Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.03.2014 Beteiligung rechtsextremer Gruppierungen an den Kommunalwahlen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Parteien bzw. Wählervereinigungen mit Verbindungen zur NPD, zum „Freien Netz Süd“ oder zu sonstigen rechtsextremen Gruppierungen treten bei den Kommunalwahlen mit eigenen Listen an (bitte die Parteien bzw. Wählervereinigungen aufgeschlüsselt nach Kommunen angeben)? 2. Wie viele Einzelpersonen mit Verbindungen zur NPD, zum „Freien Netz Süd“ oder zu sonstigen rechtsextremen Gruppierungen treten bei den Kommunalwahlen an (bitte die Personen einzeln und aufgeschlüsselt nach Partei bzw. Wählervereinigung und Kommune angeben)? 3. Welche Rolle spielen diese Parteien bzw. Wählervereinigungen im Rahmen der Verbotsverfahren gegen die NPD bzw. das „Freie Netz Süd“? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.04.2014 Zu 1.: Politische Parteien und Wählergruppen mit Bezügen zur NPD bzw. zum „Freien Netz Süd“, die an den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern am 16.03.2014 teilgenommen haben, sind lediglich die Bürgerinitiativen (BIAs) München und Nürnberg. Sonstige als rechtsextremistisch einzustufende Gruppierungen sind bei den dies- jährigen allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen nicht angetreten. Im Übrigen verweisen wir ergänzend auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.02.2014 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze vom 16.01.2014 Drs. 17/937 betreffend „Verbotsverfahren gegen das Freie Netz Süd“. Zu 2.: Bei den BIAs München und Nürnberg handelt es sich um Tarnlisten der NPD. Insofern bestehen für die auf den BIAListen kandidierenden Personen Verbindungen zur NPD. Die zugelassenen Wahlvorschläge sind im Vorfeld der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014 öffentlich bekannt gemacht worden. Bezüglich der darüber hinausgehenden Verbindungen einzelner Kandidaten der BIAs zum „Freien Netz Süd“ wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze vom 16.01.2014 Drs. 17/937 betreffend „Verbotsverfahren gegen das Freie Netz Süd“ verwiesen. Zudem ist dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr noch bekannt, dass bei der Stadtratswahl in Ingolstadt eine Person für die „Republikaner “ kandidierte. Sie ist in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Aktivitäten der NPD in Erscheinung getreten. Zu 3.: Antragsteller im beim Bundesverfassungsgericht aktuell anhängigen Parteiverbotsverfahren gegen die NPD ist der Bundesrat als Verfassungsorgan des Bundes. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt das Verfahren nach Kräften, mit Rücksicht auf die Verfahrensherrschaft des Bundesrates können Aussagen zu Einzelheiten der Verfahrensgestaltung durch den Bundesrat und die von ihm bestellten Prozessbevollmächtigten allerdings nicht gegeben werden. Ungeachtet dessen lässt sich im Hinblick auf die BIAs München und Nürnberg feststellen, dass diese nicht in die Parteistrukturen der NPD eingebunden sind, sondern organisatorisch, finanziell und ideell eigenständig bestehen. Sie wären daher grundsätzlich nicht von einem etwaigen Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht erfasst (vgl. BVerfGE 5, 85 <392>). Zum Stand und zu den Einzelheiten des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen das „Freie Netz Süd“ erfolgt keine öffentliche Äußerung, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt. Zur weiteren Begründung wird auf die Antwort vom 28.02.2014 auf die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze vom 16.01.2014 Drs. 17/937 betreffend „Verbotsverfahren gegen das Freie Netz Süd“ verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.05.2014 17/1601 Bayerischer Landtag