Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2017 Rechtsextremistische Straf- und Gewalttaten 2016 Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten sind im Jahr 2016 in Bayern zu verzeichnen gewesen? 1.2 Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? 1.3 Wie verteilen sich die im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten auf die einzelnen Regierungsbezirke? 2.1 In welchen Fällen wurden durch diese Gewalttaten im Jahr 2016 wie viele Personen verletzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Art und des ungefähren Grades der Verletzung)? 2.2 Wie hat sich die Zahl der durch rechtextremistisch motivierte Gewalttaten verletzten Personen seit dem Jahr 2006 verändert? 3.1 In welchen der in Frage 1 abgefragten Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 3.2 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? 4.1 Wie viele rechtsextremistisch motivierte Straftaten sind im Jahr 2016 in Bayern zu verzeichnen gewesen? 4.2 Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Straftaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? 4.3 Wie verteilen sich die im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Straftaten auf die einzelnen Regierungsbezirke? 5.1 Wie hat sich die Zahl der rechtextremistisch motivierten Straftaten seit dem Jahr 2006 verändert? 6.1 In welchen der in Frage 4 abgefragten Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 6.2 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? 7.1 Hat die zuständige Polizeidienststelle (bzw. die für die Ermittlungen zuständige Stelle, etwa der Staatsschutz) zu den einzelnen in Antwort 1.1 und 4.1 aufgeführten Straftaten eine Pressemitteilung veröffentlicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die nachfolgend dargestellten Rechercheergebnisse basieren auf den Kriminaltaktischen Anfragen in Fällen der Politisch Motivierten Kriminalität (KTA-PMK-Meldungen) der örtlich zuständigen Staatsschutzdienststellen der Bayerischen Polizei, die im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) übermittelt worden sind. 1.1 Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten sind im Jahr 2016 in Bayern zu verzeichnen gewesen? Für das Jahr 2016 sind 113 rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten in der Fallzahlendatenbank des BLKA verzeichnet . 1.2 Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? Die Auswertung des BLKA der in 2016 registrierten 113 rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten wird aus Gründen der Übersichtlichkeit tabellarisch in der Anlage 1 dargestellt . 1.3 Wie verteilen sich die im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten auf die einzelnen Regierungsbezirke? Nach Auskunft des BLKA verteilen sich die im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten wie folgt: 21 Delikte in Mittelfranken 8 Delikte in Niederbayern Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.05.2017 17/15952 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/15952 56 Delikte in Oberbayern (davon 37 in der Landeshauptstadt München) 3 Delikte in Oberfranken 7 Delikte in der Oberpfalz 13 Delikte in Schwaben 5 Delikte in Unterfranken 2.1 In welchen Fällen wurden durch diese Gewalttaten im Jahr 2016 wie viele Personen verletzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Art und des ungefähren Grades der Verletzung)? 2.2 Wie hat sich die Zahl der durch rechtextremistisch motivierte Gewalttaten verletzten Personen seit dem Jahr 2006 verändert? Angaben zu Verletzungen werden in der Fallzahlendatenbank des BLKA nicht vorgehalten, insofern können hierzu und somit zur Anzahl der Verletzten keine Aussagen getroffen werden. 3.1 In welchen der in Frage 1 abgefragten Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung , Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 3.2 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam sowie auf Grundlage einer durch das BLKA erstellten Verfahrensliste beantwortet. Bezüglich aller 113 Vorfälle, die sich im Jahr 2016 ereignet haben, wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bezüglich der Vorfälle - vom 16.01.2016 und 03.04.2016 in Töging a. Inn (vgl. lfd. Nrn. 6 und 33 der Anlage zu den Fragen 3.1 und 3.2), - vom 04.03.2016 in München (vgl. lfd. Nrn. 22 und 23 der Anlage zu Fragen 3.1. und 3.2), - vom 19.07.2016, 21.08.2016 und 22.08.2016 in Vierkirchen (vgl. lfd. Nrn. 59–61, 72 und 73 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2), - vom 24.07.2016 in Erlangen (vgl. lfd. Nrn. 62 und 63 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2) und - vom 24.09.2016 in Erlangen (vgl. lfd. Nrn. 82 und 84 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2) erfolgte bei den jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften eine Verfahrensverbindung. Diese Verfahrensverbindungen haben zur Folge, dass nur in 105 Ermittlungsverfahren eine verfahrensabschließende Entscheidung herbeizuführen war bzw. ist. Bezüglich der sich somit ergebenden 105 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wird zum Verfahrensstand Folgendes mitgeteilt: – In 24 Ermittlungsverfahren konnten die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden, sodass die Vorgänge jeweils noch nicht an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abverfügt werden konnten (vgl. lfd. Nrn. 20, 26, 44, 47, 48, 64, 66 - 68, 71, 72, 79, 81, 85, 91, 92, 96, 98, 101, 104, 105, 109, 112 und 113 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2). – In 14 Ermittlungsverfahren dauern die Ermittlungen der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften noch an (vgl. lfd. Nrn. 3, 18, 37, 69, 80, 87, 89, 90, 97, 103, 106, 107, 110 und 111 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2). – In 4 Ermittlungsverfahren erfolgte eine Verfahrenseinstellung nach § 154f Strafprozessordnung (StPO), da der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist (vgl. lfd. Nrn. 40–42 und 99 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2). – In 5 Verfahren erfolgte (auch) eine Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 1 StPO, da die Strafe, zu der die Verfolgung hätte führen können, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten in einem anderen Verfahren bereits verhängt wurde, nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre (vgl. lfd. Nrn. 35, 36, 43, 57 und 70 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2). – In 2 Verfahren erfolgte gemäß §§ 374, 376 StPO (auch) eine Verweisung auf den Privatklageweg (vgl. lfd. Nr. 2 und 94 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2). – In 5 Verfahren erfolgte (auch) eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld auf Grundlage der § 153 Abs. 1 StPO bzw. eine Verfahrenseinstellung nach der Erfüllung von Auflagen auf Grundlage des § 153a Abs. 1 oder Abs. 2 StPO bzw. § 45 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) (vgl. lfd. Nrn. 6, 7, 53, 62 und 102 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2). – In 27 Ermittlungsverfahren erfolgte (auch) eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO. In 17 dieser 27 Verfahren erfolgte die Einstellung deshalb , weil ein Verfahrenshindernis bestand, ein erforderlicher Strafantrag nicht gestellt wurde und zugleich ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint wurde oder ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit geführt werden konnte (vgl. lfd. Nrn. 9, 12, 13, 15, 19, 25, 38, 45, 46, 51, 57, 62, 75, 82, 88, 93 und 94 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2). In den übrigen 10 Verfahren liegt die Verfahrenseinstellung (der gegen unbekannt geführten Ermittlungsverfahren ) darin begründet, dass ein Täter nicht identifiziert werden konnte (vgl. lfd. Nrn. 4, 8, 11, 27, 32, 34, 49, 52, 78 und 95 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2). – In 34 Verfahren wurden insgesamt 50 Beschuldigte angeklagt . Hierbei wurde in 25 Verfahren (vgl. lfd. Nrn. 1, 10, 13, 14, 16, 21-25 [unter Berücksichtigung der Verfahrensverbindung betreffend lfd. Nrn. 21 und 22], 28, 29, 30, 31, 33, 39, 50, 51, 53 - 55, 59, 76, 77, 86 und 108 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2) gegen 41 Beschuldigte eine Anklage erhoben und in 9 Verfahren (vgl. lfd. Nrn. 6, 17, 19, 56, 58, 65, 70, 83 und 100 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2) gegen 9 Beschuldigte ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt. Bei dieser Aufstellung ist zu berücksichtigen, dass in 10 Verfahren mehrere Abschlussverfügungen ergangen sind (vgl. lfd. Nrn. 6, 13, 19, 25, 51, 53, 57, 62, 70 und 94 der Anlage zu Fragen 3.1 und 3.2). Hinsichtlich der weiteren Details wird auf die Anlage 2 sowie auf die dort in den Fußnoten angebrachten ergänzenden Anmerkungen verwiesen. Den dort getätigten Ausführungen kann auch entnommen werden, in welchen Fällen die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft eine Einstufung des Sachverhalts als rechtsextremistisch motivierte Straftat nicht für gerechtfertigt erachtet bzw. den Sachverhalt (hinsichtlich des Tatvorwurfs) rechtlich anders bewertet hat. 4.1 Wie viele rechtsextremistisch motivierte Straftaten sind im Jahr 2016 in Bayern zu verzeichnen gewesen ? Drucksache 17/15952 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Nach Auskunft des BLKA sind für das Jahr 2016 insgesamt 2.379 rechtsextremistisch motivierte Straftaten zu verzeichnen . 4.2 Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Straftaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände )? Anonymisierte Sachverhalte werden in der Fallzahlendatenbank des BLKA nur bei Gewaltdelikten vorgehalten, insofern können hierzu keine Aussagen getroffen werden. Solche Aussagen sind nur durch eine personell und zeitlich äußerst aufwendige händische Auswertung aller einzelnen Fälle möglich, die in der zur Verfügung stehenden Zeit mit verhältnismäßigem Aufwand nicht geleistet werden kann. 4.3 Wie verteilen sich die im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Straftaten auf die einzelnen Regierungsbezirke? Nach Auskunft des BLKA verteilen sich die im Jahr 2016 zu verzeichnenden rechtsextremistisch motivierten Straftaten wie folgt: 390 Delikte in Mittelfranken 261 Delikte in Niederbayern 861 Delikte in Oberbayern (davon 419 in der Landeshauptstadt München) 205 Delikte in Oberfranken 194 Delikte in der Oberpfalz 266 Delikte in Schwaben 202 Delikte in Unterfranken 5.1 Wie hat sich die Zahl der rechtextremistisch motivierten Straftaten seit dem Jahr 2006 verändert? Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1913 1853 1783 1691 1513 1566 1759 1677 1928 2293 6.1 In welchen der in Frage 4 abgefragten Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung , Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 6.2 Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Nachdem das Rechercheergebnis des BLKA insgesamt 2.379 einschlägige polizeiliche Vorgänge ergeben hat, ist eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich. Angesichts der Masse an Vorgängen kommt bei den Staatsanwaltschaften weder eine händische Aktensichtung noch eine Abfrage des Datensystems, zu deren Zwecken sämtliche Aktenzeichen einzeln abgefragt werden müssten, in Betracht. Beides würde einen Personalaufwand erfordern, der nicht geleistet werden kann. 7.1 Hat die zuständige Polizeidienststelle (bzw. die für die Ermittlungen zuständige Stelle, etwa der Staatsschutz) zu den einzelnen in Antwort 1.1 und 4.1 aufgeführten Straftaten eine Pressemitteilung veröffentlicht? Die Pressearbeit bei der Bayerischen Polizei obliegt grundsätzlich den jeweils örtlich zuständigen Polizeipräsidien. Eine Beantwortung der Frage erfordert dort eine händische Auswertung aller relevanten Vorgänge. Dies würde einen zeitlichen und personellen Aufwand erfordern, der nicht geleistet werden kann. LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 01.01.2016 212 StGB Der Täter verletzte das Opfer körperlich, schubste es auf die Gleise der U-Bahn und äußerte sich antisemitisch. Nürnberg Totschlag 09.01.2016 223 StGB Anlässlich einer PEGIDA-Versammlung verletzte der Täter das Opfer körperlich. Freilassing Körperverletzung 15.01.2016 306 StGB Unbekannter Täter legte einen Brand in einer Asylbewerberunterkunft. Soyen Brandstiftung 16.01.2016 223 StGB Die Täter verletzten das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich und beleidigten es. Memmingen Körperverletzung 16.01.2016 224 StGB Die rechtsmotivierten Täter verletzen die Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich. Töging S. Inn Gefährliche Körperverletzung 24.01.2016 223 StGB Der unbekannte Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich durch einen Schlag auf die Nase. Bichl Körperverletzung 27.01.2016 223 StGB Der Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und rempelte es absichtlich an. München Körperverletzung 05.02.2016 224 StGB Unbekannte Täter schlugen auf das Opfer ein und verletzten es mit einem Messer. Landau a.d. lsar Gefährliche Körperverletzung 06.02.2016 224 StGB Die beiden Täter verletzten das Opfer körperlich. Nürnberg Gefährliche Körperverletzung SEITE 1 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 07.02.2016 211 StGB Unbekannter Täter versuchte mit einem Molotowcocktail eine Asylbewerberunterkunft in Brand zu setzen. Hirschau Mord 07.02.2016 306 StGB Unbekannter Täter setzte ein Gebäude, das zu einer Unterkunft für Asylbewerber umgebaut wurde, in Brand. Kaufbeuren Brandstiftung 07.02.2016 223 StGB Der Täter beleidigte das Opfer und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Ingolstadt Körperverletzung 07.02.2016 224 StGB Der Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und schlug es mit Fäusten, ein weiterer Täter half dabei. Ingolstadt Gefährliche Körperverletzung 11.02.2016 211 StGB Der Täter versuchte die Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation mit einer Machete zu töten. Zudem äußerte er nationalsozialistische Parolen. Kelheim Mord 24.02.2016 223 StGB Der Täter beleidigte das Opfer zunächst aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es im Anschluss körperlich. München Körperverletzung 25.02.2016 177 StGB Der Täter beleidigte und bedrohte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven. Zudem wurde das Opfer körperlich verletzt und im Intimbereich angefasst. Neustadt b. Coburg sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 27.02.2016 223 StGB Der Täter verletzte die beiden Opfern durch Schläge auf die Brust, dabei rief er rechte Parolen. Nürnberg Körperverletzung 02.03.2016 223 StGB Die Täterin beleidigte die unbekannten Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und versuchte ein Opfer mit Schlägen zu verletzen. München Körperverletzung SEITE 2 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 03.03.2016 223 StGB Im Rahmen einer PEGIDA-Versammlung verletzte ein Teilnehmer das Opfer körperlich. München Körperverletzung 03.03.2016 253 StGB Der Täter aus dem Reichsbürgerspektrum versucht das Amtsgericht auf Schadensersatz zu verklagen, um Zwangsmaßnahmen gegen ihn abzuwenden. Illertissen Erpressung 04.03.2016 306 StGB Die Täter wurden vor der beabsichtigten Brandlegung mittels Molotowcocktails festgenommen. München Brandstiftung 04.03.2016 306 StGB Die Täter versuchten eine Brandlegung mittels Molotowcocktails und entzündeten einen Heizungsschlauch. München Brandstiftung 05.03.2016 223 StGB Der Täter aus dem rechten Spektrum beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven, zeigte den Hitlergruß und verletzte das Wackersdorf Körperverletzung Opfer körperlich. 07.03.2016 223 StGB Anlässlich einer PEGIDA-Versammlung verletzte der Täter das Opfer körperlich durch einen Fußtritt. München Körperverletzung 10.03.2016 224 StGB Erlangen Gefährliche Körperverletzung Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Opfer eskalierte der Streit und das Opfer ging aus unbekannten Gründen zu Boden. Die beiden Täter schlugen und würgten das am Boden liegende Opfer. Anschließend beleidigten sie Zeugen und zeigten den Hitler-Gruß. 14.03.2016 223 StGB Anlässlich einer PEGIDA-Demonstration verletzte der Täter das Opfer körperlich. München Körperverletzung 18.03.2016 223 StGB Das Opfer wurde von einem unbekannten Täter aus antisemitischen Motiven beleidigt und von hinten an einer Treppe gestoßen. München Körperverletzung SEITE 3 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 19.03.2016 224 StGB Der Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindichen Motiven und verletzte es durch den Schlag mit einer Schreckschusspistole körperlich. Regensburg Gefährliche Körperverletzung 20.03.2016 223 StGB Der Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und schlug dieses. Dillingen a.d. Donau Körperverletzung 24.03.2016 224 StGB Der Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es mit Pfefferspray. Bad Kissingen Gefährliche Körperverletzung 24.03.2016 223 StGB Der Täter schlug das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven mit der Hand ins Gesicht und beleidigte es mit rechten Parolen.. München Körperverletzung 02.04.2016 224 StGB Unbekannter Täter schoß mit unbekannter Waffe auf ein Fenster einer Asylunterkunft. Es wurde niemand verletzt. Selb Gefährliche Körperverletzung 03.04.2016 223 StGB Unbekannter Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und schlug ihm mehrmals gegen den Kopf. München Körperverletzung 03.04.2016 224 StGB Die Täter versuchten in das Gebäude einzudringen, beschädigten Clieses und warfen Steine durch offene Fenster ohne jemand zu verletzten. Töging a. Inn Gefährliche Körperverletzung 11.04.2016 224 StGB Anlässlich einer PEGIDA-Demonstration versuchte der Täter das opponierende Opfer körperlich zu verletzten. München Gefährliche Körperverletzung 16.04.2016 223 StGB Beim Versuch dem Täter einen entwendeten Koran wieder abzunehmen schlug dieser den beiden Opfern auf die Hände. München Körperverletzung SEITE 4 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 18.04.2016 223 StGB Der Täter beleidigte aus fremdenfeindlicher Motivation Personen auf dem Gelände der Asylbewerberunterkunft., Beim Eingreifen in eine körperliche Auseinandersetzung wurde einem Sicherheitsmitarbeiter durch den Täter die Hand gebrochen. Unterföhring Körperverletzung 07.05.2016 223 StGB Der Täter schlug aus fremdenfeindlicher Motivation das Opfer mit der Faust ins Gesicht. Passau Körperverletzung 13.05.2016 223 StGB Der Täter schlug das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven mit der Faust ins Gesicht und beleidigt es. München Körperverletzung 20.05.2016 224 StGB Der Täter provozierte im Vorfeld eine Gruppe Iraker und es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, die das Opfer München Gefährliche Körperverletzung schlichten wollte. Der Täter griff das Opfer mit einer zerbrochenen Flasche an und verletzte es im Gesicht. 20.05.2016 224 StGB Der Täter provozierte eine Gruppe Iraker. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Opfer. München Gefährliche Körperverletzung 25.05.2016 249 StGB Der Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven, versetzte ihm einen Kopfstoss und entriss ihm das Telefon. Dillingen a.d. Donau Raub 26.05.2016 223 StGB Unbekannter Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und schlug mit dem Ellenbogen gegen dessen Rücken. Ansbach Körperverletzung 29.05.2016 253 StGB Der Täter aus dem Reichsbürgerspektrum versuchte das Landratsamt zu erpressen, um Zwangsmaßnahmen gegen ihn abzuwenden. Mindelheim Erpressung 30.05.2016 223 StGB Der Täter aus dem rechten Spektrum verletzte das Opfer körperlich, indem er diesem, in einem der freien Willensbildung ausschließendem Zustand, rechtsmotivierte Symbole tätowierte. Ansbach Körperverletzung SEITE 5 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 30.05.2016 223 StGB Der Täter schlug das Opfer mit der Faust ins Gesicht und trat ihm gegen die Hüfte. Passau Körperverletzung 31.05.2016 253 StGB Der Täter aus dem Reichsbürgerspektrum versuchte den Gerichtsvollzieher zu erpressen, um Zwangsmaßnahmen gegen sich abzuwenden. Memmingen Erpressung 01.06.2016 253 StGB Der Täter aus dem Reichsbürgerspektrum versuchte das Opfer auf Zahlungsleistungen zu erpressen, um die Zwangsvollsteckung Mindelheim Erpressung gegen ihn abzuwenden. 02.06.2016 224 StGB Unbekannter Täter beleidigte aus fremdenfeindlichen Motiven die Opfer und schlug einem Opfer mit der Faust ins Gesicht. Neustadt a.d. Aisch Gefährliche Körperverletzung 03.06.2016 224 StGB Bei der Durchführung von polizeilichen Maßnahmen widersetze sich der Täter aus dem Reichsbürgerspektrum, verletzte die Elfershausen Gefährliche Körperverletzung eingesetzten Polizeibeamten durch Schläge mit der Faust und einem Metallrohr. 10.06.2016 224 StGB Die Täter skandierten fremdenfeindliche und rechtsradikale Parolen und schlugen und traten mehrere Opfer. Amberg Gefährliche Körperverletzung 24.06.2016 223 StGB Unbekannte Täter beleidigten das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven, ein Täter schlug das Opfer ins Gesicht und trat ihm an die Wade. Passau Körperverletzung 29.06.2016 223 StGB Der Täter schmierte dem Opfer mit einem Filzstift ein Hakenkreuz auf die Stirn. Freyung Körperverletzung 30.06.2016 224 StGB Die beiden Täter beleidigten das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven, schlugen es nieder und traten anschließend auf dieses ein. Bamberg Gefährliche Körperverletzung SEITE 6 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 01.07.2016 224 StGB Der Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und schlug bzw. trat dem Opfer mit Faust und Fuß ins Gesicht. Neuburg Gefährliche Körperverletzung 02.07.2016 223 StGB Der Täter versuchte das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation zu verletzten. Starnberg Körperverletzung 09.07.2016 223 StGB Die beiden Kinder wurden von dem unbekannten Täterpärchen aus fremdenfeindlichen Motiven beleidigt und anschließend vom unbekannten Täter zu Boden geschubst.. Nürnberg Körperverletzung 16.07.2016 223 StGB Der Täter aus dem rechten Spektrum versuchte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven zu verletzen. Landshut Körperverletzung 19.07.2016 224 StGB Der Täter verletzte die beiden afghanischen Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Vierkirchen Gefährliche Körperverletzung 19.07.2016 224 StGB Der Täter verletzte das afghanische Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Vierkirchen Gefährliche Körperverletzung 19.07.2016 223 StGB Der Täter verletzte das afghanische Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Vierkirchen Körperverletzung 24.07.2016 223 StGB Die Täterin beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es durch einen Tritt gegen das Schienbein. Erlangen Körperverletzung 24.07.2016 223 StGB Der Täter beleidigte bei einer ärztlichen Behandlung zwei hinzugerufenen Sicherheitsmitarbeiter mit fremdenfeindlichen Sätzen und Erlangen Körperverletzung versuchte das Opfer durch eine Griff ins Gesicht zu verletzten. SEITE 7 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 24.07.2016 223 StGB Anlässlich einer Veranstaltung der AfD verletzte der Täter das opponierende Opfer körperlich. Würzburg Körperverletzung 28.07.2016 253 StGB Der Täter aus dem Reichsbürgerspektrum versuchte den Polizeibeamten mittels Geldforderungen zu erpressen, um Amtshandlungen abzuwenden. Mindelheim Erpressung 31.07.2016 223 StGB Die Täterin verletzte das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich. München Körperverletzung 31.07.2016 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich. München Körperverletzung 01.08.2016 224 StGB Unbekannte Täter schlugen und traten die Opfer. Erlach a. Main Gefährliche Körperverletzung 01.08.2016 223 StGB Die Täterin aus dem rechten Spektrum verletzte das Opfer aufgrund fremdenfeindlicher Motivation körperlich. München Körperverletzung 07.08.2016 315b StGB Der Täter warf aus fremdenfeindlicher Motivation einen Wurfgegenstand auf den PKW des Opfers. Eggenfelden Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 12.08.2016 253 StGB Der Täter aus dem Reichsbürgerspektrum versuchte die Gerichtsvollzieherin auf Schadensersatz zu erpressen, um Augsburg Erpressung Zwangsmaßnahmen gegen ihn abzuwenden. 14.08.2016 223 StGB Das Opfer wurde aus fremdenfeindlichen Motiven beleidigt und von der Täterin leicht verletzt. München Körperverletzung SEITE 8 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 21.08.2016 . 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Vierkirchen Körperverletzung 22.08.2016 223 StGB Der Täter verletzte das eritreische Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Vierkirchen Körperverletzung 31.08.2016 223 StGB Der Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es durch einen Faustschlag ins Gesicht. München Körperverletzung 06.09.2016 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer aufgrund fremdenfeindlicher Motivation körperlich. Augsburg Körperverletzung 10.09.2016 223 StGB Der Täter aus dem rechten Spektrum verletzte Polizeibeamte bei Amtshandlungen gegen ihn. München Körperverletzung 16.09.2016 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich. Nürnberg Körperverletzung 19.09.2016 223 StGB Der Täter verletzte die beiden russischen Opfer aufgrund fremdenfeindlicher Motive körperlich. München Körperverletzung 21.09.2016 224 StGB Die Täter verletzten das senegalesische Opfer aufgrund fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Augsburg Gefährliche Körperverletzung 22.09.2016 315b StGB Bislang unbekannter Täter versuchte das zum Islam konvertierte Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation mittels PKW anzufahren. Schwandorf Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr SEITE 9 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 24.09.2016 223 StGB Der Täter verletzte das gambische Opfer aufgrund fremdenfeindlicher Motivation körperlich. Erlangen Körperverletzung 24.09.2016 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer gambischer Herkunft aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Erlangen Körperverletzung 24.09.2016 223 StGB Der Täter aus dem rechten Spektrum verletzte das Opfer körperlich. München Körperverletzung 03.10.2016 223 StGB Die bislang unbekannten Täter verletzten das malische Opfer aufgrund fremdenfeindlicher Motivation körperlich. Regensburg Körperverletzung 13.10.2016 223 StGB Die Täter verletzten das Opfer aufgrund fremdenfeindlicher Motivation körperlich. Traunstein Körperverletzung 17.10.2016 223 StGB Anlässlich einer Pegida - Demonstration verletzte der Täter des rechten Spektrums das bislang unbekannte opponierende Opfer München Körperverletzung körperlich. 17.10.2016 223 StGB Anlässlich einer Pegida Demonstration verletzte der Täter aus dem rechten Spektrum das opponierende Opfer körperlich. München Körperverletzung 19.10.2016 211 StGB Im Rahmen einer Durchsuchungsaktion schießt der Täter aus dem Reichsbürgerspektrum auf einen Polizeibeamten und verletzt diesen tödlich. Georgensgmünd Mord 20.10.2016 306a StGB Durch bislang unbekannten Täter wurde versucht eine Asylbewerberunterkunft in Brand zu setzen. Stephanskirchen Schwere Brandstiftung SEITE 10 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 22.10.2016 253 StGB Der Täter aus dem Reichsbürgerspektrum versuchte die Richterin zu erpressen. Neu-Ulm Erpressung 28.10.2016 223 StGB Die Täterin verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Roth Körperverletzung 28.10.2016 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Emmerting Körperverletzung 31.10.2016 224 StGB Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich. Ingolstadt Gefährliche Körperverletzung 03.11.2016 224 StGB Bislang unbekannte Täter verletzten das Opfer aufgrund fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Ansbach Gefährliche Körperverletzung 07.11.2016 223 StGB Der rechtsmotivierte Täter verletzte anlässlich einer PEGIDA-Versammlung das opponierende Opfer körperlich. München Körperverletzung 07.11.2016 223 StGB Anlässlich einer PEGIDA-Demonstration verletzte der rechtsmotivierte Täter das opponierende Opfer körperlich. München Körperverletzung 07.11.2016 223 StGB Der Täter aus dem rechten Spektrum verletzte die Opfer körperlich. München Körperverletzung 12.11.2016 253 StGB Der Täter aus dem Spektrum der Reichsbürgerbewegung versuchte eine Richterin auf Schadensersatz zu verklagen, um Nürnberg Erpressung Zwangsmaßnahmen gegen ihn abzuwenden. SEITE 11 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 15.11.2016 223 StGB Der Täter verletzte das angolische Opfer aufgrund fremdenfeindlicher Motivation körperlich. Riemerling Körperverletzung 23.11.2016 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer aufgrund fremdenfeindlicher Motivation körperlich. Erlangen Körperverletzung 26.11.2016 223 StGB Der Täter verletzte auf dem Weg zur PEGIDA-Versammlung einen opponierenden Teilnehmer körperlich. Nürnberg Körperverletzung 30.11.2016 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. München Körperverletzung 08.12.2016 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. München Körperverletzung 11.12.2016 223 StGB Die bislang unbekannte rechtsmotivierte Täterin verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. München Körperverletzung 12.12.2016 211 StGB Im Rahmen einer Hausdurchsuchung stach der Täter aus antisemitischen Motiven mit einer Lanze auf Polizeibeamte ein, die er mit "Juden" verwechselt hat. Nürnberg Mord 13.12.2016 224 StGB Der Täter versuchte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich zu verletzen. München Gefährliche Körperverletzung 17.12.2016 223 StGB Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Altötting Körperverletzung SEITE 12 VON 13 LKA München München, 13.02.2017 SG 412 Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Tatzeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 Extremistische Gewaltdelikte Tattag Delikt Sachverhalt Tatort Norm 20.12.2016 223 StGB Der bislang unbekannte Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. München Körperverletzung 24.12.2016 224 StGB Die rechtsmotivierten Täter verletzten das Opfer palästinensischer Herkunft aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Höchberg Gefährliche Körperverletzung 25.12.2016 224 StGB Die Täter warfen aus fremdenfeindlichen Motiven Steine an das Fenster eines Asylbewerberwohnheimes und verletzten dadurch Oberviechtach Gefährliche Körperverletzung einen Insassen körperlich. 29.12.2016 223 StGB Unbekannter Täter aus dem rechten Spektrum verletzte das Opfer körperlich. München Körperverletzung 30.12.2016 224 StGB Die Täter aus dem rechten Spektrum verletzten das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich. Nürnberg Gefährliche Körperverletzung VerfahrensübersichtBericht2 SEITE 13 VON 13 Anlage zu den Fragen 3.1 und 3.2 (Auswertestand: 22. Februar 2017) lfd. Nr. Tattag Ort Täter Strafnorm Tatvorwurf' § 170 Abs. 2 StPO §§ 374 376 StPO § 154 Abs. 1 StPO § 153 § 153a § 45 Abs. 1+2 JGG § 154f StPO Anklage erhoben Strafbefehlsan - trag gestellt Ermittlungen der StA dauern an noch bei Polizei und noch nicht an StA abverfügt 1 01.01.2016 90473 Nürnberg b §212 StGB Totschlag 12 2 09.01.2016 83395 Freilassing b § 223 StGB Körperverletzung 1 3 15.01.2016 83564 Soyen u § 306 StGB Brandstiftung 13 4 16.01.2016 87700 Memmingen u § 223 StGB Körperverletzung 1 *4 5 16.01.2016 84513 Töging a. Inn b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung X6 6 24.01.2016 83673 Bichl b § 223 StGB Körperverletzung 16 1' 7 27.01.2016 81475 München b § 223 StGB Körperverletzung 1s 8 05.02.2016 94405 Landau a.d. lsar u § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung rs 1 In dieser Spalte wird der Tatvorwurf aufgeführt, der bei der Zuleitung des Vorgangs durch die Polizei an die Staatsanwaltschaft zugrunde gelegt wurde. 2 Zu lfd. Nr. 1: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen einen Beschuldigten. Der Angeklagte wurde mit (nicht rechtskräftigem) Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. September 2016 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Das Revisionsverfahren läuft. Der Vorfall war bereits Gegenstand einer Anfrage zum Plenum (Anfrage der Abgeordneten MdL Schulze) in der 8. Kalenderwoche des Jahres 2017. 3 Zu lfd. Nr. 3: Das Verfahren richtet sich nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft immer noch gegen Unbekannt. Ein Täter konnte bislang noch nicht ermittelt werden. 6 Zu lfd. Nr. 6: In diesem gegen eine Beschuldigte gerichteten Ermittlungsverfahren wurde wegen der Tatvorwürfe der Beleidigung und der Körperverletzung ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe über 140 Tagessätze) gestellt. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wurde das Strafverfahren gegen Auflagen gemäß § 153a Abs. 2 StPO eingestellt. 7 Zu lfd. Nr. 6: Vgl. die Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote. 8 Zu lfd. Nr. 7: Das gegen einen Beschuldigten gerichtete Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 09.08.2016 gemäß § 153a Abs. 1 StPO gegen Auflagen eingestellt. 4 In den mit (*) gekennzeichneten Verfahren erfolgte die Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. 5 Zu lfd. Nr. 5: Das Verfahren wurde zum Verfahren betreffend die lfd. Nr. 33 verbunden und gemeinsam Anklage erhoben. 9 Zu lfd. Nr. 8: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen drei unbekannt gebliebene Täter. -2 9 06.02.2016 90449 Nürnberg b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 11° 10 07.02.2016 92242 Hirschau b §211 StGB Mord 1" 11 07.02.2016 87600 Kaufbeuren u §306 StGB Brandstiftung 1* 12 07.02.2016 85049 Ingolstadt b § 223 StGB Körperverletzung 112 13 07.02.2016 85049 Ingolstadt b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 113 114 14 11.02.2016 93309 Kelheim b §211 StGB Mord 115 15 24.02.2016 81539 München b § 223 StGB Körperverletzung 11b 16 25.02.2016 96465 Neustadt b. Coburg b § 177 StGB sex. Nötigung, Vergewaltigung 111 10 Zu lfd. Nr. 9: Das gegen drei Beschuldigte geführte Ermittlungsverfahren wurde mangels eines hinreichenden Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Zu lfd. Nr. 10: Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Amberg vom 15.11.2016, rechtskräftig seit 25.11.2016, wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Es wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass ein Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden konnte, so dass eine Verurteilung wegen versuchten Mordes nicht erfolgte. 12 Zu lfd. Nrn. 12 und 13: Wegen eines Vorfalles vom 07.02.2016 wurden zwei Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte eingeleitet. Zugrunde lagen wechselseitig angezeigte Körperverletzungs- und Beleidigungshandlungen zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen und zwei senegalesischen Asylbewerbern am 07.02.2016 in einer Gaststätte in Ingolstadt. Einer der beiden deutschen Staatsangehörigen wurde wegen zweifacher Beleidigung, jeweils in Tateinheit mit Körperverletzung, angeklagt. Eine gemeinschaftliche Begehungsweise in Form des § 224 StGB konnte nicht belegt werden. Er wurde (rechtskräftig) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monate, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Das Verfahren gegen den anderen deutschen Staatsangehörigen wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da der Tatnachweis nicht mit der für die Erhebung der öffentlichen Klage erforderlichen Sicherheit geführt werden konnte. Das eingeleitete Verfahren gegen einen der beiden senegalesischen Asylbewerber wurde ebenfalls gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da der Tatnachweis nicht mit der für die Erhebung der öffentlichen Klage erforderlichen Sicherheit geführt werden konnte bzw. die erforderlichen Strafanträge nicht gestellt wurden. Die Taten werden aufgrund der Gesamtumstände - entgegen der polizeilichen Einschätzung - durch die Staatsanwaltschaft nicht dem Bereich der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten zugeordnet. 13 Zu lfd. Nrn. 12 und 13: Vgl. die Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote. 14 Zu lfd. Nrn. 12 und 13: Vgl. die Ausführungen in der (vor)vorhergehenden Fußnote. 15 Zu lfd. Nr. 14: Gegen den ermittelten Täter wurde Anklage erhoben wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Volksverhetzung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dem Angeklagten lag zur Last, am 11.02.2016 in Kelheim durch zwei Hiebe mit einer Machete versucht zu haben, einen Asylbewerber aus rassistischen Gründen zu töten. Zudem soll er vor der Tat nationalsozialistische und volksverhetzende Parolen geschrien haben. Verurteilung des Angeklagten erfolgte wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung; im Übrigen erfolgte Freispruch. Das Schwurgericht konnte sich vom Tötungsvorsatz nicht überzeugen, hat aber die zwei Hiebe als selbständige Taten gewürdigt. Bei den Äußerungsdelikten konnte sich das Schwurgericht nicht von der Täterschaft des Angeklagten überzeugen. Rechtsfolgenausspruch: 3 Jahre 4 Monate Gesamtfreiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt 9,e m ä ß § 64 StGB. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers ist noch nicht entschieden. I° Zu lfd. Nr. 15: Das gegen einen Beschuldigten gerichtete Ermittlungsverfahren wurde auf Grundlage des § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld konnte nicht nachgewiesen werden). 17 Zu lfd. Nr. 16: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen einen Beschuldigten. Der Angeklagte wurde durch das Amtsgericht-Schöffengericht-Kronach mit Urteil vom 17.08.2016 wegen fahrlässigen Vollrausches in Tatmehrheit mit Diebstahl in zwei Fällen, in einem Fall rechtlich zusammentreffend mit Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig. 3 17 27.02.2016 90443 Nürnberg b § 223 StGB Körperverletzung 1 lö 18 02.03.2016 80804 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 19 03.03.2016 80331 München b § 223 StGB Körperverletzung 119 120 20 03.03.2016 89257 Illertissen b § 253 StGB Erpressung 1 21 04.03.2016 80937 München b § 306 StGB Brandstiftung 12' 22 04.03.2016 80937 München b §306 StGB Brandstiftung 23 05.03.2016 92442 Wackersdorf b § 223 StGB Körperverletzung 122 24 07.03.2016 80333 München b § 223 StGB Körperverletzung 123 25 10.03.2016 91054 Erlangen b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 124 12b 26 14.03.2016 80539 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 27 18.03.2016 80333 München u § 223 StGB Körperverletzung 1* 28 19.03.2016 93047 Regensburg b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 126 29 20.03.2016 89407 Dillingen/Donau b § 223 StGB Körperverletzung 121' 18 Zu lfd. Nr. 17: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen einen Beschuldigten. Es wurde der Erlass eines Strafbefehls (80 Tagessätze) beantragt. 19 Zu lfd. Nr. 19: In einem gegen zwei Beschuldigte gerichteten Ermittlungsverfahren erfolgte - nach Verfahrensabtrennung - eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO gegen einen der Beschuldigten. Gegen den weiteren Beschuldigten in dem (Ausgangs-)Verfahren wurde der Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe über 90 Tagessätze zu je 50 EUR) beantragt. Das Amtsgericht München verhängte nach Durchführung der Hauptverhandlung schließlich (noch nicht rechtskräftig) eine Geldstrafe über 140 Tagessätze zu je 50 EUR. 20 Zu lfd. Nr. 19: Vgl. Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote. 21 zu lfd. Nrn. 21 und 22: Die beiden Ermittlungsverfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft verbunden. Es wurde Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben. Die drei Angeklagten wurden (zwischenzeitlich rechtskräftig) jeweils zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr verurteilt, wobei jeweils eine Strafaussetzung zur Bewährung erfolgte. 22 Zu lfd. Nr. 23: In diesem Verfahren wurde gegen den Angeklagten unter dem 27.09.2016 Anklage wegen fahrlässigen Vollrausches erhoben, wobei als Rauschtaten ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Hitlergruß) und eine Beleidigung zugrunde lagen. Hauptverhandlungstermin wurde bereits bestimmt. 23 Zu lfd. Nr. 24: Es wurde bereits am 06.04.2016 Anklage gegen einen Angeklagten erhoben. Das Amtsgericht hat bisher noch keinen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. 24 Zu lfd. Nr. 25: Das Ermittlungsverfahren wurde gegen zwei Beschuldigte geführt. Gegen einen Beschuldigten wurde das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels eines hinreichenden Tatnachweises eingestellt. Gegen den zweiten Beschuldigten wurde hinsichtlich des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Anklage erhoben. Es erfolgte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten (ohne Strafaussetzung zur Bewährung). Bezüglich der weiteren Tatvorwürfe der Gefährlichen Körperverletzung sowie der Beleidigung erfolgte auch bezüglich dieses Beschuldigten bereits zuvor eine Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhebung ausreichenden Sicherheit geführt werden konnte. 25 Zu lfd. Nr. 25: Vgl. Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote 26 Zu lfd. Nr. 28: In diesem Verfahren wurde durch Anklageschrift vom 06.10.2016 Anklage gegen einen Angeklagten vor dem Amtsgericht-Jugendschöffengericht-Regensburg wegen efährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung erhoben. Das Hauptverfahren wurde eröffnet und bereits Hauptverhandlungstermin bestimmt. Zu lfd. Nr. 29: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen zwei Beschuldigte. Gegen einen der Beschuldigten wurde Anklage zum Strafrichter, gegen den anderen Beschuldigten Anklage zum Jugendrichter erhoben. Der erwachsene Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Dillingen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt. Dieses Urteil ist aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig. Bezüglich der Anklage betreffend den jugendlichen Beschuldigten zum Jugendrichter wurde durch das Amtsgericht Dillingen mit (rechtskräftigem) Urteil vom 23.11.2016 eine Verwarnung sowie eine Auflage in Form von Arbeitsleistung in Höhe von 64 Stunden ausgesprochen. -4 30 24.03.2016 97688 Bad Kissingen b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1" 31 24.03.2016 81543 München b § 223 StGB Körperverletzung 129 32 02.04.2016 95100 Selb u § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1* 33 03.04.2016 84513 Töging a. Inn b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 13u 34 03.04.2016 80331 München u § 223 StGB Körperverletzung 1* 35 11.04.2016 80539 München b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 131 36 16.04.2016 80331 München b § 223 StGB Körperverletzung 1" 37 18.04.2016 85774 Unterföhring b § 223 StGB Körperverletzung 1 38 07.05.2016 94036 Passau b § 223 StGB Körperverletzung 133 39 13.05.2016 80995 München b § 223 StGB Körperverletzung 134 40 20.05.2016 81373 München b § 224 StGB Körperverletzung Gefährliche 28 Zu lfd. Nr. 30: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen einen Beschuldigten. Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts-Jugendrichter-Bad Kissingen wegen g_efährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung verurteilt. Gegen ihn wurden 4 Tage Kurzarrest und eine Arbeitsauflage von 80 Stunden verhängt. Zu lfd. Nr. 31: In diesem Verfahren wurde am 26.10.2016 Anklage gegen 2 Beschuldigte erhoben. Mit Urteil vom 14.02.2017 wurden die Angeklagten zu Geldstrafen von 180 Tagessätzen zu je 30 EUR bzw. 70 Tagessätzen zu je 40 EUR verurteilt. Das Urteil ist aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig. 3° Zu lfd. Nr. 33: Es wurde gegen insgesamt acht Jugendliche und Heranwachsende Anklage erhoben. Ein Angeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Bedrohung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung in vier tateinheitlichen Fällen (rechtskräftig) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung (nicht rechtskräftig) zu einem Dauerarrest von zwei Wochen, ein dritter Angeklagter wegen Sachbeschädigung in vier tateinheitlichen Fällen (rechtskräftig) zu einer Auflage von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die übrigen Angeklagten wurden (rechtskräftig) freigesprochen. 31 Zu lfd. Nr. 35: Das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wurde gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt, da die Strafe, zu der die Verfolgung hätte führen können, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten in einem anderen Verfahren bereits verhängt wurde, nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre. 32 Zu lfd. Nr. 36: Das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wurde gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt, da die Strafe, zu der die Verfolgung hätte führen können, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten in einem anderen Verfahren bereits verhängt wurde, nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre. 33 Zu lfd. Nr. 38: Das gegen einen Beschuldigten gerichtete Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (es wurde kein Strafantrag gestellt bzw. es bestand kein StraNerfolgungsinteresse und die Staatsanwaltschaft hat auch nicht das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht). 34 Zu lfd. Nr. 39: In diesem Verfahren wurde am 24.06.2016 Anklage gegen einen Beschuldigten erhoben. Mit Urteil wurde vom 22.11.2016 wurde der Angeklagte (rechtskräftig) freigesprochen. 35 Zu lfd. Nr. 40: Das gegen einen Beschuldigten gerichtete Ermittlungsverfahren wurde vorläufig nach § 154f StPO eingestellt, da derzeit der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist. 5 41 20.05.2016 81373 München b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1" 42 25.05.2016 89407 Dillingen a.d. Donau b § 249 StGB Raub im 43 26.05.2016 91522 Ansbach u § 223 StGB Körperverletzung 1" 44 29.05.2016 87719 Mindelheinn b § 253 StGB Erpressung 1 45 30.05.2016 94032 Passau b § 223 StGB Körperverletzung 139 46 30.05.2016 91522 Ansbach b § 223 StGB Körperverletzung 14u 47 31.05.2016 87700 Memmingen b § 253 StGB Erpressung 1 48 01.06.2016 87719 Mindelheim b § 253 StGB Erpressung 1 49 02.06.2016 91413 Neustadt a.d. Aisch u § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1* 50 03.06.2016 97725 Elfershausen b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 141 36 Zu lfd. Nr. 41: Das gegen einen Beschuldigten gerichtete Ermittlungsverfahren wurde vorläufig nach § 154f StPO eingestellt, da derzeit der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist. 37 Zu lfd. Nr. 42: Entgegen der ursprünglichen Annahme liegt diesem Sachverhalt kein Raub zugrunde. Gegen den Beschuldigten wurde wegen des Tatvorwurfs des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in Tatmehrheit mit Körperverletzung in Tatmehrheit mit Beleidigung Anklage zum Amtsgericht-Strafrichter erhoben. Eine Hauptverhandlung hat bisher noch nicht stattgefunden. 38 Zu lfd. Nr. 43: Das Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wurde gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt, da die Strafe, zu der die Verfolgung hätte führen können, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten in einem anderen Verfahren bereits verhängt wurde, nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre. 39 Zu lfd. Nr. 45: Das gegen einen Beschuldigten gerichtete Ermittlungsverfahren wurde wegen eines Verfahrenshindernisses (Ableben des Beschuldigten nach der Tat) gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 40 Zu lfd. Nr. 46: Es handelt sich nach Einschätzung der zuständigen Staatsanwaltschaft um keinen fremdenfeindlichen Übergriff. Dem Beschuldigten lag zur Last, einen Bekannten, der sich in dessen Wohnung aufgehalten hatte, ungewollt Tätowierungen und dabei insbesondere ein Hakenkreuz gestochen zu haben. Der Geschädigte soll aufgrund des Konsums von Psychopharmaka in seiner Einwilligungs- bzw. Abwehrfähigkeit beschränkt gewesen sein. Die Beteiligten sind deutsche Staatsangehörige. Das Verfahren wurde (ebenso wie die unter dem gleichen polizeilichen Sammelaktenzeichen aufgenommene Gegenanzeige wegen Bedrohung) gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels eines hinreichenden Tatnachweises eingestellt. 41 Zu lfd. Nr. 50: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen zwei Beschuldigte. Ein Angeklagter wurde am 14.11.2016 vom Amtsgericht-Schöffengericht-Schweinfurt neben Verkehrsstraftaten u. a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und Beleidigung in 8 tateinheitlichen Fällen verurteilt. Es wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten ausgesprochen, wobei auf den Komplex der gegen Polizeibeamte gerichteten Straftaten 2 Jahr 3 Monate Einzelstrafe entfielen. Gegen die weitere Angeklagte wurde wegen Beleidigung eines Polizeibeamten und Hausfriedensbruch aus einem hinzuverbundenen Verfahren eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung verhängt. Für die Beleidigung wurde eine Einzelstrafe von 3 Monaten festgesetzt. Widerstands- bzw. Körperverletzungshandlungen wie beim oben geschilderten Angeklagten waren ihr hingegen nicht nachzuweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch beide Angeklagte Berufung eingelegt haben. -6 51 10.06.2016 92224 Amberg b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung /42 143 52 24.06.2016 94032 Passau u § 223 StGB Körperverletzung 1* 53 29.06.2016 94078 Freyung b § 223 StGB Körperverletzung 144 145 54 30.06.2016 96052 Bamberg b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 145 55 01.07.2016 86633 Neuburg b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 14' 56 02.07.2016 82319 Starnberg b § 223 StGB Körperverletzung 149 57 09.07.2016 90459 Nürnberg b § 223 StGB Körperverletzung 149 15° 42 Zu lfd. Nr. 51: Dieses Verfahren wurde gegen zwei Beschuldigte geführt. Gegen eine Täterin wurde das Ermittlungsverfahren gern. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da ein Tatnachweis nicht zu führen war. Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde unter dem 16.11.2016 Anklage wegen Körperverletzung in 3 Fällen erhoben. Eine gefährliche Körperverletzung war nicht nachweisbar und volksverhetzende Äußerungen waren nicht zuordenbar. Ein Hauptverhandlungstermin ist bereits bestimmt. 43 Zu lfd. Nr. 51: Vgl. Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote. 44 Zu lfd. Nr. 53: Es konnten zwei von drei (jugendlichen) Tätern ermittelt werden. Der Haupttäter wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 4 tatmehrheitlichen Fällen, in zwei Fällen hiervon jeweils in Tateinheit mit Nötigung, und gemeinschädlicher Sachbeschädigung (andere Tat) rechtskräftig zu einer Geldauflage in Höhe von 300,- EUR und 40 Sozialstunden verurteilt. Eine Körperverletzung, die über die Gewaltanwendung im Rahmen der Nötigungen hinausging, wurde nicht angeklagt (kein Strafantrag bzw. Strafverfolgungsinteresse; besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wurde insofern nicht bejaht). Das Verfahren gegen den zweiten bekannten Täter, der einen im Vergleich untergeordneten Tatbeitrag leistete und der strafrechtlich zuvor in keiner Weise in Erscheinung getreten war, wurde gemäß § 45 Abs. 2 JGG eingestellt. 45 Zu lfd. Nr. 53: Vgl. die Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote. 46 Zu lfd. Nr.54: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen zwei Beschuldigte. Gegen beide (in Kasachstan geborenen deutschen) Angeklagten wurde am 22.12.2016 Anklage zum Amtsgericht Bamberg erhoben. Das Zwischenverfahren dauert an. Die zuständige Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass sich weder dem Sachverhalt, noch dem polizeilichen Ermittlungsergebnis oder den Verfahrensregistern Hinweise darauf entnehmen lassen, dass es sich bei dem konkreten Vorfall um eine politisch motivierte Straftat handelt. 47 Zu lfd. Nr. 55: Wegen dieses Vorfalls wurden zwei Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 4 beschuldigte Jugendliche eingeleitet. Zwei der Beschuldigten wurden zum Jugendschöffengericht Neuburg angeklagt wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tatmehrheit mit Beleidigung und Körperverletzung bzw. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung. Beide Beschuldigten wurden im Termin vom 21.02.2017 zu jeweils 1 Freizeitarrest sowie zur Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 450,- bzw. 900,- Euro verurteilt. Gegen die beiden anderen Beschuldigten wurde Anklage zum Amtsgericht Neuburg — Jugendrichter - wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben. Termin zur Hauptverhandlung wurde vom Amtsgericht bereits bestimmt. 48 Zu lfd. Nr. 56: In diesem gegen einen Beschuldigten gerichteten Verfahren erging ein Strafbefehl (Geldstrafe über 40 Tagessätze zu je 40 EUR). 49 Zu lfd. Nr. 57: Das Ermittlungsverfahren wurde gegen zwei Beschuldigte geführt. Gegen einen Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren mangels eines hinreichenden Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Gegen den weiteren Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt, da die Strafe, zu der die Verfolgung hätte führen können, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten in einem anderen Verfahren bereits verhängt wurde, nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre. 50 Zu lfd. Nr. 57: Vgl. Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote 7 58 16.07.2016 84028 Landshut b § 223 StGB Körperverletzung 151 59 19.07.2016 85256 Vierkirchen b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 152 60 19.07.2016 85256 Vierkirchen b § 223 StGB Körperverletzung 61 19.07.2016 85256 Vierkirchen b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 62 24.07.2016 91054 Erlangen b § 223 StGB Körperverletzung 153 /54 63 24.07.2016 91054 Erlangen b § 223 StGB Körperverletzung X" 64 24.07.2016 97070 Würzburg b § 223 StGB Körperverletzung 1 65 28.07.2016 87719 Mindelheim b § 253 StGB Erpressung 155 66 31.07.2016 80687 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 67 31.07.2016 80687 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 68 01.08.2016 97845 Erlach a. Main u § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 69 01.08.2016 80331 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 70 07.08.2016 84307 Eggenfelden b § 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 1" 1" 71 12.08.2016 86169 Augsburg b § 253 StGB Erpressung 1 51 Zu lfd. Nr. 58: Das Verfahren richtet sich gegen einen Beschuldigten. Gegen diesen wurde zwischenzeitlich ein Strafbefehl beantragt (Geldstrafe über 50 Tagessätze zu je 20 EUR), der jedoch noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. 52 Zu lfd. Nrn. 59-61: Die lfd. Nrn. 59-61 und 73-74 wurden unter einem polizeilichen Sammelaktenzeichen zugeleitet und daher bei der Staatsanwaltschaft unter einem Aktenzeichen erfasst. In dem gegen einen Beschuldigten geführten Verfahren wurde zwischenzeitlich Anklage zum Amtsgericht-Jugendschöffengericht erhoben. 53 Zu lfd. Nr. 62: Das Ermittlungsverfahren wurde gegen drei Beschuldigte geführt. Gegen einen Beschuldigte wurde das Ermittlungsverfahren mangels eines hinreichenden Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (Tatvorwurf Körperverletzung). Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren (nach einer erzieherischen Maßnahme) gemäß § 45 Abs. 2 JGG eingestellt. Gegen den dritten Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Gegen die beiden zuletzt genannten Beschuldigten lautete der Tatvorwurf jeweils auf Körperverletzung und Beleidigung. 54 Zu lfd. Nr. 62: Vgl. Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote. 55 Zu lfd. Nr. 63: Dieser Vorfall wurde von der Polizei gesondert zugeleitet, bei der Staatsanwaltschaft jedoch aufgrund des Sachzusammenhangs mit dem Vorfall unter lfd. Nr. 62 zur emeinsamen Sachbehandlung verbunden. Zu lfd. Nr. 65: Das Verfahren richtete sich gegen einen Beschuldigten. Wegen des Tatvorwurfs der versuchten Erpressung wurde gegen diesen ein Strafbefehl (Geldstrafe über 50 Tagessätze zu je 40 EUR) beantragt und am 20.12.16 durch das AG Memmingen erlassen. Der Angeklagte hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. 57 Zu lfd. Nr. 70: Das Verfahren richtete sich gegen einen Beschuldigten. Der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde gem. § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Dieser begründete die Zuordnung zur PMK, da der Beschuldigte Steine auf einen Pkw warf und dabei "Scheiß Kanake" schrie. Wegen der restlichen angezeigten Taten (4 Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis) wurde gegen den Beschuldigten ein Strafbefehl (Gesamtgeldstrafe - unter Einbeziehung einer Vorverurteilung - von 130 Tagessätzen zu je 35 EUR) beantragt. Dieser ist in Rechtskraft erwachsen. 58 Zu lfd. Nr. 70: Vgl. die Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote. -8 72 14.08.2016 80538 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 73 21.08.2016 85256 Vierkirchen b § 223 StGB Körperverletzung X" 74 22.08.2016 85256 Vierkirchen b § 223 StGB Körperverletzung 75 31.08.2016 80331 München b § 223 StGB Körperverletzung 1" 76 06.09.2016 86154 Augsburg b § 223 StGB Körperverletzung 1b1 77 10.09.2016 80331 München b § 223 StGB Körperverletzung 1b2 78 16.09.2016 90473 Nürnberg u § 223 StGB Körperverletzung 1* 79 19.09.2016 80539 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 80 21.09.2016 86150 Augsburg b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1" 81 22.09.2016 92421 Schwandorf u § 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 1 82 24.09.2016 91054 Erlangen b § 223 StGB Körperverletzung i' 83 24.09.2016 80335 München b § 223 StGB Körperverletzung 1" 84 24.09.2016 91054 Erlangen b § 223 StGB Körperverletzung X" 85 03.10.2016 93047 Regensburg u § 223 StGB Körperverletzung 1 86 13.10.2016 83278 Traunstein b § 223 StGB Körperverletzung 1" 87 17.10.2016 80335 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 88 17.10.2016 80335 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 (213 59 Zu lfd. Nrn. 73 und 74: vgl. insoweit die Ausführungen in der Fußnote zu lfd. Nrn. 59-61 60 Zu lfd. Nr. 75: Das gegen einen Beschuldigten gerichtete Ermittlungsverfahren wurde auf Grundlage des § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld konnte nicht nachgewiesen werden). 61 Zu lfd. Nr. 76: Dieses Verfahren richtet sich gegen einen Beschuldigten. Wegen des Tatvorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung in Tatmehrheit mit Erschleichen von Leistungen in zwei Fällen wurde Anklage zum Amtsgericht-Strafrichter erhoben. Ein Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. 62 Zu lfd. Nr. 77: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen einen Beschuldigten. Am 28.11.2016 wurde Anklage erhoben. Mit (rechtskräftigem) Urteil vom 28.11.2016 wurde der Verurteilte zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 63 zu lfd. Nr. 80: Dieses Ermittlungsverfahren richtet sich gegen drei Beschuldigte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind nahezu abgeschlossen. Nach der bereits erfolgten Akteneinsicht stehen derzeit noch die Stellungnahmen der Verteidiger aus. 64 Zu lfd. Nr. 82: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen einen Beschuldigten und wurde mangels eines hinreichenden Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 65 zu lfd. Nr. 83: In dem gegen einen Beschuldigten geführten Verfahren wurde ein Strafbefehl (Geldstrafe über 50 Tagessätze zu je 40 EUR) beantragt. Seit 16.02.2017 läuft aufgrund des vom Angeklagten erhobenen Einspruchs die Hauptverhandlung. 66 Zu lfd. Nr. 84: Laut Mitteilung der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft ist dieses Ermittlungsverfahren mit dem unter lfd. Nr. 82 aufgeführten Verfahren identisch. 67 Zu lfd. Nr. 86: Das Verfahren richtet sich gegen einen Beschuldigten. Es wurde zwischenzeitlich Anklage erhoben. 68 Zu lfd. Nr. 88: Das gegen einen Beschuldigten gerichtete Ermittlungsverfahren wurde auf Grundlage des § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld konnte nicht nachgewiesen werden). 9 89 19.10.2016 91166 Georgensgmünd b § 211 StGB Mord 159 90 20.10.2016 83071 Stephanskirchen u § 306a StGB Schwere Brandstiftung 1 91 22.10.2016 89231 Neu-Ulm b § 253 StGB Erpressung 1 92 28.10.2016 84547 Emmerting b § 223 StGB Körperverletzung 1 93 28.10.2016 91154 Roth b § 223 StGB Körperverletzung lm 94 31.10.2016 85049 Ingolstadt b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1" 1" 95 03.11.2016 91522 Ansbach u § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1* 96 07.11.2016 80539 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 97 07.11.2016 80539 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 98 07.11.2016 80331 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 99 12.11.2016 90429 Nürnberg b § 253 StGB Erpressung 1" 100 15.11.2016 85521 Riemerling b § 223 StGB Körperverletzung 1" 101 23.11.2016 91056 Erlangen b § 223 StGB Körperverletzung 1 102 26.11.2016 90402 Nürnberg b § 223 StGB Körperverletzung 1" 103 30.11.2016 81671 München b § 223 StGB Körperverletzung 1 104 08.12.2016 80796 München u § 223 StGB Körperverletzung 1 105 11.12.2016 81539 München u § 223 StGB Körperverletzung 1 106 12.12.2016 90402 Nürnberg b §211 StGB Mord 1 69 zu lfd. Nr. 89: Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen zwei Beschuldigte. 70 Zu lfd. Nr. 93: Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen zwei Beschuldigten und wurde mangels eines hinreichenden Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 71 Zu lfd. Nr. 94: In diesem Verfahren lag dem Beschuldigten eine Gefährliche Körperverletzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last. Zugrunde lag das angeblich lautstarke Skandieren des Hitlergrußes in der Öffentlichkeit und anschließende wechselseitige Körperverletzungen und Beleidigungen mit türkischstämmigen Passanten am 31.10.2016 in Ingolstadt, welche am Verhalten des Beschuldigten Anstoß genommen hatten. Die Taten wurden aufgrund der Gesamtumstände, entgegen der polizeilichen Einschätzung, durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nicht dem Bereich der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten zugeordnet. Es konnte nicht ermittelt werden, ob es tatsächlich der Beschuldigte war, der zuvor den Hitlergruß skandiert hatte, so dass insoweit eine Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StGB erfolgte. Die im Rahmen der sich entwickelnden Rangelei begangenen Körperverletzungen konnten nicht im Sinne des § 224 StGB qualifiziert werden. Die erlittenen Verletzungen waren gering, so dass insoweit eine Verweisung auf den Privatklagweg erfolgte. 72 Zu lfd. Nr. 94: Vgl. die Ausführungen in der vorhergehenden Fußnote. 73 Zu lfd. Nr. 99: Das gegen einen Beschuldigten gerichtete Ermittlungsverfahren wurde vorläufig nach § 154f StPO eingestellt, da derzeit der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist. 74 Zu lfd. Nr. 100: In dem gegen einen Beschuldigten geführten Verfahren wurde am 24.01.2017 wegen des Tatvorwurfs der Beleidigung der Erlass eines Strafbefehls (Geldstrafe über 20 Tagessätze zu je 40 EUR) beantragt. 75 Zu lfd. Nr. 102: Das gegen einen Beschuldigten geführte Ermittlungsverfahren wurde nach Auflagenerfüllung gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. - 10 - 107 13.12.2016 80335 München b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 108 17.12.2016 84503 Altötting b § 223 StGB Körperverletzung 1(6 109 20.12.2016 81547 München u § 223 StGB Körperverletzung 1 110 24.12.2016 97204 Höchberg b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 111 25.12.2016 92526 Oberviechtach b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 112 29.12.2016 80331 München u § 223 StGB Körperverletzung 1 113 30.12.2016 90402 Nürnberg b § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 1 76 Zu lfd. Nr. 108: Das Verfahren richtet sich gegen einen Beschuldigten. Zwischenzeitlich wurde Anklage erhoben. Schulze-1484_I_Anlage_1.pdf Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Schulze-1484_I_Anlage_2.pdf Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10