d. Aisch Oberpfalz Zentrale Reiseservicestelle Bayern in Vohenstrauß, Zentrum Bayern, Familie und Soziales in Kemnath, Geo-Datenbank Bayern, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Waldsassen, BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Nabburg Niederbayern Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern in Deggendorf , BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Vilshofen a. d. Donau Schwaben Bearbeitungsstelle des Finanzamts München in Höchstädt a. d. Donau (Aufnahme Dienstbetrieb im Februar 2017), Aufstockung Finanzamt in Nördlingen, BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Kaufbeuren Die weiteren Verlagerungsprojekte des Konzepts „Regionalisierung von Verwaltung“ werden in den Folgejahren ihren Dienstbetrieb aufnehmen: Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Pegnitz, Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Finanzwesen in Kronach, Außenstelle des Staatlichen Bauamts Passau in Vilshofen a. d. Donau, Technische Krebsregisterdaten- und Servicestelle des Krebsregisters Bayern in Gemünden am Main, Institut für Frühpädagogik in Amberg, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Teilverlagerung Landesjugendamt in Schwandorf, Bearbeitungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Süd im Landkreis Rhön-Grabfeld , Servicezentrum BayernServer in Neustadt a. d. Aisch, Bearbeitungsstelle des Finanzamts Erlangen in Waldmünchen , Bearbeitungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Nord in Obernburg a. Main, Aufstockung Finanzamtsaußenstelle in Bad Kötzting, Staatsarchiv Würzburg in Kitzingen, Justizvollzugsanstalt in Marktredwitz, Staats- und Landesgrenzen Bayern, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Freyung, BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Eichstätt, Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern in Mühldorf a. Inn, Landesamt für Maß und Gewicht, Dienststelle Beschussamt Südbayern in Fürstenfeldbruck, Landesamt für Maß und Gewicht, Dienststelle Eichamt München in Fürstenfeldbruck, Landesamt für Maß und Gewicht, Messtechnische Sonderprüfstelle in Mittenwald. Die Staatsregierung hat in der Klausurtagung in St. Quirin am 30. Juli 2016 die nächste Stufe der Behördenverlagerung beschlossen. Das Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ sieht strukturelle Impulse für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern mit insgesamt mehr als 540 Arbeitsplätzen vor. Im Einzelnen: Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nach Nürnberg, Zweigstelle der Drucksache 17/15924 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Landesanstalt für Landwirtschaft nach Ruhstorf a. d. Rott, neue Autobahnmeisterei der Autobahndirektion Südbayern im südöstlichen Bereich des Landkreises Passau, Ausbau des Deutsch-Österreichischen Polizeikooperationszentrums in Passau, Trainingszentrum für alle Spezialeinheiten der Bayerischen Polizei in Freyung, Aufstockung der Außenstelle des Landeskriminalamts in Wegscheid. Die in Wegscheid eingerichtete Außenstelle des Landeskriminalamtes wurde bereits personell aufgestockt. Weitere Umsetzungsschritte der Projekte des Strukturkonzepts „Chancen im ganzen Land“ sollen im Jahr 2017 verwirklicht werden. 3. a) Wie viele Arbeitsplätze – in Vollzeitäquivalenten – sind bei den staatlichen Behörden bzw. Arbeitsbereichen staatlicher Behörden aus Frage 1 tatsächlich betroffen? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei jeweils mit umgezogen und haben ihre Stelle behalten? c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dabei jeweils vor Ort neu eingestellt? Bei der Außenstelle Kaufbeuren des Fachbereichs Finanzwesen der Hochschule für den öffentlichen Dienst wurde aufgrund steigender Studierendenzahlen eine Beamtin in der Verwaltung neu eingestellt. Zudem sind zurzeit 17 hauptamtliche Dozenten (diese sind auch in Herrsching tätig ) und 49 nebenamtliche Dozenten im Einsatz. Die Zahl der Studierenden wurde auf ca. 300 erhöht. Bei der Außenstelle Dinkelsbühl handelt es sich ebenso um eine Erweiterung der Landesfinanzschule Bayern aufgrund steigender Anwärterzahlen (8 Beschäftigte und 100 Anwärter). Derzeit ist ein Verwaltungsbeamter der 3. Qualifikationsebene in Dinkelsbühl und Ansbach tätig. Hinzu kommen durchschnittlich 12 haupt- und nebenamtliche Dozenten sowie ca. 100 Anwärter. Bei der Verlagerung der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Nürnberg-Zentral an das Finanzamt Lohr a. Main sind 13 Arbeitsplätze (9,5 Vollzeitäquivalente) betroffen. Der Bedarf wurde mit Beschäftigten sowie geprüften Anwärterinnen und Anwärtern gedeckt, die die Versetzung bzw. Zuteilung nach Lohr am Main wünschten. 4. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fragen 1 und 2 a haben nicht an den neuen Dienstort gewechselt bzw. wollen nicht an den neuen Dienstort wechseln? b) An welche Dienststellen wurden bzw. werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versetzt? Das besondere Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird keine Zwangsversetzungen an die neuen Zielorte geben. Die von der Verlagerung betroffenen Beschäftigten, die nicht an die Zielorte wechseln, können vor Ort verbleiben. Bei den abgeschlossenen und begonnenen Verlagerungen (Fragen 1 und 2 a) haben zum Stand 31.12.2016 32 Beschäftigte der betroffenen Behörde an den neuen Dienstort gewechselt, 11 Beschäftigte haben sich an andere Dienststellen der Staatsverwaltung versetzen lassen (wohnortnähere Finanzämter, Landratsamt Landshut, Regierung von Oberbayern, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg, Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landtagsamt). Die Umsetzung der Verlagerungen erfolgt sukzessive bis zum Jahr 2025. Erst nach Abschluss kann eine Aussage zu den tatsächlichen Zahlen der Personalbesetzungen getroffen werden. Nach einer Umfrage liegen insgesamt rund 300 Versetzungswünsche und rund 1.900 Bewerbungen sowie interne und externe lnteressenbekundungen für die neuen Zielorte vor. c) Wie will die Staatsregierung gewährleisten, dass Wissen und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht an den neuen Dienstort wechseln , den betreffenden Dienststellen nicht verloren gehen? Die Herausforderung, den Wissens- und Erfahrungstransfer sicherzustellen, gehört angesichts der regulären Personalfluktuation , die z. B. durch Ruhestand oder sonstiges Ausscheiden von Beschäftigten bedingt ist, zu den laufenden Aufgaben einer Behörde. Diese Aufgabe kann mit den bewährten Mitteln der Einarbeitung, der gleitenden Aufgabenübertragung sowie im speziellen Fall der Verlagerung durch den sukzessiven Aufbau der zu verlagernden Behörde bewältigt werden. Das Personalrahmenkonzept sieht einen Umsetzungszeitraum von bis zu zehn Jahren vor. Dadurch können die Behörden am neuen Dienstort durch Neueinstellungen, die Ausbildung von Anwärtern und unter Berücksichtigung der vorliegenden Versetzungswünsche aufgebaut werden. Der Transfer des Wissens- und Erfahrungsschatzes erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Einarbeitung der neu eingestellten Beschäftigten durch das Stammpersonal am alten Dienstort. Eine Ausweitung der Telearbeitsmöglichkeit ermöglicht auch Beschäftigten des alten Dienstorts, bei Bedarf übergangsweise an den neuen Dienstort zu wechseln. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen aufgeführt: Die praktische Ausbildung von Anwärtern für die neuen Dienstorte erfolgt in der Regel bei erfahrenen Sachbearbeitern an den alten Dienstorten. Theoretische und praktische Fortbildungsmaßnahmen sollen den Einarbeitungsprozess flankieren. Die Einbindung moderner Instrumente zur Kommunikation (z. B. Wiki-Seiten, E-Learning) erleichtert den Wissenstransfer zwischen den Standorten. Auch eine Neuorganisation der Geschäftsabläufe, verbunden mit einer Definition und Dokumentation von Arbeitsprozessen und Arbeitsabläufen , ist in vielen Fällen sinnvoll. Die jeweils situationsbedingte Auswahl und Umsetzung der erforderlichen unterstützenden Maßnahmen erfolgt durch die Fachressorts. 5. a) Kosten in welcher Höhe haben die Verlagerungen aus Frage 1 bisher – bitte getrennt ausweisen nach Behörde, Haushaltsjahr und den Kostenblöcken Gebäudekosten, Umzugskosten, Sonstiges – verursacht ? b) Kosten in welcher Höhe haben die begonnenen Verlagerungen aus Frage 2 a bisher – bitte getrennt ausweisen nach Behörde, Haushaltsjahr und den Kostenblöcken Gebäudekosten, Umzugskosten, Sonstiges – verursacht? c) Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Staatsregierung durch die Verlagerungen aus Frage 2 b? Die Umsetzung der einzelnen Verlagerungsprojekte erfolgt durch die Fachressorts. Aufstellungen zu in den Jahren 2015 und 2016 jeweils aus den Ansätzen der Haushaltstitel 517 01 (Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume), 517 05 (Bewirtschaftung durch Heizung, Beleuchtung und elektrische Kraft), 518 01 (Mieten und Pachten für Grundstü- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15924 cke, Gebäude und Räume), 511 01 (Geschäftsbedarf und Kommunikation), 532 11 (Umzugs- und Verlegungskosten von Dienststellen) tatsächlich bestrittenen Ausgaben der abgeschlossenen und begonnenen Verlagerungen (Fragen 1 und 2 a) liegen hier nicht vor. Die jeweils den Fachressorts zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze der entsprechenden Titel und Kapitel können dem Doppelhaushalt 2015/2016 entnommen werden . Die weitere Umsetzung der im Konzept „Behördenverlagerungen 2015“ enthaltenen Maßnahmen und des Personalrahmenkonzeptes erfolgt im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel bzw. bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten. 6. a) Wann ist mit einer Evaluation der Heimatstrategie vonseiten der Staatsregierung zu rechnen? b) Welche Daten werden vonseiten der Staatsregierung oder staatlichen Behörden eigens erhoben oder aus vorhandenen Daten übernommen, um eine aussagekräftige Evaluation der Verlagerungen erstellen zu können? Die Heimatstrategie ist ein Bündel von Maßnahmen der gesamten Staatsverwaltung. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten, die Behördenverlagerungen werden bspw. bis 2025 sozialverträglich umgesetzt, andere Maßnahmen wie die erfolgreich gestarteten Projekte zum E-Government, der Heimatbericht oder die Servicestelle Bayern Regional am Heimatministerium in Nürnberg sind laufende Projekte und werden kontinuierlich dem Bedarf angepasst und weiterentwickelt , ist eine Gesamtevaluation nicht zielführend. Es wird daher fortlaufend über die jeweiligen Bestandteile der Heimatstrategie berichtet.