17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16146 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 02.03.2017 Brandschutzerziehung an Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1.1 In welchen Altersstufen findet in Bayern die Brandschutzerziehung in den Schulen statt? 1.2 Wie viele Unterrichtsstunden sind hierfür vorgesehen? 2.1 Was wird dabei konkret gelehrt? 2.2 Wer hat die Inhalte der Brandschutzerziehung erarbeitet ? 3.1 Werden für die Brandschutzerziehung externe Lehrkräfte hinzugezogen? 3.2 Wenn ja, wer? 4. Werden die Erfolge der Brandschutzerziehung in irgendeiner Weise evaluiert? 5.1 Bestehen Bestrebungen, die Brandschutzerziehung an den Schulen auszuweiten? 5.2 Wenn ja, wie? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.03.2017 1.1 In welchen Altersstufen findet in Bayern die Brandschutzerziehung in den Schulen statt? Verpflichtende Inhalte zur Brandschutzerziehung finden sich in den Lehrplänen sowohl der Grundschulen als auch der weiterführenden Schulen. Für die Grundschulen sind Kompetenzerwartungen und Inhalte aus dem Bereich der Brandschutzerziehung im Fachlehrplan Heimat- und Sachunterricht des Lehrplan- PLUS Grundschule für alle Jahrgangsstufen im Lernbereich „Stoffe und Energie“ verankert. Der gültige Lehrplan für die Mittelschule weist die Themen Brandbekämpfung und Brandschutz als Inhalte in der Fächerverbindung Physik/Chemie/Biologie (PCB) der Jahrgangsstufe 7 aus. In den Realschulen ist die Brandschutzerziehung im Fachlehrplan Chemie für die Jahrgangsstufen 8 und 9 ausgewiesen und im naturwissenschaftlichen Zweig des Gymnasiums ist das Thema Brandbekämpfung im Fach Chemie der Jahrgangsstufe 9 verbindlich vorgesehen. Über die genannten verbindlichen Lehrplaninhalte hinaus gelten schulartübergreifend die Bestimmungen der Gemeinsamen Bekanntmachung „Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren“ der Bayerischen Staatsministerien des Innern, sowie für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30. Dezember 1992 (http://www.gesetzebayern .de/Content/Document/BayVwV96939/True). Darin sind Maßnahmen zur Prävention (z. B. die Ausstattung der Schulen mit Feuerlöschern, die Kennzeichnung von Fluchtund Rettungswegen oder die Festlegung von Sammelplätzen außerhalb des Schulgebäudes) sowie konkrete Verhaltensvorschriften im Gefahrenfall (z. B. die Durchführung von Alarmproben, die Belehrung der Schülerinnen und Schüler über das Verhalten bei unmittelbarer Gefahr, Unterstützung durch einen Brandschutzbeauftragten oder Sicherheitsbeauftragten ) als verbindliche Aufgaben für die Schulen festgelegt . 1.2 Wie viele Unterrichtsstunden sind hierfür vorgesehen ? Die Lehrpläne geben verbindliche Inhalte vor; über den Zeitrahmen zur Behandlung der Themen entscheidet die Lehrkraft im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung für den Unterricht. 2.1 Was wird dabei konkret gelehrt? In der Grundschule stehen die Themen Brandschutz im Schulgebäude (z. B. Feuerschutztüren, Rauchmelder, Feuer- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16146 alarm), Feuer, Verbrennung sowie das Verhalten im Brandfall im Zentrum der Brandschutzerziehung. Die Schülerinnen und Schüler zeigen Gefahren im Umgang mit Feuer anhand konkreter Beispiele aus ihrem Alltag auf, beschreiben die in der Schule getroffenen Brandschutzmaßnahmen, handeln sicherheitsbewusst im Umgang mit Feuer und beschreiben Voraussetzungen für den Verbrennungsvorgang, um daraus Löschmethoden zu begründen. In den weiterführenden Schulen liegt der Schwerpunkt auf der Anwendung des Wissens über den Verbrennungsvorgang und den Brandschutz, um daraus geeignete Sicherheitsmaßnahmen herzuleiten. 2.2 Wer hat die Inhalte der Brandschutzerziehung erarbeitet ? Die Kompetenzerwartungen und Inhalte zur Brandschutzerziehung wurden im Rahmen der Lehrplanentwicklung in der jeweiligen Schulart von Fachkommissionen erarbeitet. Für die fachliche Beratung stehen in diesem Prozess Experten wie z. B. das Seminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung zur Verfügung. 3.1 Werden für die Brandschutzerziehung externe Lehrkräfte hinzugezogen? 3.2 Wenn ja, wer? Grundsätzlich ist es Aufgabe der Lehrkräfte, die verbindlichen Lehrplaninhalte zu vermitteln. Zur Unterstützung im Bereich der Brandschutzerziehung stehen ihnen dabei vielfältige Materialien (z. B. Brandschutzerziehungskoffer zur Durchführung von Experimenten, Notrufkoffer zum Üben des Telefonats mit der Rettungsleitstelle) zur Verfügung, die insbesondere vom Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. zur Verfügung gestellt werden. Die bayerischen Grundschulen haben darüber hinaus im Jahr 2014 einen ebenfalls vom Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. erstellten Materialordner „Alles über Feuer und Rauch“ erhalten. Ob über die Vermittlung der Inhalte durch die Lehrkräfte hinaus Experten zum Thema Brandschutz zum Einsatz kommen (z. B. Feuerwehrleute), entscheiden die Lehrkräfte eigenverantwortlich . 4. Werden die Erfolge der Brandschutzerziehung in irgendeiner Weise evaluiert? Zur Überprüfung der Kenntnisse, die die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der schulischen Brandschutzerziehung erworben haben, können die Lehrkräfte schulische Leistungserhebungen in mündlicher, schriftlicher und praktischer Form durchführen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler die vom Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. entwickelte Brandschutzerziehungsprüfung absolvieren . Die Erfolge der Brandschutzerziehung zeigen sich für die Einzelschule auch in einem reibungslosen Verlauf der zweimal im Schuljahr durchzuführenden Alarmproben, deren Ergebnisse mit Angaben über den Beginn des Alarms bzw. das Ende der Räumung des Schulgebäudes für die Schulakten festgehalten werden (s. die in der Antwort zu Frage 1.1 genannte Bekanntmachung). 5.1 Bestehen Bestrebungen, die Brandschutzerziehung an den Schulen auszuweiten? 5.2 Wenn ja, wie? Mit den dargestellten Maßnahmen zur schulischen Brandschutzerziehung (verpflichtende Inhalte in den Lehrplänen aller Schularten, verpflichtende Aufgaben der Schulen zum Brandschutz, festgelegt in der in der Antwort zu Frage 1.1 genannten Bekanntmachung) sowie der Verpflichtung der Schulen, den Brandschutz auch im Rahmen des Sicherheitskonzeptes der Schulen zu berücksichtigen, findet die Brandschutzerziehung im schulischen Bereich ausreichend Berücksichtigung. Eine Ausweitung der Maßnahmen ist daher derzeit nicht vorgesehen.