Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 15.02.2017 Teilnahme weiblicher Flüchtlinge und von Asylbewerberinnen an Deutschkursen in der Region Untermain Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge halten sich zzt. in der Region 1 auf (bitte nach Geschlecht und den Landkreisen Miltenberg , Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg aufschlüsseln )? 2. Wie hoch ist die Zahl der weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerberinnen, die sich ohne Ehe- oder Lebenspartner in der Region 1 aufhalten? 3.1 Wie hoch ist die derzeitige Teilnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen an Sprach- und Integrationskursen zum Erwerb der deutschen Sprache in Prozent im Vergleich zu den in der Region 1 registrierten Flüchtlingen (bitte aufschlüsseln nach den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg und Geschlecht)? 3.2 Wie hoch ist der Frauenanteil in gemischt-geschlechtlichen Sprach- und Integrationskursen (bitte nach den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg aufschlüsseln)? 4.1 Gibt es in der Region 1 Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache, die nur weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen zulassen? 4.2 Wenn ja, welche sind das? 4.3 Wenn nein, ist es geplant, das Angebot an Sprachund Integrationskursen ausschließlich für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen in der Region 1 auszubauen? 5. Sind weitere Maßnahmen in der Region 1 geplant, um die Voraussetzung zu schaffen, dass möglichst viele weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen können? 6.1 Wird in der Region 1 Kinderbetreuung angeboten, damit die weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerberinnen an den Sprach- und Integrationskursen teilnehmen können? 6.2 Wenn nein, welche Maßnahmen sind bezüglich der Kinderbetreuung während der Kurse geplant? 7. Welche Ursachen und Gründe sind bekannt für die Nichtteilnahme der weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerberinnen an den Sprach- und Integrationskursen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 21.03.2017 Vorbemerkung: Das Angebot von Sprachkursen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Bereits seit 2013 nimmt sich aber der Freistaat Bayern dieser Aufgabe darüber hinaus freiwillig unter Verwendung eigener Haushaltsmittel an, da die Sprachkursangebote des Bundes für Asylbewerber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sind. Die Anstrengungen, die der Freistaat Bayern hierfür seit 2013 unternommen hat, sind bundesweit einzigartig. Die Öffnung der Integrationskurse des Bundes für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive erfolgte erst im Oktober 2015 auf Druck der Länder, insbesondere des Freistaats Bayern. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Personen, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt sind. Dies ist gleichzeitig auch der Teilnehmerkreis der Sprachförderungsangebote des Freistaats Bayern für Asylbewerber. Für anerkannte Asylbewerber (Flüchtlinge) schafft der Bund Angebote, insbesondere die Integrationskurse . Diese wurden im Oktober 2015 auch für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Dazu gehören derzeit Personen aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia. Soweit die Anfrage sich auf diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen Integrationskurse oder andere Angebote des Bundes bezieht, kann die Staatsregierung mangels Zuständigkeit keine Auskünfte geben. Die nachfolgenden Ausführungen können auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer ehrenamtlicher Deutschkurse nicht berücksichtigen, da diesbezüglich kein belastbares Zahlenmaterial im Hinblick auf die Teilnehmer und insbesondere auf deren Geschlecht vorliegt. Der Freistaat Bayern unterstützt ehrenamtlich durchgeführte Deutschkurse unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Aufwandspauschale von je 500 Euro. Die Durchführung und Organisation der ehrenamtlichen Deutschkurse und Sprachpatenprojekte übernimmt die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e.V. (lagfa Bayern e.V.). Auf dieser Basis konnten im Jahr 2016 rund 1.600 ehrenamtliche Sprachkurse unterstützt und damit voraussichtlich rund 20.000 Asylbewerber erreicht werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.06.2017 17/16100 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16100 1. Wie viele Flüchtlinge halten sich zzt. in der Region 1 auf (bitte nach Geschlecht und den Landkreisen Miltenberg, Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg aufschlüsseln)? Landkreise/ kreisfreie Städte Geschlecht Anzahl (Stand 31.01.2017) Miltenberg (LK) männlich 395 Miltenberg (LK) weiblich 290 Aschaffenburg (LK) männlich 524 Aschaffenburg (LK) weiblich 235 Aschaffenburg (KS) männlich 303 Aschaffenburg (KS) weiblich 157 Gesamt: 1.904 2. Wie hoch ist die Zahl der weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerberinnen, die sich ohne Ehe- oder Lebenspartner in der Region 1 aufhalten? Zu dieser Frage liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Diese Daten wären nur mit unvertretbarem Verwaltungsaufwand insbesondere bei der dezentralen Unterbringung durch Abfrage über die Regierungen im Benehmen mit den Kreisverwaltungsbehörden zu ermitteln. 3.1 Wie hoch ist die derzeitige Teilnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen an Sprach- und Integrationskursen zum Erwerb der deutschen Sprache in Prozent im Vergleich zu den in der Region 1 registrierten Flüchtlingen (bitte aufschlüsseln nach den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg und Geschlecht)? Aktuell finden in der Region 1 keine von der Staatsregierung geförderten Sprachkurse statt. Die Planungen für die neuen Kurse im Jahr 2017 laufen gerade. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Angaben zu den Durchführungsorten sowie zur Anzahl der Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden . 3.2 Wie hoch ist der Frauenanteil in gemischt-geschlechtlichen Sprach- und Integrationskursen (bitte nach den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg aufschlüsseln )? Vgl. Antwort zu Frage 3.1. 4.1 Gibt es in der Region 1 Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache, die nur weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen zulassen? 4.2 Wenn ja, welche sind das? 4.3 Wenn nein, ist es geplant, das Angebot an Sprachund Integrationskursen ausschließlich für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen in der Region 1 auszubauen? Vonseiten der Staatsregierung gibt es derzeit keine Sprachangebote ausschließlich für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen in der Region 1. Spezielle Sprachkurse ausschließlich für weibliche Teilnehmer anzubieten, ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt. Dies liegt u. a. darin begründet, dass den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern klar vermittelt werden soll, dass in Deutschland Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Niemand darf wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Insofern ist auch Frauen eine Teilnahme an einem Deutschkurs unter männlicher Beteiligung und umgekehrt Männern eine Teilnahme an einem Deutschkurs unter weiblicher Beteiligung zumutbar. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei den vom Freistaat Bayern angebotenen Deutschkursen ohne Berücksichtigung des Geschlechtes. Auch wirtschaftliche Gründe sprechen gegen die Etablierung nur weiblich besetzter Deutschkurse. Ein Kurs ist für ca. 20 Teilnehmer konzipiert. Gerade im ländlicheren Raum würde nach Auskunft der Träger häufig ein Kurs mit ausschließlich weiblicher Beteiligung nicht zustande kommen oder müsste jedenfalls mit deutlich unter 20 Teilnehmerinnen besetzt werden. Da die Kosten eines Kurses unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer anfallen (Personalkosten, Kosten für Raummiete), ist es nicht zielführend, vorhandene Kursplätze zulasten männlicher Asylbewerber ungenutzt zu lassen. Für Asylbewerberinnen besteht allerdings durchaus in bestimmten Bereichen ein besonderer Bedarf. Hierzu wurden durch die Staatsregierung verschiedene Regelungen geschaffen und Angebote gefördert, um den besonderen Bedarf von Asylbewerberinnen zu berücksichtigen. Nachfolgende Regelungen und Angebote bestehen in Bayern hierzu: Derzeit stehen 69 verschiedene separate Unterbringungsmöglichkeiten speziell für Frauen mit und ohne Kinder zur Verfügung. Die Unterbringungsbehörde vor Ort berücksichtigt bei der Zuweisung die Umstände des Einzelfalles. Die Zuweisung kann unter anderem von nachfolgenden Faktoren beeinflusst werden: – Ärztliches Attest – Ausdrücklicher Wunsch der Asylbewerberin – Besonderes Schutzbedürfnis – Bedürfnis einer allein reisenden Mutter nach besonderer Unterstützung bei der medizinischen Versorgung ihrer Kinder – Platzkapazitäten – Persönliche Situation der Asylbewerberin – Alter der Kinder Projekt idEAL for women Das Projekt richtet sich an Arbeitsuchende weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Projektinhalte sind neben einer Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung die Verbesserung von Wissensdefiziten und berufliche Kenntnisvermittlung . Praktika und die Vernetzung mit Unternehmen der Region sollen den nachhaltigen Erfolg der beruflichen Eingliederung sichern. Das Projekt ist im Rahmen des Arbeitsmarktfonds im Oktober 2016 gestartet und läuft voraussichtlich bis September 2019. Förderung von Dolmetscherkosten (Sprachmittlung) in staatlich geförderten Frauenhäusern und Notrufen Es handelt sich hierbei nicht um ein spezielles Angebot an weibliche Asylbewerberinnen, sondern richtet sich generell an Frauen mit Migrationshintergrund. Dennoch wird hiermit auch ein besonderer Bedarf von weiblichen Asylbewerberinnen abgedeckt. Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Dolmetscherdienste, die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund entstehen. Ziel der Förderung ist es, Migrantinnen, die kein oder wenig Deutsch sprechen, den Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit zu erleichtern und damit ihre Integration zu fördern. Hierfür werden im Rahmen des Sonderprogramms „Zusammenhalt fördern, Drucksache 17/16100 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Integration stärken“ im Haushaltsjahr 2017 Dolmetscherkosten , die im Rahmen der Beratungstätigkeit anfallen, mit rund 0,22 Mio. Euro gefördert. 5. Sind weitere Maßnahmen in der Region 1 geplant, um die Voraussetzung zu schaffen, dass möglichst viele weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen können? Vgl. Antwort zu Frage 4. 6.1 Wird in der Region 1 Kinderbetreuung angeboten, damit die weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerberinnen an den Sprach- und Integrationskursen teilnehmen können? 6.2 Wenn nein, welche Maßnahmen sind bezüglich der Kinderbetreuung während der Kurse geplant? Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingskinder begründen spätestens nach der Verteilung der Familie in die Kommune (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterbringung) einen gewöhnlichen Aufenthalt . Damit haben sie einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung nach § 24 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII). Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege können einen wesentlichen Beitrag zur Integration der Kinder und deren Eltern leisten, insbesondere hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Sprache, dem Einleben in ein noch fremdes Lebensumfeld sowie der Vermittlung grundlegender Werte der Einwanderungsgesellschaft. Ziel der Staatsregierung ist es daher, dass Eltern mit Fluchterfahrung entsprechende Angebote für ihre Kinder nutzen. Die Gemeinden sind für die Kinderbetreuung zuständig und tragen hierfür die Planungs- und Finanzierungsverantwortung . Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen finanziell im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) durch kindbezogene Betriebs- und Investitionskostenförderung. Für Kinder mit Fluchterfahrung ab drei Jahren erhalten die Kindertageseinrichtungen – wie für alle Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind – eine um 30 Prozent höhere Förderung. Hierdurch wird jedem Kind mit Migrationshintergrund eine intensivierte Bildung und Erziehung in der Einrichtung ermöglicht. Zusätzlich unterstützt die Staatsregierung die Kommunen durch ein spezielles Förderprogramm zur Integration von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen in Höhe von bis zu 3 Mio. Euro jährlich (Doppelhaushalt 2017/2018). Die Fördermittel können für zusätzliche Ausgaben, die bei der Aufnahme von Kindern mit Fluchterfahrung in Kindertageseinrichtungen entstehen, eingesetzt werden, wie z. B. für Dolmetscherleistungen, asylspezifische Fortbildungen, Fahrdienste oder Ausgaben für zusätzliches Personal. In den Erstaufnahme- sowie Gemeinschaftsunterkünften in Bayern bestehen zudem unterschiedliche Angebote wie Spielgruppen, v. a. organisiert durch die örtlichen Ehrenamtsstrukturen oder durch die Asylsozialberatung. Bei den Sprachförderungsangeboten des Freistaats werden direkt keine Möglichkeiten der Kinderbetreuung angeboten . Es sind auch zukünftig keine Maßnahmen hinsichtlich der Kinderbetreuung geplant. Über die dargestellten Möglichkeiten hinaus können Asylbewerberinnen und weibliche Flüchtlinge die Betreuung durch Ehegatten, Verwandte oder Freunde in der Unterkunft organisieren. 7. Welche Ursachen und Gründe sind bekannt für die Nichtteilnahme der weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerberinnen an den Sprach- und Integrationskursen ? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Hierzu werden keine Daten erhoben.