Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.02.2017 Anträge auf Versorgungsauskunft wegen Freistellung nach Art. 88 des Bayerischen Beamtengesetzes Die Laufzeit des Freistellungsmodells (Sabbatmodell) für bayerische Beamtinnen und Beamte nach Art. 88 des Bayei rischen Beamtengesetzes (BayBG) wurde vor einigen Jah ren von sieben auf höchstens zehn Jahre erhöht. Bevor ein Antrag auf Freistellung beantragt wird, haben die betroffe nen Beamtinnen und Beamten ein großes Interesse daran zu erfahren, in welcher Höhe sich dieses Teilzeitmodell auf ihre spätere Pension auswirkt. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Anträge auf Versorgungsauskunft sind in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils gestellt worden? b) Wie viele dieser Anträge standen jeweils im Zusam menhang mit der möglichen Nutzung des verlängerten Freistellungsmodells? c) In wie vielen dieser Fälle wurde keine Versorgungsaus kunft erteilt? 2. a) Wie viele Anträge auf verkürzte Versorgungsauskunft sind in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils gestellt wor den? b) Wie viele dieser Anträge standen jeweils im Zusam menhang mit der möglichen Nutzung des verlängerten Freistellungsmodells? 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren – in Vollzeitäquivalenten – in den Jahren 2014 bis 2016 beim Landesamt für Finanzen mit der Bearbeitung von Versorgungsauskünften beschäftigt? 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren – in Vollzeitäquivalenten – in den Jahren 2014 bis 2016 mit der Bearbeitung von zusätzlichen Bescheiden wegen der erhöhten Berücksichtigung der Erziehungszeiten von vor 1992 geborener Kinder (sog. „Mütterrente“) beschäftigt? 5. Wie viele zusätzliche Stellen wären voraussichtlich notwendig, um alle Anträge auf Versorgungsauskunft im Zusammenhang mit der Verlängerung des Teilzeit modells zeitnah und vollständig (keine verkürzte Ver sorgungsauskunft) zu bearbeiten? 6. Was spricht aus Sicht der Staatsregierung dagegen, nach Verlängerung der Laufzeit des Sabbatmodells die Altersgrenze für die Versorgungsauskunft entspre chend zu senken? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 14.03.2017 1. a) Wie viele Anträge auf Versorgungsauskunft sind in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils gestellt worden? b) Wie viele dieser Anträge standen jeweils im Zusammenhang mit der möglichen Nutzung des verlängerten Freistellungsmodells? c) In wie vielen dieser Fälle wurde keine Versorgungsauskunft erteilt? Auf Antrag erhalten Beamte nach Vollendung des 55. Le bensjahres oder bei bevorstehender Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit eine dem Umfang einer Erstfest setzung entsprechende Versorgungsauskunft (sog. umfas sende Versorgungsauskunft). Diese zeitliche Grenze blieb trotz schrittweiser Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze auf das 67. Lebens jahr und 62. Lebensjahr im Vollzugs dienst unverändert. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden im staatlichen Bereich insgesamt 14.050 umfassende Ver sor gungsauskünfte erteilt. Antragsgründe sind nicht erforder lich. Ob Anträge mit einer beabsichtigten Ermäßigung der Arbeitszeit nach Art. 88 BayBG im Zusammenhang stehen, wird daher nicht erfasst. 2. a) Wie viele Anträge auf verkürzte Versorgungsauskunft sind in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils gestellt worden? b) Wie viele dieser Anträge standen jeweils im Zusammenhang mit der möglichen Nutzung des verlängerten Freistellungsmodells? Die verkürzte Versorgungsauskunft anhand der vom Antrag steller vorgege benen Daten bietet die Möglichkeit, den vo raussichtlichen Ruhegehaltssatz bis zur Regelaltersgrenze errechnen zu lassen. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden im staatlichen Bereich 4.987 verkürzte Versorgungsaus künfte erstellt. Der Anlass für die Erstellung der Auskunft wird nicht erfasst. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren – in Vollzeitäquivalenten – in den Jahren 2014 bis 2016 beim Landesamt für Finanzen mit der Bearbeitung von Versorgungsauskünften beschäftigt? Die für Festsetzungsvorgänge – das sind insbesondere Erstfestsetzungen von Versorgungsbezügen, umfassende Versorgungsauskünfte und Auskünfte an Familiengerichte – Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.05.2017 17/15951 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15951 zuständigen Sachbearbeiter waren in den Jah ren 2014 bis 2016 zu rund 30 Prozent ihrer Arbeitskapazität mit der Ertei lung von Versorgungsauskünften befasst. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren – in Vollzeitäquivalenten – in den Jahren 2014 bis 2016 mit der Bearbeitung von zusätzlichen Bescheiden wegen der erhöhten Berücksichtigung der Erziehungszeiten von vor 1992 geborener Kinder (sog. „Mütterrente“) beschäftigt? Die erhöhte Berücksichtigung von Erziehungszeiten vor 1992 geborener Kinder ab 2015 führte zu 16.431 Anträgen, die in den Jahren 2015 und 2016 zusätzlich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bearbeitet wurden. 5. Wie viele zusätzliche Stellen wären voraussichtlich notwendig, um alle Anträge auf Versorgungsauskunft im Zusammenhang mit der Verlängerung des Teilzeitmodells zeitnah und vollständig (keine verkürzte Versorgungsauskunft) zu bearbeiten? Anträge auf Versorgungsauskünfte werden unabhängig vom persönlichen Anlass des Auskunftssuchenden im Rah men der vorhandenen Kapazitäten bearbeitet. Prognosen zur künftigen Entwicklung des Antragsverhaltens sind nicht möglich. 6. Was spricht aus Sicht der Staatsregierung dagegen , nach Verlängerung der Laufzeit des Sabbatmodells die Altersgrenze für die Versorgungsauskunft entsprechend zu senken? Das sog. Sabbatmodell ist eine Form der Teilzeitbeschäfti gung, bei der die Einbringung der Arbeitsleistung ungleich mäßig verteilt wird. Für die Berück sichtigung als ruhegehalt fähige Dienstzeit ergeben sich daraus keine Be sonderheiten (vgl. Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Beamtenversorgungsgetz – BayBeamtVG) und daher kein grundsätz lich erhöhtes Aus kunftsinteresse.