Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.12.2016 Faire Beschaffung von Dienstkleidung in Bayern Missstände im Bereich der globalen Textilindustrie mit massiven Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen sowie das Fehlen oder die fehlende Einhaltung von Umweltstandards sind häufig an der Tagesordnung und in den vergangenen Jahren zunehmend einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden. Die Staatsregierung beeinflusst indirekt durch die Art und Weise der Beschaffung von Dienstkleidung die Bedingungen ihrer Herstellung. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Nach welchen ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien erfolgt die öffentliche Beschaffung von Dienstkleidung für staatliche Bedienstete (bitte nach einzelnen Ministerien auflisten)? b) Von welchen Unternehmen hat der Freistaat Bayern Dienstkleidung erworben? c) Durch welche Firmen und in welchen Ländern wurden diese genäht? 2. a) Kann die Staatsregierung ausschließen, dass bei den Produzierenden der in Bayern verwendeten Dienstkleidung gegen Arbeits- und Menschenrechte verstoßen wird? b) Wenn ja, wie? 3. a) Welche Umwelt- und Sozialstandards wurden bzw. werden bei den aktuell laufenden Ausschreibungen für Uniformen/Uniformteilen sowie Ausrüstungsgegenstände der Bayerischen Polizei für die einzelnen Lose der Ausschreibungen berücksichtigt? b) Falls bei den genannten Ausschreibungen die anerkannten Verhaltenskodizes für Saubere Kleidung Clean Clothes Campaign (CCC), wie zum Beispiel Diskriminierungsverbot, Höchstarbeitszeiten von 48 Stunden pro Woche, Verbot von Kinderarbeit, Arbeitsverträge und Tarifverträge, Arbeits- und Gesundheitsschutz , Verbot von Zwangsarbeit und existenzsichernde Löhne, sowie die anerkannten Umweltstandards gemäß Siegel bzw. Zertifikate vom Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft (IVN), Global Organic Textile Standard (GOTS), bioRe, bluedesign nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden: Aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? c) In welcher Art und Weise werden die Umwelt- und Sozialstandards bei der aktuell laufenden Beschaffung des Neuausstattungspaketes für die Bayerische Polizei bei den Ausschreibungen berücksichtigt? (bitte auflisten und begründen, auf welche Weise welcher Sozial- und Umweltstandard als Zuschlagskriterium gewählt wurde, welche Wichtigkeit welcher Sozialund Umweltstandard bei der Bewertung der einzelnen Angebote erhielt und welche Bewertungsmethodik für die einzelnen Lose der Angebote insgesamt gewählt wurde)? 4. a) Welche Nachweise über die Einhaltung der geforderten Umwelt- und Sozialstandards wurden von den Bietern in der Ausschreibung verlangt? b) Wie wurden bzw. werden die externen Standards durch die Verwaltung kontrolliert? c) Ist es richtig, dass die bayerischen Dienstkleidungsträger ab 2017 mit neuer Dienstbekleidung ausgestattet werden, welche in China genäht wird? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet : 1. a) Nach welchen ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien erfolgt die öffentliche Beschaffung von Dienstkleidung für staatliche Bedienstete (bitte nach einzelnen Ministerien auflisten)? Bei Dienstkleidung handelt es sich um Kleidungsstücke, die auf Anordnung des Arbeitgebers zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse während der Arbeitszeit zu tragen sind. Die öffentliche Beschaffung von Dienstkleidung für staatliche Bedienstete des Freistaats Bayern erfolgt bei allen Ressorts nach den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Art. 7 Abs.1 Satz 1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO). Der Zuschlag wird an den fachkundigen , leistungsfähigen sowie gesetzestreuen und zuverlässigen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 58 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV)). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Neben dem Preis werden qualitative , umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VgV). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2017 17/16110 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16110 Unternehmen haben unter sozialen Gesichtspunkten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz verbindlich vorgegeben werden (§ 128 Abs. 1 GWB). Im nachgeordneten Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wird Dienstkleidung für staatliche Bedienstete bei der Polizei und Straßenbauverwaltung sowie bei den staatlichen Feuerwehrschulen beschafft. In den Vergabeunterlagen werden je nach Vergabeart und geforderter Leistung folgende Erklärungen und Nachweise zur Überprüfung ökonomischer, ökologischer und sozialer Kriterien gefordert: – Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (§ 36 Abs. 1 Satz 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) – Auszug aus dem Gewerbezentralregister – Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB – Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB – Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 53 Abs. 8 VgV – Erklärung zu Sozialbeiträgen gem. § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft gem. § 43 Abs. 2 und 3 VgV – Erklärung zum Umsatz gem. § 45 VgV – Erklärung zur Akteneinsicht gem. § 165 GWB – Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV – Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB – Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit – Firmenprofil – ISO-Zertifizierung nach DIN ISO 9000/9001 ff. – Nachweis von Umweltgesichtspunkten gemäß der Umweltrichtlinie Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR, Stand 28.04.2009) – Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV) – Referenzliste – Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe gem. § 47 VgV – Werksprüfzeugnisse gemäß DIN 55350-18-4.1.2 oder ein anderer geeigneter Nachweis – Zertifikat zum Öko-Tex Standard 100 Bei der Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit wird abgefragt, ob die Leistung Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden. Falls ja, ist vom Bieter zuzusichern, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO1-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich 1 IAO = Internationionale Arbeiterorganisation aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben. Kann dies nicht zugesichert werden, muss vom Bieter bestätigt werden, dass das Unternehmen, deren Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen. Im nachgeordneten Bereich des Staatsministeriums der Justiz wird Dienstkleidung für staatliche Bedienstete bei der allgemeinen Justiz und im Justizvollzug beschafft. Da die Beschaffung und der Vertrieb der Dienstkleidung sowohl von Justiz- als auch Polizeibediensteten von demselben Kooperationspartner durchgeführt wird (Logistik Zentrum Niedersachsen ) und von denselben Herstellern stammt, verweisen wir hier auf die Ausführungen zu den Punkten 3.a) bis 4.c). Im nachgeordneten Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird Dienstkleidung für staatliche Bedienstete bei der Bayerischen Forstverwaltung beschafft. Ökonomische, ökologische und soziale Kriterien werden bei Ausschreibungen analog der beim Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dargestellten Verfahrensweise gefordert. Es ist angedacht, die Bekleidung zukünftig über den aktuellen Kooperationspartner der Bayerischen Polizei und Justiz zu beschaffen. Von den übrigen Ressorts wurde bezüglich der Beschaffung von Dienstkleidung Fehlanzeige erstattet. b) Von welchen Unternehmen hat der Freistaat Bayern Dienstkleidung erworben? Eine vollständige Aufzählung der Unternehmen, von denen der Freistaat Bayern für seine Beschäftigten Dienstkleidung erworben hat, ist ohne unverhältnismäßigen Ermittlungsaufwand nicht möglich. Zu den Vertragspartnern des Freistaats Bayern zählen u. a. die Firmen: Bender, Batex, Kempf, Paffen Sport, Wattana , Mehler Law Enforcement, Haix, Quambusch, Kwon, MK Technology, Comazo, Fuchshuber, Feuchter, Polas, Löffler , GM, BIMI Caps, LHD Group, Scandic, Schöffel, Viking, S-Gard, Hakroa. Flammgard, Engelbert Strauss, HF Sicherheitskleidung , Mascot, Watex, Friedrich GmbH. c) Durch welche Firmen und in welchen Ländern wurden diese genäht? Eine vollständige Aufzählung der Firmen und Länder, in denen die Dienstkleidung für staatliche Bedienstete des Freistaats Bayern genäht wurde, ist nicht möglich. Produktionsstandorte sind dem Auftraggeber häufig nicht bekannt, da die Auftragnehmer in der Regel ihre Produkte nicht selbst nähen, sondern diese von Subunternehmern beziehen. Aus vergaberechtlichen Gründen werden in Ausschreibungen diesbezüglich grundsätzlich keine Vorgaben gemacht. Daher werden vom Lieferanten die unter Punkt 1 a, 3 a und 3 b dargestellten Nachweise und Erklärungen gefordert. Diese erstrecken sich in ihrer Bindungswirkung teilweise auch auf die Nachunternehmer des Auftragnehmers und sichern bei der Produktion der Ware die Einhaltung der geforderten Vorgaben. Die neue Uniform der Bayerischen Polizei wird beispielsweise sowohl in Deutschland als auch in europäischen Ländern wie Bulgarien und Rumänien und darüber hinaus auch in weiteren Ländern wie der Ukraine gefertigt. Drucksache 17/16110 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. a) Kann die Staatsregierung ausschließen, dass bei den Produzierenden der in Bayern verwendeten Dienstkleidung gegen Arbeits- und Menschenrechte verstoßen wird? Die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Arbeits- und Menschenrechten sind der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Daher werden Verträge nur mit gesetzestreuen und zuverlässigen Firmen abgeschlossen. Es werden dabei die allgemeinen Regularien angewandt und von jedem Bieter Eigenerklärungen bzw. Zertifikate gefordert , siehe die Auflistung der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise unter Punkt 1.a). b) Wenn ja, wie? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. a) Welche Umwelt- und Sozialstandards wurden bzw. werden bei den aktuell laufenden Ausschreibungen für Uniformen/Uniformteile sowie Ausrüstungsgegenstände der Bayerischen Polizei für die einzelnen Lose der Ausschreibungen berücksichtigt ? Die Beschaffung und der Vertrieb der neuen Dienstkleidung der Bayerischen Polizei erfolgt über den Kooperationspartner „Logistik Zentrum Niedersachsen“ (LZN). Das LZN ist an das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NT- VergG) sowie an die Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) gebunden. Diese Regelungen gewährleisten die Förderung sozialverträglicher Beschaffung und sind mit den bayerischen Vorgaben vergleichbar. Für Textilien, die in einem Staat hergestellt werden, der in der sog. „DAC-List of ODA Recipients“ aufgeführt ist (durch den Ausschuss für Entwicklungshilfe der OECD2 erstellten Liste der Entwicklungsländer und -gebiete), muss die Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß § 2 NKernVO durch ein Zertifikat oder die Mitgliedschaft in einer Initiative (z. B. BSCI, Fair Wear Foundation) nachgewiesen werden. Hier handelt es sich um Eignungskriterien, die eingehalten werden müssen, eine Gewichtung wird folglich nicht vorgenommen . Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Eine Gewichtung erfolgt nicht. b) Falls bei den genannten Ausschreibungen die anerkannten Verhaltenskodizes für Saubere Kleidung Clean Clothes Campaign (CCC), wie zum Beispiel Diskriminierungsverbot, Höchstarbeitszeiten von 48 Stunden pro Woche, Verbot von Kinderarbeit , Arbeitsverträge und Tarifverträge, Arbeitsund Gesundheitsschutz, Verbot von Zwangsarbeit und existenzsichernde Löhne, sowie die anerkannten Umweltstandards gemäß Siegel bzw. Zertifikate vom Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft (IVN), Global Organic Textile Standard (GOTS), bioRe, bluedesign nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden: Aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? 2 OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Durch das LZN werden folgende Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingefordert: – ILO-Konvention Nr. 29: Beseitigung von Zwangsarbeit – ILO-Konvention Nr. 87: Vereinigungsfreiheit und Recht zur Bildung von Organisationen – ILO-Konvention Nr. 98: Kollektive Lohnfindung – ILO-Konvention Nr. 100: Gleiche Entlohnung von Männern und Frauen – ILO-Konvention Nr. 105: Abschaffung von Zwangsarbeit – ILO-Konvention Nr. 111: Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz – ILO-Konvention Nr. 138: Mindestalter für Beschäftigung – ILO-Konvention Nr. 182: Eliminierung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit Bei den Ausschreibungen werden nur Angebote berücksichtigt , die die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bestätigen . Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen , wie z. B. – Einhaltung von Umweltschutzvorgaben – Einhaltung der jeweils gültigen, lokalen, ökologischen Mindeststandards – Verpflichtung zur Umweltschonung – Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)-Verwendungsverbot – Einhaltung von Zollvorschriften, die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie die sozialen Anforderungen gem. NTVergG müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. c) In welcher Art und Weise werden die Umwelt- und Sozialstandards bei der aktuell laufenden Beschaffung des Neuausstattungspaketes für die Bayerische Polizei bei den Ausschreibungen berücksichtigt (bitte auflisten und begründen, auf welche Weise welcher Sozial- und Umweltstandard als Zuschlagskriterium gewählt wurde, welche Wichtigkeit welcher Sozial- und Umweltstandard bei der Bewertung der einzelnen Angebote erhielt und welche Bewertungsmethodik für die einzelnen Lose der Angebote insgesamt gewählt wurde)? Hier handelt es sich um Eignungskriterien, die eingehalten werden müssen; eine Gewichtung wird folglich nicht vorgenommen . Bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss des Angebotes. 4. a) Welche Nachweise über die Einhaltung der geforderten Umwelt- und Sozialstandards wurden von den Bietern in der Ausschreibung verlangt? Siehe Antwort zu Frage 3 b. b) Wie wurden bzw. werden die externen Standards durch die Verwaltung kontrolliert? Die Produktion der Hemden und Hosen der neuen Dienstkleidung der Bayerischen Polizei wurden vor Ort durch ein unabhängiges Prüfinstitut begutachtet. Hierbei wurden unter anderem auch die Arbeitsbedingungen in der Produktionsstätte in Augenschein genommen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16110 c) Ist es richtig, dass die bayerischen Dienstkleidungsträger ab 2017 mit neuer Dienstbekleidung ausgestattet werden, welche in China genäht wird? Es werden keine Bekleidungselemente der neuen Dienstkleidung der Bayerischen Polizei in China genäht.