Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jürgen Mistol, Christine Kamm vom 06.02.2017 Staatliche Wohnraumförderung in Schwaben Wir fragen die Staatsregierung: 1. In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? 2. In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? a) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? 3. In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Gebäudeänderung/-erweiterung)? 4. In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben die Modernisierung von Mietwohnraum aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? a) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben die Schaffung von Wohnraum für Studierende aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Umbau? 6. In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? a) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf Mietbzw . Eigenwohnraum und Wohnheimplätze? 7. Wie viele Mietwohnungen wurden in Schwaben im Rahmen des Sofortprogramms (1. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) vergangenes Jahr bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) In welchem Umfang wurden in Schwaben für 2017 bereits Mittel für das Kommunale Wohnraumförderprogramm (2. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) In welchem Umfang wurden in Schwaben für 2017 bereits Mittel für die Wohnraumförderung (3. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und Landkreisen und kreisfreien Städten)? 8. Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, welche Kommunen in Schwaben Beschlüsse für eigene Leerstandskataster gefasst haben? a) Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, welche Kommunen in Schwaben eigene Wohnungsbauförderprogramme aufgelegt haben? b) Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, welche Kommunen in Schwaben über Grundsatzbeschlüsse verfügen, dass bei Neuausweisungen von Bauland grundsätzlich ein bestimmter Anteil für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren ist? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2017 17/15925 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15925 a) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 mit staatlichen Mitteln geförderten Eigenwohnungen ersichtlich, aufgeteilt nach Neubau und Erwerb. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.03.2017 1. In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In den ländlichen Teilen Schwabens liegt ein wichtiger Schwerpunkt auf der staatlich geförderten Wohneigentumsbildung . Die Förderung von Eigenwohnraum für Familien mit Kindern, die nur mit staatlicher Hilfe Wohneigentum bilden können, ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums. Durch die Wohneigentumsförderung können sich frühzeitig junge Familien in ihrer Heimatregion ein Zuhause aufbauen. So verbleibt die Arbeitskraft in der Region und kommt den örtlichen Betrieben zugute. Familien, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erwerben, machen in der Regel eine Mietwohnung frei. Dies entlastet zum einen angespannte Mietwohnungsmärkte. Zum anderen schaffen sich die Wohneigentum bildenden Haushalte die Voraussetzungen für ein mietfreies Wohnen im Alter. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 für die Wohneigentumsbildung in Schwaben bewilligten staatlichen Fördermittel aufgeführt. Eigentumsmaßnahmen – bewilligte Fördermittel 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/Landkreis FördermittelEuro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Augsburg 1.736.000 1.274.200 1.512.700 1.112.000 1.217.000 497.100 437.500 Stadt Kaufbeuren 470.300 523.000 403.500 563.000 525.000 550.500 425.000 Stadt Kempten 107.500 165.600 89.000 79.500 37.500 160.000 147.500 Stadt Memmingen 158.500 102.000 82.000 58.000 70.000 50.000 0 Lkr. Aichach-Friedberg 752.000 820.500 575.500 573.000 1.177.000 679.000 563.500 Lkr. Augsburg 1.991.400 1.709.200 1.679.900 1.928.000 2.023.000 1.292.500 1.000.500 Lkr. Dillingen 963.800 1.072.000 1.057.400 792.500 1.549.000 760.500 635.500 Lkr. Günzburg 800.900 699.600 651.900 873.800 919.900 569.900 225.000 Lkr. Neu-Ulm 713.500 617.500 215.500 217.000 200.000 95.000 85.000 Lkr. Lindau 529.000 549.000 416.300 468.000 466.400 238.500 135.500 Lkr. Ostallgäu 1.198.200 1.580.000 1.069.000 1.042.300 756.000 596.700 950.500 Lkr. Unterallgäu 510.000 607.000 457.500 298.000 455.000 312.500 210.000 Lkr. Donau-Ries 508.400 615.400 589.200 590.800 368.000 258.700 361.000 Lkr. Oberallgäu 1.094.000 894.500 846.000 1.021.000 987.000 899.500 597.500 insgesamt 11.533.500 11.229.500 9.645.400 9.616.900 10.750.800 6.960.400 5.774.000 Zahl der geförderten Eigenwohnungen (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/ Landkreis Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Stadt Augsburg 20 21 15 18 6 17 6 12 5 12 2 5 0 6 Stadt Kaufbeuren 4 7 8 5 5 4 3 10 2 9 5 6 4 5 Stadt Kempten 3 0 2 4 2 1 3 0 1 0 1 4 3 1 Stadt Memmingen 3 3 1 2 3 1 0 2 2 0 1 1 0 0 Lkr. Aichach- Friedberg 17 13 18 10 6 13 4 10 12 13 9 7 5 6 Lkr. Augsburg 32 28 22 28 20 27 24 34 25 32 23 12 10 17 Lkr. Dillingen 14 17 15 19 16 18 10 13 19 20 9 12 8 9 Drucksache 17/15925 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zahl der geförderten Eigenwohnungen (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/ Landkreis Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Lkr. Günzburg 15 18 11 19 9 13 14 13 15 12 13 5 3 3 Lkr. Neu-Ulm 11 15 5 19 4 5 2 6 4 3 0 2 1 2 Lkr. Lindau 11 4 8 6 6 4 9 2 8 3 3 2 1 2 Lkr. Ostallgäu 24 18 34 14 16 15 16 13 14 7 13 2 16 8 Lkr. Unterallgäu 9 8 9 10 8 5 3 5 3 9 3 5 4 1 Lkr. Donau-Ries 5 10 13 7 6 13 7 9 2 7 0 7 7 3 Lkr. Oberallgäu 26 14 14 15 20 8 15 16 14 14 14 11 6 9 insgesamt 194 176 175 176 127 144 116 145 126 141 96 81 68 72 2. In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt fördert im Auftrag des Freistaats mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen . In den Jahren 2010 bis 2016 wurden die in nachfolgender Übersicht genannten Darlehen für die Eigenwohnraumförderung in Schwaben eingesetzt. Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm – bewilligte Mittel 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/Landkreis FördermittelEuro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Augsburg 3.227.700 2.408.200 1.569.700 1.479.000 1.737.700 1.251.900 955.100 Stadt Kaufbeuren 656.000 735.300 912.500 737.000 927.300 1.356.500 839.000 Stadt Kempten 1.533.700 1.162.700 573.300 1.062.400 936.100 1.383.200 1.227.400 Stadt Memmingen 664.000 528.000 563.600 281.000 346.400 309.400 171.300 Lkr. Aichach-Friedberg 4.011.500 2.374.800 1.946.000 1.932.100 2.214.600 2.809.700 3.074.300 Lkr. Augsburg 9.547.300 5.667.600 4.873.200 4.911.500 6.819.100 8.331.100 8.349.000 Lkr. Dillingen 3.372.200 2.825.900 3.402.000 2.443.100 4.017.500 2.664.000 2.622.000 Lkr. Günzburg 4.984.600 3.899.700 2.100.000 2.720.500 2.519.400 3.908.600 2.138.800 Lkr. Neu-Ulm 5.272.800 3.007.200 1.648.900 2.318.600 3.120.300 2.925.200 2.218.100 Lkr. Lindau 3.542.100 1.847.300 1.697.400 2.181.400 2.792.600 3.412.600 2.996.200 Lkr. Ostallgäu 6.541.300 5.105.900 3.334.300 3.388.500 4.068.200 4.015.800 5.095.500 Lkr. Unterallgäu 2.190.900 2.638.600 2.574.000 2.050.200 3.323.500 1.964.000 2.379.000 Lkr. Donau-Ries 2.666.200 2.376.600 1.902.100 1.730.900 1.074.600 562.400 1.240.000 Lkr. Oberallgäu 7.227.100 3.905.100 4.060.100 4.411.100 5.159.900 7.383.400 3.839.000 insgesamt 55.437.400 38.482.900 31.157.100 31.647.300 39.057.200 42.277.800 37.144.700 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15925 a) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? Die Darlehen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms können als Einzelförderung, aber auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden. In den Fällen der kombinierten Förderung kommt es bei getrennter Auflistung der Zahl der Wohnungen zwangsläufig zu Doppelnennungen sowohl im Bayerischen Wohnungsbauprogramm als auch im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms geförderten Eigenwohnungen ersichtlich, aufgeteilt nach Neubau und Erwerb. 3. In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In den schwäbischen Städten, insbesondere in der Stadt Augsburg und deren Umland, werden mietpreisgünstige, barrierefreie Wohnungen nachgefragt, die jungen Familien mit Kindern ebenso wie Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, mehr Wohnqualität bieten und somit für alle Generationen nutzbar sind. Je flexibler und vielfältiger die Nutzungsmöglichkeiten sind, desto attraktiver bleiben die Wohnungen und ihre Umgebung auf lange Sicht. Vom staatlichen Sofortprogramm, der ersten Säule des Wohnungspakts Bayern vom 09.10.2015, abgesehen, baut der Staat Wohnungen nicht selbst. Er ist auf Bauherrn angewiesen , die dem Investitionsbedarf entsprechend bereit sind, sich in der sozialen Wohnraumförderung zu engagieren. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 bewilligten staatlichen Mittel zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern aufgeführt. Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im Zahl der geförderten Eigenwohnungen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/ Landkreis Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Neubau WE Erwerb WE Stadt Augsburg 23 24 17 18 9 16 8 13 8 14 4 10 2 6 Stadt Kaufbeuren 3 10 7 7 6 6 3 10 2 11 8 6 4 5 Stadt Kempten 13 7 6 11 2 6 7 5 7 2 1 14 7 3 Stadt Memmingen 6 4 5 3 3 5 1 3 3 2 2 2 1 1 Lkr. Aichach- Friedberg 30 25 19 15 7 18 4 20 11 13 15 12 12 10 Lkr. Augsburg 74 51 38 45 23 40 32 32 35 43 45 32 32 37 Lkr. Dillingen 24 29 26 17 23 26 18 15 28 18 15 16 12 15 Lkr. Günzburg 35 41 28 30 15 16 19 15 19 11 27 14 14 5 Lkr. Neu-Ulm 37 36 13 30 10 10 12 17 20 11 16 11 10 8 Lkr. Lindau 26 19 14 12 11 10 15 9 16 11 20 12 11 14 Lkr. Ostallgäu 48 35 43 26 23 20 19 21 24 17 25 13 29 13 Lkr. Unterallgäu 22 10 25 14 25 9 16 10 24 10 15 5 16 5 Lkr. Donau-Ries 21 17 25 9 14 17 15 10 4 9 3 5 9 5 Lkr. Oberallgäu 58 36 26 29 35 14 28 28 29 28 47 24 16 17 insgesamt 420 344 292 266 206 213 197 208 230 200 243 176 175 144 Drucksache 17/15925 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 genannten Zeitraum Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert wurden. Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern – bewilligte Fördermittel 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/Landkreis FördermittelEuro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Augsburg 2.582.700 2.908.800 3.009.300 11.083.700 12.089.700 13.096.900 36.894.200 Stadt Kempten 0 0 2.082.500 956.900 3.838.500 0 6.017.600 Stadt Memmingen 0 0 0 0 0 2.529.400 0 Lkr. Aichach-Friedberg 0 0 2.420.800 0 1.249.200 2.297.800 3.649.900 Lkr. Augsburg 3.913.100 0 0 3.207.200 798.100 3.580.400 8.523.500 Lkr. Dillingen 0 0 0 0 0 0 753.500 Lkr. Günzburg 0 79.800 0 0 0 1.206.500 0 Lkr. Neu-Ulm 2.300.000 4.478.000 555.200 2.757.200 1.509.100 2.801.800 3.705.700 Lkr. Lindau 1.089.300 0 0 0 2.922.200 2.148.700 1.250.100 Lkr. Ostallgäu 0 0 0 0 935.700 0 0 Lkr. Oberallgäu 1.171.000 0 0 1.533.500 471.400 0 1.455.400 insgesamt 11.056.100 7.466.600 8.067.800 19.538.500 23.813.900 27.661.500 62.249.900 a) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Gebäudeänderung/-erweiterung )? Mit den eingesetzten Fördermitteln wurden der Neubau sowie die Gebäudeänderung der in nachfolgender Tabelle genannten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Zahl der geförderten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Neubau und Gebäudeänderung) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/ Landkreis Neubau WE Umbau WE Neubau WE Umbau WE Neubau WE Neubau WE Neubau WE Neubau WE Neubau WE Augsburg 41 8 42 0 42 119 124 104 261 Kempten 0 0 0 0 25 13 43 0 68 Memmingen 0 0 0 0 0 0 0 21 0 Aichach-Friedberg 0 0 0 0 27 0 15 23 31 Augsburg 65 0 0 0 0 34 8 30 98 Dillingen 0 0 0 0 0 0 0 0 6 Günzburg 0 0 0 2 0 0 0 15 0 Neu-Ulm 37 0 67 0 6 40 16 31 31 Lindau 18 0 0 0 0 0 39 20 9 Ostallgäu 0 0 0 0 0 0 11 0 0 Oberallgäu 3 0 0 0 0 22 6 0 12 insgesamt 164 8 109 2 100 228 262 244 516 4. In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben die Modernisierung von Mietwohnraum aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung ist, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Im Auftrag des Freistaats bietet die Bayerische Landesbodenkreditanstalt im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms zinssubventionierte Kapitalmarktdarlehen an, mit denen bestehender Mietwohnraum modernisiert werden kann und so den Ansprüchen an zeitgemäßes Wohnen zur Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit wieder gerecht wird. Die Modernisierungsmaßnahmen erstrecken sich darüber hinaus häufig auch auf energetische Sanierungsmaßnahmen. Dies kommt dem gesamtgesellschaftlichen Anliegen, sparsam mit Energie umzugehen, entgegen. Mit Mitteln des Bayerischen Modernisierungsprogramms können auch Pflegeplätze in stationären Altenpflegeeinrichtungen modernisiert werden. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden die in nachfolgender Übersicht genannten zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen für Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzt. Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im entsprechenden Zeitraum die Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen gefördert wurde. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15925 5. In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben die Schaffung von Wohnraum für Studierende aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Versorgung von Studierenden an den Hochschulstandorten in Bayern mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum ist der Staatsregierung ein großes Anliegen. Deshalb gibt es für die Studentenwohnraumförderung ein eigenes staatliches Förderprogramm. In der nachfolgenden Übersicht sind die staatlichen Mittel zur Förderung von Studentenwohnheimplätzen in den schwäbischen Hochschulstädten Augsburg, Kempten und Neu-Ulm in den Jahren 2010 bis 2016 genannt. Im Jahr 2011 wurde keine Bewilligung zur Förderung von Wohnheimen für Studierende in Schwaben ausgesprochen. a) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In nachfolgender Tabelle ist die Zahl der im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms in den Jahren 2010 bis 2016 geförderten Wohnungen und Pflegeplätze ersichtlich. Stadt/Landkreis Studentenwohnraumförderung – bewilligte Mittel 2010 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Augsburg 7.594.700 0 7.719.700 4.060.900 208.000 4.107.000 Stadt Kempten 0 1.955.100 0 1.563.800 0 944.000 Lkr. Neu-Ulm 0 0 5.577.600 0 0 0 insgesamt 7.594.700 1.955.100 13.297.300 5.624.700 208.000 5.051.000 Stadt/Landkreis Bayerisches Modernisierungsprogramm – bewilligte Mittel 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Augsburg 12.912.600 26.187.800 15.432.300 11.448.100 7.964.900 7.790.100 17.251.100 Stadt Kaufbeuren 1.838.500 0 0 0 0 0 0 Stadt Kempten 479.600 0 2.018.400 0 1.187.200 0 1.128.600 Lkr. Aichach-Friedberg 0 0 5.294.400 2.191.200 1.124.500 0 0 Lkr. Augsburg 0 0 0 717.800 0 3.441.800 0 Lkr. Dillingen 0 0 1.461.500 0 1.771.400 1.473.500 1.500.700 Lkr. Günzburg 528.800 639.500 0 0 1.282.200 0 0 Lkr. Neu-Ulm 130.000 2.125.000 652.600 1.116.500 805.700 2.848.500 0 Lkr. Lindau 0 750.400 0 0 0 0 0 Lkr. Oberallgäu 0 2.289.200 0 775.800 306.100 0 0 insgesamt 15.889.500 31.991.900 24.859.200 16.249.400 14.442.000 15.553.900 19.880.400 Stadt/Landkreis Zahl der im Bayerischen Modernisierungsprogramm geförderten Wohnungen und Pflegeplätze 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 WE WE WE WE WE WE Wpl WE Stadt Augsburg 235 448 310 212 148 96 30 367 Stadt Kaufbeuren 36 0 0 0 0 0 0 0 Stadt Kempten 24 0 52 0 30 0 0 30 Lkr. Aichach-Friedberg 0 0 114 44 20 0 0 0 Lkr. Augsburg 0 0 0 8 0 84 0 0 Lkr. Dillingen 0 0 20 0 20 20 0 20 Lkr. Günzburg 9 10 0 0 32 0 0 0 Lkr. Neu-Ulm 8 80 16 37 39 120 0 0 Lkr. Lindau 0 18 0 0 0 0 0 0 Lkr. Oberallgäu 0 91 0 36 12 0 0 0 insgesamt 312 647 512 337 301 320 30 417 Drucksache 17/15925 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Stadt/Landkreis Zahl der geförderten Studentenwohnheimplätze 2010 2012 2013 2014 2015 2016 Neubau Wpl Neubau Wpl Umbau Wpl Neubau Wpl Neubau Wpl Umbau Wpl Umbau Wpl Neubau Wpl Stadt Augsburg 301 0 0 226 74 41 6 186 Stadt Kempten 0 57 12 0 45 0 0 28 Lkr. Neu-Ulm 0 0 0 151 0 0 0 0 insgesamt 301 57 12 377 119 41 6 214 Wpl = Wohnheimplätze a) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Umbau? In nachfolgender Tabelle ist die Zahl der in den Jahren 2010 bis 2016 geförderten Wohnheimplätze für Studierende ersichtlich , unterschieden nach Neu- und Umbau. 6. In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Schwaben Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf Miet- bzw. Eigenwohnraum und Wohnheimplätze? In nachfolgender Tabelle sind die für die Schaffung von Heimplätzen in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung bewilligten Fördermittel für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt . Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im genannten Zeitraum der Bau eines Wohnheims bewilligt wurde. Stadt/Landkreis Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderung – bewilligte Mittel 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Augsburg 0 0 1.483.000 0 3.500.100 0 1.392.700 Stadt Kempten 599.700 0 2.459.000 0 0 0 0 Stadt Memmingen 0 0 0 1.557.000 0 0 0 Lkr. Aichach-Friedberg 0 1.889.000 0 0 0 0 0 Lkr. Dillingen 0 0 0 809.000 1.130.500 0 0 Lkr. Neu-Ulm 0 0 0 0 0 2.902.100 0 Lkr. Ostallgäu 1.015.747 0 0 0 0 0 0 Lkr. Unterallgäu 0 0 0 0 0 1.427.600 0 Lkr. Donau-Ries 1.755.793 1.723.000 0 0 0 0 5.161.850 Lkr. Oberallgäu 0 0 0 950.000 0 0 0 insgesamt 3.371.240 3.612.000 3.942.000 3.316.000 4.630.600 4.329.700 6.554.550 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15925 In nachfolgender Tabelle ist die Anzahl der baulichen Anpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt, getrennt nach Miet- und Eigenwohnungen. Der Freistaat fördert außerdem die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Damit können Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, länger in ihren vertrauten vier Wänden verbleiben . In nachfolgender Übersicht sind die für bauliche Anpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderungen bewilligten Mittel für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt. In nachfolgender Tabelle ist die Anzahl der geförderten Heimplätze in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt. Stadt/Landkreis Zahl der geförderten baulichen Anpassungen von bestehenden Miet- und Eigenwohnungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Stadt Augsburg 0 5 2 8 1 6 23 0 5 8 1 13 1 11 Stadt Kaufbeuren 0 1 0 1 0 1 1 0 0 1 0 4 0 3 Stadt Kempten 3 1 13 0 3 1 1 1 5 1 8 4 3 5 Stadt Memmingen 0 0 0 1 9 1 7 2 12 7 7 6 2 4 Lkr. Aichach-Friedberg 1 3 0 10 0 6 0 7 1 11 2 13 0 12 Stadt/Landkreis Zahl der geförderten Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Wpl Anzahl Wpl Anzahl Wpl Anzahl Wpl Anzahl Wpl Anzahl Wpl Anzahl Wpl Stadt Augsburg 0 0 20 0 32 0 23 Stadt Kempten 8 0 24 0 0 0 0 Stadt Memmingen 0 0 0 16 0 0 0 Lkr. Aichach-Friedberg 0 22 0 0 0 0 0 Lkr. Dillingen 0 0 0 30 12 0 0 Lkr. Neu-Ulm 0 0 0 0 0 30 0 Lkr. Ostallgäu 11 0 0 0 0 0 0 Lkr. Unterallgäu 0 0 0 0 0 12 0 Lkr. Donau-Ries 34 24 0 0 0 0 48 Lkr. Oberallgäu 0 0 0 11 0 0 0 insgesamt 53 46 44 57 44 42 71 Stadt/Landkreis Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung – Bewilligungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Augsburg 50.000 88.600 63.200 64.400 108.600 112.900 104.800 Stadt Kaufbeuren 5.000 5.000 6.000 9.800 5.000 32.000 20.000 Stadt Kempten 28.500 110.300 31.300 20.000 52.900 100.900 62.100 Stadt Memmingen 0 10.000 96.000 90.000 167.300 113.300 51.200 Lkr. Aichach-Friedberg 34.100 92.400 51.900 61.500 109.400 133.900 86.640 Lkr. Augsburg 150.100 158.300 200.800 280.000 281.100 389.300 373.800 Lkr. Dillingen 128.000 170.300 182.800 235.700 245.000 338.600 273.200 Lkr. Günzburg 61.500 103.200 140.300 68.300 119.900 212.200 178.600 Lkr. Neu-Ulm 38.500 89.500 94.600 110.700 50.800 120.600 85.500 Lkr. Lindau 49.500 31.800 46.700 48.400 15.500 12.000 33.200 Lkr. Ostallgäu 97.700 129.200 106.300 114.300 96.200 112.100 181.500 Lkr. Unterallgäu 65.000 12.200 51.000 91.200 100.000 146.800 203.700 Lkr. Donau-Ries 120.200 192.600 135.000 163.500 132.100 287.250 281.550 Lkr. Oberallgäu 13.200 20.000 20.000 32.000 59.900 88.000 133.900 insgesamt 841.300 1.213.400 1.225.900 1.389.800 1.543.700 2.199.850 2.069.690 Drucksache 17/15925 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 7. Wie viele Mietwohnungen wurden in Schwaben im Rahmen des Sofortprogramms (1. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) vergangenes Jahr bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In Schwaben konnten im staatlichen Sofortprogramm 126 Wohneinheiten berücksichtigt werden. Die Wohnungen befinden sich in den nachfolgend genannten Städten und Landkreisen: Stadt Augsburg: 77 Wohnungen Landkreis Augsburg: 8 Wohnungen Landkreis Dillingen: 14 Wohnungen Landkreis Neu-Ulm: 15 Wohnungen Landkreis Donau-Ries: 10 Wohnungen Landkreis Oberallgäu: 2 Wohnungen a) In welchem Umfang wurden in Schwaben für 2017 bereits Mittel für das Kommunale Wohnraumförderprogramm (2. Säule im Bayerischen Wohnungspakt ) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Nach einer aktuellen Meldung der Regierung von Schwaben sind im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm Mietwohnungsprojekte im Jahr 2017 mit einer Fördersumme von rd. 27,5 Millionen Euro in Vorbereitung. Der Mittelbedarf verteilt sich auf die folgenden Landkreise: Landkreis Augsburg: 10,3 Mio. Euro Landkreis Aichach-Friedberg: 7,0 Mio. Euro Landkreis Lindau: 3,0 Mio. Euro Landkreis Dillingen: 1,2 Mio. Euro Landkreis Günzburg: 1,8 Mio. Euro Landkreis Neu-Ulm: 1,5 Mio. Euro Landkreis Oberallgäu: 2,4 Mio. Euro Landkreis Unterallgäu: 0,3 Mio. Euro. Bedarfsmeldungen sind jeweils Momentaufnahmen. Im Laufe des Jahres können weitere Baumaßnahmen hinzukommen , die Realisierung von Projekten kann sich auf das nächste Jahr verschieben oder Förderanträge werden zurückgezogen . b) In welchem Umfang wurden in Schwaben für 2017 bereits Mittel für die Wohnraumförderung (3. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und Landkreisen und kreisfreien Städten)? Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms werden nach aktuellen Meldungen der Regierung von Schwaben und der kreisfreien Stadt Augsburg für vorliegende Förderanträge Bewilligungsvolumina im Jahr 2017 wie folgt benötigt: Stadt/Landkreis Mittelbedarf Euro Stadt Augsburg 26.100.000 Stadt Kaufbeuren 800.000 Stadt Kempten 4.600.000 Stadt Memmingen 1.600.000 Lkr. Aichach-Friedberg 7.700.000 Lkr. Augsburg 16.000.000 Lkr. Dillingen 1.100.000 Lkr. Günzburg 1.500.000 Lkr. Neu-Ulm 5.000.000 Lkr. Lindau 9.400.000 Lkr. Ostallgäu 3.500.000 Lkr. Unterallgäu 300.000 Lkr. Donau-Ries 2.000.000 Lkr. Oberallgäu 3.600.000 insgesamt 83.200.000 Diese Informationen sind Momentaufnahmen. Im Laufe des Jahres werden weitere Baumaßnahmen hinzukommen, da von der Regierung von Schwaben und der Stadt Augsburg fortlaufend Mietwohnungsvorhaben von Investoren, die sich im geförderten Wohnungsbau engagieren, eingeworben und besprochen werden. Die Maßnahmen werden gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen und privaten Investoren konkretisiert, zur Bewilligungsreife geführt und soweit möglich zeitnah umgesetzt. 8. Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, welche Kommunen in Schwaben Beschlüsse für eigene Leerstandskataster gefasst haben? Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, ob schwäbische Kommunen Beschlüsse für eigene Leerstandskataster gefasst haben. a) Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, welche Kommunen in Schwaben eigene Wohnungsbauförderprogramme aufgelegt haben? Die Stadt Augsburg hat zwar kein eigenständiges Wohnungsbauförderungsprogramm , jedoch werden in geringerem Umfang städtische Wohnbaudarlehen ergänzend zu den staatlichen Fördermitteln ausgereicht. Von den anderen Kommunen in Schwaben sind der Staatsregierung keine eigenen Wohnungsbauförderungsprogramme bekannt. Stadt/Landkreis Zahl der geförderten baulichen Anpassungen von bestehenden Miet- und Eigenwohnungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Lkr. Augsburg 1 15 2 16 0 23 0 33 1 29 0 42 1 40 Lkr. Dillingen 1 15 0 18 0 24 0 27 0 28 0 37 0 33 Lkr. Günzburg 0 7 0 12 0 16 0 9 0 13 3 21 0 20 Lkr. Neu-Ulm 1 4 0 10 0 10 1 12 0 6 0 13 0 10 Lkr. Lindau 2 4 0 4 0 5 0 5 0 2 0 3 1 3 Lkr. Ostallgäu 1 14 0 18 0 12 1 13 1 11 0 15 0 26 Lkr. Unterallgäu 1 8 1 2 0 11 0 12 1 12 3 20 0 26 Lkr. Donau-Ries 0 13 0 24 0 16 1 17 0 15 1 31 1 30 Lkr. Oberallgäu 0 4 0 8 0 4 0 8 1 10 0 14 1 22 insgesamt 11 94 18 132 13 136 35 146 27 154 25 236 10 245 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15925 b) Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, welche Kommunen in Schwaben über Grundsatzbeschlüsse verfügen, dass bei Neuausweisungen von Bauland grundsätzlich ein bestimmter Anteil für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren ist? In der Stadt Augsburg existiert derzeit noch kein Grundsatzbeschluss , es ist aber bei Geschosswohnungsbauten im Rahmen von städtebaulichen Verträgen üblich, in der Regel 20 Prozent der Neubauflächen für den geförderten Mietwohnungsbau vorzusehen. Die Stadt Neusäß im Landkreis Augsburg hat im Bebauungsplan für das Baugebiet „Nördlich der Beethovenstraße“ festgelegt, dass im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags auf einer bestimmten Fläche Wohngebäude für den sozialen Wohnungsbau errichtet werden müssen. Insgesamt sollen hier 40 geförderte Mietwohnungen entstehen. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Informationen über Grundsatzbeschlüsse von schwäbischen Kommunen vor, bei der Neuausweisung von Bauland grundsätzlich einen bestimmten Anteil für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren.