Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 13.02.2017 Tunnel unter der A 99 Die Autobahndirektion Südbayern hat für 5,5 Mio. Euro unter der A 99 auf Höhe von Grasbrunn eine Unterquerung gebaut . Diese darf aber nur von Fußgängern und Wildtieren benutzt werden, nicht aber von Landwirten und der Freiwilligen Feuerwehr Grasbrunn mit der Begründung, dass andernfalls die Wildtiere gestört werden könnten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist dieser Sachverhalt richtig? 2. Weswegen kann Landwirten und der Freiwilligen Feuerwehr nicht eine Ausnahmegenehmigung dahingehend erteilt werden, dass zu landwirtschaftlichen Zwecken wie zu Einsatzfahrten die Unterquerung benutzt werden kann? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.03.2017 Zu 1.: Der Sachverhalt ist nur zum Teil richtig. Das Bauvorhaben umfasst neben der Errichtung der neuen Unterquerung auch den Rückbau eines dort vorhandenen maroden Bauwerks aus dem Jahr 1974. Dieses war ursprünglich als Kreuzungsbauwerk mit der Autobahn A 87 vorgesehen, deren Planung jedoch aufgegeben wurde. Da eine Sanierung des alten Bauwerks mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich war und dieses auch keinerlei Verkehrsfunktion hatte, wurde zunächst untersucht , ob auf das Bauwerk vollständig verzichtet werden kann. Dabei zeigte sich, dass das alte Bauwerk insbesondere von verschiedenen Fledermausarten zur Querung der Autobahn genutzt wird und dieses somit für eine ökologische Verbindungs- und Vernetzungsfunktion der beidseits der A 99 bestehenden Lebensräume von Bedeutung ist. Nach Abstimmung zwischen der Autobahndirektion Südbayern und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes München wurde daher aus naturschutzfachlichen Gründen entschieden, das alte rund 70 Meter lange Bauwerk durch ein neues 10 Meter langes Bauwerk zu ersetzen, um an dieser Stelle weiterhin Tierquerungen zu ermöglichen. Hervorzuheben ist, dass es sich hier um die einzige Tierquerungshilfe im Verlauf des Autobahnrings A 99 zwischen dem Autobahnkreuz München-Ost und dem Autobahnkreuz München-Süd handelt. Die Maßnahme befindet sich derzeit noch im Bau und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Zu 2.: Mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 21.03.2014 wurde das Baurecht für die Tierquerungshilfe geschaffen. Im Verfahren wurden keine Wünsche bzgl. einer Querungsmöglichkeit für die Freiwillige Feuerwehr erhoben. Der Bauernverband hatte in seiner Stellungnahme zwar den Wunsch geäußert, dass im Rahmen des Neubaus auch eine Querungsmöglichkeit für landwirtschaftliche Zwecke geschaffen werden solle. Da der Bereich unterhalb des alten Bauwerks vollständig umzäunt war und deshalb auch bislang kein Wirtschaftsweg zur Unterquerung der A 99 zur Verfügung stand, die Notwendigkeit somit nicht belegt werden konnte, und weil nach naturschutzfachlicher Einschätzung eine Nutzung des neuen Bauwerks durch landwirtschaftlichen Verkehr aufgrund der nur geringen Breite von 10 Metern dessen Funktion als Tierquerungshilfe gefährden würde, konnte dem Wunsch von der Planfeststellungsbehörde nicht gefolgt werden. Der vorstehend beschriebene entscheidungsrelevante Sachverhalt ist unverändert aktuell. Die Anlage eines Weges zur Unterquerung für Landwirte bzw. für die Freiwillige Feuerwehr ist daher nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.06.2017 17/16107 Bayerischer Landtag