Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Winter CSU vom 14.02.2017 Dritter Nationalpark in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann, wo und wie oft hat die Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, bereits in den einzelnen bayerischen Regionen die Ausweisung eines dritten Nationalparks besprochen (bitte jeweils auch Gesprächspartner angeben)? 2. Wie lauten die Ziele Bayerns zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und wie unterscheidet sich die Umsetzung speziell im Wald im Vergleich zur Nationalen Strategie? 3. a) Wenn in der Bundesrepublik Deutschland bereits vier Nationalparke mit dem Schutzziel „Buchenwald“ existieren , warum ist dann noch ein weiterer Nationalpark mit demselben Schutzziel notwendig? b) Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass mit einer Ausweisung eines dritten Nationalparks der komplette oder auch nur teilweise naturschutzfachliche Ausgleich für Natureingriffe zum Beispiel durch größere Baumaßnahmen in Bayern erfolgt? 4. a) Auf wie viel Fläche der Bayerischen Staatsforsten findet keine Bewirtschaftung statt (bitte auch prozentualen Anteil angeben)? b) Wie viel Fläche ist in den Forstbetrieben Rothenbuch und Heigenbrücken im Rahmen des freiwilligen Naturschutzkonzepts aus der Bewirtschaftung genommen (bitte auch prozentualen Anteil angeben)? 5. a) Welchen naturschutzfachlichen Mehrwert haben großflächig unbewirtschaftete Waldflächen gegenüber naturnah bewirtschafteten im Allgemeinen? b) Wie hoch ist der Anteil der Fläche, welche im Spessart aufgrund ungeklärter Besitzverhältnisse nicht mehr bewirtschaftet wird, und können diese Flächen neben der Steigerung der Biodiversität auch für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden? c) Erhöht der Kauf dieser Flächen durch den Freistaat Bayern den unmittelbaren naturschutzfachlichen Wert? 6. a) Müssen die Holzrechte im Spessart aufgrund ihrer grundbuchrechtlichen Eintragung mit jedem einzelnen Holzrechtsinhaber einzeln verhandelt werden? b) Würden die bestehenden Spessartrechte einem Nationalpark entgegenstehen? c) Besteht eine realistische Chance, diese Holzrechte abzulösen? 7. a) Sind die Übernachtungszahlen sowie die sonstigen Einnahmen in den meisten Regionen mit Nationalpark rückläufig oder im Vergleich zur allgemeinen Entwicklung der Übernachtungszahlen anderer bayerischer Regionen signifikant anders verlaufen? b) Wenn rückläufig oder nicht signifikant besser, welche Untersuchungen bestätigen dann die Aussage der Staatsministerin Ulrike Scharf, dass der Tourismus von der Ausweisung eines Nationalparks profitieren würde? c) Wird überhaupt überprüft, ob ein Nationalpark seine Zielsetzung erreicht, bzw. wer ist verantwortlich, wenn diese gesetzten Ziele nicht erreicht werden? 8. a) Ist dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Bürgerbewegung zum Schutz des Bayerischen Waldes e.V. bekannt und entsprechen die von diesem Verein geschilderten Umstände (bezüglich der Rubrik Anspruch/Wirklichkeit) der Realität? b) Sollten auch nur Teile dieser Behauptungen zutreffen, wieso werden diese Sachstände nicht kommuniziert bzw. existiert somit nach wie vor ein Borkenkäferproblem im Bayerischen Wald? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.03.2017 1. Wann, wo und wie oft hat die Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, bereits in den einzelnen bayerischen Regionen die Ausweisung eines dritten Nationalparks besprochen (bitte jeweils auch Gesprächspartner angeben )? Bisher wurden mit den politisch verantwortlichen Vertretern von mehreren ausgewählten Regionen folgende Gespräche geführt: Spessart 22.11.2016, Landtag: Erstes Sondierungsgespräch mit den Landräten. Teilnehmer: Landräte Dr. Ulrich Reuter (Landkreis Aschaffenburg), Thomas Schiebel (Landkreis Main- Spessart), Jens Marco Scherf (Landkreis Miltenberg), MdL Peter Winter, MdL Thorsten Schwab, MdL Berthold Rüth. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.06.2017 17/16115 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16115 10.02.2017, Landratsamt Aschaffenburg: Arbeitstreffen mit Landräten, Bürgermeisterinnen und Bür ger meistern aus der Region und den regionalen Mandatsträgern . 07.03.2017, Landratsamt Miltenberg: Arbeitstreffen mit Landräten und Vertretern der Verbände, Vereine und Interessengruppen. Rhön 26.10.2016, Landtag: Erstes Sondierungsgespräch mit den Landräten. Teilnehmer: Landräte Thomas Habermann (Landkreis Rhön- Grabfeld) und Thomas Bold (Landkreis Bad Kissingen), 1. Bürgermeisterin Birgit Erb, 1. Bürgermeister Matthias Klement, MdL Sandro Kirchner, MdL Steffen Vogel. 15.03.2017, Landkreis Rhön-Grabfeld: Arbeitstreffen mit den Landräten, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus der Region und den vom Flächenvorschlag primär betroffenen Stimmkreisabgeordneten. Donauauen 15.12.2016, Landtag: Erstes Sondierungsgespräch mit dem Landrat. Teilnehmer: Landrat Weigert (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ), verschiedene Begleiter von Herrn Landrat Weigert. Jurawälder bei Kelheim/Weltenburg 11.01.2017, Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : Erstes Sondierungsgespräch mit dem Landrat. Teilnehmer: Landrat Martin Neumeyer, verschiedene Begleiter von Herrn Landrat Neumeyer, MdL Florian Hölzl. 2. Wie lauten die Ziele Bayerns zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und wie unterscheidet sich die Umsetzung speziell im Wald im Vergleich zur Nationalen Strategie? Die Strategie zum Erhalt der Biologischen Vielfalt in Bayern (Bayerische Biodiversitätsstrategie) wird über das Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 „NaturVielfaltBayern“ umgesetzt. Zentrale Ziele sind der Schutz der Arten- und Sortenvielfalt, der Erhalt der Vielfalt der Lebensräume, die Verbesserung des Biotopverbunds sowie das Erleben und Erforschen der biologischen Vielfalt. Beim Wald wird neben unterschiedlichen Naturschutzmaßnahmen im Wirtschaftswald (z. B. Stehenlassen von Biotopbäumen oder Anreicherung von Totholz) beispielsweise auch die Förderung besonderer Waldwirtschaftsformen oder die Identifikation von Waldflächen bzw. Waldstrukturen, auf denen die natürliche Entwicklung angestrebt wird, genannt. In der vom Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsichereit erstellten „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ wird das Ziel formuliert, dass 2010 der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 Prozent der Waldfläche betragen soll. Die Bayerische Biodiversitätsstrategie und das Programm „NaturVielfaltBayern“ geben keine prozentualen Zielvorgaben. 3. a) Wenn in der Bundesrepublik Deutschland bereits vier Nationalparke mit dem Schutzziel „Buchenwald “ existieren, warum ist dann noch ein weiterer Nationalpark mit demselben Schutzziel notwendig? Das StMUV führt einen ergebnisoffenen Dialog mit verschiedenen Regionen in Bayern, die allesamt für einen Nationalpark höchst geeignet sind. Buchenwälder sind in Bayern auf 4,5 Prozent ihres natürlichen Areals zurückgedrängt worden. Bayern hat daher die Aufgabe, für den Schutz dieser Wälder einzutreten. Naturnahe Buchenwälder in Bayern, die sich für einen Nationalpark eignen würden, besitzen aufgrund unterschiedlicher Höhenlage und Geologie eine andere Ausprägung als die Buchenwälder in bestehenden deutschen Nationalparken. Die beiden bestehenden Nationalparke in Bayern würden durch einen Buchenwald-Nationalpark in naturschutzfachlich sinnvoller Weise ergänzt. b) Kann diesbezüglich ausgeschlossen werden, dass mit einer Ausweisung eines dritten Nationalparks der komplette oder auch nur teilweise naturschutzfachliche Ausgleich für Natureingriffe zum Beispiel durch größere Baumaßnahmen in Bayern erfolgt? Ein dritter Nationalpark für Bayern ist eine historische Entscheidung . Die Ausweisung eines dritten Nationalparks für Bayern ist von den gesetzlichen Verpflichtungen eines Eingriffsverursachers unabhängig zu sehen. Nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch Baumaßnahmen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§§ 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes) vom Verursacher des Eingriffs durch geeignete Kompensationsmaßnahmen zu kompensieren. Diese Kompensationsmaßnahmen orientieren sich dabei an einem gesetzlichen und fachlichen Rahmen, z. B. dass sie in dem Naturraum umgesetzt werden müssen, in dem der Eingriff stattfindet. 4. a) Auf wie viel Fläche der Bayerischen Staatsforsten findet keine Bewirtschaftung statt (bitte auch prozentualen Anteil angeben)? Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat hierzu Folgendes mitgeteilt: In alten naturnahen und seltenen Waldbeständen, sog. Klasse-1-Beständen nach dem betriebseigenen Naturschutzkonzept der Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF), in Naturwaldreservaten und in der Kernzone des Biosphärenreservats Rhön findet grundsätzlich keine Holznutzung statt. Diese Kategorien umfassen rund 30.250 ha. Hinzu kommt die nur schwer erfassbare Fläche der zahlreichen, den Staatswald durchgitternden Biotopbäume. Diese werden gezielt bis zu ihrem natürlichen Zerfall erhalten und haben eine signifikante Flächenwirkung. Des Weiteren stehen einzelne Waldbestände im Rahmen der mittel- und langfristigen Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung) der BaySF, insbesondere im Alpenraum, für den jeweiligen Planungszeitraum in Hiebsruhe. Der Gesamtumfang dieser Flächen beträgt rund 50.000 ha. Bei einer Holzbodenfläche der BaySF von 724.035 ha (Stand 2016) nehmen diese Flächen zusammen insgesamt einen Anteil von rd. 11 Prozent ein. Anzumerken ist, dass die BaySF nicht den gesamten Staatswald des Freistaats Bayern bewirtschaftet. Nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur (BWI 3, www.bundeswaldinventur.de sowie www.bundeswaldinven tur.bayern.de/) ist eine Holznutzung nicht zulässig oder nicht zu erwarten auf 82.200 ha Landeswald. Des Weiteren ist eine Holznutzung nur eingeschränkt zu erwarten auf weiteren rd. 10.600 ha Landeswald. Drucksache 17/16115 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie viel Fläche ist in den Forstbetrieben Rothenbuch und Heigenbrücken im Rahmen des freiwilligen Naturschutzkonzepts aus der Bewirtschaftung genommen (bitte auch prozentualen Anteil angeben )? Das StMELF hat uns hierzu Folgendes mitgeteilt: Im Rahmen des Naturschutzkonzepts der Bayerischen Staatsforsten AöR sind als sogenannte Klasse-1-Bestände (alte naturnahe oder seltene Waldbestände) grundsätzlich aus der Bewirtschaftung genommen: – Forstbetrieb Rothenbuch 1.301 ha 7,8 % der Holzbodenfläche – Forstbetrieb Heigenbrücken 452 ha 2,8 % der Holzbodenfläche 5. a) Welchen naturschutzfachlichen Mehrwert haben großflächig unbewirtschaftete Waldflächen gegenüber naturnah bewirtschafteten im Allgemeinen? Selbst in naturnah bewirtschafteten Waldflächen ist meist kein so hoher Reichtum an Pflanzen und Tierarten zu finden wie in ungenutzten Wäldern. Restvorkommen vieler vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten des Waldes finden sich in Bayern nur ausnahmsweise in Wirtschaftswäldern . Großflächig unbewirtschaftete Waldflächen leisten einen besonders wertvollen Beitrag zum Erhalt seltener und bedrohter Arten, insbesondere von Urwaldreliktarten, den Wirtschaftswälder nicht bieten können. Beispielsweise liegt der Nationalpark Bayerischer Wald mit 15 nachgewiesenen Urwaldreliktkäferarten an der Spitze der wertvollen Waldgebiete in Bayern. b) Wie hoch ist der Anteil der Fläche, welche im Spessart aufgrund ungeklärter Besitzverhältnisse nicht mehr bewirtschaftet wird, und können diese Flächen neben der Steigerung der Biodiversität auch für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden ? c) Erhöht der Kauf dieser Flächen durch den Freistaat Bayern den unmittelbaren naturschutzfachlichen Wert? Zum Anteil der aufgrund ungeklärter Besitzverhältnisse gegebenenfalls nicht mehr bewirtschafteten Flächen im Spessart liegen dem StMUV keine Daten vor. Generell gilt, dass Flächen, deren Besitzverhältnisse nicht geklärt sind, nicht für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden können. Ein Kauf von Flächen mit ungeklärten Besitzverhältnissen durch den Freistaat Bayern ist rechtlich nicht möglich. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass sich die Suchkulisse für einen möglichen Nationalpark im Spessart ausschließlich auf Flächen im Eigentum des Freistaats Bayern bezieht. 6. a) Müssen die Holzrechte im Spessart aufgrund ihrer grundbuchrechtlichen Eintragung mit jedem einzelnen Holzrechtsinhaber einzeln verhandelt werden ? b) Würden die bestehenden Spessartrechte einem Nationalpark entgegenstehen? c) Besteht eine realistische Chance, diese Holzrechte abzulösen? Nach dem bisherigen Erkenntnisstand ist davon auszugehen , dass die Ausübung der sog. Oberholzrechte auch mit einem Nationalpark in der Größe von rd. 10.000 ha weiterhin im bisherigen Umfang auf der Basis der zwischen der damaligen Staatsforstverwaltung und dem Verband der Spessartforstberechtigten im Jahr 1978 geschlossenen freiwilligen „Vereinbarung zur Erleichterung der Ausübung der Spessart-Oberholzrechte“ möglich sein würde. Eine Ablösung wird nicht angestrebt. Eine Notwendigkeit für Verhandlungen würde deshalb aus hiesiger Sicht nicht bestehen. Die sonstigen Teile der „Spessartforstrechte“ (z. B. Recht zum Bezug des Stockholzes, Recht zum Bezug des Windfall -, Schneedruck- und Eisbruch-Holzes) werden nach hiesigem Kenntnisstand bereits heute nur noch in sehr geringem Umfang ausgeübt. Deren Fortgeltung wäre daher mit einem Nationalpark vereinbar. Eine Ablösung wird nicht angestrebt . Eine Notwendigkeit für Verhandlungen bestünde deshalb aus hiesiger Sicht auch hier nicht. 7. a) Sind die Übernachtungszahlen sowie die sonstigen Einnahmen in den meisten Regionen mit Nationalpark rückläufig oder im Vergleich zur allgemeinen Entwicklung der Übernachtungszahlen anderer bayerischer Regionen signifikant anders verlaufen? b) Wenn rückläufig oder nicht signifikant besser, welche Untersuchungen bestätigen dann die Aussage der Staatsministerin Ulrike Scharf, dass der Tourismus von der Ausweisung eines Nationalparks profitieren würde? Untersuchungen der Universität Würzburg und der Universität für Bodenkultur Wien haben ergeben, dass knapp 3 Millionen Besucher pro Jahr in den Nationalparken Berchtesgaden und Bayerischer Wald beiden Regionen eine jährliche Netto-Wertschöpfung von insgesamt über 68 Millionen Euro bringen. Eine weitergehende Beantwortung oben stehender Fragen setzt eine vergleichende Analyse auf der Basis umfangreicher Datenrecherchen voraus, die in der Kürze der Beantwortungszeit nicht leistbar sind. c) Wird überhaupt überprüft, ob ein Nationalpark seine Zielsetzung erreicht, bzw. wer ist verantwortlich , wenn diese gesetzten Ziele nicht erreicht werden ? Die Erreichung der Zielsetzung der bayerischen Nationalparke wird überprüft. Verantwortlich hierfür sind zunächst die Nationalparkverwaltungen vor Ort sowie das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als unmittelbar vorgesetzte Dienstbehörde. Darüber hinaus übt auch die Internationale Naturschutzorganisation IUCN (The World Conservation Union) über die Einstufung des jeweiligen Gebiets in die Kategorie II (= Nationalpark) eine Kontrollfunktion aus. 8. a) Ist dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Bürgerbewegung zum Schutz des Bayerischen Waldes e.V. bekannt und entsprechen die von diesem Verein geschilderten Umstände (bezüglich der Rubrik Anspruch/Wirklichkeit) der Realität? Dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist der Verein „Bürgerbewegung zum Schutz des Bayerischen Waldes e.V.“ bekannt. Die Aussagen auf der Homepage des genannten Vereins unter der Rubrik „Anspruch/ Wirklichkeit“ konnten aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht im Detail überprüft werden. Richtig ist, dass der Landtag am 10. Juli 1997 der Änderung der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald, dessen Erweiterung betreffend, zugestimmt hat. Da es keine offizi- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16115 elle, repräsentative Befragung in der Region gegeben hat, sind verlässliche Aussagen zum seinerzeitigen Mehrheitswillen der ortansässigen Bevölkerung nicht möglich. Die Herangehensweise bei der Erweiterung des Nationalparks Bayerischer Wald unterscheidet sich vom Dialogprozess bei der Suche nach dem 3. Nationalpark. Die Erweiterung des Nationalparks Bayerischer Wald war eine Entscheidung der Staatsregierung und des Landtags. Ein kommunaler Nationalparkausschuss wurde geschaffen. Die 2014 vorgelegten Ergebnisse eines sozioökonomischen Forschungsprojekts der Universität für Bodenkultur und Pflanzenbau Wien zeigen, dass für knapp 90 Prozent der Einheimischen der Nationalpark Bayerischer Wald etwas ganz Besonderes ist und 98 Prozent ihn gerne besuchen . 81 Prozent der Einheimischen sind der Auffassung, dass der Nationalpark Bayerischer Wald die Lebensqualität in der Region erhöht. 76 Prozent der Einheimischen sehen positive Auswirkungen des Nationalparks auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region. b) Sollten auch nur Teile dieser Behauptungen zutreffen , wieso werden diese Sachstände nicht kommuniziert bzw. existiert somit nach wie vor ein Borkenkäferproblem im Bayerischen Wald? Zum Schutz der an den Nationalpark Bayerischer Wald angrenzenden Wirtschaftswälder wird eine konsequente und wirksame Borkenkäferbekämpfung im Randbereich und in der Entwicklungszone des Nationalparks betrieben. Dies wurde auch durch die 2015 vorgelegten Ergebnisse des Forschungsprojekts „Borkenkäfermonitoring im Randbereich des Nationalparks Bayerischer Wald“ bestätigt, das die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft im Auftrag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 a verwiesen.