Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 17.02.2017 Online-Lebensmittelhandel – Kontrollen in Bayern Der Online-Lebensmittelhandel wächst. Derzeit gibt es im Lebensmittelbereich in Deutschland 179 Onlinehändler für frische Lebensmittel. In Berlin und München hat Amazon bereits einen Service eingerichtet, bei dem sich „Prime“- Kunden innerhalb kürzester Zeit alles liefern lassen können, auch Lebensmittel wie Schinken, Käse und Suppenfleisch. Im Bereich verderblicher Lebensmittel bringt der Onlinehandel auch Gefahren mit sich. Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale ergab, dass es gerade im Bereich der Kühlkette Probleme gibt. Mehr als die Hälfte der gelieferten Produkte waren deutlich zu warm, darunter auch Fisch und Fleisch. Aufgrund der neuen Form von Absatzwegen für Lebensmittel bedarf es gut funktionierender Lebensmittelkontrollen für diesen Bereich, um Gefahren für die bayerische Bevölkerung zu minimieren. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie werden die Onlineshops, die in Bayern mit Lebensmitteln handeln, erfasst? b) Welche Risikobewertungen bezüglich der angebotenen Produkte, z. B. leicht verderblicher Ware, gibt es? c) Welche Konsequenzen werden daraus in Bayern gezogen ? 2. a) Wie lange dauert es von der Erfassung bis zu einer ersten Kontrolle des Betriebs? b) Wie erfolgen Kontrollen von Online-Lebensmittelhändlern ? c) Wird hierbei auch die Durchführung des Transports, unter anderem die Einhaltung der Kühlkette, überprüft ? 3. Falls nicht alle Betriebe überprüft werden, gibt es für Verbraucher und Verbraucherinnen eine Möglichkeit, feststellen zu können, ob ein Betrieb überprüft wurde? 4. Wie wird bei Shops vorgegangen, die ihren Sitz nicht in Bayern haben, aber nach Bayern liefern? 5. a) Welche Probleme treten derzeit bei der Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern in Bayern auf? b) Wie plant die Staatsregierung diese zu beseitigen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.03.2017 1. a) Wie werden die Onlineshops, die in Bayern mit Lebensmitteln handeln, erfasst? b) Welche Risikobewertungen bezüglich der angebotenen Produkte, z. B. leicht verderblicher Ware, gibt es? c) Welche Konsequenzen werden daraus in Bayern gezogen? Onlineshops, die in Bayern mit Lebensmitteln handeln, sind Lebensmittelunternehmen. Die Lebensmittelunternehmen werden in Bayern von den jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in einem Datenverarbeitungsprogramm erfasst. Die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) haben mitgeteilt, dass die Risikobewertung von angebotenen Produkten auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen- Überwachung – AVV RÜb) erfolgt. Die Art der vertriebenen Produkte fließt in die Risikokategorisierung des Unternehmens ein. 2. a) Wie lange dauert es von der Erfassung bis zu einer ersten Kontrolle des Betriebs? b) Wie erfolgen Kontrollen von Online-Lebensmittelhändlern ? c) Wird hierbei auch die Durchführung des Transports , unter anderem die Einhaltung der Kühlkette, überprüft? Die Überwachungsintervalle richten sich nach der für ein Lebensmittelunternehmen ermittelten Risikokategorie. Für die Kontrollen von Online-Lebensmittelhändlern gelten die allgemeinen Grundsätze bei der Überwachung von Lebensmittelunternehmen (z. B. Hygiene und Rückverfolgbarkeitskontrollen ). Bei Onlinehändlern werden auch Onlineprobenahmen durchgeführt. Die KVB haben mitgeteilt, dass bei kühlpflichtigen Produkten auch die Einhaltung der Kühlkette überwacht wird. 3. Falls nicht alle Betriebe überprüft werden, gibt es für Verbraucher und Verbraucherinnen eine Möglichkeit , feststellen zu können, ob ein Betrieb überprüft wurde? Für die Sicherheit der Lebensmittel ist der Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft stichprobenartig und risikoorientiert, ob der Lebensmittelunternehmer seiner Verantwortung gerecht wird. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.06.2017 17/16101 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16101 4. Wie wird bei Shops vorgegangen, die ihren Sitz nicht in Bayern haben, aber nach Bayern liefern? Festgestellte Produktbeanstandungen von Shops, die nicht in Bayern ansässig sind, werden entweder an die zuständige Behörde des Landes weitergeleitet, in dem der Shop seinen Sitz hat. Im Falle des Unternehmenssitzes im Ausland wird die Zentralstelle der Länder G@ZIELT beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert . Diese übermittelt die Information an die zuständige Behörde im Ausland zur dortigen weiteren Veranlassung. Im Falle des Vorliegens einer Gesundheitsschädlichkeit läuft die Informationsweitergabe über das europäische Schnellwarnsystem . 5. a) Welche Probleme treten derzeit bei der Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern in Bayern auf? b) Wie plant die Staatsregierung diese zu beseitigen? Neben Beanstandungen, die auch bei Lebensmittelunternehmern auftreten, die ihre Produkte auf anderen Wegen in den Verkehr bringen, treten bei Onlinehändlern zudem z. B. folgende Mängel auf: – fehlendes Impressum auf der Website des Händlers – falsche Anschrift auf der Website des Händlers – Betriebstätigkeit aus einer Privatwohnung Im Falle von Beanstandungen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden die jeweils nach Sach- und Rechtslage gebotenen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel getroffen.