Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 09.02.2017 Einstellung von Steuerbeamten Laut Aussagen von Vertretern der Staatsregierung ist die weitere Aufstockung der Stellenzahl für Beamte im Bereich der Steuerverwaltung auch deshalb nicht sinnvoll, da es nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber für diese Stellen geben würde, daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Personen haben sich in den letzten 5 Jahren auf die ausgeschriebenen Beamtenstellen der Steuerverwaltung beworben (bitte aufgelistet nach Jahren)? b) Wie viele dieser Stellen wurden ausgeschrieben? 2. a) Wie viele dieser Bewerber wurden/werden in das Laufbahnverfahren aufgenommen? b) Wie viele dieser Bewerber wurden/werden abgelehnt? 3. Wie viele haben das Anwärterverfahren erfolgreich beendet ? 4. a) Wie viele derjenigen, die das Verfahren erfolgreich beendet haben, werden auch übernommen? b) Welche Kriterien werden bei der Einstellung der Kandidaten und Kandidatinnen verwendet? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 14.03.2017 1. a) Wie viele Personen haben sich in den letzten 5 Jahren auf die ausgeschriebenen Beamtenstellen der Steuerverwaltung beworben (bitte aufgelistet nach Jahren)? Voraussetzung für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der 2. und 3. Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Steuer ist unter anderem das erfolgreiche Absolvieren des zentralen Auswahlverfahrens des Bayerischen Landespersonalausschusses (LPA). Im Folgenden werden bei der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung nur diejenigen aufgeführt , die ausdrücklich im Anmeldeverfahren für das Auswahlverfahren des LPA ihr Interesse für eine Ausbildung bei der Steuerverwaltung bekundet haben. Für das Einstellungsjahr 2012 haben sich 3.768 Bewerberinnen und Bewerber für den Einstieg in der 2. QE und 2.520 Bewerberinnen und Bewerber für den Einstieg in der 3. QE zur Auswahlprüfung beim LPA angemeldet, die als Ausbildungs- bzw. Studienrichtung die Steuerverwaltung angegeben haben. Für das Einstellungsjahr 2013 waren es für den Einstieg in der 2. QE 3.425 Bewerber/-innen und für den Einstieg in der 3. QE 2.464 Bewerber/-innen. Im Einstellungsverfahren 2014 wurde bei 3.329 Anmeldungen für den Einstieg in der 2. QE und bei 2.619 Anmeldungen für den Einstieg in der 3. QE die Steuerverwaltung angegeben . Im Einstellungsjahr 2015 waren es im Bereich der 2. QE 3.444 Bewerber/-innen und im Bereich der 3. QE 2.794 Bewerber/-innen. Im Einstellungsjahr 2016 haben sich 3.757 Bewerber/-innen für das Auswahlverfahren in der 2. QE und 3.139 Bewerber/-innen für das Auswahlverfahren in der 3. QE angemeldet und zugleich als Ausbildungs- bzw. Studienrichtung die Steuerverwaltung gewünscht. b) Wie viele dieser Stellen wurden ausgeschrieben? Alle Stellen wurden ausgeschrieben. Der Bayerische Landespersonalausschuss gibt die Informationen zum Auswahlund Einstellungsverfahren allgemein öffentlich bekannt. 2. a) Wie viele dieser Bewerber wurden/werden in das Laufbahnverfahren aufgenommen? Im Jahr 2012 begannen 487 Anwärter/-innen im Bereich der 2. QE und 563 Anwärter/-innen im Bereich der 3. QE den Vorbereitungsdienst im fachlichen Schwerpunkt Steuer. Im Jahr 2013 waren es im Bereich der 2. QE 396 Anwärter/-innen und im Bereich der 3. QE 405 Anwärter/-innen. Im Jahr 2014 wurden an den Finanzämtern 408 Bewerber/-innen für den Einstieg in der 2. QE und 464 Bewerber/-innen für den Einstieg in der 3. QE in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Im Jahr 2015 waren es im Bereich der 2. QE 534 Anwärter/-innen und im Bereich der 3. QE waren es 600 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.05.2017 17/15949 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15949 Anwärter/-innen. Für das Jahr 2016 beträgt die Einstellungszahl für die 2. QE 557 und für die 3. QE 593 Anwärter/-innen. b) Wie viele dieser Bewerber wurden/werden abgelehnt ? Der Anteil der Bewerber/-innen aus Frage 1a, die für eine Einstellung nicht zum Zug kamen (Differenz der Werte zu den Fragen 1 a und 2 a), beträgt im Einstellungsjahr 2012 für den Einstieg in der 2. QE 3.281 und für den Einstieg in der 3. QE 1.957 Bewerber/-innen. Für das Einstellungsjahr 2013 waren es für den Einstieg in der 2. QE 3.029 Bewerber/-innen und für den Einstieg in der 3. QE 2.059 Bewerber/-innen. Im Einstellungsverfahren 2014 beträgt der Anteil 2.921 Bewerber/-innen für den Einstieg in der 2. QE und 2.155 Bewerber/-innen für den Einstieg in der 3. QE. Im Einstellungsjahr 2015 waren es im Bereich der 2. QE 2.910 Bewerber/-innen und im Bereich der 3. QE 2.194 Bewerber/ -innen aus Frage 1 a, die für eine Einstellung nicht zum Zug kamen. Im Einstellungsjahr 2016 beträgt der Anteil 3.200 Bewerber/-innen für die Einstellung in der 2. QE und 2.546 Bewerber/-innen für die Einstellung in der 3. QE. 3. Wie viele haben das Anwärterverfahren erfolgreich beendet? Der Vorbereitungsdienst dauert für den Einstieg in der 2. QE zwei Jahre und für den Einstieg in der 3. QE drei Jahre. Von den Steuersekretäranwärter(inne)n (Einstieg 2. QE), die im Jahr 2012 ihren Vorbereitungsdienst aufnahmen, haben 425 im Jahr 2014 die Ausbildung erfolgreich beendet. Von den Steuersekretäranwärter(inne)n 2013 waren es im Jahr 2015 347 und von den Steuersekretäranwärter(inne)n 2014 im Jahr 2016 346. Von den Steuerinspektoranwärter(inne)n (Einstieg 3. QE), die im Jahr 2012 ihren Vorbereitungsdienst begannen, schlossen im Jahr 2015 404 ihr Studium erfolgreich ab. Von den Steuerinspektoranwärter(inne)n 2013 waren es im Jahr 2016 308 erfolgreiche Absolvent(inn)en. 4. a) Wie viele derjenigen, die das Verfahren erfolgreich beendet haben, werden auch übernommen? Alle erfolgreichen Absolvent(inn)en werden in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, sofern die übrigen statusrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen (vgl. Antwort auf Frage 4 b) erfüllt sind. b) Welche Kriterien werden bei der Einstellung der Kandidaten und Kandidatinnen verwendet? Die Einstellungsangebote werden nach Platzziffer im Auswahlverfahren des LPA erteilt. Es gelten zudem die für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis maßgebenden statusrechtlichen Bestimmungen. So darf nach § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) nur jemand in das Beamtenverhältnis berufen werden, der die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit im Sinn des § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG besitzt , der die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und der die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt. Ernennungen erfolgen nach Eignung , Befähigung und fachlicher Leistung, § 9 BeamtStG. Es wird im Einstellungsverfahren insbesondere die persönliche und gesundheitliche Eignung überprüft. Zudem muss die Altersgrenze nach Art. 23 Bayerisches Beamtengesetzt erfüllt sein. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst im fachlichen Schwerpunkt Steuer ist laufbahnrechtliche Voraussetzung , dass neben dem erfolgreichen Bestehen des zentralen Auswahlverfahrens des LPA auch ein gesondertes wissenschaftlich fundiertes Auswahlverfahren i. S. d. Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Alternative 2 Leistungslaufbahngesetz erfolgreich absolviert wird, z. B. ein sog. Strukturiertes Interview.