Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 12.01.2017 Spürhunde bei bayerischen Sicherheitsbehörden Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Soll- und Iststärke von Spürhunden bei bayerischen Sicherheitsbehörden in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Polizeidirektionen, Polizeiinspektionen und Landeskriminalamt)? 2. Wie viele Hunde befinden sich derzeit in Bayern im Training für die Erschnüffelung von Sprengstoff? 3. Ist für die Zukunft eine Ausweitung des Trainings für Spürhunde im Freistaat geplant? 4. Ist eine Anhebung der Sollstärke von Spürhunden bei bayerischen Sicherheitsbehörden geplant? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.03.2017 1. Wie hat sich die Soll- und Iststärke von Spürhunden bei bayerischen Sicherheitsbehörden in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Polizeidirektionen, Polizeiinspektionen und Landeskriminalamt)? In den nachfolgenden Übersichten sind die Soll- und Iststärken der Diensthundeführer sowie die Iststärke der Diensthunde der Jahre 2007 bis 2016 dargestellt. Für den Bereich der Diensthunde wurde keine Sollstärke festgelegt, da diese vom Grundsatz her deckungsgleich mit der Sollstärke der Diensthundeführer ist. Die Sollstärke wurde ausschließlich in ihrer Gesamtheit festgelegt. Wie viele Diensthunde mit welcher Spezialausbildung (Sprengstoffhund, Rauschgifthund, Leichenhund, Personensuchhund, Brandmittelhund, Alpinhund , Banknotenhund) benötigt werden, legt der jeweilige Verband in eigener Zuständigkeit fest. Abweichungen in der Iststärke ergeben sich, da Diensthundeführer, deren Diensthund in absehbarer Zeit das Verwendungsendalter erreicht, zeitgleich einen zweiten Diensthund in Ausbildung führen. Daneben besteht die Möglichkeit, dass manche Diensthundeführer zum Meldetermin keinen Diensthund führen, da dieser krankheitsbedingt bzw. durch Tod ausgeschieden ist oder der Diensthundeführer sich zur Ausbildungsqualifizierung an der Hochschule für öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei – befindet und für diese Zeit keinen Diensthund führt. Die aktuelle Gesamtsollstärke beträgt 382. Hierin sind die Diensthunde für besondere Einsatzlagen beim Polizeipräsidium München und Polizeipräsidium Mittelfranken enthalten . Eventuell notwendiges Führungs- und Funktionspersonal wie z. B. Dienststellenleiter oder Staffelleiter sind in den jeweiligen Sollstärken der Präsidien ebenfalls mit beinhaltet. Mit Abschluss der Organisationsreform der Bayerischen Polizei im Jahr 2009 erfolgte eine Neufestlegung der Sollstärken der Diensthundeführer mit einer Gesamtsollstärke von 374. Hier wurden erstmals beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei – Zentrale Diensthundeschule – 4 Sollstellen festgelegt. Im Jahr 2013 wurde die Sollstärke beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei – Zentrale Diensthundestaffel – auf insgesamt 8 erhöht. Die Gesamtsollstärke betrug somit 378. Letztmalig wurde im Jahr 2015 die Gesamtsollstärke auf 382 neu festgelegt. Sowohl beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei als auch beim Polizeipräsidium München wurde die Sollstärke um 2 Sollstellen erhöht. In der Polizeidienstvorschrift zu Haltung, Ausbildung und Einsatz von Diensthunden bei der Bayerischen Polizei (PDV 171 (BY)) ist festgelegt, dass für jeden Schutzhund eine Ausbildung als Spezialhund anzustreben ist. Mit Stand 30. September 2016 sind bei der Bayerischen Polizei 9 reine Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.05.2017 17/15939 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15939 Schutzhunde im Einsatz. Künftig werden nur noch dualausgebildete Diensthunde (Schutzhund mit Spezialbereich) ausgebildet. Lediglich im Bereich der Personensuchhunde wird aufgrund des speziellen Einsatzbereiches auf eine Schutzhundeausbildung verzichtet. Eine Aufschlüsselung nach Polizeidirektionen, Polizeiinspektionen und Landeskriminalamt ist nicht möglich. Beim Bayerischen Landeskriminalamt gibt es keine Diensthunde. Im Rahmen der Organisationsreform der Bayerischen Polizei (2006 bis 2009) wurden alle Polizeidirektionen mit den bisherigen Polizeipräsidien verschmolzen. Weiterhin wurden im Rahmen dieser Organisationsreform die Operativen Ergänzungsdienste geschaffen. In diesen Organisationseinheiten sind u. a. auch die Diensthundeführer zusammengefasst. Lediglich bei den Polizeipräsidien München (hier: Polizeiinspektion Ergänzungsdienste 5) und Mittelfranken (hier: Zentrale Diensthundestaffel Mittelfranken ) sind alle Diensthundeführer bei einer Organisationseinheit zusammengeführt. Beim Polizeipräsidium Schwaben Nord gibt es abweichend von den sonstigen Flächenpräsidien keine Operativen Ergänzungsdienste. Daher werden die Diensthundeführer für den Bereich Augsburg bei der Polizeiinspektion Augsburg Ergänzungsdienste als Teilorganisationseinheit Diensthundestaffel zusammengefasst. Weiterhin gibt es aufgrund geografischer Gründe zur Abdeckung des nördlichen Präsidialbereichs Diensthundeführer bei den Polizeiinspektionen Dillingen und Donauwörth. Aufgrund dieser unterschiedlichen Organisationsformen erfolgt zum Erhalt der Übersichtlichkeit eine Darstellung ausschließlich auf der Ebene der Polizeipräsidien. 2007 Soll – DHF1 Ist – DHF Ist – DH2 PP Mittelfranken 55 56 56 PP München 52 54 48 PP Niederbayern/ Oberpfalz 67 61 56 PP Oberbayern 81 72 72 PP Oberfranken 43 42 42 PP Schwaben 52 51 52 PP Unterfranken 38 33 33 1 Diensthundeführer (DHF) 2 Diensthund (DH) 2008 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Mittelfranken 55 57 56 PP München 52 49 47 PP Niederbayern/ Oberpfalz 67 58 56 PP Oberbayern 81 73 71 PP Oberfranken 43 42 42 PP Schwaben Süd/West 26 24 24 PP Schwaben Nord 26 26 19 PP Unterfranken 38 35 33 Das PP Schwaben wurde im Zuge der Organisationsreform zum 1. Juni 2008 in die PP Schwaben Süd/West und Schwaben Nord umgewandelt. 2009 Soll – DHF1 Ist – DHF Ist – DH2 PP Mittelfranken 56 54 56 PP München 50 44 46 PP Niederbayern 29 29 28 PP Oberpfalz 30 30 35 PP Oberbayern Nord 36 34 38 PP Oberbayern Süd 39 36 35 PP Oberfranken 40 39 39 PP Schwaben Süd/West 26 25 27 PP Schwaben Nord 26 26 26 PP Unterfranken 38 33 33 Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 4 4 4 Das PP Oberbayern wurde im Zuge der Organisationsreform zum 1. Januar 2009 in die PP Oberbayern Nord und Oberbayern Süd umgewandelt. Das PP Niederbayern/Oberpfalz wurde im Zuge der Organisationsreform zum 1. Juni 2009 in die PP Niederbayern und Oberpfalz umgewandelt. 2010 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Mittelfranken 56 54 56 PP München 50 43 45 PP Niederbayern 29 29 28 PP Oberpfalz 30 31 30 PP Oberbayern Nord 36 34 38 PP Oberbayern Süd 39 36 35 PP Oberfranken 40 39 39 PP Schwaben Süd/West 26 25 27 PP Schwaben Nord 26 26 26 PP Unterfranken 38 33 33 Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 4 4 4 2011 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Mittelfranken 56 51 60 PP München 50 42 44 PP Niederbayern 29 25 26 PP Oberpfalz 30 31 33 PP Oberbayern Nord 36 35 37 PP Oberbayern Süd 39 36 36 PP Oberfranken 40 39 39 PP Schwaben Süd/West 26 25 25 PP Schwaben Nord 26 26 26 PP Unterfranken 38 33 33 Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 4 5 5 2012 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Mittelfranken 56 50 60 PP München 50 45 43 PP Niederbayern 29 25 26 PP Oberpfalz 30 31 33 PP Oberbayern Nord 36 35 38 PP Oberbayern Süd 39 36 36 PP Oberfranken 40 39 40 PP Schwaben Süd/West 26 24 24 Drucksache 17/15939 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2012 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Schwaben Nord 26 26 26 PP Unterfranken 38 35 34 Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 4 5 5 2013 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Mittelfranken 56 52 55 PP München 50 47 46 PP Niederbayern 29 24 27 PP Oberpfalz 30 26 27 PP Oberbayern Nord 36 36 40 PP Oberbayern Süd 39 37 36 PP Oberfranken 40 38 38 PP Schwaben Süd/West 26 25 26 PP Schwaben Nord 26 25 27 PP Unterfranken 38 36 37 Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 8 3 3 2014 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Mittelfranken 56 53 49 PP München 50 45 47 PP Niederbayern 29 29 32 PP Oberpfalz 30 26 27 PP Oberbayern Nord 36 36 41 PP Oberbayern Süd 39 38 39 PP Oberfranken 40 38 39 PP Schwaben Süd/West 26 26 26 PP Schwaben Nord 26 25 25 PP Unterfranken 38 37 38 Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 8 7 7 2015 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Mittelfranken 56 50 53 PP München 52 46 51 PP Niederbayern 29 27 33 PP Oberpfalz 30 25 26 PP Oberbayern Nord 36 36 35 PP Oberbayern Süd 39 37 42 PP Oberfranken 40 37 36 PP Schwaben Süd/West 26 25 30 PP Schwaben Nord 26 25 25 PP Unterfranken 38 38 41 Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 10 8 8 2016 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Mittelfranken 56 47 54 PP München 52 48 50 PP Niederbayern 29 27 29 PP Oberpfalz 30 29 30 PP Oberbayern Nord 36 35 36 PP Oberbayern Süd 39 37 43 PP Oberfranken 40 33 35 PP Schwaben Süd/West 26 22 22 2016 Soll – DHF Ist – DHF Ist – DH PP Schwaben Nord 26 23 24 PP Unterfranken 38 38 42 Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 10 10 11 2. Wie viele Hunde befinden sich derzeit in Bayern im Training für die Erschnüffelung von Sprengstoff? Mit Stand 30. September erfolgt jährlich eine Bestandsmeldung im Diensthundewesen der Bayerischen Polizei. Demnach verfügt die Bayerische Polizei über 94 fertig ausgebildete Sprengstoffhunde. Aktuell befinden sich 22 Diensthunde in der Ausbildung zum Sprengstoffhund (Stand: 1. Februar 2017). 3. Ist für die Zukunft eine Ausweitung des Trainings für Spürhunde im Freistaat geplant? Bei der Bayerischen Polizei werden Diensthunde mit einer Spezialausbildung für unterschiedliche Bereiche ausgebildet oder vorgehalten. In den letzten Jahren wurden auch neue Spezialbereiche (z. B. Brandmittel, Banknoten) erschlossen. Insbesondere im Bereich der Sprengstoffhundeausbildung ist die Bayerische Polizei in Deutschland führend. Bayern ist das einzige Bundesland, welches eine Echtstoffkonditionierung auf Acetonperoxid (TAPT) mit Echtstoffen im Großmengenbereich durchführt. Daneben war die Bayerische Polizei eine der ersten Polizeien in Deutschland, welche die Personensuche gerichtsverwertbar und zuverlässig mit Diensthunden durchführen konnte. Die Aus- und Fortbildung im Diensthundewesen richtet sich nach den Vorgaben der PDV 171 (By). Die Ausbildung der Spezialhunde erfolgt bei der Zentralen Diensthundeschule (ZDHS), dauert je nach Spezialbereich bis zu 13 Wochen und schließt mit einer Prüfung ab. Zum Erhalt der Qualifikation und der Einsatzfähigkeit nehmen die Diensthundeführer mit ihrem Diensthund an einem Fortbildungslehrgang der ZDHS für den jeweiligen Spezialbereich teil (Dauer 1 bis 2 Wochen). Weiterhin ist in dezentraler Verantwortung der Polizeiverbände eine monatliche Tagesfortbildung der Spezialhunde durchzuführen, wobei eine blockweise Zusammenlegung möglich ist. Erkannten Leistungsdefiziten wird durch individuelle Fortbildungsmaßnahmen entgegengetreten. Daneben ist für dual ausgebildete Diensthunde (Spezialund Schutzhund) eine weitere monatliche Fortbildungszeit von mindestens 16 Stunden vorgegeben. Eine Ausweitung des Fortbildungsumfanges ist gegenwärtig nicht notwendig, da die Bayerische Polizei die aktuellen Anforderungen im Bereich des Diensthundewesens umfassend erfüllen kann. 4. Ist eine Anhebung der Sollstärke von Spürhunden bei bayerischen Sicherheitsbehörden geplant? Derzeit ist eine Anhebung der Sollstärken im Diensthundewesen der Bayerischen Polizei nicht vorgesehen.