Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander König CSU vom 09.10.2013 Leiharbeitnehmer bei der Bayerischen Staatsbad Bad Steben GmbH Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Leiharbeitnehmer beschäftigt die Bayerische Staatsbad Bad Steben GmbH (nachfolgend GmbH genannt) im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl insgesamt im Jahr 2013 in der Spitze und wie sind die Vergleichszahlen in den Vorjahren seit dem Beginn der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern bei der GmbH? 2. Wird seitens der GmbH sichergestellt, dass alle Leiharbeitnehmer seitens der Leiharbeitsfirma tarifgerecht eingruppiert und bezahlt werden, und wie erfolgt die Kontrolle? 3. Ist es zutreffend, dass seitens der GmbH Stellenanzeigen veröffentlicht wurden und die Bewerber dann auf Verlangen der GmbH bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt wurden , und in wie vielen Einzelfällen war dies bisher der Fall? 4. Wie lange ist die Beschäftigungszeit der einzelnen Leiharbeitnehmer bisher im Durchschnitt bei der GmbH gewesen , wie viele dieser Leiharbeitsverhältnisse wurden unbefristet begründet und welche besonderen Gründe lagen dafür vor, Leiharbeitnehmer anstatt eigene Arbeitnehmer zu beschäftigen? 5. Wie viele Leiharbeitnehmer werden bei der GmbH bereits seit dem Beginn des Jahres 2012 beschäftigt und wird damit die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Paragraph 1 AÜG beachtet? 6. Wie viele der eingegangenen Leiharbeitsverhältnisse wurden als Teilzeitverhältnisse mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 30 oder weniger Stunden begründet und ist es richtig, dass die GmbH deshalb grundsätzlich nur Leiharbeitsverhältnisse als Teilzeitverhältnisse anstrebt, weil der Einsatz dieser Arbeitnehmer flexibler gehandhabt werden kann? 7. Wie viele Arbeitnehmer der GmbH werden schlechter pro Stunde entlohnt wie jener Arbeitnehmer der GmbH, der dieselbe Arbeit verrichtet, aber den höchsten Stundenlohn verdient? 8. Sieht die Staatsregierung einen rechtlichen und oder politischen Handlungsbedarf bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in staatlichen Unternehmen und in Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern maßgeblich beteiligt ist? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 28.11.2013 1. Wie viele Leiharbeitnehmer beschäftigt die Bayerische Staatsbad Bad Steben GmbH (nachfolgend GmbH genannt) im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl insgesamt im Jahr 2013 in der Spitze und wie sind die Vergleichszahlen in den Vorjahren seit dem Beginn der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern bei der GmbH? 2013: 14,72 MAK von insgesamt 77,71 MAK 2012: 11,04 MAK von insgesamt 76,04 MAK 2011: 12,40 MAK von insgesamt 83,11 MAK 2010: 12,67 MAK von insgesamt 86,71 MAK 2. Wird seitens der GmbH sichergestellt, dass alle Leiharbeitnehmer seitens der Leiharbeitsfirma tarifgerecht eingruppiert und bezahlt werden, und wie erfolgt die Kontrolle? Grundlage der Entlohnung der Leiharbeitnehmer ist der Tarifvertrag Zeitarbeit der BZA-DGB Tarifgemeinschaft. Die Kontrolle und die Einhaltung des Tarifvertrages obliegen ausschließlich der Leiharbeitsfirma. 3. Ist es zutreffend, dass seitens der GmbH Stellenanzeigen veröffentlicht wurden und die Bewerber dann auf Verlangen der GmbH bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt wurden, und in wie vielen Einzelfällen war dies bisher der Fall? Stellenanzeigen werden vom künftigen Arbeitgeber veröffentlicht . In Einzelfällen wurden Stellenanzeigen parallel veröffentlicht . Die exakte Anzahl lässt sich nicht rekonstruieren. Bereits beim ersten Einstellungsgespräch wurden die Bewerber in diesen Fällen über die vorgesehene Arbeitnehmer- überlassung, die Gründe hierfür und die damit verbundene Arbeitssituation unterrichtet. 4. Wie lange ist die Beschäftigungszeit der einzelnen Leiharbeitnehmer bisher im Durchschnitt bei der GmbH gewesen, wie viele dieser Leiharbeitsverhältnisse wurden unbefristet begründet und welche besonderen Gründe lagen dafür vor, Leiharbeitnehmer anstatt eigene Arbeitnehmer zu beschäftigen? Die durchschnittliche Dauer der Arbeitnehmerüberlassungsverträge beträgt rd. zwei Jahre (Stand 31. Oktober 2013). Die Beschäftigungsfelder der Leiharbeitnehmer beinhalten in der Regel Öffnungs-, Einsatzzeiten und Schichtarbeit an sieben Tagen die Woche. Insoweit ist es aus Gründen der Flexibilität notwendig, Teilzeitkräfte zu beschäftigen. 5. Wie viele Leiharbeitnehmer werden bei der GmbH bereits seit dem Beginn des Jahres 2012 beschäftigt und wird damit die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Paragraph 1 AÜG beachtet? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.01.2014 17/160 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/160 Derzeit sind bei der GmbH 13 Leiharbeitnehmer beschäftigt, welche bereits seit Beginn des Jahres 2012 bei der GmbH tätig waren. Die Rechtsprechung wird bei Neueinstellungen beachtet. 6. Wie viele der eingegangenen Leiharbeitsverhältnisse wurden als Teilzeitverhältnisse mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 30 oder weniger Stunden begründet und ist es richtig, dass die GmbH deshalb grundsätzlich nur Leiharbeitsverhältnisse als Teilzeitverhältnisse anstrebt, weil der Einsatz dieser Arbeitnehmer flexibler gehandhabt werden kann? Stand Oktober 2013: 21 Wochenstunden: 3 Arbeitsverhältnisse 30 Wochenstunden: 5 Arbeitsverhältnisse Der Einsatz von Leiharbeitnehmern erfolgt aus Flexibilitätsgründen . 7. Wie viele Arbeitnehmer der GmbH werden schlechter pro Stunde entlohnt wie jener Arbeitnehmer der GmbH, der dieselbe Arbeit verrichtet, aber den höchsten Stundenlohn verdient? Die bei der GmbH unmittelbar angestellten Mitarbeiter weisen im Vergleich zu den beschäftigten Leiharbeitnehmern eine wesentlich längere Betriebszugehörigkeit sowie eine Vielzahl von Zusatzqualifikationen auf. Insoweit ist eine Vergleichbarkeit nicht gegeben. 8. Sieht die Staatsregierung einen rechtlichen und oder politischen Handlungsbedarf bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in staatlichen Unternehmen und in Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern maßgeblich beteiligt ist? Der Einsatz von Leiharbeitnehmern erfolgt im Bereich staatlicher Beteiligungsunternehmen, um flexibel auf hohen Arbeitsanfall reagieren zu können. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf eine stärkere Regulierung der Leiharbeit verständigt, insbesondere auf eine Begrenzung der Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher auf 18 Monate. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird auch in staatlichen Beteiligungsunternehmen umgesetzt.