Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 27.01.2017 Förderprogramme für Oberfranken – Teil 2: Wirtschaftsförderung in Oberfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche oberfränkischen Firmen wurden in den zurückliegenden zwei Haushaltsjahren durch den Freistaat Bayern finanziell unterstützt (Nennung jeweils für 2015 und 2016)? b) Aus welchen Förderprogrammen wurden die unter 1 a genannten Firmen unterstützt (Nennung jeweils für 2015 und 2016)? c) Mit welcher konkreten Fördersumme wurden die unter 1 a genannten Firmen unterstützt (Aufzählung jeweils für 2015 und 2016 und unter Nennung des Förderprogramms )? 2. Für welche Projekte bzw. Investitionen wurden die unter 1 a genannten Firmen in den vergangenen Jahren konkret gefördert (Aufzählung jeweils für 2015 und 2016 und unter Nennung der konkreten Fördersumme )? 3. a) Wie viele Arbeitsplätze konnten durch die unter 1 genannte staatliche Unterstützung bzw. Wirtschaftsförderung neu geschaffen werden? b) Wie viele Arbeitsplätze konnten durch die unter 1 genannte staatliche Unterstützung bzw. Wirtschaftsförderung erhalten werden? 4. Welche Investitionssumme wurde durch die unter 1 genannte Förderung ausgelöst (Nennung jeweils für 2015 und 2016)? 5. a) Welche Förderprogramme bietet der Freistaat Bayern in den kommenden Haushaltsjahren 2017/2018 an? b) Welche Fördersummen stehen für die unter 5 a genannten Förderprogramme zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Förderprogrammen)? c) Welcher Anteil der unter 5 b genannten Fördersummen wird in etwa für Unternehmen im Regierungsbezirk Oberfranken zur Verfügung stehen (Nennung für 2017 und 2018 und bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen )? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 06.03.2017 Beim Programm „Vorgründungscoaching“ und bei der Regionalen Wirtschaftsförderung ist das Jahr 2016 fördertechnisch noch nicht abgeschlossen, daher umfasst die Auswertung des Datenmaterials nur das Jahr 2015. 1. a) Welche oberfränkischen Firmen wurden in den zurückliegenden zwei Haushaltsjahren durch den Freistaat Bayern finanziell unterstützt (Nennung jeweils für 2015 und 2016)? b) Aus welchen Förderprogrammen wurden die unter 1 a genannten Firmen unterstützt (Nennung jeweils für 2015 und 2016)? c) Mit welcher konkreten Fördersumme wurden die unter 1 a genannten Firmen unterstützt (Aufzählung jeweils für 2015 und 2016 und unter Nennung des Förderprogramms)? Im Rahmen der Regionalen Wirtschaftsförderung wurden 2015 in Oberfranken Unternehmen mit einer Fördersumme von insgesamt 19.127.901,53 Euro unterstützt. Die Zuwendungen erfolgten aus den Bayerischen Regionalen Förderrichtlinien (BRF) oder aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftskultur “ (GRW). Die GRW-Mittel speisen sich zu 50 Prozent aus Bundes- und zu 50 Prozent aus Landesmitteln. Die GRW-Mittel kommen in Oberfranken ausschließlich in den GRW-Fördergebieten entlang der Grenze zu Tschechien zum Einsatz. Darüber hinaus wurden die zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) aufgestockt. Knapp 14 Mio. Euro stammen aus reinen Landesmitteln (BRF), über 5 Mio. Euro aus der GRW und knapp 320.000 Euro aus dem EFRE. In den betreffenden Jahren wurden von der LfA Förderbank Bayern im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms im Regierungsbezirk Oberfranken insgesamt 115 (2015) bzw. 108 (2016) Firmen unterstützt. Programm Anzahl 2015 Anzahl 2016 Darlehenssumme 2015 Darlehenssumme 2016 lnvestivkredit 48 30 6.852.000 € 3.660.000 € Startkredit 67 78 6.639.000 € 9.402.000 € Im Rahmen des Förderprogramms „Coaching von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase “ wurden im Regierungsbezirk Oberfranken 2015 78 Existenzgründer unterstützt. Diese Firmen wurden in 2015 mit 113.805 Euro unterstützt. Dabei handelt es sich sowohl um bayerische Landesmittel wie auch um Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.05.2017 17/15947 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15947 2. Für welche Projekte bzw. Investitionen wurden die unter 1 a genannten Firmen in den vergangenen Jahren konkret gefördert (Aufzählung jeweils für 2015 und 2016 und unter Nennung der konkreten Fördersumme)? Die einzelbetrieblichen Förderungen bezogen sich auf Projekte und Vorhaben, die dem jeweiligen Förderzweck der Förderprogramme entsprechen. Eine konkrete Nennung der im Einzelnen geförderten Projekte und Investitionen muss im Hinblick auf das Schutzbedürfnis der betroffenen Firmen unterbleiben. 3. a) Wie viele Arbeitsplätze konnten durch die unter 1 genannte staatliche Unterstützung bzw. Wirtschaftsförderung neu geschaffen werden? Im Rahmen der Fördermaßnahmen der Regionalen Wirtschaftsförderung wurden 2015 in Oberfranken insgesamt 287 Arbeitsplätze neu geschaffen. Im Rahmen des Mittelstandskreditprogramms konnten 69 (2015) bzw. 83 (2016) Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Die Daten beruhen auf den Angaben der Antragsteller. Im Rahmen des Förderprogramms „Coaching von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase “ wurden gemäß der letzten vorliegenden Evaluation , die in 2012 für die EU-Kommission durchgeführt wurde, durchschnittlich pro Gründung 3,28 neue Arbeitsplätze (inkl. des Gründers) geschaffen. Bei den im Jahr 2015 geförderten 78 Firmen sind damit hochgerechnet 256 Arbeitsplätze neu entstanden. b) Wie viele Arbeitsplätze konnten durch die unter 1 genannte staatliche Unterstützung bzw. Wirtschaftsförderung erhalten werden? Im Rahmen der Fördermaßnahmen der Regionalen Wirtschaftsförderung wurden 2015 in Oberfranken insgesamt 2.628 Arbeitsplätze gesichert. Im Rahmen des Mittelstandskreditprogramms konnten 999 (2015) bzw. 1.019 (2016) Arbeitsplätze erhalten werden . Die Daten beruhen auf den Angaben der Antragsteller. Bei dem Förderprogramm „Coaching von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase“ werden keine Zahlen zu den gesicherten Arbeitsplätzen erhoben . 4. Welche Investitionssumme wurde durch die unter 1 genannte Förderung ausgelöst (Nennung jeweils für 2015 und 2016)? Im Rahmen der Fördermaßnahmen der Regionalen Wirtschaftsförderung wurden 2015 in Oberfranken Investitionen in Höhe von insgesamt 139.700.852,66 Euro ausgelöst. Im Rahmen des Mittelstandskreditprogramms wurde ein Investitionsvolumen in Höhe von 38,127 Mio. Euro (2015) bzw. 41,784 Mio. Euro (2016) ausgelöst. 5. a) Welche Förderprogramme bietet der Freistaat Bayern in den kommenden Haushaltsjahren 2017/2018 an? In der Regionalen Wirtschaftsförderung bleiben die Förderprogramme BRF und GRW weiterhin bestehen. Auch das Bayerische Mittelstandskreditprogramm (Startkredit und lnvestivkredit) und das Programm „Coaching von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase “ werden in den kommenden beiden Haushaltsjahren 2017/2018 angeboten. b) Welche Fördersummen stehen für die unter 5 a genannten Förderprogramme zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Förderprogrammen )? Für die GRW stehen germ. Haushaltsplan für ganz Bayern 2017 und 2018 jeweils 12,9 Mio. Euro bereit. Für die BRF sind im Haushaltsplan für 2017 gut 98 Mio. Euro und für 2018 gut 103 Mio. Euro veranschlagt. Für das Bayerische Mittelstandskreditprogramm (Startkredit und lnvestivkredit) stehen laut Haushaltsplan im Doppelhaushalt 2017/2018 12,0 Mio. Euro bzw. 15,0 Mio. Euro Zinszuschussmittel zur Verfügung. Beim Programm „Coaching von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase“ wird für den gesamten Freistaat Bayern in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils mit einem Mittelbedarf von 2.590.000 Euro (ESF- und Landesmittel) gerechnet. c) Welcher Anteil der unter 5 b genannten Fördersummen wird in etwa für Unternehmen im Regierungsbezirk Oberfranken zur Verfügung stehen (Nennung für 2017 und 2018 und bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? Das konkret festgelegte Mittelkontingent, über das jede Bezirksregierung im Jahr 2017 bzw. 2018 verfügen kann (sog. Arbeitsrahmen), wird – wie jedes Jahr – voraussichtlich im 2. Quartal des jeweils laufenden Haushaltsjahres den Regierungen offiziell mitgeteilt. Die Aufstellung des jeweiligen Arbeitsrahmens hängt unter anderem auch von den GRW- Zuweisungen des Bundes sowie der noch ausstehenden Übertragung gebundener Ausgabereste durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ab. Unabhängig davon können die Regierungen – wie in den Vorjahren – in dringenden Einzelfällen in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bereits im Vorfeld der Mittelzuteilung Fördervorhaben bewilligen und ggf. auch bereits auszahlen. Die Regierungen nehmen diese Möglichkeit regelmäßig in Anspruch. Das Bayerische Mittelstandskreditprogramm und das Programm „Coaching von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase“ sind nicht regional quotiert.