Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2017 Breitbandausbau in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Breitbandversorgung in ländlichen und städtischen Kommunen in Bezug auf die unterschiedlichen Datenübertragungsraten und wie hat er sich in den letzten drei Jahren entwickelt? 2. a) Welche Kommunen bzw. Landkreise in Bayern haben Fördermittel in welcher Höhe aus dem Bundesprogramm zum Breitbandausbau bekommen? b) In welcher Höhe wurden/werden die Projekte mit bayerischen Mitteln kofinanziert? c) Bei welchen Projekten handelt es sich dabei um eine Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke, bei welchen um Betreibermodelle? 3. a) Wie kann bei Leerrohren sichergestellt werden, dass Unternehmen, die mit dem Ausbau des schnellen Internets von den jeweiligen Kommunen beauftragt sind, diese auch nutzen können, wenn sich die Leerrohre nicht im Eigentum der Kommunen befinden? b) Welche Fälle sind der Staatsregierung bekannt, in denen es zu Problemen kam und statt der Leerrohrnutzung neue Leitungen verlegt werden mussten? c) In welchen Fällen wurde eine Nutzung der Leerrohre durch die Deutsche Telekom verweigert? 4. a) Ab wann gilt der Beschluss der CSU-Fraktion, dass Industrie - und Gewerbegebiete mit einer Datenrate von mind. 100 Mbit/s zu versorgen sind? b) Wie wirkt sich dies auf bereits im Förderverfahren befindliche Industrie- und Gewerbegebiete aus? c) Wie viele Gewerbegebiete sind in Bayern seit dem Landtagsbeschluss 17/8474 mit 100 Mbit/s und mehr ausgebaut worden (bitte einzeln mit Höhe der Bandbreite auflisten)? 5. a) Welche Anbieter haben beim Ausbau in den letzten zwei Jahren einen Zuschlag bekommen (bitte nach Anbieter, Gesamtsumme der Aufträge und Anteil an den Aufträgen auflisten)? b) Wie hoch ist die Gesamtsumme, die bisher aus dem 1,5 Mrd. Euro Breitbandprogramm abgerufen wurde (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? c) In welcher Höhe konnten damit Investitionen generiert werden? 6. a) Zu welchem Zeitpunkt bzw. unter welchen Voraussetzungen werden die Fördergelder an die Kommunen ausgezahlt? b) Welche Fälle sind der Staatsregierung bekannt, in denen die Telekommunikationsunternehmen die Arbeiten am Breitbandausbau abgeschlossen haben, die Kommunen aber die letzte Abschlagszahlung nicht fristgerecht an die Telekommunikationsunternehmen ausbezahlt haben (bitte bekannte Fälle und Gründe für die nicht fristgerecht gezahlte letzte Abschlagszahlung einzeln auflisten)? 7. a) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen die von den Telekommunikationsunternehmen zugesicherte Mindestbandbreite nicht eingehalten wurde? b) Wenn ja, in welchen Kommunen und wie wurde in den einzelnen Fällen damit umgegangen? 8. Wird das Ziel der Staatsregierung einer flächendeckenden Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s bis 2018 erreicht werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 21.03.2017 1. Wie ist der aktuelle Stand der Breitbandversorgung in ländlichen und städtischen Kommunen in Bezug auf die unterschiedlichen Datenübertragungsraten und wie hat er sich in den letzten drei Jahren entwickelt? Nach Daten des TÜV Rheinland, Stand Mitte 2016, stellt sich die Breitbandversorgung (in Prozent der Haushalte) in Bayern wie folgt dar: 1 Mbit/s 30 Mbit/s 50 Mbit/s ländlich geprägt 98,8 56,7 32,5 städtisch geprägt 100,0 95,3 88,9 Seit Übernahme der Zuständigkeit für Breitband durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ende 2013 wurden folgende Steigerungen (in Prozentpunkten ) bei der Breitbandversorgung erzielt: 1 Mbit/s 30 Mbit/s 50 Mbit/s ländlich geprägt + 0,9 + 29,6 + 16,8 städtisch geprägt 0 + 8,3 + 6,7 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.06.2017 17/16105 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16105 2. a) Welche Kommunen bzw. Landkreise in Bayern haben Fördermittel in welcher Höhe aus dem Bundesprogramm zum Breitbandausbau bekommen? b) In welcher Höhe wurden/werden die Projekte mit bayerischen Mitteln kofinanziert? c) Bei welchen Projekten handelt es sich dabei um eine Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke, bei welchen um Betreibermodelle? Nach den der Staatsregierung vorliegenden Informationen haben bislang 13 Projekte mit 81 beteiligten Kommunen eine vorläufige Förderzusage im Breitbandförderprogramm des Bundes erhalten. Die in der folgenden Tabelle genannten Beträge stellen dabei die in Aussicht gestellte Maximalförderung („bis zu“) dar. Der Spalte „Typ“ ist zu entnehmen, ob es sich jeweils um die Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke (W) oder um ein Betreibermodell (B) handelt. Projekt Förderung Bund Bayer. Kofinanzierung Typ Landkreis Cham 15.000.000 € 11.851.847 € W Landkreis Straubing- Bogen (Projekt 1) 8.301.429 € 3.811.780 € W Stadt Pottenstein 3.351.596 € 890.000 € B Markt Tussenhausen 872.047 € 523.228 € W Markt Gößweinstein 1.346.544 € 448.848 € W Gemeinde Salgen 1.151.178 € 690.000 € W Landkreis Schwandorf 9.664.345 € 6.138.685 € W Gemeinde Böbing 1.546.267 € 515.422 € W Gemeinde Rottenbuch 1.899.271 € 633.090 € W Markt Hengersberg 2.252.699 € 880.000 € B Landkreis Straubing- Bogen (Projekt 2) 2.232.710 € 497.686 € * W Markt Peiting 1.442.305 € 576.922 € * W Gemeinde Wessobrunn 2.306.715 € 940.000 € * W * Vorläufiger Betrag – Bewilligung der Kofinanzierung steht noch aus. 3. a) Wie kann bei Leerrohren sichergestellt werden, dass Unternehmen, die mit dem Ausbau des schnellen Internets von den jeweiligen Kommunen beauftragt sind, diese auch nutzen können, wenn sich die Leerrohre nicht im Eigentum der Kommunen befinden? Mit dem am 10.11.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Teilen abgeändert. Das novellierte TKG regelt im neuen Teil 5, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2 die Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze. Nach dem neuen § 77d Abs. 1 TKG kann ein Telekommunikationsunternehmen bei Eigentümern oder Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze (u. a. für Gas, Telekommunikation, Elektrizität, Fernwärme, Abwasser) die Mitnutzung von passiven Netzinfrastrukturen, zu denen auch Leerrohre zählen, beantragen. Leerrohre, die von Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des aktuellen bayerischen Breitbandförderverfahrens verlegt werden , unterliegen dem beihilferechtlich geforderten offenen Netzzugang. Darüber hinaus muss nach der bayerischen Breitbandrichtlinie jeder an einem Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er grundsätzlich bereit ist, seine vorhandene passive Infrastruktur anderen am Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. b) Welche Fälle sind der Staatsregierung bekannt, in denen es zu Problemen kam und statt der Leerrohrnutzung neue Leitungen verlegt werden mussten? c) In welchen Fällen wurde eine Nutzung der Leerrohre durch die Deutsche Telekom verweigert? Aus den Kontakten mit bayerischen Gemeinden ist dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat kein Fall bekannt, in dem neue Leitungen verlegt werden mussten, weil eine Mitnutzung vorhandener Leerrohrinfrastruktur verweigert worden wäre. 4. a) Ab wann gilt der Beschluss der CSU-Fraktion, dass Industrie- und Gewerbegebiete mit einer Datenrate von mind. 100 Mbit/s zu versorgen sind? b) Wie wirkt sich dies auf bereits im Förderverfahren befindliche Industrie- und Gewerbegebiete aus? c) Wie viele Gewerbegebiete sind in Bayern seit dem Landtagsbeschluss 17/8474 mit 100 Mbit/s und mehr ausgebaut worden (bitte einzeln mit Höhe der Bandbreite auflisten)? Es entspricht dem ständigen Beratungsinhalt der Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, bisher unterversorgte Gebiete, die bereits heute oder in naher Zukunft Bedarf an besonders hohen Bandbreiten haben, insbesondere Gewerbegebiete oder sonstige Gewerbestandorte, aber auch Schulstandorte, mit besonders hohen Bandbreiten (100 Mbit/s und mehr) auszuschreiben . Dort wird dann in der Regel ein Glasfaserausbau bis zu den Häusern (FTTB) realisiert. In den laufenden Förderverfahren werden bereits über 52.000 Anschlüsse, überwiegend in Gewerbegebieten, direkt an das Glasfasernetz angeschlossen. Da aufgrund restriktiver EU-Vorgaben Gebiete, die bereits über eine Versorgung von mindestens 30 Mbit/s verfügen , im bayerischen Förderprogramm nicht weiter ausgebaut werden dürfen, beabsichtigt das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in einem Pilotversuch für einzelne Gewerbegebiete der Europäischen Kommission den Bedarf an weiterer Förderung des Glasfaserausbaus aufzuzeigen. Die im bayerischen Breitbandförderverfahren auszubauenden Erschließungsgebiete, die oftmals auch Gewerbegebiete enthalten, werden von den Kommunen nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides in den Fördersteckbriefen unter Angabe der Bandbreiten grafisch dargestellt. Nach Ausbau stellen die Kommunen das endgültige Erschließungsgebiet in einer weiteren Karte in der abschließenden Projektbeschreibung dar. Fördersteckbriefe und abschließende Projektbeschreibungen werden auf dem zentralen Onlineportal des bayerischen Breitbandzentrums (www.schnelles-inter net.bayern.de) unter „Kommunen im Verfahren – Übersicht Förderprozess in Tabellenform“ veröffentlicht. 5. a) Welche Anbieter haben beim Ausbau in den letzten zwei Jahren einen Zuschlag bekommen (bitte nach Anbieter, Gesamtsumme der Aufträge und Anteil an den Aufträgen auflisten)? b) Wie hoch ist die Gesamtsumme, die bisher aus dem 1,5 Mrd. Euro Breitbandprogramm abgerufen wurde (bitte einzeln nach Jahren auflisten)? c) In welcher Höhe konnten damit Investitionen generiert werden? Im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung haben nach den Angaben der Kommunen in den Förderanträgen Drucksache 17/16105 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 in den letzten zwei Jahren folgende Anbieter allein oder in Bietergemeinschaften Zuschläge erhalten: AltoNetz GmbH, amplus AG, Bisping&Bisping GmbH, Brandl Services GmbH, Deutsche Glasfaser Netz Entwicklung GmbH bzw. Unser Ortsnetz GmbH, DSLmobil GmbH, Elektrizitätsgenossenschaft Tacherting Feichten eG, Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG, EZV Energie- u. Service GmbH & Co. KG, Inexio KGaA, ipfabric GmbH, Jobst DSL, Kabel- und Kommunikationstechnik Michael Korn, LEW TelNet GmbH, Miecom Netzservice GmbH, M-net Telekommunikations GmbH, NEFtv GmbH, Net-Com BW bzw. ODR Technologie Services GmbH, NGN Fibernetwork KG, R-Kom GmbH & Co. KG, RSM Freilassing , smart-DSL GmbH, smartONE GmbH, Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Kommunikation mbH, Stadtwerke Hammelburg GmbH, sternKom GmbH, SÜC Dacor GmbH, SWR Stadtnetz Rödental GmbH & Co. KG, SWW Wunsiedel GmbH, Telekom Deutschland GmbH, Telekommunikation Lindau (B) GmbH, Telepark Passau GmbH, Thüga Metering Service GmbH, Vodafone bzw. Kabel Deutschland. Welcher Anbieter jeweils bei welcher Kommune den Zuschlag erhalten hat, kann den veröffentlichten Fördersteckbriefen der Kommunen entnommen werden. Bislang wurden 610,1 Mio. Euro Fördermittel zugesagt, davon 2013: 0,6 Mio. Euro, 2014: 36,9 Mio. Euro, 2015: 218,4 Mio. Euro, 2016: 290,1 Mio. Euro und 2017 bislang 64,6 Mio. Euro. Zusammen mit den kommunalen Eigenanteilen werden damit Wirtschaftlichkeitslücken in Höhe von 781,5 Mio. Euro ausgeglichen. Die Höhe der durch die Förderung ausgelösten Investitionen liegt deutlich darüber, da die Netzbetreiber in den geförderten Projekten stets auch Eigenanteile einbringen. 6. a) Zu welchem Zeitpunkt bzw. unter welchen Voraussetzungen werden die Fördergelder an die Kommunen ausgezahlt? b) Welche Fälle sind der Staatsregierung bekannt, in denen die Telekommunikationsunternehmen die Arbeiten am Breitbandausbau abgeschlossen haben, die Kommunen aber die letzte Abschlagszahlung nicht fristgerecht an die Telekommunikationsunternehmen ausbezahlt haben (bitte bekannte Fälle und Gründe für die nicht fristgerecht gezahlte letzte Abschlagszahlung einzeln auflisten)? Die Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden im Förderverfahren zahlen die staatliche Förderung in der Regel anteilig entsprechend dem von der Kommune mit dem ausbauenden Netzbetreiber im Kooperationsvertrag vereinbarten Ratenzahlungsplan aus. Gemäß Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften darf die staatliche Zuwendung von der Kommune nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die Staatsregierung verfügt über keine Informationen darüber, wann die tatsächlichen Voraussetzungen für den Eintritt der Fälligkeit einzelner Abschlagszahlungen im jeweiligen Einzelfall gegeben sind. 7. a) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen die von den Telekommunikationsunternehmen zugesicherte Mindestbandbreite nicht eingehalten wurde? b) Wenn ja, in welchen Kommunen und wie wurde in den einzelnen Fällen damit umgegangen? Der Staatsregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die von den Telekommunikationsunternehmen zugesicherten Mindestbandbreiten dauerhaft nicht eingehalten wurden. 8. Wird das Ziel der Staatsregierung einer flächendeckenden Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s bis 2018 erreicht werden? Eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s ist das Breitbandziel der Bundesregierung. Durch das bayerische Breitbandförderprogramm, an dem sich die Kommunen mit hohem Engagement beteiligen, entsteht bis 2018 ein weitverzweigtes gigabitfähiges Glasfasernetz bis in die Dörfer und zum Teil auch schon bis in die Häuser. Allein mit den bereits verbeschiedenen Projekten werden über 27.000 Kilometer Glasfaserleitungen verlegt.