Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 01.02.2017 Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele sogenannte unbegleitete minderjährige Asylbewerberinnen und -bewerber bzw. Flüchtlinge kamen seit 01.01.2015 jedes Jahr nach Bayern bzw. befinden sich derzeit in Bayern in Obhut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 2. Wie viele Menschen dieser Personengruppe befinden sich derzeit in Einrichtungen der jeweils zuständigen Jugendämter bzw. in sogenannten Pflegefamilien? 3. Wie lange dauert die durchschnittliche Erstaufnahme (ärztliche Untersuchung, Registrierung, Pädagogische Betreuung, Alterseinschätzung – bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 4. In wie vielen Fällen unterschied sich bezüglich der Altersangabe die Eigenangabe der unbegleiteten Minderjährigen im Vergleich zur behördlichen Einschätzung ? 5. Welche durchschnittlichen (Betreuungs-)Kosten fallen pro unbegleiteter Minderjähriger bzw. pro unbegleitetem Minderjährigen in der Obhut des Jugendamtes pro Monat an (wenn möglich, bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 6. a) In wie vielen Fällen wurden Angehörige dieser Personengruppe selbst nach Erreichen der Volljährigkeit weiter gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) betreut? b) Führte dies zu einem Rückgang oder zu einer Zunahme der Betreuungskosten? 7. Wie viele der unbegleiteten (ehemals) Minderjährigen konnten seit 01.01.2015 eine Ausbildung bzw. ein Studium in Bayern beginnen bzw. abschließen (bitte aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Herkunftsstaat)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. Wie viele sogenannte unbegleitete minderjährige Asylbewerberinnen und -bewerber bzw. Flüchtlinge kamen seit 01.01.2015 jedes Jahr nach Bayern bzw. befinden sich derzeit in Bayern in Obhut (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken) Im Jahr 2015 wurden durch die Erstmitteilungen über die vorläufigen Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA), welche die Jugendämter an den Beauftragten des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer (LABEA) übersenden, 14.333 UMA erfasst (lt. integriertem Migrantenverwaltungssystem – iMVS, abgerufen 13.02.2017). Im Jahr 2016 wurden durch die Erstmitteilungen der Jugendämter an den LABEA 4.994 UMA erfasst (lt. iMVS, abgerufen 13.02.2017). Zum 13.02.2017 befanden sich 5.355 UMA und 4.281 junge Volljährige, gesamt: 9.636, in der Zuständigkeit der bayerischen Jugendämter. Aufgeschlüsselt auf die Regierungsbezirke stellt sich die Verteilung wie folgt dar. Übersicht Regierungsbezirke Vorbemerkung: In allen nachfolgenden Tabellen sind in der Spalte UMA alle Jugendhilfeformen, in denen sich UMA befinden, zusammengefasst. Dies umfasst die Phasen der vorläufigen Inobhutnahme, der Inobhutnahme und der Anschlussunterbringung . UMA Junge Volljährige Gesamt Regierungsbezirk Oberbayern 1.990 2.185 4.175 Regierungsbezirk Niederbayern 539 376 915 Regierungsbezirk Oberpfalz 408 320 728 Regierungsbezirk Oberfranken 461 274 735 Regierungsbezirk Mittelfranken 636 510 1.146 Regierungsbezirk Unterfranken 498 144 642 Regierungsbezirk Schwaben 823 472 1.295 Summen: 5.355 4.281 9.636 (lt. Bundesverwaltungsamt – BVA), abgerufen 13.02.2017) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.05.2017 17/16072 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16072 2. Wie viele Menschen dieser Personengruppe befinden sich derzeit in Einrichtungen der jeweils zuständigen Jugendämter bzw. in sogenannten Pflegefamilien ? Die Zahlen zur Unterbringung in Pflegefamilien beruhen auf einer Abfrage des Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt. Übersicht Regierungsbezirke UMA Junge Volljährige Gesamt davon in Pflegefamilien Regierungsbezirk Oberbayern 1.990 2.185 4.175 132 Regierungsbezirk Niederbayern 539 376 915 40 Regierungsbezirk Oberpfalz 408 320 728 25 Regierungsbezirk Oberfranken 461 274 735 35 Regierungsbezirk Mittelfranken 636 510 1.146 59 Regierungsbezirk Unterfranken 498 144 642 32 Regierungsbezirk Schwaben 823 472 1.295 21 Summen: 5.355 4.281 9.636 344 Übersicht Landkreise und kreisfreie Städte Oberbayern Jugendamt UMA Junge Volljährige Gesamt davon in Pflegefamilien Stadt Ingolstadt 70 103 173 0 Landeshauptstadt München 848 909 1.757 25 Stadt Rosenheim 51 63 114 0 Landkreis Altötting 32 67 99 11 Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 32 12 44 0 Landkreis Berchtesgadener Land 79 34 113 11 Landkreis Dachau 33 29 62 0 Landkreis Ebersberg 22 85 107 1 Landkreis Eichstätt 29 88 117 keine Rückm. Landkreis Erding 48 56 104 1 Landkreis Freising 55 61 116 18 Landkreis Fürstenfeldbruck 53 79 132 9 Landkreis Garmisch-Partenkirchen 40 28 68 8 Jugendamt UMA Junge Volljährige Gesamt davon in Pflegefamilien Landkreis Landsberg am Lech 72 45 117 4 Landkreis Miesbach 35 36 71 6 Landkreis Mühldorf a. Inn 36 46 82 5 Landkreis München 150 149 299 5 Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 16 57 73 4 Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm 38 42 80 6 Landkreis Rosenheim 86 45 131 2 Landkreis Starnberg 49 33 82 5 Landkreis Traunstein 79 54 133 9 Landkreis Weilheim -Schongau 37 64 101 2 Summen: 1.990 2.185 4.175 132 Niederbayern Jugendamt UMA Junge Volljährige Gesamt davon in Pflegefamilien Stadt Landshut 34 41 75 2 Stadt Passau 19 35 54 keine Rückm. Stadt Straubing 48 24 72 0 Landkreis Deggendorf 80 23 103 0 Landkreis Dingolfing -Landau 27 31 58 4 Landkreis Freyung -Grafenau 44 14 58 3 Landkreis Kelheim 32 33 65 0 Landkreis Landshut 63 62 125 5 Landkreis Passau 69 55 124 11 Landkreis Regen 21 18 39 0 Landkreis Rottal-Inn 56 21 77 15 Landkreis Straubing -Bogen 46 19 65 0 Summen: 539 376 915 40 Drucksache 17/16072 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Oberpfalz Jugendamt UMA Junge Volljährige Gesamt davon in Pflegefamilien Stadt Amberg 17 17 34 1 Stadt Regensburg 91 83 174 8 Stadt Weiden i. d. Opf. 25 32 57 1 Landkreis Amberg -Sulzbach 50 26 76 2 Landkreis Cham 45 35 80 0 Landkreis Neumarkt i. d. Opf. 21 39 60 0 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 47 37 84 9 Landkreis Regensburg 56 13 69 3 Landkreis Schwandorf 34 21 55 0 Landkreis Tirschenreuth 22 17 39 1 Summen: 408 320 728 25 Oberfranken Jugendamt UMA Junge Volljährige Gesamt davon in Pflegefamilien Stadt Bamberg 50 41 91 1 Stadt Bayreuth 27 38 65 0 Stadt Coburg 35 19 54 2 Stadt Hof 29 2 31 0 Landkreis Bamberg 66 45 111 1 Landkreis Bayreuth 33 32 65 0 Landkreis Coburg 55 28 83 26 Landkreis Forchheim 49 5 54 0 Landkreis Hof 33 13 46 keine Rückm. Landkreis Kronach 16 3 19 0 Landkreis Kulmbach 18 35 53 0 Landkreis Lichtenfels 23 9 32 1 Landkreis Wunsiedel 27 4 31 4 Summen: 461 274 735 35 Mittelfranken Jugendamt UMA Junge Volljährige Gesamt davon in Pflegefamilien Stadt Ansbach 30 20 50 7 Stadt Erlangen 32 41 73 2 Stadt Fürth 69 48 117 2 Stadt Nürnberg 172 138 310 keine Rückm. Stadt Schwabach 16 27 43 0 Landkreis Ansbach 46 46 92 10 Landkreis Erlangen -Höchstadt 35 49 84 1 Landkreis Fürth 65 45 110 5 Landkreis Neustadt-Bad Windsheim 39 28 67 7 Landkreis Nürnberger Land 82 55 137 20 Landkreis Roth 31 7 38 3 Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen 19 6 25 2 Summen: 636 510 1.146 59 Unterfranken Jugendamt UMA Junge Volljährige Gesamt davon in Pflegefamilien Stadt Aschaffenburg 47 8 55 0 Stadt Schweinfurt 35 2 37 1 Stadt Würzburg 55 30 85 keine Rückm. Landkreis Aschaffenburg 49 7 56 1 Landkreis Bad Kissingen 42 11 53 0 Landkreis Haßberge 39 6 45 0 Landkreis Kitzingen 37 0 37 2 Landkreis Main- Spessart 37 13 50 0 Landkreis Miltenberg 35 30 65 3 Landkreis Rhön- Grabfeld 32 8 40 0 Landkreis Schweinfurt 43 13 56 17 Landkreis Würzburg 47 16 63 8 Summen: 498 144 642 32 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16072 Schwaben Jugendamt UMA Junge Volljährige Gesamt davon in Pflegefamilien Stadt Augsburg 185 111 296 5 Stadt Kaufbeuren 15 17 32 keine Rückm. Stadt Kempten 31 22 53 1 Stadt Memmingen 17 16 33 0 Landkreis Aichach-Friedberg 28 23 51 0 Landkreis Augsburg 92 88 180 3 Landkreis Dillingen a. d. Donau 19 27 46 0 Landkreis Donau-Ries 34 24 58 0 Landkreis Günzburg 53 18 71 keine Rückm. Landkreis Lindau 80 14 94 9 Landkreis Neu-Ulm 66 0 66 1 Landkreis Oberallgäu 63 52 115 2 Landkreis Ostallgäu 56 33 89 keine Rückm. Landkreis Unterallgäu 84 27 111 0 Summen: 823 472 1.295 21 (lt. BVA, abgerufen 13.02.2017; Abfrage Pflegefamilien: Bayerisches Landesjugendamt, Stand 23.02.2017) Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) veröffentlicht seit Ende 2016 regelmäßig Zahlen und Informationen betreffend UMA unter http://uma.bayern.de. 3. Wie lange dauert die durchschnittliche Erstaufnahme (ärztliche Untersuchung, Registrierung, Pädagogische Betreuung, Alterseinschätzung – bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Eine systematische Erfassung der zeitlichen Abläufe, wie in der Frage formuliert, findet nicht statt. Eine entsprechende Abfrage bei allen bayerischen Jugendämtern erzeugt einen unverhältnismäßigen Aufwand, der in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erbracht werden kann. Generell gilt jedoch Folgendes: Nach Aufgriff eines jungen Menschen wird dieser vorläufig in Obhut genommen und durch das Aufgriffsjugendamt eine Alterseinschätzung durchgeführt. Stellt das Jugendamt Minderjährigkeit fest, verbleibt der UMA zunächst in der Zuständigkeit des Aufgriffsjugendamtes . Jugendämter müssen sodann innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der vorläufigen Inohbutnahme eine Erstmitteilung an den LABEA schicken (vgl. § 42a Abs. 4 SGB VIII). In dieser Meldung ist vermerkt, ob der UMA verteilfähig ist oder ob ein Verteilhindernis besteht und demnach zur bundesweiten Verteilung gemeldet wird oder nicht. Der LABEA meldet dann innerhalb von drei Werktagen beim Bundesverwaltungsamt (BVA) an, ob der UMA zur bundesweiten Verteilung angemeldet wird oder nicht und somit im Freistaat Bayern verbleibt (vgl. § 42a Abs. 4 SGB VIII). Das BVA trifft sodann eine Zuweisungsentscheidung innerhalb von zwei Werktagen und benennt das zur Aufnahme verpflichtete Land (vgl. § 42b Abs. 1 SGB VIII). Der Ablauf von der Erstaufnahme bis zur Übergabe eines UMA an ein innerhalb oder außerhalb des Freistaates Bayern liegendes Aufnahmejugendamt, wo die endgültige Inobhutnahme und Einleitung konkreter Jugendhilfemaßnahmen erfolgt, hat innerhalb von vier Wochen zu erfolgen (vgl. § 42b Abs. 4 Nr. 4 SGB VIII), ansonsten ist die Verteilung eines UMA ausgeschlossen. Eine Abfrage beim LABEA ergab, dass dieses Verfahren im Freistaat Bayern in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen abläuft. 4. In wie vielen Fällen unterschied sich bezüglich der Altersangabe die Eigenangabe der unbegleiteten Minderjährigen im Vergleich zur behördlichen Einschätzung ? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Welche durchschnittlichen (Betreuungs-)Kosten fallen pro unbegleiteter Minderjähriger bzw. pro unbegleitetem Minderjährigen in der Obhut des Jugendamtes pro Monat an (wenn möglich, bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Die Kostensätze der Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung der UMA werden in den verschiedenen Regionen mit den regionalen Entgeltkommissionen verhandelt und festgelegt. UMA werden in allen Einrichtungsarten, die das SGB VIII vorsieht, untergebracht, also in weniger intensiv betreuten und somit günstigeren Angeboten nach § 13 SGB VIII bis hin zu therapeutischen Heimplätzen nach § 34 SGB VIII. Ein Durchschnittswert kann somit nicht angegeben werden. 6. a) In wie vielen Fällen wurden Angehörige dieser Personengruppe selbst nach Erreichen der Volljährigkeit weiter gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) betreut? Auf die Antwort zu Frage 1 (Tabelle), im Besonderen die Spalte „Junge Volljährige“, wird verwiesen. b) Führte dies zu einem Rückgang oder zu einer Zunahme der Betreuungskosten? Die Staatsregierung geht regelhaft davon aus, dass junge Volljährige, die noch einen durch die Jugendämter festgestellten Hilfebedarf haben, in weniger intensiv betreuten und in der Regel kostengünstigeren Hilfeformen nach dem SGB VIII versorgt werden. Entsprechende Handlungsempfehlungen und konzeptionelle Orientierungshilfen wurden in der vom StMAS geleiteten Diskussionsplattform For.UM mit allen beteiligten Ressorts, Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und den Heimaufsichten bei den Regierungen erarbeitet und auf der Website www.uma.bayern. de veröffentlicht. Die Entscheidung über die Art der Hilfegewährung liegt bei den Kommunen und wird durch die Hilfeplanung der Jugendämter gesteuert. 7. Wie viele der unbegleiteten (ehemals) Minderjährigen konnten seit 01.01.2015 eine Ausbildung bzw. ein Studium in Bayern beginnen bzw. abschließen (bitte aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Herkunftsstaat )? Das Merkmal „UMA“ wird in den Statistiken zur Ausbildung nicht erfasst. Aussagen, wie viele UMA eine Ausbildung auf- Drucksache 17/16072 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 genommen haben, können somit nicht getroffen werden. Der Flüchtlingsstatus wird bei Immatrikulation nicht erhoben . Die Eigenschaft als „Flüchtling“, also der Umstand, dass Personen, die sich an eine Hochschule wenden, von ihrem persönlichen Lebensverlauf her im weitesten Sinn eine Fluchterfahrung gemacht haben, kann von den Hochschulen bei der Immatrikulation aus datenschutzrechtlichen Gründen nach geltender Rechtslage – wie alle anderen privaten Belange – nicht abgefragt werden. Die Aufnahme eines Studiums richtet sich auch nicht nach einem bestimmten (aufenthaltsrechtlichen) Aufenthaltsstatus; die Voraussetzungen für den Hochschulzugang ergeben sich vielmehr aus hochschulrechtlichen Bestimmungen. Personen aus dem Ausland mit Fluchthintergrund werden hochschulrechtlich der Gruppe der Bildungsausländer zugeordnet. Eine statistische Abfrage, wie viele Flüchtlinge an bayerischen Hochschulen eingeschrieben sind, ist somit nicht möglich. Der Staatsregierung liegen somit keine Erkenntnisse hierzu vor.