Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 17.02.2017 (Jugend-)strafrechtliche Sanktionierung und Rückfall in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gegen wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“) wurden 2016 in Bayern jugendrichterliche Maßnahmen nach §§ 9, 12, 27 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) verhängt? b) Wie haben sich seit 1996 die Rückfallzahlen bei den Jugendlichen nach Frage 1 a verändert? 2. a) Gegen wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“) wurden 2016 in Bayern (bitte Aufteilung nach Dauerarrest, Kurzarrest und Freizeitarrest – Jugendarrest ) Arrestmaßnahmen verhängt? b) Wie haben sich seit 1996 die Rückfallzahlen bei den Arrestanten nach Frage 2 a verändert? 3. a) Wie hoch war 2016 die Zahl (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“ der sog. „Warnschussarrestanten“ (vgl. § 16a JGG – Jugendarrest neben Jugendstrafe) in den Jugendarrestanstalten München und Nürnberg? b) Wird auch in anderen Jugendarrestanstalten in Bayern der sog. „Warnschussarrest“ vollzogen? c) Wird – außer in der Jugendarrestanstalt (JAA) München – der sog. „Warnschussarrest“ bei weiblichen Arrestanten auch in anderen Jugendarrestanstalten in Bayern vollzogen? 4. Wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber “) verbüßten 2016 in einer Jugendstrafvollzugsanstalt in Bayern eine Jugendstrafe? 5. a) Wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber “) wurden 2016 zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt? b) Wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber “) wurden 2016 zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt? c) Wie haben sich seit 1996 die Zahlen der verurteilten Jugendlichen nach Frage 5 a und Frage 5 b entwickelt ? 6. a) Wie hoch war 2016 die Rückfallrate von Jugendlichen (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“), die zuvor zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung (bitte Aufteilung in Jugendliche ohne Strafrestaussetzung (sog. Vollverbüßer ) und Jugendliche mit Strafrestaussetzung) verurteilt wurden? b) Wie hoch war 2016 die Rückfallrate von Jugendlichen (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“), die zuvor zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt wurden? c) Wie haben sich seit 1996 die Rückfallraten der verurteilten Jugendlichen nach Frage 6 a und Frage 6 b verändert? 7. a) In wie vielen Fällen wurde 2016 von der Verfolgung Jugendlicher (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“) nach § 45 JGG abgesehen? b) In wie vielen Fällen wurde 2016 das Verfahren gegen Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre “, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“) durch den Jugendrichter nach § 47 JGG eingestellt? c) Wie haben sich seit 1996 die Rückfallraten der Diversion nach §§ 45, 47 JGG verändert? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 21.03.2017 Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen der Strafverfolgungsstatistik 2016 noch nicht vorliegen, weshalb – soweit nach Zahlen aus 2016 gefragt wurde – auf diejenigen aus 2015 zurückgegriffen wurde. Zu den Fragen 3 a und 4 liegen hingegen bereits Zahlen für das Jahr 2016 vor, die den Antworten auf diese Fragen zugrunde gelegt wurden. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Strafverfolgungsstatistiken im Hinblick auf die angefragten jugendrichterlichen Maßnahmen nach §§ 9, 12 und 27 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), die verhängten Arreste, die Verurteilungen zu einer Jugendstrafe (mit und ohne Bewährung) und die Diversion nach §§ 45, 47 JGG nur nach dem Geschlecht der Verurteilten unterscheidet; es erfolgt insofern keine weitere Aufgliederung hinsichtlich der Altersgruppen „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.06.2017 17/16104 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16104 Soweit in den Fragen von „Jugendlichen“ die Rede ist, ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur Jugendliche (Personen zwischen 14 und 17 Jahren), sondern auch Heranwachsende (Personen zwischen 18 und 20 Jahren) nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Die im Rahmen der Beantwortung aufgeführten Zahlen können daher sowohl Jugendliche als auch Heranwachsende betreffen. 1. a) Gegen wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre “, „18 Jahre und darüber“) wurden 2016 in Bayern jugendrichterliche Maßnahmen nach §§ 9, 12, 27 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) verhängt? Nach der Strafverfolgungsstatistik 2015 stellen sich allgemein die Verurteiltenzahlen nach Altersgruppen wie folgt dar (wobei aufgrund des Inhalts der Anfrage davon ausgegangen wird, dass Erwachsene, mithin Personen über 21 Jahre, nicht von Interesse sind): 2015 14 bis unter 16 16 bis unter 18 18 bis unter 21 Männlich 1.501 3.100 7.892 Weiblich 446 631 1.499 Insgesamt 1.947 3.731 9.391 Der Strafverfolgungsstatistik 2015 sind im Hinblick auf die jugendrichterlichen Maßnahmen nach §§ 9, 12 und 27 JGG folgende Zahlen der nach Jugendstrafrecht Verurteilten zu entnehmen (wobei die Hilfen zur Erziehung gemäß § 12 JGG einen Unterfall der Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG darstellen und deshalb in den Zahlen zu § 9 JGG enthalten sind): 2015 § 9 JGG (alle Erziehungs - maßregeln) Heimerziehung nach § 12 JGG Erziehungsbei - standschaft nach § 12 JGG § 27 JGG Männlich 4.774 1 4 95 Weiblich 1.005 - 2 10 Insgesamt 5.779 1 6 105 b) Wie haben sich seit 1996 die Rückfallzahlen bei den Jugendlichen nach Frage 1 a verändert? Rückfallzahlen werden von der bayerischen Justiz nicht generell erhoben. Einen vagen Anhaltspunkt für die Rückfallzahlen können die Tabellen der jeweiligen Strafverfolgungsstatistiken liefern, in welcher die Zahlen der nach Jugendstrafrecht Verurteilten nach Art der Straftat, nach Vorstrafen und früheren Maßnahmen aufgeführt sind. Die Vorstrafen und früheren Maßnahmen werden nach dem angewandten Strafrecht bzw. nach Art der schwersten Strafe oder Maßnahme in die Tabelle aufgenommen. Der Sonderfall der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG wird hingegen nicht erfasst. Es kann der Statistik insoweit nur allgemein die Zahl derjenigen Verurteilten entnommen werden, die eine frühere Verurteilung zu einer Jugendstrafe aufweisen. Ab dem Jahr 2003 differenzieren die Strafverfolgungsstatistiken nach „männlich“, „weiblich“, „insgesamt“, zuvor werden nur Zahlen in den Kategorien „weiblich“ und „insgesamt“ aufgeführt. Verurteilte mit Angaben über frühere Verurteilung Verurteilte mit früherer Verurteilung zu einer Jugendstrafe Verurteilte mit früher verhängtem Jugendarrest Verurteilte mit früher verhängten Erziehungsmaßregeln Verurteilte mit jetziger Verurteilung nach früherer Insgesamt Darunter ohne frühere Verurteilung Aussetzung des Strafrestes Strafaussetzung auch im Gnadenweg 2015 Männlich 10.328 5.180 790 1.701 877 75 500 Weiblich 2.117 1.341 68 257 168 1 43 Insgesamt 12.445 6.521 858 1.958 1.045 76 543 2014 Männlich 11.570 6.027 961 1.856 865 96 642 Weiblich 2.231 1.491 52 250 147 2 39 Insgesamt 13.801 7.518 1.013 2.106 1.012 98 681 2013 Männlich 12.869 6.536 1.071 2.211 964 105 699 Weiblich 2.494 1.621 63 299 184 4 51 Insgesamt 15.363 8.157 1.134 2.510 1.148 109 750 2012 Männlich 13.563 6.709 1.112 2.419 1.002 90 701 Weiblich 2.710 1.702 70 350 202 4 55 Insgesamt 16.273 8.411 1.182 2.769 1.204 94 756 2011 Männlich 14.965 7.203 1.200 2.609 1.304 96 744 Weiblich 2.910 1.833 72 320 220 9 44 Insgesamt 17.875 9.036 1.272 2.929 1.524 105 788 Drucksache 17/16104 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Verurteilte mit Angaben über frühere Verurteilung Verurteilte mit früherer Verurteilung zu einer Jugendstrafe Verurteilte mit früher verhängtem Jugendarrest Verurteilte mit früher verhängten Erziehungsmaßregeln Verurteilte mit jetziger Verurteilung nach früherer Insgesamt Darunter ohne frühere Verurteilung Aussetzung des Strafrestes Strafaussetzung auch im Gnadenweg 2010 Männlich 15.357 7.680 1.234 2.668 1.198 104 817 Weiblich 2.939 1.916 78 320 225 9 51 Insgesamt 18.296 9.596 1.312 2.988 1.423 113 868 2009 Männlich 16.223 7.912 1.323 2.700 1.596 123 811 Weiblich 2.819 1.854 72 267 220 4 50 Insgesamt 19.042 9.766 1.395 2.967 1.816 127 861 2008 Männlich 16.497 7.974 1.342 2.643 1.664 134 803 Weiblich 2.871 1.827 81 275 253 4 51 Insgesamt 19.368 9.801 1.423 2.918 1.917 138 854 2007 Männlich 17.075 8.342 1.334 2.633 1.856 118 776 Weiblich 3.055 1.989 95 270 272 7 60 Insgesamt 20.130 10.331 1.429 2.903 2.128 125 836 2006 Männlich 17.296 8.803 1.425 2.385 1.925 145 795 Weiblich 2.978 1.949 90 257 288 6 52 Insgesamt 20.274 10.752 1.515 2.642 2.213 151 847 2005 Männlich 17.508 8.922 1.492 2.469 1.800 153 909 Weiblich 3.011 2.034 89 241 315 8 53 Insgesamt 20.519 10.956 1.581 2.710 2.115 161 962 2004 Männlich 18.281 9.041 1.556 2.454 2.205 177 985 Weiblich 3.105 2.119 84 202 300 3 63 Insgesamt 21.386 11.160 1.640 2.656 2.505 180 1.048 2003 Männlich 17.576 8.660 1.485 2.275 2.301 135 997 Weiblich 2.986 1.943 102 202 350 3 72 Insgesamt 20.562 10.603 1.587 2.477 2.651 138 1.069 2002 Weiblich 2.880 1.900 77 183 335 6 52 Insgesamt 20.178 10.586 1.581 2.285 2.502 166 1.060 2001 Weiblich 2.649 1.772 86 177 281 3 67 Insgesamt 19.229 10.094 1.480 2.212 2.373 187 999 2000 Weiblich 2.549 1.704 87 180 289 1 49 Insgesamt 18.082 9.532 1.480 2.160 2.179 132 834 1999 Weiblich 2.515 1.680 84 187 280 2 44 Insgesamt 17.820 9.372 1.408 2.091 2.297 114 757 1998 Weiblich 2.434 1.619 62 144 299 1 44 Insgesamt 18.012 9.560 1.356 1.868 2.493 117 789 1997 Weiblich 2.542 1.827 56 120 295 3 32 Insgesamt 18.129 10.080 1.345 1.603 2.662 106 768 1996 Weiblich 2.067 1.448 38 71 299 2 23 Insgesamt 15.819 8.465 1.105 1.431 2.664 71 566 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16104 In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine bundesweite Untersuchung zur Rückfallquote bzw. Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen in Auftrag gegeben hat. Die Kurzbroschüre „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010“ kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/ Legalbewaehrung_strafrechtliche_Sanktionen_Kurzbro schuere.pdf? blob=publicationFile&v=8 2. a) Gegen wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre “, „18 Jahre und darüber“) wurden 2016 in Bayern (bitte Aufteilung nach Dauerarrest, Kurzarrest und Freizeitarrest – Jugendarrest) Arrestmaßnahmen verhängt? Die Strafverfolgungsstatistik 2015 enthält diesbezüglich folgende Verurteiltenzahlen: 2015 Dauer-arrest Kurzarrest Freizeitarrest Jugendarrest gemäß § 16a JGG Männlich 1.215 288 1.018 203 Weiblich 168 43 211 11 Insgesamt 1.383 331 1.229 214 b) Wie haben sich seit 1996 die Rückfallzahlen bei den Arrestanten nach Frage 2 a verändert? Vgl. hierzu die Tabelle zu Frage 1 b. 3. a) Wie hoch war 2016 die Zahl (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre “, „18 Jahre und darüber“ der sog. „Warnschussarrestanten “ (vgl. § 16a JGG – Jugendarrest neben Jugendstrafe) in den Jugendarrestanstalten München und Nürnberg? 2016 München Nürnberg Alter männlich weiblich männlich weiblich 14 bis unter 16 Jahre 7 2 7 0 16 bis unter 18 Jahre 28 2 17 0 18 Jahre und darüber 80 12 45 0 b) Wird auch in anderen Jugendarrestanstalten in Bayern der sog. „Warnschussarrest“ vollzogen? Nein. c) Wird – außer in der Jugendarrestanstalt (JAA) München – der sog. „Warnschussarrest“ bei weiblichen Arrestanten auch in anderen Jugendarrestanstalten in Bayern vollzogen? Nein, vgl. Antwort zu Frage 3 b. 4. Wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“) verbüßten 2016 in einer Jugendstrafvollzugsanstalt in Bayern eine Jugendstrafe ? Alter männlich weiblich 14 bis unter 16 Jahre 34 2 16 bis unter 18 Jahre 277 16 18 Jahre und darüber 1.699 59 5. a) Wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“) wurden 2016 zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt? b) Wie viele Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“) wurden 2016 zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt? Der Strafverfolgungsstatistik 2015 sind insoweit folgende Verurteiltenzahlen zu entnehmen: 2015 Jugendstrafe insgesamt Jugendstrafe mit Strafaussetzung Jugendstrafe nach § 30 JGG insgesamt darunter mit Strafaussetzung Männlich 1.813 1.121 35 22 Weiblich 196 146 2 2 Insgesamt 2.009 1.267 37 24 c) Wie haben sich seit 1996 die Zahlen der verurteilten Jugendlichen nach Frage 5 a und Frage 5 b entwickelt ? Die Zahlen der zu einer Jugendstrafe verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden entwickelte sich nach den Strafverfolgungsstatistiken seit 1996 wie folgt: Jugendstrafe insgesamt Jugendstrafe mit Strafaussetzung Jugendstrafe nach § 30 JGG insgesamt darunter mit Strafaus - setzung 2015 Männlich 1.813 1.121 35 22 Weiblich 196 146 2 2 Insgesamt 2.009 1.267 37 24 2014 Männlich 2.103 1.328 21 12 Weiblich 177 121 2 2 Insgesamt 2.280 1.449 23 14 2013 Männlich 2.189 1.361 13 6 Weiblich 208 156 2 1 Insgesamt 2.397 1.517 15 7 2012 Männlich 2.420 1.482 15 12 Weiblich 189 147 1 1 Insgesamt 2.609 1.629 16 13 2011 Männlich 2.688 1.653 26 18 Weiblich 199 154 2 2 Insgesamt 2.887 1.807 28 20 Drucksache 17/16104 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Jugendstrafe insgesamt Jugendstrafe mit Strafaussetzung Jugendstrafe nach § 30 JGG insgesamt darunter mit Strafaus - setzung 2010 Männlich 2.601 1.616 21 6 Weiblich 208 151 4 2 Insgesamt 2.809 1.767 25 8 2009 Männlich 2.798 1.745 22 10 Weiblich 193 149 4 - Insgesamt 2.991 1.894 26 10 2008 Männlich 2.993 1.966 35 25 Weiblich 216 154 4 2 Insgesamt 3.209 2.120 39 27 2007 Männlich 3.008 1.930 18 10 Weiblich 247 178 5 4 Insgesamt 3.255 2.108 23 14 2006 Männlich 3.028 1.865 17 8 Weiblich 258 200 2 1 Insgesamt 3.286 2.065 19 9 2005 Männlich 3.132 1.948 19 12 Weiblich 246 173 1 - Insgesamt 3.378 2.121 20 12 2004 Männlich 3.297 2.090 6 5 Weiblich 266 202 1 1 Insgesamt 3.563 2.292 7 6 2003 Männlich 3.218 2.033 5 1 Weiblich 281 219 1 - Insgesamt 3.499 2.252 6 1 2002 Weiblich 259 200 - - Insgesamt 3.545 2.313 3 - 2001 Weiblich 291 237 - - Insgesamt 3.498 2.377 4 3 2000 Weiblich 293 227 - - Insgesamt 3.473 2.398 - - 1999 Weiblich 239 192 - - Insgesamt 3.360 2.257 4 2 1998 Weiblich 254 211 1 1 Insgesamt 3.335 2.202 1 1 1997 Weiblich 215 180 - - Insgesamt 3.299 2.276 1 1 1996 Weiblich 163 145 - - Insgesamt 2.940 2.093 9 5 6. a) Wie hoch war 2016 die Rückfallrate von Jugendlichen (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“), die zuvor zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung (bitte Aufteilung in Jugendliche ohne Strafrestaussetzung (sog. Vollverbüßer) und Jugendliche mit Strafrestaussetzung) verurteilt wurden? b) Wie hoch war 2016 die Rückfallrate von Jugendlichen (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre “, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber “), die zuvor zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt wurden? c) Wie haben sich seit 1996 die Rückfallraten der verurteilten Jugendlichen nach Frage 6 a und Frage 6 b verändert? Vgl. hierzu die Tabelle zu Frage 1 b. 7. a) In wie vielen Fällen wurde 2016 von der Verfolgung Jugendlicher (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“) nach § 45 JGG abgesehen? Die Strafverfolgungsstatistik 2015 enthält hinsichtlich § 45 JGG folgende Zahlen: 2015 Personen, bei denen nach § 45 JGG von der Verfolgung abgesehen wurde Männlich 1.288 Weiblich 451 Insgesamt 1.739 b) In wie vielen Fällen wurde 2016 das Verfahren gegen Jugendliche (bitte Aufteilung in männliche und weibliche Jugendliche und nach Alter „14 bis unter 16 Jahre“, „16 bis unter 18 Jahre“, „18 Jahre und darüber“) durch den Jugendrichter nach § 47 JGG eingestellt? Die Frage wird anhand der Strafverfolgungsstatistik 2015 wie folgt beantwortet: 2015 Abgeurteilte, bei denen das Verfahren nach § 47 JGG eingestellt wurde Männlich 3.924 Weiblich 1.365 Insgesamt 5.289 c) Wie haben sich seit 1996 die Rückfallraten der Diversion nach §§ 45, 47 JGG verändert? Hierzu können mangels statistischer Erfassung keine Angaben gemacht werden. In diesem Zusammenhang wird erneut auf die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebene bundesweite Untersuchung zur Rückfallquote bzw. Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen hingewiesen.